Rechtsprechung
   EuGH, 15.02.2007 - C-345/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,1318
EuGH, 15.02.2007 - C-345/04 (https://dejure.org/2007,1318)
EuGH, Entscheidung vom 15.02.2007 - C-345/04 (https://dejure.org/2007,1318)
EuGH, Entscheidung vom 15. Februar 2007 - C-345/04 (https://dejure.org/2007,1318)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,1318) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen veranstaltet werden - Berücksichtigung der ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Centro Equestre da Lezíria Grande

    Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen veranstaltet werden - Berücksichtigung der ...

  • EU-Kommission PDF

    Centro Equestre da Lezíria Grande

    Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen veranstaltet werden - Berücksichtigung der ...

  • EU-Kommission

    Centro Equestre da Lezíria Grande

    Niederlassungsrecht und freier Dienstleistungsverkehr , Freier Dienstleistungsverkehr

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Vorlagefrage im Rahmen eines Rechtsstreits um die Ablehnung eines Antrags auf Erstattung der im Wege des Steuerabzugs einbehaltenen Körperschaftsteuer auf die Einnahmen; Voraussetzungen des Anspruchs eines im Inland beschränkt steuerpflichtigen Angehörigen eines ...

  • riw-online.de(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz/Auszüge frei)

    Dienstleistungsfreiheit: Die Körperschaftsteuererstattung beschränkt Steuerpflichtiger darf voraussetzen, dass die Betriebsausgaben in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einkünften stehen, nicht aber, dass sie die Hälfte der Einnahmen übersteigen

  • Judicialis

    EG Art. 234; ; EG-Vertrag Art. 59

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 234; EG-Vertrag Art. 59
    Freier Dienstleistungsverkehr: Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen veranstaltet werden - ...

  • datenbank.nwb.de

    Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen veranstaltet werden

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Freier Dienstleistungsverkehr ? Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen veranstaltet werden ? Berücksichtigung der Betriebsausgaben ? Voraussetzungen ? ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Centro Equestre da Lezíria Grande

    Freier Dienstleistungsverkehr - Steuerrecht - Körperschaftsteuer - Darbietungen und Lektionen aus dem Pferdedressursport, die in einem Mitgliedstaat durch ein in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenes Unternehmen gezeigt werden - Berücksichtigung der ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen

  • idkv.de (Leitsatz)

    Zur nationalen Anforderung an die Erstattung von Körperschaftssteuern

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsanmerkung)

    Weitere Erleichterung für die Steuererstattung an beschränkt Steuerpflichtige

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Quellensteuer
    Das Abzugsverfahren bei beschränkt Steuerpflichtigen
    Abzugsverfahren
    Quellensteuer bei Vergütungen nach § 50a Abs. 1 EStG
    Wichtige Rechtsprechung zu § 50a EStG

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Ersuchen um Vorabentscheidung, vorgelegt aufgrund des Beschlusses des Bundesfinanzhofes vom 26. Mai 2004 in Sachen Centro Equestro da Leziria Grande LDA gegen Bundesamt für Finanzen.

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 49, EG Art 50, EGV Art 59, EGV Art 60, EStG § 1 Abs 4, EStG § 49 Abs 1 Nr 2 Buchst d, EStG § 50a Abs 4 S 1 Nr 1, EStG § 50 Abs 5 S 4 Nr 3 S 2, KStG § 2 Nr 1, KStG § 8 Abs 1
    Beschränkte Steuerpflicht; Betriebsausgabe; Ertragsteuern; Künstler; Steuerabzug

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesfinanzhofes - Vereinbarkeit nationaler Vorschriften über die Besteuerung des Einkommens von Gebietsfremden, die eine Steuererstattung für den Fall vorsehen, dass die mit den Einnahmen in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2007, 278
  • BB 2007, 314
  • DB 2007, 832
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (48)Neu Zitiert selbst (9)

