Rechtsprechung
EuGH, 18.12.2007 - C-436/06 |
Volltextveröffentlichungen (12)
- lexetius.com
Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale Regelung über die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen (Aktien) an Kapitalgesellschaften
- IWW
- Simons & Moll-Simons
- Judicialis
- Europäischer Gerichtshof
Grønfeldt
Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale Regelung über die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen (Aktien) an Kapitalgesellschaften
- EU-Kommission
Grønfeldt
Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale Regelung über die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen (Aktien) an Kapitalgesellschaften
- EU-Kommission
Grønfeldt und Grønfeldt
Freier Kapitalverkehr , Abgaben
- Wolters Kluwer
Vereinbarkeit einer unterschiedlichen steuerlichen Behandlung von Gewinnen aus der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft in Abhängigkeit vom Sitz der Kapitalgesellschaft und der Höhe der Beteiligung mit europäischem Recht; Rechtfertigung einer zeitweisen ...
- riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)
Kapitalverkehrsfreiheit: Die zeitlich vorgezogene Absenkung der Beteiligungsquote bei Anteilsveräußerungen von ausländischen gegenüber inländischen Kapitalgesellschaften in 2001 (§ 17 EStG) stellt eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung dar - "Grønfeldt"
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EG Art. 56
Freier Kapitalverkehr: Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale Regelung über die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen (Aktien) an Kapitalgesellschaften - datenbank.nwb.de
Einkommensteuer: § 17 Abs. 1 EStG i. d. F. des StSenkG 2001/2002 nicht mit Kapitalverkehrsfreiheit vereinbar
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
Grønfeldt
Freier Kapitalverkehr - Steuerrecht - Einkommensteuer - Nationale Regelung über die Besteuerung von Gewinnen aus der Veräußerung von Beteiligungen (Aktien) an Kapitalgesellschaften
Besprechungen u.ä. (2)
- IWW (Entscheidungsanmerkung)
Auch die Ungleichbehandlung nur während eines begrenzten Zeitraums reicht zum EG-Verstoß
- wwp.ch
, S. 1 (Entscheidungsbesprechung)
Übergangsregelung für Besteuerung von Kapitalgewinnen ausländischer Gesellschaften verstößt gegen Kapitalverkehrsfreiheit (RA Jan Ole Luuk, RA Stefan Oesterhelt, RA Maurus Winzap)
Sonstiges (2)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Hamburg (Deutschland) eingereicht am 23. Oktober 2006 - Per Gronfeldt, Tatiana Gronfeldt gegen Finanzamt Hamburg-Am Tierpark
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Hamburg - Auslegung von Artikel 56 EG - Besteuerung des Gewinns aus der Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften - Nationale Regelung, wonach die Besteuerung eine Beteiligung von mindestens 10 % voraussetzt, wenn die ...
Verfahrensgang
- FG Hamburg, 20.09.2006 - 5 K 206/03
- EuGH, 18.12.2007 - C-436/06
Papierfundstellen
- BB 2008, 252
- BB 2008, 373
- BStBl II 2009, 437
Wird zitiert von ... (13)
- BFH, 28.10.2009 - I R 27/08
Abzugsverbot für negative Aktiengewinne aus Investmentfonds mit ausländischen …
Der EuGH hat in diesem Urteil insbesondere ausgeführt (vgl. Rz 50), dass die auf den Veranlagungszeitraum 2001 beschränkte Ungleichbehandlung der ausländischen gegenüber den inländischen Kapitalgesellschaften nicht dadurch gerechtfertigt werden kann, dass die Regelung den reibungslosen Übergang vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren gewährleisten sollte (vgl. zu § 17 EStG 1997 bereits EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2007 C-436/06 "Grønfeldt", Slg. 2007, I-12357, Rz 33).Sie entspricht den Aussagen der EuGH-Urteile in Slg. 2007, I-12357 und in IStR 2009, 133 und war damit bereits Gegenstand einer Auslegung durch den EuGH.
- EuGH, 22.01.2009 - C-377/07
STEKO Industriemontage - Körperschaftsteuer - Übergangsbestimmungen - Abzug des …
Dabei ist unerheblich, dass die Ungleichbehandlung nur während eines begrenzten Zeitraums bestand (Urteil vom 18. Dezember 2007, Grønfeldt, C-436/06, Slg. 2007, I-12357, Randnr. 15).In Bezug auf das Argument, dass ein Mitgliedstaat, der bezwecke, das nationale Körperschaftsteuersystem gemeinschaftsrechtskonform zu gestalten und etwaige Diskriminierungen abzubauen, bei einer Übergangsregelung über einen gewissen Spielraum verfügen müsse, genügt der Hinweis, dass der Gerichtshof bereits entschieden hat, dass dieser Spielraum stets seine Grenzen in den Grundfreiheiten und insbesondere der Kapitalverkehrsfreiheit findet (vgl. Urteil Grønfeldt, Randnr. 32).
- BFH, 04.04.2007 - I R 57/06
Vorabentscheidungsersuchen an den EuGH: Frühere Geltung des Abzugsverbots für …
Im Zusammenhang mit solchen an sich vorteilhaften "Teilreformen" zur Behebung von Gemeinschaftsrechtsverstößen stehende Beschränkungen könnten möglicherweise übergangsweise in Kauf zu nehmen sein (vgl. zu diesem Aspekt Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. Februar 2006 VIII B 107/04, BFHE 212, 285, 296, BStBl II 2006, 523, 527, und Vorabscheidungsersuchen des FG Hamburg, Beschluss vom 20. September 2006 5 K 206/03, EFG 2007, 46 = EuGH Rs. C-436/06 "Gronfeldt", Amtsblatt der Europäischen Union --ABlEU-- 2006, Nr. C 326, 33).
- BFH, 20.10.2010 - IX R 56/09
Keine verfassungsrechtlichen und europarechtlichen Zweifel an der …
Im Streitfall kommt eine Verletzung des Art. 56 des EG-Vertrages in der Fassung des Vertrages von Amsterdam zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte, Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften 1997, Nr. C-340/1 (Kapitalverkehrsfreiheit = Art. 63 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union, Amtsblatt der Europäischen Union 2008, Nr. C 115/47) nicht in Betracht, weil die Ungleichbehandlung von Inlandsbeteiligungen und Auslandsbeteiligungen zur Wahrung der Kohärenz des Steuersystems durch den Übergang vom Anrechnungsverfahren auf das Halbeinkünfteverfahren aus den oben (3.b, bb, ddd) dargelegten Gründen sachlich gerechtfertigt ist (vgl. dazu das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union --EuGH-- vom 18. Dezember 2007 Rs. C-436/06, Grønfeldt und Grønfeldt, Slg. 2007, I-12357). - FG Hamburg, 18.06.2015 - 2 K 158/14
Halbeinkünfteverfahren im Jahr 2001 auf ausländischen Veräußerungsverlust nicht …
Dabei ist unerheblich, dass die Ungleichbehandlung nur während eines begrenzten Zeitraums bestand (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2007 C-436/06 "Grønfeldt", Slg. 2007, I-12357 = HFR 2008, 294, Rz. 15).Die Ungleichbehandlung muss entweder objektiv nicht vergleichbare Sachverhalte betreffen aber durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein, um keine Verletzung des Art. 56 EG darzustellen (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2007 C-436/06 "Grønfeldt", Slg. 2007, I-12357 = HFR 2008, 294, Rz. 15).
Die "Vollbesteuerung" in der Zusammenschau von Körperschaft und Anteilseigners kann bei ausländischen Anteilseignern ohnehin nicht erreicht werden, weil die Gewinne der ausländischen Gesellschaft in einem andern Staat versteuert werden (vgl. EuGH-Urteil vom 18. Dezember 2007 C-436/06 "Grønfeldt", Slg. 2007, I-12357 = HFR 2008, 294, Rz. 15; BFH-Beschluss vom 14. Februar 2006 VIII B 107/04, BStBl II 2006, 523).
- BFH, 12.06.2018 - VIII R 46/15
Zur Verjährungshemmung gemäß § 171 Abs. 4 AO sowie zur Anwendung des …
Dabei ist unerheblich, dass die Ungleichbehandlung nur während eines begrenzten Zeitraums besteht (vgl. EuGH-Urteile Steko Industriemontage, EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95; Grønfeldt und Grønfeldt vom 18. Dezember 2007 C-436/06, EU:C:2007:820, Rz 15, BStBl II 2009, 432), denn dieser Umstand allein schließt nicht aus, dass die Ungleichbehandlung erhebliche Auswirkungen hat und dass der freie Kapitalverkehr somit tatsächlich beschränkt wird (vgl. EuGH-Urteil Steko Industriemontage, EU:C:2009:29, BStBl II 2011, 95, m.w.N.). - EuGH, 01.07.2010 - C-233/09
Dijkman und Dijkman-Lavaleije - Freier Dienstleistungsverkehr - Freier …
Die Einführung einer Ungleichbehandlung nach dem Ort der Investition des Kapitals durch einen Mitgliedstaat führt somit dazu, dass ein in diesem Mitgliedstaat Ansässiger davon abgehalten wird, sein Kapital bei einer in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen Gesellschaft zu investieren oder anzulegen, und wirkt sich auch gegenüber den in anderen Mitgliedstaaten niedergelassenen Gesellschaften als Beschränkung aus, da sie für diese ein Hindernis bei der Beschaffung von Kapital im ersten Mitgliedstaat darstellt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 166, und vom 18. Dezember 2007, Grønfeldt, C-436/06, Slg. 2007, I-12357, Randnr. 14). - OLG Frankfurt, 23.06.2014 - 16 U 224/13
Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte für Schadenersatzansprüche aus …
Wie der EuGH entschieden hat, ist die Verweisung in Art. 11 Abs. 2 EuGVVO auf Art. 9 Abs. 1 lit b EuGVVO dahin auszulegen, dass der Geschädigte vor dem Gericht des Orts in einem Mitgliedsstaat, an der er seinen Wohnsitz hat, eine Klage unmittelbar gegen den Versicherer erheben kann, sofern eine solche unmittelbar Klage zulässig ist und der Versicherer im Hoheitsgebiet eines Mitgliedsstaats ansässig ist [Urt. v. 13.12.2007 - C-436/06 - Rn. 31; im Anschluss daran BGHZ 176, 276]. - EuGH, 08.11.2012 - C-342/10
Kommission / Finnland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier …
Eine solche Ungleichbehandlung ist nur dann mit den Bestimmungen des AEU-Vertrags über den freien Kapitalverkehr vereinbar, wenn sie Situationen betrifft, die nicht objektiv miteinander vergleichbar sind, oder wenn sie durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 12. Dezember 2006, Test Claimants in the FII Group Litigation, C-446/04, Slg. 2006, I-11753, Randnr. 167, und vom 18. Dezember 2007, Grønfeldt, C-436/06, Slg. 2007, I-12357, Randnr. 16). - FG München, 08.12.2009 - 12 K 4089/06
Inländische Veräußerungsgewinne nach § 17 EStG sind im Veranlagungszeitraum 2001 …
Insoweit besteht im Streitfall auch ein wesentlicher Unterschied zu den von der Klägerin in Bezug genommenen Entscheidungen des EuGH zur Frage der Vereinbarkeit der nur für ausländische Beteiligungen ebenfalls schon in 2001 in Kraft getretenen Herabsetzung der Beteiligungsgrenze in § 17 EStG n.F. (Urteil vom 18. Dezember 2007 C-436/06 Rs. Gronfeldt, BStBl II 2009, 437) sowie zur ebenfalls vorgezogenen Geltung des Abzugsverbots für Auslandsbeteiligungen in § 8 b Abs. 3 Körperschaftsteuergesetz (…Urteil vom 22. Januar 2007 C-377/07, BFH/NV 2009, 530). - FG Baden-Württemberg, 10.11.2008 - 6 K 383/04
Keine Steuerbefreiung einer Ausschüttung aus dem steuerlichen Einlagekonto i.S. …
- FG Berlin-Brandenburg, 18.06.2008 - 1 K 1286/04
Besteuerung von Einkünften aus ausländischen Investmentfonds im …
- FG München, 30.03.2010 - 13 K 3609/07
Halbeinkünfteverfahren für Veräußerungsgewinn und -verluste mit ausländischen …