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   EuGH, 03.04.2008 - C-444/06   

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https://dejure.org/2008,3545
EuGH, 03.04.2008 - C-444/06 (https://dejure.org/2008,3545)
EuGH, Entscheidung vom 03.04.2008 - C-444/06 (https://dejure.org/2008,3545)
EuGH, Entscheidung vom 03. April 2008 - C-444/06 (https://dejure.org/2008,3545)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Liefer- und Bauaufträge - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Liefer- und Bauaufträge - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Liefer- und Bauaufträge - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge

  • EU-Kommission

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Liefer- und Bauaufträge - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge“

  • Wolters Kluwer

    Vetragsverletzungsverfahren gegen einen Mitgliedstaat im Zusammenhang mit einem Nachprüfungsverfahren bei der Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und Bauaufträge; Vorliegen einer Vertragsverletzung im Hinblick auf das Fehlen einer verbindlichen Frist für die Zustellung ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Judicialis

    Richtlinie 89/665/EWG Art. 2 Abs. 1 Buchst. a; ; Richtlinie 89/665/EWG Art. 2 Abs. 1 Buchst. b

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Es muss Wartefrist zwischen Zuschlag und Vertragsschluss geben!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Spanien

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 89/665/EWG - Öffentliche Liefer- und Bauaufträge - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Wirksamkeit der Vergabeprüfung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wartefrist zwischen Zuschlagsentscheidung und Vertragsschluss nötig! (IBR 2008, 403)

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 26. Oktober 2006 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Königreich Spanien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Artikel 2 Absatz 1 Buchstaben a und b der Richtlinie Nr. 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der ...

Papierfundstellen

  • NZBau 2008, 523
  • NZBau 2008, 524
  • BauR 2008, 1943
  • VergabeR 2008, 776
  • ZfBR 2008, 516
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-444/06
    Mit Schreiben vom 30. November 2001 forderte die Kommission das Königreich Spanien auf, zur Vereinbarkeit des Gesetzes über öffentliche Aufträge mit der Nachprüfungsrichtlinie in Anbetracht der Folgerungen aus dem Urteil des Gerichtshofs vom 28. Oktober 1999, Alcatel Austria u. a. (C-81/98, Slg. 1999, I-7671), Stellung zu nehmen.

    Aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs geht hervor, dass Art. 2 Abs. 1 Buchst. a und b in Verbindung mit Abs. 6 Unterabs. 2 dieser Richtlinie dahin auszulegen ist, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet sind, die dem Vertragsschluss vorangehende Entscheidung des Auftraggebers darüber, mit welchem Bieter eines Vergabeverfahrens er den Vertrag schließt, in jedem Fall einem Nachprüfungsverfahren zugänglich zu machen, in dem der Antragsteller unabhängig von der Möglichkeit, nach dem Vertragsschluss Schadensersatz zu erlangen, die Aufhebung der Entscheidung erwirken kann, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind (vgl. Urteil Alcatel Austria u. a., Randnr. 43).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 03.04.2008 - C-444/06
    Daraus folgt, dass in bestimmten Fällen kein sachgerechter Rechtsbehelf gegen den Akt der Zuschlagserteilung schon vor der Durchführung des Vertrags eingelegt werden kann, obwohl das Ziel der Nachprüfungsrichtlinie darin besteht, sicherzustellen, dass rechtswidrige Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam und möglichst rasch überprüft werden können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 74).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-19/13

    Fastweb - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge - Richtlinie

    Somit verlangt ein effektiver gerichtlicher Rechtsschutz, dass die Beteiligten über die Zuschlagsentscheidung eine gewisse Zeit vor dem Vertragsschluss informiert werden, damit sie über eine tatsächliche Möglichkeit verfügen, einen Rechtsbehelf, insbesondere einen Antrag auf Erlass vorläufiger Maßnahmen bis zum Vertragsschluss, einzulegen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Spanien, C-444/06, EU:C:2008:190, Rn. 38 und 39, und Kommission/Irland, C-456/08, EU:C:2010:46, Rn. 33).
  • EuGH, 28.01.2010 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Dieselbe Verpflichtung ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665, weil die Bewerber bzw. Bieter eine Vergabeentscheidung nur dann wirksam nachprüfen lassen können, wenn sie rechtzeitig über diese Entscheidung informiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, Randnr. 21, und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, Slg. 2008, I-2045, Randnr. 38).