  • EuGH, 15.05.1997 - C-250/95

    Futura Participations und Singer / Administration des contributions

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19, vom 26. Oktober 1999, Eurowings Luftverkehr, C-294/97, Slg. 1999, I-7447, Randnr. 32, vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 15, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs steht eine Steuerregelung, wonach für die Berechnung der Bemessungsgrundlage der in einem bestimmten Mitgliedstaat gebietsfremden Steuerpflichtigen nur die Gewinne und Verluste berücksichtigt werden, die aus deren Tätigkeiten in diesem Staat stammen, mit dem im internationalen Steuerrecht verankerten Territorialitätsprinzip, das vom Gemeinschaftsrecht anerkannt wird, in Einklang (vgl. in diesem Sinn Urteile Futura Participations und Singer, Randnrn.

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19, vom 26. Oktober 1999, Eurowings Luftverkehr, C-294/97, Slg. 1999, I-7447, Randnr. 32, vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 15, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).

    21 und 22, sowie Marks & Spencer, Randnr. 39).

  • EuGH, 12.06.2003 - C-234/01

    Gerritse

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Er verweist hierfür auf das Urteil des Gerichtshofs vom 12. Juni 2003, Gerritse (C-234/01, Slg. 2003, I-5933).

    Soweit ein Mitgliedstaat den Gebietsansässigen die Möglichkeit bietet, die in Rede stehenden Kosten abzuziehen, darf er daher ihre Berücksichtigung bei Gebietsfremden grundsätzlich nicht ausschließen (vgl. in diesem Sinn Urteil Gerritse, Randnr. 27).

  • EuGH, 03.10.2006 - C-290/04

    FKP Scorpio Konzertproduktionen - Artikel 59 EWG-Vertrag (später Artikel 59

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Ferner verlangt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 59 des Vertrags die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die darauf beruhen, dass der Dienstleister in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, in dem die Leistung erbracht wird (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 4. Dezember 1986, Kommission/Deutschland, 205/84, Slg. 1986, 3755, Randnr. 25, vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, C-180/89, Slg. 1991, I-709, Randnr. 15, und vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 31).

    Das Gemeinschaftsrecht hindert einen Mitgliedstaat jedoch nicht daran, dadurch weiter zu gehen, dass er die Berücksichtigung von Kosten zulässt, bei denen kein solcher Zusammenhang besteht (vgl. in diesem Sinn Urteil FKP Scorpio Konzertproduktionen, Randnrn.

  • EuGH, 04.12.1986 - 205/84

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Ferner verlangt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 59 des Vertrags die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die darauf beruhen, dass der Dienstleister in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, in dem die Leistung erbracht wird (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 4. Dezember 1986, Kommission/Deutschland, 205/84, Slg. 1986, 3755, Randnr. 25, vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, C-180/89, Slg. 1991, I-709, Randnr. 15, und vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 26.02.1991 - C-180/89

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Ferner verlangt nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 59 des Vertrags die Aufhebung aller Beschränkungen des freien Dienstleistungsverkehrs, die darauf beruhen, dass der Dienstleister in einem anderen Mitgliedstaat als demjenigen niedergelassen ist, in dem die Leistung erbracht wird (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 4. Dezember 1986, Kommission/Deutschland, 205/84, Slg. 1986, 3755, Randnr. 25, vom 26. Februar 1991, Kommission/Italien, C-180/89, Slg. 1991, I-709, Randnr. 15, und vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, Slg. 2006, I-0000, Randnr. 31).
  • EuGH, 14.12.2000 - C-141/99

    AMID

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19, vom 26. Oktober 1999, Eurowings Luftverkehr, C-294/97, Slg. 1999, I-7447, Randnr. 32, vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 15, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-55/98

    Vestergaard

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19, vom 26. Oktober 1999, Eurowings Luftverkehr, C-294/97, Slg. 1999, I-7447, Randnr. 32, vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 15, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
  • EuGH, 26.10.1999 - C-294/97

