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   EuGH, 20.09.2007 - C-304/05   

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https://dejure.org/2007,5686
EuGH, 20.09.2007 - C-304/05 (https://dejure.org/2007,5686)
EuGH, Entscheidung vom 20.09.2007 - C-304/05 (https://dejure.org/2007,5686)
EuGH, Entscheidung vom 20. September 2007 - C-304/05 (https://dejure.org/2007,5686)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Arbeiten zur ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Arbeiten zur ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Arbeiten zur ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Italien

    Umwelt

  • Judicialis

    Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 2; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 3; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 6 Abs. 4; ; Richtlinie 92/43/EWG Art. 7; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 4 Abs. 1... ; ; Richtlinie 79/409/EWG Art. 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Arbeiten zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen - Richtlinie 79/409/EWG - Erhaltung der wildlebenden Vogelarten - Prüfung der Umweltverträglichkeit von Arbeiten zur ...

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage der Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen die Italienische Republik, eingereicht am 29. Juli 2005

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 6 Absätze 2 bis 4 in Verbindung mit Artikel 7 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (53)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-304/05
    Diese Vorschrift sieht ein Prüfungsverfahren vor, das mittels einer vorherigen Kontrolle gewährleisten soll, dass Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch erheblich beeinträchtigen könnten, nur genehmigt werden, soweit sie dieses Gebiet als solches nicht beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Randnr. 34, im Folgenden: Urteil Waddenzee, und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-239/04, Slg. 2006, I-10183, Randnr. 19, im Folgenden: Urteil Castro Verde).

    Der Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass diese Prüfung in der Weise erfolgen muss, dass die zuständigen Behörden Gewissheit darüber erlangen, dass sich ein Plan oder Projekt nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet als solches auswirkt, wobei die Behörden verpflichtet sind, die beantragte Genehmigung zu versagen, wenn Unsicherheit darüber besteht, dass keine derartigen Auswirkungen auftreten (vgl. in diesem Sinne Urteile Waddenzee, Randnrn.

    Hinsichtlich der Kriterien, anhand deren die zuständigen Behörden die erforderliche Gewissheit erlangen können, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel bestehen darf, mit der Maßgabe, dass sich die Behörden auf die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen müssen (vgl. Urteile Waddenzee, Randnrn.

  • EuGH, 29.04.2004 - C-117/02

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-304/05
    Sie muss dem Gerichtshof sämtliche erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und kann sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-434/01, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21, vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-117/02, Slg. 2004, I-5517, Randnr. 80, und vom 26. April 2007, Kommission/Italien, C-135/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 20).
  • EuGH, 06.11.2003 - C-434/01

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-304/05
    Sie muss dem Gerichtshof sämtliche erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und kann sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-434/01, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21, vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-117/02, Slg. 2004, I-5517, Randnr. 80, und vom 26. April 2007, Kommission/Italien, C-135/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 20).
  • EuGH, 26.04.2007 - C-135/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-304/05
    Sie muss dem Gerichtshof sämtliche erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und kann sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. u. a. Urteile vom 6. November 2003, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-434/01, Slg. 2003, I-13239, Randnr. 21, vom 29. April 2004, Kommission/Portugal, C-117/02, Slg. 2004, I-5517, Randnr. 80, und vom 26. April 2007, Kommission/Italien, C-135/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 20).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 20.09.2007 - C-304/05
    Diese Vorschrift sieht ein Prüfungsverfahren vor, das mittels einer vorherigen Kontrolle gewährleisten soll, dass Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch erheblich beeinträchtigen könnten, nur genehmigt werden, soweit sie dieses Gebiet als solches nicht beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Randnr. 34, im Folgenden: Urteil Waddenzee, und vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-239/04, Slg. 2006, I-10183, Randnr. 19, im Folgenden: Urteil Castro Verde).
  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter

    Fehlerhafte Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung schlagen deshalb auf die Abwägung durch (vgl. EuGH, Urteil vom 20. September 2007 - Rs. C-304/05 - Slg. 2007, I-7495 Rn. 83; BVerwG, Urteil vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 114), es sei denn, im Wege der Wahrunterstellung würden der Abwägung hilfsweise die tatsächlich in Rechnung zu stellenden Beeinträchtigungen qualitativ und quantitativ zutreffend zugrunde gelegt (vgl. Urteil des Senats vom 17. Januar 2007 a.a.O. Rn. 64; Schlussanträge der Generalanwältin Kokott zu Rs. C-304/05, Slg. 2007, I-7495 Rn. 57).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG -

    Diese Bestimmung legt eine allgemeine Schutzpflicht fest, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um eine Verschlechterung sowie Störungen, die sich im Hinblick auf die Ziele dieser Richtlinie erheblich auswirken könnten, zu vermeiden (vgl. in diesem Sinne Urteile Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, EU:C:2004:482, Rn. 38, Kommission/Italien, C-304/05, EU:C:2007:532, Rn. 92, und Sweetman u. a., C-258/11, EU:C:2013:220, Rn. 33).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.12.2011 - 8 D 58/08

    Kohlekraftwerk Lünen: Klage des BUND gegen Vorbescheid und erste Teilgenehmigung

    EuGH, Urteil vom 20. September 2007 - C-304/05 - (Kommission ./. Italien), Rn. 58 m.w.N.
  • EuGH, 29.07.2019 - C-411/17

    Inter-Environnement Wallonie und Bond Beter Leefmilieu Vlaanderen - Vorlage zur

    Nach Art. 6 Abs. 4 Unterabs. 1 der Habitatrichtlinie muss nämlich der Mitgliedstaat, falls ein Plan oder Projekt trotz negativer Ergebnisse der nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 dieser Richtlinie vorgenommenen Prüfung aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art durchzuführen ist und eine Alternativlösung nicht vorhanden ist, alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Italien, C-304/05, EU:C:2007:532, Rn. 81, und vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 190).

    Außerdem müssen die Gebietsbeeinträchtigungen genau ermittelt werden, um die Art etwaiger Ausgleichsmaßnahmen bestimmen zu können (Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Italien, C-304/05, EU:C:2007:532, Rn. 83, und vom 17. April 2018, Kommission/Polen [Wald von Bia?‚owie?¼a], C-441/17, EU:C:2018:255, Rn. 191 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Der Planfeststellungsbeschluss hat die Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets hinreichend genau identifiziert und die festgelegten Kohärenzmaßnahmen darauf abgestellt (vgl. dazu EuGH, Urteile vom 20. September 2007 - Rs. C-304/05 - Slg. 2007, I-7495 Rn. 83 und vom 24. November 2011 - Rs. C-404/09 - NuR 2012, 42 Rn. 109).
  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 27/15

    Planfeststellungsbeschluss; Ortsumgehung Celle; Stickstoffdepositionen;

    Fehlerhafte Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfung schlagen deshalb auf die Abwägung durch (vgl. EuGH, Urteil vom 20.09.2007 - C-304/05 -, Slg. 2007, I-7495; BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.), es sei denn, im Wege der Wahrunterstellung würden der Abwägung hilfsweise die tatsächlich in Rechnung zu stellenden Beeinträchtigungen qualitativ und quantitativ zutreffend zugrunde gelegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17.01.2007, a. a. O.).
  • BVerwG, 23.04.2014 - 9 A 25.12

    Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss; Erörterungstermin; Verzicht;

    d) Die nach § 34 Abs. 5 BNatSchG erforderlichen Kohärenzsicherungsmaßnahmen hat der Planfeststellungsbeschluss festgesetzt und sie auf die genau identifizierten Beeinträchtigungen des FFH-Gebiets bezogen (vgl. dazu EuGH, Urteile vom 20. September 2007 - Rs. C-304/05 - Slg. 2007, I-7495 Rn. 83 und vom 24. November 2011 - Rs. C-404/09 - NuR 2012, 42 Rn. 109).
  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche

    6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43 sieht ein Prüfungsverfahren vor, das mittels einer vorherigen Kontrolle gewährleisten soll, dass Pläne oder Projekte, die nicht unmittelbar mit der Verwaltung des betreffenden Gebiets in Verbindung stehen oder hierfür nicht notwendig sind, die ein solches Gebiet jedoch erheblich beeinträchtigen könnten, nur genehmigt werden, soweit sie dieses Gebiet als solches nicht beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Randnr. 34, und vom 20. September 2007, Kommission/Italien, C-304/05, Slg. 2007, I-7495, Randnr. 56).

