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   EuGH, 11.10.2007 - C-237/05   

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https://dejure.org/2007,9536
EuGH, 11.10.2007 - C-237/05 (https://dejure.org/2007,9536)
EuGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - C-237/05 (https://dejure.org/2007,9536)
EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - C-237/05 (https://dejure.org/2007,9536)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Unterstützungsleistungen zugunsten von Landwirten für das Jahr 2001 - Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 - Einrichtung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Unterstützungsleistungen zugunsten von Landwirten für das Jahr 2001 - Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 - Einrichtung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Unterstützungsleistungen zugunsten von Landwirten für das Jahr 2001 - Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 - Einrichtung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Darlegung einer Wiederholung einer Vertragsverletzung eines Mitgliedstaates durch die Kommission als Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Verletzungsklage; Erschöpfung der Wirkungen eines Vergabevertrages als Grund für die Unzulässigkeit einer Verletzungsklage in ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 92/50/EWG Art. 3 Abs. 2; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 7; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 11 Abs. 1; ; Richtlinie 92/50/EWG Art. 15 Abs. 2; ; Verordnung (EWG) Nr. 3508/92

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Unterstützungsleistungen zugunsten von Landwirten für das Jahr 2001 - Verordnung [EWG] Nr. 3508/92 - Einrichtung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems [IVKS] in ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Unzulässigkeit einer Vertragsverletzungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/50/EWG - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Unterstützungsleistungen zugunsten von Landwirten für das Jahr 2001 - Verordnung (EWG) Nr. 3508/92 - Einrichtung des integrierten Verwaltungs- und Kontrollsystems ...

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Griechenland

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Artikel 3 Absatz 2, 7, 11 Absatz 1 und 15 Absatz 2 der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2008, 204
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 02.06.2005 - C-394/02

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 11.10.2007 - C-237/05
    11 und 13, sowie vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 18).
  • EuGH, 31.03.1992 - C-362/90

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 11.10.2007 - C-237/05
    Der Gerichtshof hat in Bezug auf die Vergabe öffentlicher Aufträge entschieden, dass eine Vertragsverletzungsklage unzulässig ist, wenn bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist alle Wirkungen des betreffenden Vertrags bereits erschöpft waren (Urteile vom 31. März 1992, Kommission/Italien, C-362/90, Slg. 1992, I-2353, Randnrn.
  • EuGH, 29.10.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Insoweit ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Vergabe öffentlicher Aufträge eine Vertragsverletzungsklage unzulässig ist, wenn bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist alle Wirkungen des betreffenden Vertrags bereits erschöpft waren (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland, C-237/05, Slg. 2007, I-8203, Randnr. 29).
  • EuGH, 12.11.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    Außerdem ist zu bemerken, dass bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten zweimonatigen Frist, also am 4. September 2006, noch nicht alle Wirkungen des betreffenden Auftrags erschöpft waren, was aber die nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs erforderliche Bedingung ist, damit die Klage der Kommission als unzulässig erachtet wird (vgl. u. a. Urteile vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland, C-394/02, Slg. 2005, I-4713, Randnr. 18 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland, C-237/05, Slg. 2007, I-8203, Randnr. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 04.06.2009 - C-536/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 226 EG

    Eine ausdrückliche Bestätigung dieses Prinzips, dass es im Rahmen der Zulässigkeitsprüfung auf die Auswirkungen des Vertrags in seiner Gesamtheit ankommt, findet sich im Urteil vom 11. Oktober 2007 in der Rechtssache C-237/05, Kommission/Griechenland(16).

    8 - In diesem Sinne auch Generalanwalt Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-237/05, Urteil vom 11. Oktober 2007, Slg. 2007, I-8203, Randnr. 62).

    9 - Urteil vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland (C-237/05, Slg. 2007, I-8203, Randnr. 29), zur Richtlinie 92/50. Vgl. auch Urteil vom 2. Juni 2005, Kommission/Griechenland (C-394/02, Slg. 2005, I-4713), zur Richtlinie 93/38/EWG des Rates vom 14. Juni 1993 zur Koordinierung der Auftragsvergabe durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor.

  • EuGH, 27.03.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs, die sich aus den Urteilen vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien (C-525/03, EU:C:2005:648), und vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland (C-237/05, EU:C:2007:592), ergebe, sei eine Vertragsverletzungsklage jedoch unzulässig, wenn die dem betroffenen Mitgliedstaat vorgeworfene Handlung vor Ablauf dieser Frist keine Rechtswirkungen mehr entfalte.

    Daraus folgt, dass sich die Bundesrepublik Deutschland, um die Zulässigkeit der vorliegenden Klage in Frage zu stellen, in Anbetracht der besonderen Umstände des streitigen Verhaltens nicht auf die Rechtsprechung zu Verfahren zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen, die in rein unionsinternen Zusammenhängen ergangen ist, berufen kann, aus der hervorgeht, dass eine Klage auf Feststellung eines Verstoßes gegen die Unionsbestimmungen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen unzulässig ist, wenn bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist alle Wirkungen der Vergabebekanntmachung oder der streitigen Verträge bereits entfallen waren (Urteile vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-525/03, EU:C:2005:648, Rn. 12 bis 17, und vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland, C-237/05, EU:C:2007:592, Rn. 33 bis 35).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-20/09

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Zulässigkeit -

    6 - Urteil vom 11. Oktober 2007, C-237/05, Slg. 2007, I-8203.

    24 - Vgl. Urteil Kommission/Griechenland (C-237/05, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des

    9 Die Bundesrepublik Deutschland verweist auf die folgenden Rechtssachen: Urteile vom 5. Juni 2003, Kommission/Italien (C-145/01, EU:C:2003:324, Rn. 15), vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien (C-525/03, EU:C:2005:648, Rn. 15), und vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland (C-237/05, EU:C:2007:592, Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.06.2022 - C-259/21

    Parlament/ Rat (Mesures techniques relatives aux possibilités de pêche) -

    31 Vgl. Urteil vom 11. Oktober 2007, Kommission/Griechenland (C-237/05, EU:C:2007:592, Rn. 36 bis 39).
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