Rechtsprechung
Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Europäischer Gerichtshof
Gysen
Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder - Nationale Regelung über die Zulagen unterhaltsberechtigter Kinder von Selbständigen - Abhängigkeit der Höhe der Zulage von der Zahl der zulageberechtigten Kinder - ...
- EU-Kommission
Gysen
Beamte und sonstige Bedienstete der Gemeinschaften - Vergütung - Zulagen für unterhaltsberechtigte Kinder - Nationale Regelung über die Zulagen unterhaltsberechtigter Kinder von Selbständigen - Abhängigkeit der Höhe der Zulage von der Zahl der zulageberechtigten Kinder - ...
- EU-Kommission
Gysen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 08.11.2007 - C-449/06
- EuGH, 14.02.2008 - C-449/06
Wird zitiert von ... (4)
- Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13
Melchior
29 - Vgl. meine Schlussanträge in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nrn. 54 bis 61).31 - Ich habe in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Gysen (EU:C:2007:663) im Bereich der Familienzulagen eine gegenteilige Ansicht vertreten.
- Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2016 - C-690/15
de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - …
Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nr. 43). - Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14
Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch - …
In gleicher Weise habe ich in meinen Schlussanträgen in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nrn. 54 bis 61) eine solche Abschreckungswirkung einer nationalen Regelung verneint, nach der bei der Gewährung von Familienzulagen für die unterhaltsberechtigten Kinder eines Selbständigen durch die zuständige innerstaatliche Stelle ein Kind dieses Selbständigen, für das Familienzulagen aufgrund des Statuts gezahlt wurden, für die Bestimmung des Rangs der anderen Kinder dieses Selbständigen, der nach dieser Vorschrift die Höhe der für diese Letzteren zu zahlenden Familienzulagen beeinflusste, nicht berücksichtigt wurde. - Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2017 - C-26/16
Santogal M-Comércio e Reparação de Automóveis
Vgl. in diesem Sinne meine Schlussanträge in der Rechtssache Gysen (C-449/06, EU:C:2007:663, Nr. 43) und in der Rechtssache Lobkowicz (C-690/15, EU:C:2016:926, Fn. 14).