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   EuGH, 25.10.2007 - C-427/05   

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https://dejure.org/2007,13286
EuGH, 25.10.2007 - C-427/05 (https://dejure.org/2007,13286)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2007 - C-427/05 (https://dejure.org/2007,13286)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - C-427/05 (https://dejure.org/2007,13286)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Art. 21 Abs. 3 Unterabs. 2 - Verbot von Abzügen - Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Berücksichtigung der von der Gemeinschaft gewährten Subventionen

  • Europäischer Gerichtshof

    Porto Antico di Genova

    Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Art. 21 Abs. 3 Unterabs. 2 - Verbot von Abzügen - Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Berücksichtigung der von der Gemeinschaft gewährten Subventionen

  • EU-Kommission PDF

    Porto Antico di Genova

    Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Art. 21 Abs. 3 Unterabs. 2 - Verbot von Abzügen - Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Berücksichtigung der von der Gemeinschaft gewährten Subventionen

  • EU-Kommission

    Porto Antico di Genova

    Wirtschaftlicher und sozialer Zusammenhalt

  • Wolters Kluwer

    Einbeziehung von Zuschüssen der Strukturfonds der Gemeinschaft bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens; Koordinierung der Interventionen der verschiedenen Strukturfonds und der Interventionen der Europäischen Investitionsbank

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 Art. 21 Abs. 3 Unterabs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Art. 21 Abs. 3 Unterabs. 2 - Verbot von Abzügen - Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Berücksichtigung der von der Gemeinschaft gewährten Subventionen; Regionalpolitik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Porto Antico di Genova

    Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Art. 21 Abs. 3 Unterabs. 2 - Verbot von Abzügen - Ermittlung des zu versteuernden Einkommens - Berücksichtigung der von der Gemeinschaft gewährten Subventionen

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt durch Beschluss der Commissione Tributaria Regionale Genua vom 31. Januar 2005 in dem Rechtsstreit Porto Antico di Genova SpA gegen Agenzia delle Entrate Ufficio Genova 1

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Artikel 23 Absatz 3 der Verordnung (EWG) Nr. 2082/93 des Rates vom 20. Juli 1993 zur Änderung der Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 zur Durchführung der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 hinsichtlich der Koordinierung der Interventionen der verschiedenen ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 05.10.2006 - C-84/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-427/05
    Er hat entschieden, dass das Verbot von Abzügen nicht rein formal dahin ausgelegt werden kann, dass es nur Abzüge betrifft, die tatsächlich anlässlich der Zahlungen erfolgen, und dass es sich somit auf alle Belastungen beziehen muss, die unmittelbar und untrennbar mit den gezahlten Beträgen in Zusammenhang stehen (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-84/04, Slg. 2006, I-9843, Randnr. 35).
  • EuGH, 11.08.1995 - C-80/94

    Wielockx / Inspecteur der directe belastingen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-427/05
    Vorweg ist daran zu erinnern, dass nach gefestigter Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (Urteile vom 11. August 1995, Wielockx, C-80/94, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.07.2001 - C-189/01

    Jippes u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-427/05
    Im Übrigen können die Unterschiede, die zwischen den von den Strukturfonds Begünstigten deshalb bestehen, weil der Betrag der Gemeinschaftshilfen in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Steuersätzen unterliegt, entgegen dem Vorbringen von Porto Antico nicht zu einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung führen, der verlangt, dass vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, eine derartige Behandlung wäre objektiv gerechtfertigt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 2001, Jippes u. a., C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 129, und vom 12. September 2006, Laserdisken, C-479/04, Slg. 2006, I-8089, Randnr. 68).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-427/05
    Vorweg ist daran zu erinnern, dass nach gefestigter Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese aber ihre Befugnisse unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (Urteile vom 11. August 1995, Wielockx, C-80/94, Slg. 1995, I-2493, Randnr. 16, und vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, Slg. 2004, I-7477, Randnr. 19).
  • EuGH, 12.09.2006 - C-479/04

    Laserdisken - Richtlinie 2001/29/EG - Harmonisierung bestimmter Aspekte des

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-427/05
    Im Übrigen können die Unterschiede, die zwischen den von den Strukturfonds Begünstigten deshalb bestehen, weil der Betrag der Gemeinschaftshilfen in den Mitgliedstaaten unterschiedlichen Steuersätzen unterliegt, entgegen dem Vorbringen von Porto Antico nicht zu einer Beeinträchtigung des Grundsatzes der Gleichbehandlung führen, der verlangt, dass vergleichbare Situationen nicht unterschiedlich behandelt werden, es sei denn, eine derartige Behandlung wäre objektiv gerechtfertigt (vgl. u. a. Urteile vom 12. Juli 2001, Jippes u. a., C-189/01, Slg. 2001, I-5689, Randnr. 129, und vom 12. September 2006, Laserdisken, C-479/04, Slg. 2006, I-8089, Randnr. 68).
  • EuGH, 10.03.1981 - 36/80

    Irish Creamery Milk Suppliers Association

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-427/05
    Insbesondere dürfen die nationalen Rechtsvorschriften das Funktionieren des Mechanismus nicht behindern, der mit der Verordnung Nr. 4253/88 geschaffen wurde (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. März 1981, 1rish Creamery Milk Suppliers Association u. a., 36/80 und 71/80, Slg. 1981, 735, Randnr. 15).
  • EuGH, 19.12.2018 - C-667/17

    Cadeddu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Art. 2

    Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Unionsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2004, Manninen, C-319/02, EU:C:2004:484, Rn. 19, und vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 10).

    Insbesondere dürfen die nationalen Rechtsvorschriften das Funktionieren der Mechanismen nicht behindern, die im Rahmen der Strukturfonds, wie sie in der Verordnung Nr. 1083/2006 vorgesehen sind, geschaffen wurden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 10).

    Der Gerichtshof hat im Hinblick auf diese Bestimmung, wonach "[d]ie Zahlungen ... an die Endempfänger zu leisten [sind], ohne dass irgendein Abzug oder Einbehalt den Finanzhilfebetrag verringern darf, auf den sie Anspruch haben", klargestellt, dass dieses Verbot von Abzügen nicht rein formal ausgelegt werden kann und sich auf alle Belastungen beziehen muss, die unmittelbar und untrennbar mit den gezahlten Beträgen in Zusammenhang stehen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 5. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-84/04, EU:C:2006:640, Rn. 35, und vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 13).

    Dagegen behindert eine Abgabe, die von Unionszuschüssen unabhängig ist und nicht speziell mit den gewährten Beträgen zusammenhängt, sondern unterschiedslos die Gesamtheit der Einkünfte des Endbegünstigten betrifft, nicht das Funktionieren der vom Unionsrecht geschaffenen Mechanismen, obwohl sie zu einer Verringerung des Betrags des Unionszuschusses führt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova, C-427/05, EU:C:2007:630, Rn. 16 und 18).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2007 - C-352/06

    Bosmann - Art. 13 Abs. 2 Buchst. a der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates -

    41 - Zu einer ähnlichen Argumentation des Gerichtshofs im Bereich der unmittelbaren Besteuerung vgl. Urteil vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova (C-427/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 20).
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2008 - C-43/07

    Arens-Sikken - Freier Kapitalverkehr -Art. 56 EG und 58 EG - Beschränkungen -

    25 - Vgl. hierzu z. B. Urteile vom 25. Oktober 2007, Porto Antico di Genova (C-427/05, Slg. 2007, I-0000, Randnr. 19), und vom 14. November 2006, Kerckhaert und Morres (C-513/04, Slg. 2006, I-10967, Randnr. 22).
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