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   EuGH, 04.10.2007 - C-217/06   

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https://dejure.org/2007,40571
EuGH, 04.10.2007 - C-217/06 (https://dejure.org/2007,40571)
EuGH, Entscheidung vom 04.10.2007 - C-217/06 (https://dejure.org/2007,40571)
EuGH, Entscheidung vom 04. Oktober 2007 - C-217/06 (https://dejure.org/2007,40571)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Italien

    Vertragsverletzungsklage - Vor Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist abgestellter Verstoß - Unzulässigkeit (Art. 226 EG) (vgl. Randnr. 21)

  • EU-Kommission

    Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Italienische Republik

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 12. Mai 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Italienische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 3 und 12 der Richtlinie 71/305/EWG des Rates vom 26. Juli 1971 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Bauaufträge (ABl. L 185, S. 5) - Freihändige Vergabe ohne Veröffentlichung ...

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • EuG, 04.02.2016 - T-620/11

    GFKL Financial Services / Kommission - Staatliche Beihilfen - Deutsche

    Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass das unionsrechtswidrige Verhalten einer mit der Anwendung des Unionsrechts betrauten nationalen Stelle kein berechtigtes Vertrauen eines Wirtschaftsteilnehmers darauf begründen kann, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2007, Kommission/Italien, C-217/06, EU:C:2007:580, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung), und dass die Verpflichtung des Begünstigten, sich zu vergewissern, dass das Verfahren des Art. 108 Abs. 3 AEUV eingehalten wurde, nicht vom Verhalten der Behörde abhängen kann, auch wenn diese für die Rechtswidrigkeit des Beschlusses in einem solchen Maß verantwortlich war, dass die Rücknahme als Verstoß gegen Treu und Glauben erscheint (vgl. in diesem Sinne Urteil Alcan Deutschland, oben in Rn. 188 angeführt, EU:C:1997:163, Rn. 41).
  • EuG, 16.07.2014 - T-309/12

    Zweckverband Tierkörperbeseitigung / Kommission - Staatliche Beihilfen -

    Jedenfalls kann das unionsrechtswidrige Verhalten einer für die Anwendung des Unionsrechts zuständigen nationalen Stelle kein berechtigtes Vertrauen eines Wirtschaftsteilnehmers darauf begründen, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 4. Oktober 2007, Kommission/Italien, C-217/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    32 bis 37), vom 9. September 2004, Kommission/Deutschland (C-125/03, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 12 und 13), vom 4. Oktober 2007, Kommission/Italien (C-217/06, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21), und Urteil Kommission/Griechenland (C-394/02, Randnrn.
  • EuG, 27.09.2023 - T-12/15

    Banco Santander und Santusa / Kommission

    So wie nach der Rechtsprechung das unionsrechtswidrige Verhalten einer nationalen Behörde, die mit der Anwendung von Unionsrecht betraut ist, für einen Wirtschaftsteilnehmer kein berechtigtes Vertrauen darauf begründen kann, in den Genuss einer unionsrechtswidrigen Behandlung zu kommen (vgl. Urteil vom 4. Oktober 2007, Kommission/Italien, C-217/06, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:580, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung), konnte sich die Auslegung des Anwendungsbereichs der Regelung von Art. 12 Abs. 5 TRLIS durch die nationalen Steuerbehörden nicht auf die Reichweite des berechtigten Vertrauens auswirken, das aus den auf Unionsebene von der Kommission abgegebenen Erklärungen entstand.
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