    Eurowings Luftverkehr

    Auszug aus EuGH, 15.02.2007 - C-345/04
    Vorab sei darauf hingewiesen, dass nach ständiger Rechtsprechung die direkten Steuern zwar in die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten fallen, dass diese ihre Befugnisse aber unter Wahrung des Gemeinschaftsrechts ausüben müssen (vgl. in diesem Sinn insbesondere Urteile vom 15. Mai 1997, Futura Participations und Singer, C-250/95, Slg. 1997, I-2471, Randnr. 19, vom 26. Oktober 1999, Eurowings Luftverkehr, C-294/97, Slg. 1999, I-7447, Randnr. 32, vom 28. Oktober 1999, Vestergaard, C-55/98, Slg. 1999, I-7641, Randnr. 15, vom 14. Dezember 2000, AMID, C-141/99, Slg. 2000, I-11619, Randnr. 19, und vom 13. Dezember 2005, Marks & Spencer, C-446/03, Slg. 2005, I-10837, Randnr. 29).
  • BFH, 24.04.2007 - I R 93/03

    Erstattungsbeschränkungen in § 50 Abs. 5 Satz 4 Nr. 3 Satz 2 EStG 1997 teilweise

    Die Beschränkung auf die die Hälfte der Betriebseinnahmen übersteigenden Betriebsausgaben verstößt, die Beschränkung auf die in unmittelbarem Zusammenhang stehenden Betriebsausgaben verstößt nicht gegen Gemeinschaftsrecht (Anschluss an EuGH-Urteil vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda.", IStR 2007, 212; Bestätigung des BMF-Schreibens vom 3. November 2003, BStBl I 2003, 553).

    Es handelt sich um jenes Revisionsverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) vom 26. Mai 2004 I R 93/03 (BFHE 206, 341, BStBl II 2004, 991) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda." (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2007, 212) zugrunde lag:.

    Der Aussetzungsgrund ist entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil in IStR 2007, 212 über die ihm vom Senat durch den Beschluss in BFHE 206, 341, BStBl II 2004, 991 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte (EG) zur Vorabentscheidung vorgelegte Rechtsfrage entschieden hat.

    b) Der EuGH hat durch Urteil in IStR 2007, 212 jedoch entschieden, dass diese Rechtsfolge insoweit gegen Art. 59 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft --EGV-- (jetzt Art. 49 EG) verstößt, als das deutsche Recht eine Steuererstattung davon abhängig macht, dass die Betriebsausgaben die Hälfte der inländischen Einnahmen übersteigen.

    Denn der EuGH hat in jenem Urteil in IStR 2007, 212 zugleich entschieden, dass es Art. 59 EGV (jetzt Art. 49 EG) nicht widerspricht, wenn die Erstattung der im Wege des Steuerabzugs von einem beschränkt Steuerpflichtigen erhobenen Körperschaftsteuer davon abhängig gemacht wird, dass die Betriebsausgaben, deren Berücksichtigung der Steuerpflichtige beantragt, in unmittelbarem wirtschaftlichen Zusammenhang mit den Einnahmen stehen, die im Rahmen der betreffenden im Inland ausgeübten Tätigkeit erzielt worden sind, vorausgesetzt, alle Kosten, die sich von dieser Tätigkeit nicht trennen lassen, werden unabhängig vom Ort oder Zeitpunkt ihrer Entstehung als solche in unmittelbarem Zusammenhang stehende Ausgaben betrachtet.

    Ein davon abweichendes Verständnis liegt auch dem EuGH-Urteil in IStR 2007, 212 --entgegen der Annahme der Klägerin-- nicht zugrunde.

