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   EuGH, 11.10.2007 - C-241/06   

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EuGH, 11.10.2007 - C-241/06 (https://dejure.org/2007,1148)
EuGH, Entscheidung vom 11.10.2007 - C-241/06 (https://dejure.org/2007,1148)
EuGH, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - C-241/06 (https://dejure.org/2007,1148)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Ausschlussfrist - Grundsatz der Effektivität

  • Europäischer Gerichtshof

    Lämmerzahl

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Ausschlussfrist - Grundsatz der Effektivität

  • EU-Kommission PDF

    Lämmerzahl

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Ausschlussfrist - Grundsatz der Effektivität

  • EU-Kommission

    Lämmerzahl

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht , Freier Dienstleistungsverkehr

  • Wolters Kluwer

    Bestimmung einer angemessenen Präklusionsfrist zur Geltendmachung von Fehlern in einem Vergabeverfahren als europarechtlich zulässige Regelung; Fehlende Angabe des Gesamtumfangs eines öffentlichen Auftrages als Grund für eine vergaberechtliche Nachprüfung; Auslegung ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Rüge: die Präklusionswirkung nach § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB erfasst nicht solche Vergaberechtsfehler, zu denen es überhaupt erst in späteren Stadien des Verfahrens einer Auftragsvergabe kommen kann

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 1
    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Ausschlussfrist - Grundsatz der Effektivität; Unternehmensrecht

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Gesamtmenge nicht angegeben: Es muss Rechtsmittel dagegen geben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lämmerzahl

    Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren für die Vergabe öffentlicher Aufträge - Ausschlussfrist - Grundsatz der Effektivität

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Präklusion bei Bekanntmachungsmangel

  • kapellmann.de (Kurzinformation)

    Präklusionswirkung des § 107 Abs. 3 Satz 2 GWB

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zugang zur Vergabekammer auch bei unterlassener Rüge zur Verfahrensart? (IBR 2008, 1052)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts (Deutschland), eingereicht am 30. Mai 2006 - Lämmerzahl GmbH gegen Freie Hansestadt Bremen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen - Auslegung von Artikel 1 Absätze 1 und 3 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 798
  • BauR 2008, 572
  • VergabeR 2008, 61
  • ZfBR 2008, 74
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

    Auszug aus EuGH, 11.10.2007 - C-241/06
    Zum ersten Teil der ersten Vorlagefrage ist festzustellen, dass die Richtlinie 89/665 einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist (Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 79, und vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 50).

    Jedoch dürfen nationale Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung nicht als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen gegebenenfalls nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil Santex, Randnr. 55, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 73).

    Eine Auftragsbekanntmachung ohne jede Angabe des geschätzten Auftragswerts und ein anschließendes ausweichendes Verhalten des Auftraggebers gegenüber den Anfragen eines möglichen Bieters, wie im Ausgangsverfahren geschehen, sind angesichts des Bestehens einer Ausschlussfrist so zu bewerten, dass sie dem betroffenen Bieter die Ausübung der Rechte, die ihm die Gemeinschaftsrechtsordnung verleiht, übermäßig erschweren (vgl. in diesem Sinne Urteil Santex, Randnr. 61).

    Es ist Sache des nationalen Gerichts, das innerstaatliche Recht, das es anzuwenden hat, so weit wie möglich im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 89/665 auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteil Santex, Randnrn.

    Wenn eine solche mit dem Zweck der Richtlinie 89/665 im Einklang stehende Auslegung nicht möglich ist, ist das nationale Gericht verpflichtet, die der Richtlinie zuwiderlaufenden nationalen Vorschriften unangewendet zu lassen (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 24, und Santex, Randnr. 64).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 11.10.2007 - C-241/06
    Zum ersten Teil der ersten Vorlagefrage ist festzustellen, dass die Richtlinie 89/665 einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist (Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 79, und vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 50).

    Dies beruht auf der Erwägung, dass die vollständige Verwirklichung der mit der Richtlinie 89/665 verfolgten Ziele gefährdet wäre, wenn Bewerber und Bieter in jedem Stadium des Vergabeverfahrens Verstöße gegen die Regeln über die Auftragsvergabe rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen könnten, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um den Verstoß zu beheben (Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 75).

