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   EuGH, 25.10.2007 - C-167/06 P   

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https://dejure.org/2007,18044
EuGH, 25.10.2007 - C-167/06 P (https://dejure.org/2007,18044)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2007 - C-167/06 P (https://dejure.org/2007,18044)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2007 - C-167/06 P (https://dejure.org/2007,18044)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Komninou u.a. / Kommission

  • EU-Kommission PDF

    Komninou u.a. / Kommission

    Rechtsmittel - Gründe - Unzureichende Begründung - Rückgriff des Gerichts auf eine implizite Begründung - Zulässigkeit - Grenzen (Art. 21 Abs. 2 und 3 EG und 225 EG) (vgl. Randnrn. 22-27)

  • EU-Kommission

    Ermioni Komninou und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften

    Umwelt , Regionalpolitik

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 29. März 2006 von Ermioni Komninou, Grigorios Ntokos, Donatos Pappas, Vasileios Pappas, Aristeidis Pappas, Eleftheria Pappa, Lamprini Pappa, Eirini Pappa, Alexandra Ntokou, Fotios Dimitriou, Zoï Dimitriou, Petros Bolosis, Despina Bolosi, ...

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 13. Januar 2006 in der Rechtssache T-42/04, Ermioni Komninou u. a. / Kommission der EG, mit dem das Gericht eine Schadensersatzklage auf Wiedergutmachung des immateriellen Schadens, den die ...

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Wird zitiert von ... (54)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 13.01.2006 - T-42/04

    Komninou u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2007 - C-167/06
    Rechtsmittel gegen den Beschluss des Gerichts erster Instanz (Fünfte Kammer) vom 13. Januar 2006, Komninou u. a./Kommission (T-42/04), mit dem das Gericht eine Klage auf Ersatz des immateriellen Schadens, den die Rechtsmittelführer infolge der Behandlung ihrer die Gemeinschaftsfinanzierung einer biologischen Kläranlage in Preveza in Griechenland betreffenden Beschwerde durch die Kommission erlitten zu haben glauben, als unbegründet abgewiesen hat.

    Der Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Januar 2006, Komninou u. a./Kommission (T-42/04), wird aufgehoben, soweit das Gericht es unterlassen hat, über den auf einen Verstoß gegen Art. 21 Abs. 2 und 3 EG gestützten Klagegrund zu entscheiden.

    In Bezug auf die Kosten, die mit dem erstinstanzlichen Verfahren verbunden sind, das zum Beschluss des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 13. Januar 2006, Komninou u. a./Kommission (T-42/04), geführt hat, bleibt es bei den in Nr. 2 des Tenors dieses Beschlusses festgelegten Modalitäten.

  • EuGH, 09.09.2008 - C-120/06

    DIE GEMEINSCHAFT IST NICHT ZUM ERSATZ DER SCHÄDEN VERPFLICHTET, DIE AUF DEN

    Zweitens ist auch daran zu erinnern, dass die Begründungspflicht nicht verlangt, dass das Gericht bei seinen Ausführungen alle von den Parteien des Rechtsstreits vorgetragenen Argumente nacheinander erschöpfend behandelt, und dass die Begründung daher implizit erfolgen kann, sofern sie es den Betroffenen ermöglicht, die Gründe zu erkennen, aus denen das Gericht ihrer Argumentation nicht gefolgt ist, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 372, und vom 25. Oktober 2007, Komninou u. a./Kommission, C-167/06 P, Randnr. 22).
  • EuG, 12.12.2018 - T-691/14

    Servier u.a. / Kommission

    Das Verfahren vor dem Bürgerbeauftragten, der nicht zum Erlass bindender Entscheidungen befugt ist, ist im Verhältnis zu einer Klage vor dem Unionsrichter ein alternativer, außergerichtlicher Weg für die Unionsbürger, für den besondere Kriterien gelten und der nicht notwendig dasselbe Ziel hat wie eine Klage (Urteil vom 25. Oktober 2007, Komninou u. a./Kommission, C-167/06 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2007:633, Rn. 44).
  • EuG, 17.04.2024 - T-288/23

    Unilab/ EUIPO - Cofares (Healthily)

    Par ailleurs, il convient de rappeler que le droit de réclamer la protection de la confiance légitime s'étend à tout justiciable qui se trouve dans une situation de laquelle il ressort que l'administration de l'Union, notamment, en lui fournissant des assurances précises, a fait naître chez lui des espérances fondées (arrêts du 22 juin 2006, Belgique et Forum 187/Commission, C-182/03 et C-217/03, EU:C:2006:416, point 147, et du 25 octobre 2007, Komninou e.a./Commission, C-167/06 P, non publié, EU:C:2007:633, point 63).
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