    Lässt man mit der Vorinstanz und in Einklang mit dem EuGH-Urteil in IStR 2007, 212 diese Kostenpositionen und außerdem die seitens der Klägerin auch im erstinstanzlichen Verfahren nicht näher spezifizierten und nicht zuordenbaren Lizenzgebühren und Zusatzkosten von 32 836, 35 DM sowie zwei Drittel der insgesamt geltend gemachten Kosten für Kommunikation, Reisen, Hotel, Flug und Werbung außer Betracht, so verbleibt es im rechnerischen Ergebnis bei Zugrundelegung des Steuersatzes von 25 v.H. gemäß § 50a Abs. 4 Satz 2 EStG 1997 bei einer Besserstellung der Klägerin gegenüber einem vergleichbaren gebietsansässigen Steuerpflichtigen, welcher zwar nicht dem Steuerabzugsbetrag, jedoch einem Steuersatz von 45 v.H. gemäß § 23 Abs. 1 KStG 1991 auf die nach § 2 Abs. 1 Nr. 1, §§ 4 ff. EStG 1990 i.V.m. § 8 Abs. 1 KStG ermittelten Nettoeinkünfte unterfiele.

    Eine noch weiter gehende Besserstellung kann die Klägerin auch nach Maßgabe der EuGH-Urteile in IStR 2007, 212 sowie in BStBl II 2003, 859 nicht erreichen.

  • BFH, 24.04.2007 - I R 39/04

    Besteuerung künstlerischer Darbietungen innerhalb der EG

    Hatte der beschränkt Steuerpflichtige allerdings Ausgaben, welche unmittelbar mit der wirtschaftlichen Tätigkeit zusammenhängen, aus der die zu versteuernden Einkünfte erzielt worden sind (zur Abgrenzung von Ausgaben in nur mittelbarem wirtschaftlichem Zusammenhang s. EuGH-Urteil vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda.", IStR 2007, 212), so sind diese Ausgaben regelmäßig bereits im Rahmen des Abzugs- sowie des Haftungsverfahrens zu berücksichtigen, vorausgesetzt, sie wurden dem Vergütungsschuldner mitgeteilt.

    Das dazu von der Klägerin angeführte Urteil des EuGH vom 22. März 2007 Rs. C-383/05 "Raffaele Talotta" (IStR 2007, 368) besagt nichts Gegenteiliges: Dort ging es um die mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbare Anwendung einer Mindestbemessungsgrundlage nach belgischem Steuerrecht bei beschränkt Steuerpflichtigen, wovon für die hier zu beurteilende Situation unter Beachtung der sich aus den EuGH-Urteilen in IStR 2006, 743 sowie in IStR 2007, 212 ergebenden Grundsätze gerade keine Rede sein kann.

  • EuGH, 31.03.2011 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Besteuerung von

    27 und 28, vom 6. Juli 2006, Conijn, C-346/04, Slg. 2006, I-6137, Randnr. 20, vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, Slg. 2006, I-9461, Randnr. 49, vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande, C-345/04, Slg. 2007, I-1425, Randnr. 23, sowie vom 11. September 2008, Eckelkamp u. a., C-11/07, Slg. 2008, I-6845, Randnr. 50, und Arens-Sikken, C-43/07, Slg. 2008, I-6887, Randnr. 44).

    Selbst wenn sich die Höhe einer Rente, wie sie von Herrn Schröder gezahlt wird, nach der Leistungsfähigkeit des Schuldners und dem Versorgungsbedarf des Empfängers bestimmt, ändert dies nichts daran, dass sich ein unmittelbarer Zusammenhang im Sinne der in Randnr. 40 des vorliegenden Urteils angeführten Rechtsprechung nicht aus irgendeiner Korrelation zwischen der Höhe der fraglichen Aufwendung und derjenigen der zu versteuernden Einkünfte, sondern daraus ergibt, dass diese Aufwendung mit der Tätigkeit zur Erzielung dieser Einkünfte untrennbar verbunden ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Centro Equestre da Lezíria Grande, Randnr. 25).

    9 und 27, sowie Centro Equestre da Lezíria Grande, Randnr. 25) und damit für deren Ausübung erforderlich sind.