    Zu dem Begriff "Prüfung" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der Richtlinie 92/43 ist zu bemerken, dass die Richtlinie für die Durchführung einer solchen Prüfung keine bestimmte Methode vorschreibt (Urteil Kommission/Italien, Randnr. 57).

    Der Gerichtshof hat jedoch festgestellt, dass diese Prüfung in der Weise erfolgen muss, dass die zuständigen Behörden Gewissheit darüber erlangen, dass sich ein Plan oder Projekt nicht nachteilig auf das betreffende Gebiet als solches auswirkt, wobei die Behörden verpflichtet sind, die beantragte Genehmigung zu versagen, wenn Unsicherheit darüber besteht, dass keine derartigen Auswirkungen auftreten (vgl. Urteil Kommission/Italien, Randnr. 58).

    Hinsichtlich der Kriterien, anhand deren die zuständigen Behörden die erforderliche Gewissheit erlangen können, hat der Gerichtshof darauf hingewiesen, dass aus wissenschaftlicher Sicht kein vernünftiger Zweifel bestehen darf, mit der Maßgabe, dass sich die Behörden auf die besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse stützen müssen (vgl. Urteile Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Randnrn. 59 und 61, und Kommission/Italien, Randnr. 59).

    Außerdem müssen die Beeinträchtigungen des Gebiets genau identifiziert werden, um die Art etwaiger Ausgleichsmaßnahmen bestimmen zu können (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, Randnr. 83, und Solvay u. a., Randnr. 74).

    Nach Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie 92/43 ergreift der Mitgliedstaat in dem Fall, dass ein Plan oder Projekt trotz negativer Ergebnisse der nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 dieser Richtlinie vorgenommenen Prüfung aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art durchzuführen ist und eine Alternativlösung nicht vorhanden ist, alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 81, und Solvay u. a., Randnr. 72).

  • EuGH, 15.05.2014 - C-521/12

    Briels u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 3 und 4 - Erhaltung der

    Nur dann, wenn ein Plan oder Projekt trotz negativer Ergebnisse der nach Art. 6 Abs. 3 Satz 1 der Habitatrichtlinie vorgenommenen Prüfung aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art durchzuführen ist und keine Alternativlösung vorhanden ist, ergreift der Mitgliedstaat im Rahmen von Art. 6 Abs. 4 der Richtlinie alle notwendigen Ausgleichsmaßnahmen, um sicherzustellen, dass die globale Kohärenz von Natura 2000 geschützt ist (vgl. Urteile Kommission/Italien, C-304/05, EU:C:2007:532, Rn. 81, Solvay u. a., C-182/10, EU:C:2012:82, Rn. 72, und Sweetman u. a., EU:C:2013:220, Rn. 34).
  • BVerwG, 09.07.2009 - 4 C 12.07

    Flughafen; Ausbau; Verlängerung der Start- und Landebahn;

    Art. 6 Abs. 4 FFH-RL ist als Ausnahme von dem in Art. 6 Abs. 3 Satz 2 FFH-RL festgelegten Genehmigungskriterium eng auszulegen (EuGH, Urteile vom 20. September 2007 - Rs. C-304/05 - Slg. 2007, I-7495 Rn. 83 und vom 26. Oktober 2006 - Rs. C-239/04 - Slg. 2006, I-10183 Rn. 35).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • EuGH, 17.04.2018 - C-441/17

    Kommission / Polen: Bialowieza-Urwald

  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19

    Vorprüfung; Verträglichkeit; Naturschutzvereinigung; Mitwirkungsrecht;

  • VGH Baden-Württemberg, 23.09.2013 - 3 S 284/11

    Planfeststellungsbeschluss für den Bau und Betrieb des Rückhalteraums Elzmündung

  • BVerwG, 01.04.2015 - 4 C 6.14

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; Projekt; Vogelschutzgebiet; anerkannte