    Jedoch dürfen nationale Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung nicht als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen gegebenenfalls nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil Santex, Randnr. 55, vgl. in diesem Sinne auch Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 73).

  • EuGH, 09.03.1978 - 106/77

    Amministrazione delle finanze dello Stato / Simmenthal

    Auszug aus EuGH, 11.10.2007 - C-241/06
    Wenn eine solche mit dem Zweck der Richtlinie 89/665 im Einklang stehende Auslegung nicht möglich ist, ist das nationale Gericht verpflichtet, die der Richtlinie zuwiderlaufenden nationalen Vorschriften unangewendet zu lassen (Urteile vom 9. März 1978, Simmenthal, 106/77, Slg. 1978, 629, Randnr. 24, und Santex, Randnr. 64).
  • EuGH, 02.06.2005 - C-15/04

    Koppensteiner - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -

    Auszug aus EuGH, 11.10.2007 - C-241/06
    Denn Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665 ist unbedingt und hinreichend genau, um gegenüber einem Auftraggeber geltend gemacht werden zu können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 2. Juni 2005, Koppensteiner, C-15/04, Slg. 2005, I-4855, Randnr. 38).
  • OLG Düsseldorf, 21.10.2015 - Verg 28/14

    Kriterien für die Vergabe von IT-Dienstleistungen (Virenschutz) im

    Einen gewissen Gegenpol dazu bilden Entscheidungen des OLG Dresden (Beschlüsse vom 2. August 2011 - Verg 4/11 - und vom 28. November 2013 - Verg 6/13) sowie des OLG Jena (Beschluss vom 22. August 2011 - 9 Verg 2/11), nicht jedoch die Entscheidung des EuGH vom 11. Oktober 2007 (C-241/06, Lämmerzahl), auf die sich die Beschwerde beruft.
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 89/665 einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist (Urteil vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, Slg. 2007, I-8415, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass die vollständige Verwirklichung der mit der Richtlinie 89/665 verfolgten Ziele gefährdet wäre, wenn Bewerber und Bieter in jedem Stadium des Vergabeverfahrens Verstöße gegen die Regeln über die Auftragsvergabe rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen könnten, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um den Verstoß zu beheben (Urteil Lämmerzahl, Randnr. 51).

    Jedoch dürfen nationale Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung nicht als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen gegebenenfalls nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil Lämmerzahl, Randnr. 52).

    51 und 57, sowie Lämmerzahl, Randnr. 52).

    30 und 36 bis 39, sowie Lämmerzahl, Randnrn.

  • EuGH, 28.01.2010 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der

    30 und 36 bis 39, und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, Slg. 2007, I-8415, Randnrn.

    Im vorliegenden Fall ist es Aufgabe des nationalen Gerichts, die innerstaatlichen Bestimmungen über die Ausschlussfrist so weit wie möglich im Einklang mit dem Ziel der Richtlinie 89/665 auszulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 63, und Lämmerzahl, Randnr. 62).

    Können die innerstaatlichen Bestimmungen über die Fristen für die Verfahrenseinleitung nicht im Einklang mit der Richtlinie 89/665 ausgelegt werden, muss das nationale Gericht sie jedenfalls unangewendet lassen, damit das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang Anwendung findet und die Rechte, die es dem Einzelnen verleiht, geschützt werden (vgl. in diesem Sinne Urteile Santex, Randnr. 64, und Lämmerzahl, Randnr. 63).

  • EuGH, 14.02.2019 - C-54/18

    Cooperativa Animazione Valdocco

    Der Gerichtshof hat insoweit wiederholt entschieden, dass die Richtlinie 89/665 dahin auszulegen ist, dass sie grundsätzlich einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumung der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist (Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 79, vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, EU:C:2003:109, Rn. 50, und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, EU:C:2007:597, Rn. 50).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass die vollständige Verwirklichung der mit der Richtlinie 89/665 verfolgten Ziele gefährdet wäre, wenn Bewerber und Bieter in jedem Stadium des Vergabeverfahrens Verstöße gegen die Regeln über die Auftragsvergabe rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen könnten, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um den Verstoß zu beheben (Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 75, vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, EU:C:2007:597, Rn. 51, und vom 28. Januar 2010, Kommission/Irland, C-456/08, EU:C:2010:46, Rn. 52).