  • BFH, 06.04.2016 - I R 61/14

    Begriff "Wirtschaftlicher Zusammenhang" in § 34c Abs. 1 Satz 4 EStG - Umfang der

    Die für das Vorliegen einer solchen Beschränkung erforderliche objektive Vergleichbarkeit zu einem Steuerpflichtigen mit ausschließlich inländischen Einkünften (vgl. EuGH-Urteil Gschwind vom 14. September 1999 C-391/97, EU:C:1999:409, Rz 26) besteht aber lediglich hinsichtlich der Aufwendungen, die ausschließlich mit der wirtschaftlichen Tätigkeit im Ansässigkeitsstaat im Zusammenhang stehen (Urteil des Gerichtshofs der European Free Trade Association --EFTA-- Seabrokers AS vom 7. Mai 2008 E-7/07, IStR 2009, 315, Rz 56 f.; vgl. für die beschränkte Steuerpflicht EuGH-Urteile Gerritse vom 12. Juni 2003 C-234/01, EU:C:2003:340, Rz 27; Centro Equestre vom 15. Februar 2007 C-345/04, EU:C:2007:96, Rz 23).
  • EuGH, 06.12.2018 - C-480/17

    Montag - Vorlage zur Vorabentscheidung - Niederlassungsfreiheit - Direkte

    Einen solchen unmittelbaren Zusammenhang mit der Tätigkeit, aus der die zu versteuernden Einkünfte erzielt wurden, weisen nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Aufwendungen auf, die durch diese Tätigkeit verursacht werden und somit für ihre Ausübung notwendig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 2003, Gerritse, C-234/01, EU:C:2003:340, Rn. 9 und 27, vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande, C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 25, und vom 24. Februar 2015, Grünewald, C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 30).
  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2016 - C-18/15

    Brisal - Steuerrecht - Freier Dienstleistungsverkehr (Art. 49 EG) - Nationale

    13 - Urteile Gerritse (C-234/01, EU:C:2003:340, Rn. 25 bis 29), FKP Scorpio Konzertproduktionen (C-290/04, EU:C:2006:630, Rn. 43) und Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 23); vgl. ebenso zur Niederlassungsfreiheit: Urteil Conijn (C-346/04, EU:C:2006:445, Rn. 20); vgl. ebenso zum freien Kapitalverkehr: Urteile Schröder (C-450/09, EU:C:2011:198, Rn. 40), Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:688, Rn. 37), Grünewald (C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 29) sowie Miljoen u. a. (C-10/14, C-14/14 und C-17/14, EU:C:2015:608, Rn. 57); vgl. ebenso außerhalb der Ertragsteuern: Urteile Eckelkamp u. a. (C-11/07, EU:C:2008:489, Rn. 50) sowie Arens-Sikken (C-43/07, EU:C:2008:490, Rn. 44).

    15 - Urteil Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 25).

    22 - Vgl. Urteil Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 15 sowie 26 und 27); vgl. auch die Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, EU:C:2006:418, Nr. 56), der Gemeinkosten als mögliche Kosten in unmittelbarem Zusammenhang mit einer besteuerten Tätigkeit sieht.

    29 - Vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 26) und Grünewald (C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 32).

    33 - Vgl. u. a. Schlussanträge des Generalanwalts Léger in der Rechtssache Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, EU:C:2006:418, Nrn. 49 bis 54), des Generalanwalts Mazák in der Rechtssache Arens-Sikken (C-43/07, EU:C:2008:170, Nr. 79), des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Gielen (C-440/08, EU:C:2009:661, Nr. 34) und der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Finnland (C-342/10, EU:C:2012:474, Nr. 50).

    47 - Missverständlich erscheinen deshalb die Ausführungen des Gerichtshofs im Urteil Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 33 bis 36).

  • EuGH, 13.07.2016 - C-18/15

    Brisal und KBC Finance Ireland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 56 AEUV -

    Es sei daher nur zu prüfen, ob Art. 80 Abs. 2 Buchst. c CIRC mit Art. 56 AEUV in seiner Auslegung durch den Gerichtshof, u. a. in den Urteilen vom 12. Juni 2003, Gerritse (C-234/01, EU:C:2003:340), vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen (C-290/04, EU:C:2006:630), und vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande (C-345/04, EU:C:2007:96), vereinbar sei.