    Diese Informationen wurden nämlich nach Unterzeichnung des Vertrags am 5. Februar 2004 in der Öffentlichkeit verbreitet, während die Bewerber bzw. Bieter für einen effektiven Rechtsschutz rechtzeitig vor dem Vertragsschluss über die Vergabeentscheidung der NRA hätten informiert werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 21, und Kommission/Spanien, Randnr. 38).

  • EuGH, 14.07.2022 - C-274/21

    EPIC Financial Consulting - Vorlage zur Vorabentscheidung - Öffentliche Aufträge

    Ist der Vertrag bereits unterzeichnet worden, läuft der Umstand, dass es sich bei der einzigen vorgesehenen gerichtlichen Kontrolle um eine nachträgliche Prüfung handelt, darauf hinaus, die Möglichkeit auszuschließen, einen Rechtsbehelf in einem Stadium einzulegen, in dem Verstöße noch beseitigt werden können, und ermöglicht es daher nicht, dem Kläger vor Vertragsschluss einen umfassenden Rechtsschutz zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, EU:C:2008:190, Rn. 38, vom 11. Juni 2009, Kommission/Frankreich, C-327/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:371, Rn. 58, und vom 23. Dezember 2009, Kommission/Irland, C-455/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:809, Rn. 28).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    14 - Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich (C-212/02, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 21), und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien (C-444/06, Slg. 2008, I-2045, Randnr. 38); im selben Sinne bereits das Urteil vom 28. Oktober 1999, Alcatel Austria u. a. (C-81/98, Slg. 1999, I-7671, Randnr. 43).
  • EuGH, 22.11.2022 - C-478/22

    Telefónica de España/ Kommission - Rechtsmittel - Vorläufiger Rechtsschutz -

    Zum einen ergibt sich nicht nur generell aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, dass der abgelehnte Bieter in dem durch Art. 2 der Richtlinie 89/665 definierten Rahmen bis zum Vertragsschluss die tatsächliche Möglichkeit haben muss, einen Antrag auf vorläufige Maßnahmen zu stellen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, nicht veröffentlicht, EU:C:2004:386, Rn. 23, und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, EU:C:2008:190, Rn. 39).
  • VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-135/08

    Abschluss von Rahmenrabattverträgen gemäß § 130a Abs. 8 SGB V

    § 13 VgV dient entsprechend den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Sicherung des Primärrechtschutzes der Bieter (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005, KZR 36/03; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 29.07.2008, § 13 VgV, 53.2, m.w.N.; zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. EuGH, Urteil vom 3. April 2008, C-444/06, m.w.N.) und - indem die Vorschrift die Möglichkeit eines wirksamen Zuschlags zeitlich hinausschiebt - gerade nicht der beschleunigten Möglichkeit des Auftraggebers, das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung abzuschließen.
  • VK Baden-Württemberg, 17.06.2011 - 1 VK 29/11

    Unterauftragnehmer: Nachweis mit indikativem Angebot vorzulegen?

    Der BGH vertritt in seiner von der Antragstellerin zitierten Entscheidung vom 10.6.2008, VergR 2008, 776 die Ansicht, dass die Forderung, die Nachweise bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen, Bieter in einem Maße belasten könne, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehe, die der Auftraggeber damit erziele.
  • VK Bund, 19.11.2008 - VK 1-126/08

    Rahmenrabattverträge: Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem

    § 13 VgV dient entsprechend den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben der Sicherung des Primärrechtschutzes der Bieter (vgl. BGH, Urteil vom 22. Februar 2005, KZR 36/03; Weyand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, Stand 29.07.2008, § 13 VgV, 53.2, m.w.N.; zu den gemeinschaftsrechtlichen Vorgaben vgl. EuGH, Urteil vom 3. April 2008, C-444/06, m.w.N.) und ­ indem die Vorschrift die Möglichkeit eines wirksamen Zuschlags zeitlich hinausschiebt ­ gerade nicht der beschleunigten Möglichkeit des Auftraggebers, das Vergabeverfahren durch Zuschlagserteilung abzuschließen.
  • VK Baden-Württemberg, 18.05.2015 - 1 VK 15/15

    Bieterpflicht zur Benennung der Nachunternehmer im Angebot: Ausnahmsweise

    Der BGH vertritt in seiner von der Antragstellerin zitierten Entscheidung vom 10.6.2008, VergR 2008, 776 die Ansicht, dass die Forderung, die Nachweise bereits mit der Angebotsabgabe vorzulegen, Bieter in einem Maße belasten könne, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den Vorteilen stehe, die der Auftraggeber damit erziele.
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