    Auch wenn nationale Ausschlussregeln als solche offensichtlich nicht im Widerspruch zu Art. 2c der Richtlinie 89/665 stehen, kann gleichwohl nicht ausgeschlossen werden, dass ihre Anwendung im Rahmen besonderer Umstände oder hinsichtlich bestimmter Modalitäten zu einem Verstoß gegen die den Einzelnen durch das Unionsrecht verliehenen Rechte führt, insbesondere das Recht auf einen wirksamen Rechtsbehelf und ein unparteiisches Gericht, das in Art. 47 der Charta verankert ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, EU:C:2003:109, Rn. 57, und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, EU:C:2007:597, Rn. 55 und 56).

    So hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass es mit der Richtlinie 89/665 nicht vereinbar ist, dass Ausschlussregelungen des innerstaatlichen Rechts in der Weise angewandt werden, dass einem Bieter der Zugang zu einem Rechtsbehelf gegen eine rechtswidrige Entscheidung versagt wird, obwohl er von dieser Rechtswidrigkeit im Wesentlichen erst nach Ablauf der Ausschlussfrist Kenntnis erlangen konnte (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, EU:C:2003:109, Rn. 60, und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, EU:C:2007:597, Rn. 59 bis 61 und 64).

    Wenn eine solche Auslegung nicht möglich ist, hat es die der Richtlinie zuwiderlaufenden nationalen Vorschriften unangewendet zu lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, EU:C:2007:597, Rn. 62 und 63), da Art. 1 Abs. 1 dieser Richtlinie unbedingt und hinreichend genau ist, um gegenüber einem öffentlichen Auftraggeber geltend gemacht werden zu können (Urteile vom 2. Juni 2005, Koppensteiner, C-15/04, EU:C:2005:345, Rn. 38, und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, EU:C:2007:597, Rn. 63).

  • VK Südbayern, 03.01.2018 - Z3-3-3194-1-46-08/17

    Nachprüfungsantrag wegen intransparentem und vergaberechtswidrigem

    Nimmt man überhaupt eine Anwendbarkeit der 10-Tages-Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB auf Vergabeverstöße an, die aus der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar sind und damit dem § 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB unterfallen (dies ablehnend zur früheren Rechtslage OLG München, Beschluss vom 15.03.2012, Verg 2/12) - sind in diesen Fällen strenge Anforderungen an den Nachweis des Zeitpunkts der positiven Kenntnis in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht zu stellen, um keine übermäßige Erschwerung des Zugangs zum Rechtsschutz zu verursachen (vgl. EuGH, Urteil vom 11.10.2007, C - 241/06 Lämmerzahl).
  • EuGH, 12.03.2015 - C-538/13

    eVigilo - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

    Die vollständige Verwirklichung der mit der Richtlinie 89/665 verfolgten Ziele wäre gefährdet, wenn Bewerber und Bieter in jedem Stadium des Vergabeverfahrens Verstöße gegen die Regeln über die Auftragsvergabe rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen könnten, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um die Verstöße zu beheben (Urteile Universale-Bau AG, C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 75 und 76 und die dort angeführte Rechtsprechung, Lämmerzahl, C-241/06, EU:C:2007:597, Rn. 50 und 51, sowie Kommission/Irland, C-456/08, EU:C:2010:46, Rn. 51 und 52).
  • OLG Celle, 11.02.2010 - 13 Verg 16/09

    Umfang der Präklusion der Rüge der fehlenden Mindestanforderungen für

    Zum anderen hat er festgestellt (Urteil vom 11. Oktober 2007 - C-241/06, VergabeR 2008, 61, 67 f. "L. "), dass die Präklusionswirkung des § 107 Abs. 3 S. 2 GWB a. F. grundsätzlich nicht zu beanstanden ist, soweit sie nur für Verstöße gilt, die vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe festgestellt werden können, nicht aber für alle Entscheidungen, die der Auftraggeber während des gesamten Verfahrens zur Vergabe eines öffentlichen Auftrags möglicherweise erlässt.
  • OLG Hamburg, 20.03.2019 - 1 Verg 1/19

