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   EuGH, 06.12.2007 - C-456/05   

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EuGH, 06.12.2007 - C-456/05 (https://dejure.org/2007,6099)
EuGH, Entscheidung vom 06.12.2007 - C-456/05 (https://dejure.org/2007,6099)
EuGH, Entscheidung vom 06. Dezember 2007 - C-456/05 (https://dejure.org/2007,6099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Zugelassene Psychotherapeuten - Quotensystem - Übergangsregelungen mit Ausnahmen - Verhältnismäßigkeit - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Zugelassene Psychotherapeuten - Quotensystem - Übergangsregelungen mit Ausnahmen - Verhältnismäßigkeit - Zulässigkeit

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Zugelassene Psychotherapeuten - Quotensystem - Übergangsregelungen mit Ausnahmen - Verhältnismäßigkeit - Zulässigkeit

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Niederlassungsrecht

  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit der nationalen Beschränkung einer Zulassung von nicht für die gesetzlichen Krankenkassen arbeitenden Psychotherapeuten; Verletzung der Grundfreiheit der Niederlassungsfreiheit durch nationales Recht; Beschränkung der Niederlassungsfreiheit ohne sachlich ...

  • Judicialis

    EG Art. 43

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 43 EG - Zugelassene Psychotherapeuten - Quotensystem - Übergangsregelungen mit Ausnahmen - Verhältnismäßigkeit - Zulässigkeit

  • Europäischer Gerichtshof (Kurzinformation)

    Kommission / Deutschland

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Psychologische Psychotherapeuten: Übergangsregelung problematisch

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Psychologische Psychotherapeuten: Übergangsregelung problematisch

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 43 EG-Vertrag - Übergangsregelung über die Zulassung von Psychotherapeuten, nach der die Zulassung eine vorherige Tätigkeit im Rahmen der nationalen gesetzlichen Krankenkassen voraussetzt

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2008, 650
 
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Wird zitiert von ... (41)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs, insbesondere dem Urteil vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou (C-340/89, Slg. 1991, I-2357), gehe hervor, dass der von diesen Psychotherapeuten in anderen Mitgliedstaaten im Rahmen der sozialen Sicherheit dieser Mitgliedstaaten ausgeübten Tätigkeit bei der Prüfung, ob ihnen die Übergangsregelungen zugutekommen könnten, Rechnung zu tragen sei.

    Das genannte Urteil Vlassopoulou sei nicht einschlägig.

    Im vorliegenden Fall werde die in einem anderen Mitgliedstaat erworbene Berufserfahrung für die Ausübung der Tätigkeit eines Psychotherapeuten in Deutschland in vollem Umfang berücksichtigt, und die sich aus dem Urteil Vlassopoulou ergebende Rechtsprechung werde somit genau beachtet.

    Das Urteil Vlassopoulou behandele diese Fallgestaltung nicht.

    Sie müssen jedoch ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Beachtung der Grundfreiheiten und insbesondere der durch Art. 43 EG garantierten Niederlassungsfreiheit ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Corsten, C-58/98, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 31, und Vlassopoulou, Randnr. 9).

    Insbesondere unter Bezugnahme auf das Urteil Vlassopoulou trägt die Kommission vor, dass die Übergangsregelungen die Niederlassungsfreiheit insoweit beeinträchtigten, als die Berufserfahrung, die in anderen Mitgliedstaaten niedergelassene Psychotherapeuten während des Referenzzeitraums im Rahmen des vertragsärztlichen Systems dieser Staaten erworben hätten, nicht berücksichtigt werde.

  • EuGH, 27.10.2005 - C-525/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nationale

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Es ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen ist, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der Frist befand, die in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzt worden war (vgl. u. a. Urteil vom 27. Oktober 2005, Kommission/Italien, C-525/03, Slg. 2005, I-9405, Randnr. 14).

    12 und 13, sowie Kommission/Italien, Randnr. 16).

    Diese Situation unterscheidet sich von derjenigen in der Rechtssache, in der das oben angeführte Urteil Kommission/Italien ergangen ist.

  • EuGH, 08.12.2005 - C-33/04

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Nach ständiger Rechtsprechung ist es Sache der Kommission, zu beurteilen, ob ein Einschreiten gegen einen Mitgliedstaat zweckmäßig ist, sowie die ihrer Ansicht nach verletzten Bestimmungen zu benennen und den Zeitpunkt für die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens zu wählen, wobei die Erwägungen, die für diese Wahl bestimmend sind, die Zulässigkeit der Klage nicht beeinflussen (vgl. Urteil vom 8. Dezember 2005, Kommission/Luxemburg, C-33/04, Slg. 2005, I-10629, Randnr. 66).

    Ihr fällt nämlich kraft ihres Amtes im Allgemeininteresse die Aufgabe zu, die Ausführung des Gemeinschaftsrechts durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (vgl. Urteil Kommission/Luxemburg, Randnr. 65).

  • EuGH, 11.07.2002 - C-224/98

    'D''Hoop'

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Was insbesondere die zweite in Randnr. 55 des vorliegenden Urteils erwähnte Personengruppe betrifft, nämlich die in Deutschland niedergelassenen Psychotherapeuten, die während des Referenzzeitraums von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, indem sie sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass es mit dem Recht eines Unionsbürgers auf Freizügigkeit unvereinbar wäre, wenn der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger er ist, ihn deshalb weniger günstig behandeln würde, weil er von den Freiheiten Gebrauch gemacht hat, die ihm die Freizügigkeitsbestimmungen des EG-Vertrags eröffnen (Urteil vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 30, und in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Pusa, C-224/02, Slg. 2004, I-5763, Randnr. 20).
  • EuGH, 17.10.2002 - C-79/01

    Payroll u.a.