  • BVerwG, 10.04.2013 - 4 C 3.12

    Bundeswehr; Tiefflugübungen; FFH-Gebiet; anerkannte Naturschutzvereinigung;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.11.2007 - 8 C 11523/06

    Hochmoselübergang

  • VG Sigmaringen, 14.11.2018 - 10 K 118/17

    Umweltverbandsklage; Beteiligungsrecht; Verschlechterungsverbot;

  • EuGH, 16.07.2020 - C-411/19

    WWF Italia Onlus u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08

    E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen

  • EuGH, 11.04.2013 - C-258/11

    Sweetman u.a. - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 - Erhaltung der

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 28/07

    Genaue Beschreibung der zwingenden Gründe des überwiegenden öffentlichen

  • VGH Hessen, 12.05.2021 - 3 B 370/21

    FFH-Verträglichkeitsprüfung eines Logistikcenters

  • OVG Niedersachsen, 22.04.2016 - 7 KS 35/12

    Planfeststellungsbeschluss; Postulationsfähigkeit; Ortsumgehung Celle;

  • OVG Rheinland-Pfalz, 08.07.2009 - 8 C 10399/08

    Ausbau des Verkehrslandeplatzes Speyer im Grundsatz gebilligt - Nur Nachtflug

  • VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22

    Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach

  • VG Dresden, 30.10.2008 - 3 K 923/04

    Waldschlößchenbrücke: Naturschutzverbände können Bau der umstrittenen Brücke

  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 9/09

    Errichtung eines Wasserkraftwerks; Reichweite der naturschutz- und

  • OVG Niedersachsen, 20.05.2009 - 7 KS 59/07

    Planerische Rechtfertigung eines Instrumentenlandesystems an einer Landebahn

  • EuGH, 16.02.2012 - C-182/10

    Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff

  • VG Freiburg, 31.07.2010 - 2 K 192/08

    Planfeststellung zum Bau und Betrieb eines Hochwasserrückhaltebeckens -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2023 - 21 B 119/23

    Durchführung einer ordnungsgemäßen FFH-Verträglichkeitsprüfung vor Zulassung;

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2009 - 8 A 2358/08

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die Errichtung und

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-66/23

    Elliniki Ornithologiki Etaireia u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie

  • OVG Bremen, 24.09.2009 - 1 A 7/09

    Klagebefugnis eines in Niedersachsen anerkannten Naturschutzverbands -

  • BVerwG, 21.04.2021 - 4 BN 48.20

    Verträglichkeitsprüfung eines Bebauungsplans im Vogelschutzgebiet

  • VG Gießen, 03.09.2019 - 3 K 250/16

    "Versagung der Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von zwei

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen

  • VGH Baden-Württemberg, 24.03.2014 - 10 S 216/13

    Habitatschutzrechtliche Abweichungsprüfung bei einer immissionsschutzrechtlichen

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5053/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-559/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die übermäßige Entnahme von

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.02.2014 - C-521/12

    Briels e.a. - Habitatrichtlinie - Projekt, das sich auf einen Lebensraum in einem

  • VG Weimar, 27.02.2013 - 7 K 224/11

    Immissionsschutz bei Schweinemastbetrieb mit Gülle- und Gaslagerung; Rügebefugnis

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Gebiet "Alto Sil" - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

  • EuGH, 17.07.2014 - C-600/12

    Griechenland hat dadurch gegen das Umweltrecht der Union verstoßen, dass es die

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 10.07.2013 - 3 M 111/13

    Immissionsschutzrecht - hier: Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb

  • VG Oldenburg, 09.03.2016 - 5 A 5019/12

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Hähnchenmastställen innerhalb eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-2/10

    Azienda Agro-Zootecnica Franchini und Eolica di Altamura - Umwelt - Richtlinie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2008 - 20 A 1231/07
  • VG Cottbus, 01.08.2019 - 5 L 401/19

    Feuerwerk als ein Projekt im Sinne von § 34 Abs. 1 BNatSchG

  • BVerwG, 21.04.2021 - 4 BN 48
  • VG Regensburg, 11.01.2011 - RN 4 K 09.1873
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