    Zum zweiten Aspekt des Vorabentscheidungsersuchens hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass sich gebietsansässige und gebietsfremde Dienstleister bezogen auf die Berücksichtigung von unmittelbar mit der ausgeübten Tätigkeit zusammenhängenden Betriebsausgaben in einer vergleichbaren Situation befinden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Juni 2003, Gerritse, C-234/01, EU:C:2003:340, Rn. 27, vom 6. Juli 2006, Conijn, C-346/04, EU:C:2006:445, Rn. 20, und vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande, C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 23).

    Der Gerichtshof hat daraus den Schluss gezogen, dass Art. 49 EG einer nationalen Steuergesetzgebung entgegensteht, nach der in der Regel bei Gebietsfremden die Bruttoeinkünfte, ohne Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden, während bei Gebietsansässigen die Nettoeinkünfte, nach Abzug der Betriebsausgaben, besteuert werden (Urteile vom 12. Juni 2003, Gerritse, C-234/01, EU:C:2003:340, Rn. 29 und 55, vom 3. Oktober 2006, FKP Scorpio Konzertproduktionen, C-290/04, EU:C:2006:630, Rn. 42, und vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande, C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 23).

    Zum dritten Aspekt des Vorabentscheidungsersuchens, mithin der Frage, wie die Betriebsausgaben zu bestimmen sind, die unmittelbar mit den aus einem Darlehensvertrag wie dem im Ausgangsverfahren in Rede stehenden erzielten Zinserträgen zusammenhängen, ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof entschieden hat, dass ein Mitgliedstaat, der Gebietsansässigen die Möglichkeit bietet, solche Ausgaben abzuziehen, die Berücksichtigung der gleichen Ausgaben für Gebietsfremde grundsätzlich nicht ausschließen darf (Urteil vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande, C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 23).

    Es obliegt dem vorlegenden Gericht, bei dem das Ausgangsverfahren anhängig ist und das die Verantwortung für die zu erlassende gerichtliche Entscheidung hat, im Rahmen dieses Verfahrens zum einen zu ermitteln, welche der von KBC geltend gemachten Ausgaben als Betriebsausgaben angesehen werden können, die im Sinne der nationalen Regelung unmittelbar mit der in Rede stehenden Finanzierungstätigkeit in Zusammenhang stehen, und zum anderen zu ermitteln, welcher Anteil der Gemeinkosten als unmittelbar mit dieser Tätigkeit in Zusammenhang stehend angesehen werden kann (vgl. entsprechend Urteil vom 15. Februar 2007, Centro Equestre da Lezíria Grande, C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 26).

  • BFH, 29.11.2007 - I B 181/07

    Künstler- und Sportlerbesteuerung verstößt vorläufig nicht gegen Europarecht

    Es ist derzeit nicht ernstlich zweifelhaft, dass der Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 EStG 2002 unter Beachtung der Grundsätze, die der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in seinen Urteilen vom 3. Oktober 2006 Rs. C-290/04 "FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH" (IStR 2006, 743) und vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda." (IStR 2007, 212) für die Jahre 1993 und 1996 aufgestellt hat, trotz des zwischenzeitlichen Inkrafttretens der EG-Beitreibungsrichtlinie 2001/44/EG vom 15. Juni 2001 (ABlEG Nr. L 175, 17) auch im Jahr 2007 mit Gemeinschaftsrecht in Einklang steht.

    bb) Auch nach Auffassung des erkennenden Senats sind solche Zweifel an der Gemeinschaftsrechtmäßigkeit des Steuerabzugsverfahrens (die sich auch auf den streitgegenständlichen Zeitraum auswirken würden) nicht ohne weiteres und von vornherein von der Hand zu weisen (vgl. --die Frage mangels Entscheidungserheblichkeit jeweils offenlassend-- das in der Rechtssache "Gerritse" --im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 12. Juni 2003 Rs. C-234/01, EuGHE I 2003, 5933, BStBl II 2003, 859-- ergangene Schlussurteil des Senats vom 10. Januar 2007 I R 87/03, BFHE 216, 312; das in der Rechtssache "FKP Scorpio Konzertproduktionen GmbH" ergangene Schlussurteil des Senats vom 24. April 2007 I R 39/04, Deutsches Steuerrecht --DStR-- 2007, 1951; das in der Rechtssache "Centro Equestre da Lezíria Grande Lda." --im Anschluss an das EuGH-Urteil vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04, IStR 2007, 212,-- ergangene Schlussurteil des Senats vom 24. April 2007 I R 93/03, BFH/NV 2007, 1576, sowie das Senatsurteil vom 22. August 2007 I R 46/02, juris, sämtlich zur amtlichen Veröffentlichung bestimmt).