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Anders verhält es sich nur, wenn eine solche Regelung aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist, sofern sie geeignet ist, die Verwirklichung des mit ihr verfolgten Zwecks zu gewährleisten, und nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Zwecks erforderlich ist (vgl. insbesondere Urteile vom 31. März 1993, Kraus, C-19/92, Slg. 1993, I-1663, Randnr. 32, vom 17. Oktober 2002, Payroll u. a., C-79/01, Slg. 2002, I-8923, Randnrn.
  • EuGH, 29.04.2004 - C-224/02

    Pusa

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Was insbesondere die zweite in Randnr. 55 des vorliegenden Urteils erwähnte Personengruppe betrifft, nämlich die in Deutschland niedergelassenen Psychotherapeuten, die während des Referenzzeitraums von ihrer Niederlassungsfreiheit Gebrauch gemacht haben, indem sie sich in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassen haben, ist daran zu erinnern, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass es mit dem Recht eines Unionsbürgers auf Freizügigkeit unvereinbar wäre, wenn der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehöriger er ist, ihn deshalb weniger günstig behandeln würde, weil er von den Freiheiten Gebrauch gemacht hat, die ihm die Freizügigkeitsbestimmungen des EG-Vertrags eröffnen (Urteil vom 11. Juli 2002, D'Hoop, C-224/98, Slg. 2002, I-6191, Randnr. 30, und in diesem Sinne Urteil vom 29. April 2004, Pusa, C-224/02, Slg. 2004, I-5763, Randnr. 20).
  • EuGH, 24.11.1998 - C-274/96

    DIE RECHTE DER DEUTSCHSPRACHIGEN MINDERHEIT DER PROVINZ BOZEN IN ITALIEN MÜSSEN

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass ein zwar unterschiedslos anwendbares Gesetz, das aber die Verleihung eines Rechts von der Erfüllung des Erfordernisses eines Wohnsitzes in einer bestimmten Region eines Mitgliedstaats abhängig machte und damit die Staatsangehörigen dieses Staates zum Nachteil der Angehörigen anderer Mitgliedstaaten begünstigte, gegen das in Art. 12 EG niedergelegte Diskriminierungsverbot verstieß (vgl. in diesem Sinne zum Recht, sich vor Gericht in seiner Muttersprache einzulassen, Urteil vom 24. November 1998, Bickel und Franz, C-274/96, Slg. 1998, I-7637, Randnr. 26).
  • EuGH, 21.04.2005 - C-140/03

    Kommission / Griechenland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Artikel 43

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    26 und 28, sowie vom 21. April 2005, Kommission/Griechenland, C-140/03, Slg. 2005, I-3177, Randnrn.
  • EuGH, 30.11.1995 - C-55/94

    Gebhard / Consiglio dell'Ordine degli Avvocati e Procuratori di Milano

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Zu beachten ist jedoch, dass diese Regelungen nicht über das zur Erreichung dieses Ziels Erforderliche hinausgehen dürfen (Urteil vom 30. November 1995, Gebhard, C-55/94, Slg. 1995, I-4165, Randnr. 37).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus EuGH, 06.12.2007 - C-456/05
    Sie müssen jedoch ihre Befugnisse in diesem Bereich unter Beachtung der Grundfreiheiten und insbesondere der durch Art. 43 EG garantierten Niederlassungsfreiheit ausüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Corsten, C-58/98, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 31, und Vlassopoulou, Randnr. 9).
  • EuGH, 31.03.1993 - C-19/92

    Kraus / Land Baden-Württemberg

  • EuGH, 09.09.2004 - C-125/03

    Kommission / Deutschland

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

  • EuGH, 08.09.2011 - C-297/10

    Hennigs - Richtlinie 2000/78/EG - Art. 2 Abs. 2 und Art. 6 Abs. 1 - Charta der

    Insoweit hat der Gerichtshof im Zusammenhang mit einer Einschränkung der Niederlassungsfreiheit entschieden, dass die Wahrung des Besitzstands einer Personengruppe ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist, der diese Einschränkung rechtfertigt, vorausgesetzt, dass die einschränkende Maßnahme nicht über das zur Wahrung des Besitzstands Erforderliche hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. Dezember 2007, Kommission/Deutschland, C-456/05, Slg. 2007, I-10517, Randnrn.
  • EuGH, 19.06.2014 - C-501/12

    Specht - Vorabentscheidungsersuchen - Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG -

    Zunächst ist festzustellen, dass die Wahrung des Besitzstands einer Personengruppe ein zwingender Grund des Allgemeininteresses ist (Urteile Kommission/Deutschland, C-456/05, EU:C:2007:755, Rn. 63, sowie Hennigs und Mai, EU:C:2011:560, Rn. 90).
  • BAG, 18.10.2018 - 6 AZR 232/17

    Stufenzuordnung gemäß § 16 TV-L - Zulässigkeit der Privilegierung der beim selben

    Nur im Bereich der Niederlassungsfreiheit hat er die Wahrung des Besitzstands einer Personengruppe als zwingenden Grund des Allgemeininteresses anerkannt (vergleiche in diesem Sinn EuGH 6. Dezember 2007 - C-456/05 - [Kommission/Deutschland] Rn. 63, 65) , wobei dieser Zweck - anders als der Bestandsschutz befristet Beschäftigter - nicht unionsrechtlich vorgegeben war.
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