    Voraussetzungen und Anforderungen eines Losentscheids im Vergabeverfahren;

    Bei der Anwendung von § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB ist allerdings zu beachten, dass die - grundsätzlich zulässigen - Ausschlussfristen in den nationalen Rechtsordnungen und die Art und Weise ihrer Anwendung die Ausübung der Rechte, die den Teilnehmern an einem Vergabeverfahren nach nationalem Recht wie nach Gemeinschaftsrecht zustehen, nicht praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren dürfen (EuGH, Urt. v. 11.10.2007, Az. C-241/06, Rdnr. 52 der Entscheidungsgründe; Jaeger in Münchener Kommentar Europäisches und Deutsches Wettbewerbsrecht, 2. Aufl., 3. Bd., § 160 GWB Rdnr. 82 m.w.N.).
  • OLG Bremen, 26.06.2009 - Verg 3/05

    Festlegung des Auftragswerts muss dokumentiert werden!

    Der EuGH hat mit Urteil vom 11.10.2007 (C-241/06) hierzu entschieden:.

    Die Notwendigkeit dieser Angabe folgt daher nicht aus den zitierten Vorschriften der Richtlinien 93/36/EWG und 2001/78/EG; etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der bereits angeführten Entscheidung des EuGH vom 11.10.2007 in C-241/06.

  • EuGH, 08.05.2008 - C-95/07

    Ecotrade - Sechste Mehrwertsteuerrichtlinie - Reverse-Charge-Verfahren

    Hinzu kommt, dass eine Ausschlussfrist, deren Ablauf als Sanktion für den nicht hinreichend sorgfältigen Steuerpflichtigen, der den Vorsteuerabzug nicht geltend gemacht hat, den Verlust des Abzugsrechts zur Folge hat, nicht als mit der von der Sechsten Richtlinie errichteten Regelung unvereinbar angesehen werden kann, sofern diese Frist zum einen gleichermaßen für die entsprechenden auf dem innerstaatlichen Recht beruhenden steuerlichen Rechte wie für die auf dem Gemeinschaftsrecht beruhenden Rechte gilt (Äquivalenzgrundsatz) und sie zum anderen die Ausübung des Abzugsrechts nicht praktisch unmöglich macht oder übermäßig erschwert (Effektivitätsgrundsatz) (vgl. Urteile vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnr. 55, und vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 52).
  • OLG München, 19.09.2018 - Verg 6/18

    Entstehung der Rügeobliegenheit im Vergabenachprüfungsverfahren vor

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-454/06

    pressetext Nachrichtenagentur - Öffentliche Dienstleistungsaufträge -

  • OLG Schleswig, 22.01.2019 - 54 Verg 3/18

    Wann führt ein Nebenangebot zu einer "gleichwertigen" Leistung?

  • VK Südbayern, 29.10.2013 - Z3-3-3194-1-25-08/13

    AG darf nur die bekanntgegebenen Wertungskriterien anwenden!

  • OLG Düsseldorf, 30.04.2008 - Verg 23/08

    Nachprüfungsverfahren: Zur Veräußerung kommunaler Grundstücke, die mit einer

  • VK Südbayern, 24.07.2018 - Z3-3-3194-1-11-04/18

    Vergabeverfahren: Inhalt der zu erbringenden Leistung kann keine

  • OLG Karlsruhe, 13.06.2008 - 15 Verg 3/08

    Verkauf eines Gemeindegrundstücks mit Bauverpflichtung: Ausschreibungspflichtige

  • OLG Karlsruhe, 05.11.2014 - 15 Verg 6/14

    CMS-Software - Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rügepflicht bei