    Sie sind aber infolge des Anwendungsvorrangs von Gemeinschaftsrecht vor dem Hintergrund der EuGH-Urteile in IStR 2006, 743 sowie in IStR 2007, 212 und der darin aufgestellten Maßstäbe bereits jetzt geltendes Recht (vgl. die Senatsurteile in DStR 2007, 1951, sowie in BFH/NV 2007, 1576; vom 20. Dezember 2006 I R 13/06, BFHE 216, 259, BStBl II 2007, 616; Gosch, DStR 2007, 1553, 1554 ff.).

    Nichts anderes und nicht mehr verlangt auch die EU-Kommission in dem erwähnten Vertragsverletzungsverfahren Az. 1999/4852, wenn sie darin (nur) die Anpassung der derzeitigen deutschen Regelungslage an die EuGH-Urteile in IStR 2006, 743 sowie in IStR 2007, 212 einfordert.

  • EuGH, 24.02.2015 - C-559/13

    Grünewald - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr - Direkte

    In einem unmittelbaren Zusammenhang mit dieser Tätigkeit stehen somit Aufwendungen, die durch diese Tätigkeit verursacht werden, d. h., für ihre Ausübung notwendig sind (vgl. in diesem Sinne Urteile Gerritse, C-234/01, EU:C:2003:340, Rn. 9 und 27, und CentroEquestre da Lezíria Grande, C-345/04, EU:C:2007:96, Rn. 25).
  • BFH, 10.01.2007 - I R 87/03

    Besteuerung beschränkt steuerpflichtiger Künstler innerhalb der Europäischen

    Vorausgesetzt, er unterfällt im Ergebnis einem höheren Steuersatz als ein Gebietsansässiger, steht dem Kläger deswegen nach der --aufgrund des Vorrangs von Gemeinschaftsrecht verbindlichen-- Auslegung von Art. 59 und Art. 60 EGV durch den EuGH in dessen Urteil in BFH/NV 2007, Beilage 1, 36 ein entsprechender Erstattungsanspruch zu, der sich auf diejenigen --von ihm nunmehr nachzuweisenden-- Ausgaben erstreckt, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Auftritt im Inland zusammenhängen und sich gegebenenfalls auch auf solche Ausgaben erstrecken kann, die mit jenem Auftritt nur mittelbar zusammenhängen (vgl. zu Letzterem allerdings das zwischenzeitlich ergangene Urteil des EuGH vom 15. Februar 2007 Rs. C-345/04 "Centro Equestre da Lezíria").
  • BFH, 27.07.2011 - I R 32/10

    Beschränkte Steuerpflicht der Überlassung von Rechten - Berücksichtigung von

  • BVerfG, 09.02.2010 - 2 BvR 1178/07

    Abzugsbesteuerung der im Inland erzielten Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit

  • BFH, 18.09.2007 - I R 15/05

    Keine Verzinsung der Erstattung von Abzugsteuern nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 1

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 52/16

    Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden

  • FG Köln, 03.08.2017 - 15 K 950/13

    Abzugsbeschränkung von Vorsorgeaufwendungen bei beschränkt Steuerpflichtigen

  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 216/07

    Steuerabzugsfähigkeit der von einer deutschen Konzertagentur für ausländische

  • FG Düsseldorf, 03.08.2011 - 11 K 1171/09

    Steuerabzug bei ausländischen Künstlern europarechtskonform

  • FG München, 29.01.2018 - 7 K 50/16

    Haftungsbescheid gegenüber ausländischen Vergütungsschuldner wegen mangelnden

  • EuGH, 18.10.2012 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Steuerrecht -Steuerabzug an