  • EuGH, 30.09.2010 - C-314/09

    Strabag u.a. - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Aufträge -

  • OLG Koblenz, 25.09.2012 - 1 Verg 5/12

    Holzhackgut - Vergabenachprüfungsverfahren: Fehlende Nennung des erfolgreichen

  • OLG Karlsruhe, 21.12.2012 - 15 Verg 10/12

    Tragwerksplanung - Ausschreibung freiberuflicher Leistungen: Vergaberechtswidrige

  • OLG München, 11.04.2013 - Verg 3/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Schätzung des Schwellenwerts durch das Gericht bei

  • OLG München, 04.04.2008 - Verg 4/08

    Öffentliche Auftragsvergabe: Pflicht der Vergabestelle zu einem Hinweis in der

  • OLG Koblenz, 01.09.2021 - Verg 1/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Beschränkte

  • OLG München, 09.03.2020 - Verg 27/19

    Vergabeverfahren: Kein Angebotsausschluss bei missverständlicher Ausschreibung;

  • OLG Düsseldorf, 14.05.2008 - Verg 11/08

    Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Zuschlagsverbots wegen Einleitung eines

  • OLG Brandenburg, 25.05.2010 - Verg W 15/09

    Vergabeverfahren: Abgrenzung eines Bauauftrags von einem Lieferauftrag;

  • VK Niedersachsen, 10.07.2014 - VgK-17/14

    Keine direkte Vergabe ohne besondere Dringlichkeit

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

  • OLG Düsseldorf, 03.06.2015 - Verg 3/15

    Rechtsfolgen der Änderung der Zuordnung der Raumgruppen nach Leistungsobergrenzen

  • VK Niedersachsen, 24.04.2013 - VgK-07/13

    Neubau eines Weser-Dükers zur Gasdurchleitung

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-406/08

    Uniplex (UK) - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.12.2023 - C-547/22

    INGSTEEL - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliches Auftragswesen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2009 - C-199/07

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzungsverfahren - Öffentliche Aufträge -

  • VK Sachsen, 27.04.2015 - 1/SVK/012-15

    Anpassungsklausel muss hinreichend transparent sein!

  • VK Brandenburg, 18.11.2009 - VK 41/09

    Wann liegt eine Bauleistung vor?

  • VK Sachsen, 12.06.2015 - 1/SVK/016-15

    Preisumrechnungsformel ist bekanntzumachen!

  • VK Saarland, 13.03.2010 - 1 VK 01/10

    1. Bezüglich der Aufwendungen, die durch die notwendige Beauftragung eines

  • VK Thüringen, 07.07.2010 - 250-4003.20-2249/2010-007-SLF

    Verstoß gegen Vorinformationspflicht, fehlende Angabe des frühesten Zeitpunkts

  • VK Hessen, 17.08.2009 - 69d-VK-25/09

    Neue Angebotsabgabefrist = Verlängerung der Rügefrist?

  • VK Sachsen, 06.03.2009 - 1/SVK/001-09

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt Vergaberecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-166/14

    MedEval - Öffentliche Aufträge - Richtlinien 89/665/EWG und 2007/66/EG -

  • VK Sachsen, 18.03.2015 - 1/SVK/001-15

    Reinigung und Reparatur von Regenwasserbehandlungsanlage: Ausschreibung nach

  • VK Sachsen-Anhalt, 06.05.2014 - 1 VK LSA 8/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Verstoß gegen die Verpflichtung zur europaweiten

  • VK Sachsen-Anhalt, 21.06.2012 - 2 VK LSA 8/12

    Wahl der falschen Vergabeart

  • VK Bund, 28.05.2010 - VK 2-47/10

    Vergabe von Grundinstandsetzung

  • VK Hamburg, 21.06.2010 - VgK FB 5/10

    Sonstiger Kurztext "Konzeption und Umsetzung/Bau einer europaweit mobilen

  • VK Bund, 26.10.2012 - VK 3-117/12

    Vergabe von Baumaßnahmen

  • VK Brandenburg, 18.01.2011 - VK 66/10

    Bauauftrag: Berechnung des Schwellenwerts

  • VK Bund, 23.12.2021 - VK 1-124/21

    Lieferung und Montage von Personenaufzügen

  • OLG München, 04.04.2008 - Verg 4/04
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