  • FG München, 23.10.2017 - 7 K 1435/15

    EuGH-Vorlage zur Frage, ob die Belastung ausländischer Pensionsfonds, die

  • BFH, 05.05.2010 - I R 104/08

    Keine unionsrechtlichen oder verfassungsrechtlichen Bedenken gegen das

  • FG Hamburg, 15.10.2008 - 2 K 218/07

    Rechtmäßigkeit eines Steuerabzugs gem. § 50a Abs. 4 Einkommensteuergesetz (EStG)

  • FG Köln, 28.04.2010 - 2 K 7370/01

    Erstattung der Abzugssteuer nach § 50 Abs. 5 Satz 2 Nr. 3 EStG; Betriebsausgaben;

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.11.2014 - C-559/13

    Grünewald - Freier Kapitalverkehr - Direkte Besteuerung - Einkommensteuer -

  • BFH, 04.12.2007 - I B 90/07

    Klärungsbedürftigkeit bei behaupteter Rechtswidrigkeit des Steuerabzugsverfahrens

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2019 - C-641/17

    College Pension Plan of British Columbia - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • EuGH, 22.11.2012 - C-600/10

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • BFH, 25.04.2012 - I R 76/10

    Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug gemäß § 50a Abs 4 Nr. 3 EStG

  • FG München, 19.07.2010 - 7 K 1154/09

    Berücksichtigung von Ausgaben beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Nr. 3 EStG

  • FG Niedersachsen, 04.03.2010 - 6 K 511/06

    Lizenzgebühren für den Erwerb einer Unterlizenz als in unmittelbaren

  • BFH, 27.07.2011 - I R 56/10

    Erstattung von Abzugsteuer

  • FG Düsseldorf, 24.04.2013 - 15 K 1802/09

    Vereinbarkeit des Steuerabzugsverfahrens nach § 50a Abs. 4 Satz 1 EStG 1997/1999

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.09.2008 - C-282/07

    Truck Center - Niederlassungsfreiheit - Quellensteuer - Mobiliensteuervorabzug

  • FG Niedersachsen, 15.07.2021 - 11 K 14125/19

    Inanspruchnahme für Abzugssteuern nach § 50 a Abs. 4 Nr. 1 Einkommensteuergesetz

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.12.2010 - C-450/09

    Schröder - Freier Kapitalverkehr - Einkommensteuer - Übertragung von Grundstücken

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2009 - C-440/08

    Gielen - Niederlassungsfreiheit - Art. 43 EG - Direkte Besteuerung -

  • FG Köln, 20.09.2022 - 15 K 646/20

    Vorlage: Ausschluss einer Antragsveranlagung zur Einkommensteuer für in der

  • EuGH, 17.06.2010 - C-105/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • FG Niedersachsen, 28.04.2009 - 13 K 22/07

    Steuermindernde Berücksichtigung in Österreich erzielter Verluste aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.09.2021 - C-257/20

    "Viva Telecom Bulgaria"

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-575/17

    Sofina u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freier Kapitalverkehr -

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2016 - C-646/15

    Trustees of the P Panayi Accumulation & Maintenance Settlements - Steuerrecht -

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-342/10

    Kommission / Finnland - Freier Kapitalverkehr - Diskriminierende Besteuerung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2023 - C-461/21

    Cartrans Preda

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.03.2010 - C-105/08

    Kommission / Portugal - Freier Dienstleistungsverkehr - Direkte Steuern -

  • FG Sachsen, 16.08.2012 - 1 K 817/09

    Bestimmtheit eines Haftungsbescheids bei fehlender Angabe des

  • FG Hamburg, 09.03.2007 - 6 K 96/05

    Berücksichtigung von mit einer im EU-Ausland durchgeführten Ausbildung

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht