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   EuGH, 22.05.2008 - C-266/06 P   

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EuGH, 22.05.2008 - C-266/06 P (https://dejure.org/2008,3042)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.2008 - C-266/06 P (https://dejure.org/2008,3042)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - C-266/06 P (https://dejure.org/2008,3042)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Methionin - Geldbuße - Verordnung Nr. 17 - Art. 15 Abs. 2 - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen - Verfälschung des Sachverhalts - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung

  • Europäischer Gerichtshof

    Evonik Degussa / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Methionin - Geldbuße - Verordnung Nr. 17 - Art. 15 Abs. 2 - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen - Verfälschung des Sachverhalts - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung

  • EU-Kommission PDF

    Evonik Degussa / Kommission und Rat

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Methionin - Geldbuße - Verordnung Nr. 17 - Art. 15 Abs. 2 - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen - Verfälschung des Sachverhalts - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung

  • EU-Kommission

    Evonik Degussa / Kommission und Rat

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für Methionin - Geldbuße - Verordnung Nr. 17 - Art. 15 Abs. 2 - Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen - Verfälschung des Sachverhalts - Grundsatz der Verhältnismäßigkeit - Grundsatz der Gleichbehandlung“

  • Judicialis

    Verordnung Nr. 17 Art. 15 Abs. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • 123recht.net (Pressemeldung, 22.5.2008)

    Millionen-Bußgeld gegen Degussa // Richter rechtfertigen Höhe mit Abschreckungszweck

Sonstiges (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel der Degussa AG gegen das Urteil des Gerichts Erster Instanz (Dritte Kammer) vom 5. April 2006 in der Rechtssache T-279/02, Degussa AG gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften, unterstützt durch Rat der Europäischen Union, eingelegt am 17. Juni 2006

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 5. April 2006, Degussa AG / Kommission (T-279/02), mit dem das Gericht die Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/674/EG der Kommission vom 2. Juli 2002 in einem Verfahren nach Artikel 81 ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (69)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 21.09.2006 - C-167/04

    JCB Service / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Artikel 81 EG -

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    Wie vom Gericht in Randnr. 82 des angefochtenen Urteils ausgeführt, hat der Gerichtshof in Bezug auf die Leitlinien bereits entschieden, dass sie eine allgemeine und abstrakte Regelung des Verfahrens enthalten, das sich die Kommission zur Festsetzung der nach Art. 15 der Verordnung Nr. 17 verhängten Geldbußen auferlegt hat, und damit Rechtssicherheit für die Unternehmen schaffen (vgl. Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 213, und Urteil vom 21. September 2006, JCB Service/Kommission, C-167/04 P, Slg. 2006, I-8935, Randnr. 209).

    Insoweit wurden die in dieser Rechtsprechung herausgearbeiteten Kriterien von der Kommission insbesondere bei der Erstellung der Leitlinien herangezogen und haben es ihr ermöglicht, eine bekannte und zugängliche Entscheidungspraxis zu entwickeln (vgl. Urteil JCB Service/Kommission, Randnr. 209).

    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, so ist der Gerichtshof gemäß Art. 225 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (vgl. u. a. Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51, und Urteil JCB Service/Kommission, Randnr. 106).

    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 52, und JCB Service/Kommission, Randnr. 107).

    Ferner ist daran zu erinnern, dass sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 54, und JCB Service/Kommission, Randnr. 108).

  • EuGH, 06.04.2006 - C-551/03

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM DAS WETTBEWERBSWIDRIGE

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, so ist der Gerichtshof gemäß Art. 225 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (vgl. u. a. Urteil vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51, und Urteil JCB Service/Kommission, Randnr. 106).

    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 52, und JCB Service/Kommission, Randnr. 107).

    Ferner ist daran zu erinnern, dass sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 54, und JCB Service/Kommission, Randnr. 108).

  • EuGH, 03.05.2007 - C-303/05

    DER RAHMENBESCHLUSS ÜBER DEN EUROPÄISCHEN HAFTBEFEHL UND DIE ÜBERGABEVERFAHREN

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    215 bis 219, und vom 3. Mai 2007, Advocaten voor de Wereld, C-303/05, Slg. 2007, I-3633, Randnr. 49).

    Diese Voraussetzung ist erfüllt, wenn der Rechtsunterworfene anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung und nötigenfalls mit Hilfe ihrer Auslegung durch die Gerichte erkennen kann, welche Handlungen und Unterlassungen seine strafrechtliche Verantwortung begründen (vgl. Urteil Advocaten voor de Wereld, Randnr. 50).

  • EuGH, 16.11.2000 - C-291/98

    Sarrió / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    Es ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof im Rahmen eines Rechtsmittels die Beurteilung des Gerichts, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts verhängten Geldbußen entscheidet, zwar nicht aus Gründen der Billigkeit durch seine eigene Beurteilung ersetzen darf, doch darf die Ausübung einer solchen Befugnis nicht dazu führen, dass Unternehmen, die an einer gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßenden Vereinbarung oder abgestimmten Verhaltensweise beteiligt waren, bei der Ermittlung der Höhe ihrer Geldbußen ungleich behandelt werden (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Sarrió/Kommission, C-291/98 P, Slg. 2000, I-9991, Randnrn.
  • EuGH, 07.05.1998 - C-401/96

    Somaco / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob die Begründung eines Urteils des Gerichts widersprüchlich oder unzureichend ist, eine Rechtsfrage ist, die als solche im Rahmen eines Rechtsmittels aufgeworfen werden kann (vgl. u. a. Urteile vom 7. Mai 1998, Somaco/Kommission, C-401/96 P, Slg. 1998, I-2587, Randnr. 53, und vom 8. Februar 2007, Groupe Danone/Kommission, C-3/06 P, Slg. 2007, I-1331, Randnr. 45).
  • EuGH, 07.06.1983 - 100/80

    Musique Diffusion française / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    Ferner ist hervorzuheben, dass bei der Festsetzung der Geldbuße auf einen Betrag, der eine hinreichend abschreckende Wirkung entfaltet, zwar der Umsatz des Unternehmens berücksichtigt werden darf, der - wenn auch nur annähernd und unvollständig - etwas über dessen Größe und Wirtschaftskraft aussagt, doch darf ihm keine im Verhältnis zu den anderen Beurteilungskriterien übermäßige Bedeutung zugemessen werden, so dass die Festsetzung einer angemessenen Geldbuße nicht das Ergebnis eines bloßen, auf den Umsatz gestützten Rechenvorgangs sein kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 7. Juni 1983, Musique Diffusion française u. a./Kommission, 100/80 bis 103/80, Slg. 1983, 1825, Randnr. 121, und Urteil Dansk Rørindustri u. a./Kommission, Randnr. 243).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-328/05

    SGL Carbon / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Leitlinien für

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    Ebenso wenig darf der Gerichtshof bei seiner Entscheidung über Rechtsfragen im Rahmen eines Rechtsmittels seine eigene Würdigung aus Gründen der Billigkeit an die Stelle der Würdigung des Gerichts setzen, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts verhängten Geldbußen entscheidet (vgl. u. a. Urteile vom 6. April 1995, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, C-310/93 P, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34, und vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, Slg. 2007, I-3921, Randnr. 98).
  • EuGH, 06.04.1995 - C-310/93

    BPB Industries und British Gypsum / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    Ebenso wenig darf der Gerichtshof bei seiner Entscheidung über Rechtsfragen im Rahmen eines Rechtsmittels seine eigene Würdigung aus Gründen der Billigkeit an die Stelle der Würdigung des Gerichts setzen, das in Ausübung seiner Befugnis zu unbeschränkter Nachprüfung über die Höhe der gegen Unternehmen wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts verhängten Geldbußen entscheidet (vgl. u. a. Urteile vom 6. April 1995, BPB Industries und British Gypsum/Kommission, C-310/93 P, Slg. 1995, I-865, Randnr. 34, und vom 10. Mai 2007, SGL Carbon/Kommission, C-328/05 P, Slg. 2007, I-3921, Randnr. 98).
  • EuGH, 25.01.2007 - C-407/04

    Dalmine / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Markt für nahtlose

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    96 und 97, und vom 25. Januar 2007, Dalmine/Kommission, C-407/04 P, Slg. 2007, I-829, Randnr. 152).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-266/06
    Die Begründung kann daher implizit erfolgen, sofern sie es dem von einem Urteil Betroffenen ermöglicht, die Gründe für die Entscheidung des Gerichts zu erfahren, und dem Gerichtshof ausreichende Angaben liefert, damit er seine Kontrolle wahrnehmen kann (vgl. u. a. Urteile vom 7. Januar 2004, Aalborg Portland u. a./Kommission, C-204/00 P, C-205/00 P, C-211/00 P, C-213/00 P, C-217/00 P und C-219/00 P, Slg. 2004, I-123, Randnr. 372, vom 21. September 2006, Nederlandse Federatieve Vereniging voor de Groothandel op Elektrotechnisch Gebied/Kommission, C-105/04 P, Slg. 2006, I-8725, Randnr. 72, und vom 7. Juni 2007, Wunenburger/Kommission, C-362/05 P, Slg. 2007, I-4333, Randnr. 78).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-362/05

    Wunenburger / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Beförderung -

  • EuGH, 08.02.2007 - C-3/06

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS, MIT DEM EIN

  • EuGH, 07.06.1983 - 103/80
  • EuGH, 12.12.1996 - C-74/95

    Strafverfahren gegen X

  • EuGH, 28.06.2005 - C-189/02

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DIE URTEILE DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUR EXISTENZ

  • EuG, 05.04.2006 - T-279/02

    Degussa / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG - Kartelle - Markt für

  • EGMR, 27.09.1995 - 15312/89

    G. c. FRANCE

  • BGH, 26.02.2013 - KRB 20/12

    Grauzementkartell

    Die Regelung ist in wesentlichen Teilen der Vorschrift des Art. 23 Abs. 2 VO (EG) Nr. 1/2003 nachgebildet (zur hinreichenden Bestimmtheit aus Sicht des Unionsrechts vgl. EuGH, Urteil vom 22. Mai 2008 - C-266/06, WuW/E EU-R 1451 ff. - Evonik Degussa).
  • EuGH, 11.09.2014 - C-382/12

    Der Gerichtshof bestätigt das Urteil des Gerichts und billigt damit die

    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, so ist der Gerichtshof gemäß Art. 256 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, C-551/03 P, EU:C:2006:229, Rn. 51, und Evonik Degussa/Kommission, C-266/06 P, EU:C:2008:295, Rn. 72).
  • EuG, 13.07.2011 - T-138/07

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen mehrere Gesellschaften der

    Außerdem ist nach der Rechtsprechung des EGMR die Klarheit des Gesetzes nicht nur anhand des Wortlauts der einschlägigen Bestimmung zu beurteilen, sondern auch anhand der Präzisierungen durch eine ständige und veröffentlichte Rechtsprechung (vgl. Urteil des Gerichtshofs vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission und Rat, C-266/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnrn. 38 bis 40 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Zum anderen verlangt diese Bestimmung von der Kommission, die Geldbußen in jedem Einzelfall unter Berücksichtigung der Schwere und auch der Dauer der Zuwiderhandlung festzusetzen (Urteile Evonik Degussa/Kommission und Rat, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr. 50, und Degussa/Kommission, oben in Randnr. 95 angeführt, Randnr. 75).

    Zweitens hat die Kommission bei der Ausübung ihres Ermessens in Bezug auf die nach Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 verhängten Geldbußen die allgemeinen Rechtsgrundsätze und insbesondere die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Verhältnismäßigkeit zu beachten, wie sie von der Rechtsprechung des Gerichtshofs und des Gerichts entwickelt wurden (Urteile Evonik Degussa/Kommission und Rat, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr. 51, und Degussa/Kommission, oben in Randnr. 95 angeführt, Randnr. 77).

    Hierbei ist darauf hinzuweisen, dass die genannte Mitteilung und die genannten Leitlinien zum einen Verhaltensnormen aufstellen, von denen die Kommission nicht abweichen kann, ohne dass dies wegen Verstoßes gegen die allgemeinen Rechtsgrundsätze wie die der Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes geahndet würde, und zum anderen Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen schaffen, indem sie das Verfahren regeln, das sich die Kommission zur Festsetzung der Höhe der nach Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 verhängten Geldbußen auferlegt hat (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs Evonik Degussa/Kommission und Rat, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr. 52 und 53, und vom 19. März 2009, Archer Daniels Midland/Kommission, C-510/06 P, Slg. 2009, I-1843, Randnr. 60; Urteil Degussa/Kommission, oben in Randnr. 95 angeführt, Randnr. 78 und 82).

    Diese Kontrolle hat es durch eine ständige und veröffentlichte Rechtsprechung ermöglicht, die etwaigen unbestimmten Begriffe in Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 und später in Art. 23 Abs. 2 der Verordnung Nr. 1/2003 zu präzisieren (vgl. in diesem Sinne Urteile Evonik Degussa/Kommission und Rat, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr. 54, und Degussa/Kommission, oben in Randnr. 95 angeführt, Randnr. 79).

    Die Tatsache, dass dieser Wirtschaftsteilnehmer das Niveau der Geldbußen, die die Kommission in jedem Einzelfall verhängen wird, nicht im Voraus genau zu erkennen vermag, kann keine Verletzung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Strafen darstellen (Urteile Evonik Degussa/Kommission und Rat, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr. 55, und Degussa/Kommission, oben in Randnr. 95 angeführt, Randnr. 83).

    Denn die genannte Bestimmung ermöglicht es, mit hinreichender Präzision die Berechnungsmethode und die Höhe der verhängten Geldbußen vorherzusehen (vgl. in diesem Sinne Urteil Evonik Degussa/Kommission und Rat, oben in Randnr. 96 angeführt, Randnr. 58).

  • EuGH, 18.07.2013 - C-501/11

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen die Schindler-Gruppe wegen ihrer Beteiligung

    Ein verständiger Wirtschaftsteilnehmer kann daher - erforderlichenfalls mit Hilfe eines Rechtsbeistands - hinreichend genau die Berechnungsmethode und die Größenordnung der Geldbußen vorhersehen, die ihm bei einem bestimmten Verhalten drohen; dass dieser Wirtschaftsteilnehmer die Höhe der Geldbußen, die die Kommission in jedem Einzelfall verhängen wird, im Voraus nicht genau in Erfahrung bringen kann, stellt keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Gesetzmäßigkeit der Strafen dar (vgl. auch in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission, C-266/06 P, Randnrn. 50 bis 55).
  • EuGH, 22.12.2008 - C-487/06

    British Aggregates / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfe -

    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, ist der Gerichtshof gemäß Art. 225 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (vgl. u. a. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51, und vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission und Rat, C-266/06 P, nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 72).

    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweismittel nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofes unterliegt (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 52, und Evonik Degussa/Kommission und Rat, Randnr. 73).

    Ferner ist daran zu erinnern, dass sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben muss, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 54, und Evonik Degussa/Kommission und Rat, Randnr. 74).

  • EuGH, 03.09.2009 - C-322/07

    DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION ÜBER EIN KARTELL AUF DEM MARKT DER

    Diese Würdigung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 52, vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission, C-266/06 P, Randnr. 73, und vom 18. Dezember 2008, Coop de France bétail et viande u. a./Kommission, C-101/07 P und C-110/07 P, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 59).

    Eine Verfälschung der dem Gericht unterbreiteten Tatsachen und Beweise muss sich in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass eine neue Tatsachen- und Beweiswürdigung vorzunehmen ist (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 54, Evonik Degussa/Kommission, Randnr. 74, und Coop de France bétail et viande u. a./Kommission, Randnr. 60).

  • EuGH, 17.06.2010 - C-413/08

    Der Gerichtshof bestätigt die gegen Lafarge wegen ihres wettbewerbswidrigen

    Nach ständiger Rechtsprechung schaffen die Leitlinien der Kommission Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen, indem sie das Verfahren regeln, das sich die Kommission zur Festsetzung der nach Art. 15 Abs. 2 der Verordnung Nr. 17 verhängten Geldbußen auferlegt hat (vgl. Urteil vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission und Rat, C-266/06 P, Randnr. 53).

    Hinsichtlich der Rüge eines Verstoßes gegen den allgemeinen Grundsatz der gesetzlichen Bestimmtheit von Tatbestand und Strafe ist darauf hinzuweisen, dass dieser Grundsatz verlangt, dass das Gesetz die Straftaten und die für sie angedrohten Strafen klar definieren muss (Urteil Evonik Degussa/Kommission und Rat, Randnr. 39).

    Dass dieser Wirtschaftsteilnehmer das Niveau der Geldbußen, die die Kommission in jedem Einzelfall verhängen wird, nicht im Voraus genau kennen kann, stellt keine Verletzung des Grundsatzes der Gesetzmäßigkeit der Strafen dar (vgl. in diesem Sinne Urteil Evonik Degussa/Kommission und Rat, Randnrn. 50 bis 55).

  • EuGH, 24.09.2009 - C-125/07

    Erste Bank der österreichischen Sparkassen / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle

    249, 250 und 254, hat das Gericht nämlich zutreffend ausgeführt, dass eine horizontale Preisabsprache auch ohne weitere Wettbewerbsbeschränkungen wie eine Marktabschottung zu den besonders schweren Verstößen gehöre und dass eine solche Absprache in einem so bedeutenden Sektor wie dem Bankensektor, die ein breites Spektrum von Bankprodukten umfasst und an der die ganz überwiegende Mehrzahl der Wirtschaftsteilnehmer teilgenommen habe, grundsätzlich unabhängig von ihrem Kontext als besonders schwere Zuwiderhandlung zu qualifizieren sei (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission und Rat, C-266/06 P, Randnr. 104).
  • EuGH, 18.12.2008 - C-101/07

    Coop de France bétail und viande / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb -

    Hat das Gericht die Tatsachen festgestellt oder gewürdigt, so ist der Gerichtshof gemäß Art. 225 EG zur Kontrolle der rechtlichen Qualifizierung dieser Tatsachen und der Rechtsfolgen, die das Gericht aus ihnen gezogen hat, befugt (vgl. u. a. Urteile vom 6. April 2006, General Motors/Kommission, C-551/03 P, Slg. 2006, I-3173, Randnr. 51, und vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission, C-266/06 P, Randnr. 72).

    Diese Beurteilung ist somit, sofern die Beweise nicht verfälscht werden, keine Rechtsfrage, die als solche der Kontrolle des Gerichtshofs unterliegt (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 52, und Evonik Degussa/Kommission, Randnr. 73).

    Ferner muss sich eine solche Verfälschung in offensichtlicher Weise aus den Akten ergeben, ohne dass es einer neuen Tatsachen- und Beweiswürdigung bedarf (vgl. u. a. Urteile General Motors/Kommission, Randnr. 54, und Evonik Degussa/Kommission, Randnr. 74).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

    215 bis 223), vom 22. Mai 2008, Evonik Degussa/Kommission (C-266/06 P, insbesondere Randnrn. 38 bis 40), und vom 17. Juni 2010, Lafarge/Kommission (C-413/08 P, Slg. 2010, I-5361, Randnrn.

    85 - Urteile Evonik Degussa/Kommission (Randnrn. 36 bis 63) und Lafarge/Kommission (Randnrn. 94 und 95), zitiert in Fn. 75; Urteile des Gerichts vom 19. Mai 2010, Wieland-Werke u. a./Kommission (T-11/05, Randnrn. 58 bis 73), und vom 28. April 2010, Amann & Söhne und Cousin Filterie/Kommission (T-446/05, Slg. 2010, II-1255, Randnrn. 123 bis 152).

    94 - Urteile Evonik Degussa/Kommission (Randnrn. 44 und 50) und Lafarge/Kommission (Randnr. 95), zitiert in Fn. 75; zum Erfordernis der Vorhersehbarkeit der strafrechtlichen Folgen eines bestimmten Verhaltens im Rahmen von Art. 7 Abs. 1 EMRK, vgl. EGMR, Urteil M/Deutschland vom 17. Dezember 2009 (Beschwerde-Nr. 19359/04, § 90).

    154 - So geschehen im Urteil Evonik Degussa/Kommission (zitiert in Fn. 75, Ziff. 3 des Tenors).

  • EuGH, 20.01.2011 - C-90/09

    General Química u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.09.2013 - T-375/10

    Hansa Metallwerke u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuGH, 26.01.2017 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuG, 16.06.2011 - T-240/07

    Heineken Nederland und Heineken / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuGH, 03.09.2009 - C-535/06

    Moser Baer India / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Import von beschreibbaren CDs

  • EuGH, 18.03.2010 - C-419/08

    Trubowest Handel und Makarov / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Dumping -

  • EuG, 27.06.2012 - T-372/10

    Bolloré / Kommission

  • EuGH, 18.12.2008 - C-110/07

    FNSEA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Rindfleischmarkt -

  • EuG, 07.06.2011 - T-217/06

    Arkema France u.a. / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für Methacrylate

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 13.12.2018 - T-827/14

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission zu wettbewerbswidrigen

  • EuG, 16.09.2013 - T-364/10

    Das Gericht setzt die Geldbußen herab, die gegen verschiedene Gesellschaften

  • EuGH, 19.03.2009 - C-510/06

    Archer Daniels Midland / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • EuG, 16.07.2014 - T-578/12

    National Iranian Oil Company / Rat

  • EuGH, 13.06.2013 - C-630/11

    HGA u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen mit regionaler

  • EuG, 16.09.2013 - T-373/10

    Villeroy & Boch Austria / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer,

  • EuGH, 03.09.2009 - C-327/07

    Bolloré / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt für

  • EuGH, 03.09.2009 - C-338/07

    Distribuidora Vizcaína de Papeles / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Markt

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.02.2010 - C-413/08

    Lafarge / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartell - Gipsplattenmarkt -

  • EuGH, 09.10.2008 - C-16/07

    Chetcuti / Kommission - Rechtsmittel - Öffentlicher Dienst - Auswahlverfahren

  • EuG, 16.09.2013 - T-386/10

    Dornbracht / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 04.09.2015 - T-577/12

    NIOC u.a. / Rat

  • EuGH, 10.02.2011 - C-260/09

    Der Gerichtshof bestätigt die Geldbuße in Höhe von 500 000 Euro, die gegen das

  • EuG, 27.06.2012 - T-167/08

    Das Gericht bestätigt im Wesentlichen die Entscheidung der Kommission, mit der

  • EuG, 09.06.2021 - T-47/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission, mit dem festgestellt wird, dass

  • EuGH, 14.09.2023 - C-508/21

    Kommission/ Dansk Erhverv

  • EuG, 16.11.2011 - T-55/06

    RKW / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sektor der Industriesäcke aus

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2015 - C-194/14

    AC-Treuhand / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Europäische Märkte für

  • EuG, 17.05.2011 - T-299/08

    Das Gericht erhält die gegen Elf Aquitaine und Arkema France wegen Beteiligung an

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.12.2010 - C-148/09

    Belgien / Deutsche Post und DHL International - Rechtsmittel - Nichtigkeitsklage

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2009 - C-38/09

    Schräder / CPVO - Rechtsmittel - Gemeinschaftlicher Sortenschutz - Verordnungen

  • EuGH, 31.03.2011 - C-546/09

    Aurubis Balgaria - Zollkodex - Zölle - Einfuhrzollschuld - Säumniszinsen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2010 - C-194/09

    Alcoa Trasformazioni / Kommission - Rechtsmittel - Regelungen über

  • EuG, 06.05.2009 - T-116/04

    DAS GERICHT BESTÄTIGT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION BETREFFEND EIN KARTELL AUF

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2023 - C-508/21

    Kommission/ Dansk Erhverv

  • EuG, 12.12.2012 - T-400/09

    Ecka Granulate und non ferrum Metallpulver / Kommission - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-155/14

    Evonik Degussa und AlzChem / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Märkte für

  • EuG, 29.04.2015 - T-10/13

    Bank of Industry and Mine / Rat

  • EuGH, 05.12.2013 - C-449/11

    Solvay Solexis / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 13.09.2010 - T-40/06

    Trioplast Industrier / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • OLG Hamburg, 06.11.2007 - 6 U 94/07

    Ausgleichszahlung / Nichtbeförderung / Verspätung

  • EuG, 09.09.2015 - T-92/13

    Philips / Kommission

  • LG München I, 16.03.2011 - 37 O 11927/10

    Gesamtschuldnerausgleich zwischen Mutter- und Tochterunternehmen nach Verhängung

  • EuG, 27.11.2018 - T-829/16

    Mouvement pour une Europe des nations und des libertés / Parlament

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuGH, 24.09.2009 - C-137/07

    Österreichische Volksbanken / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuGH, 24.09.2009 - C-135/07

    Bank Austria Creditanstalt / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Festlegung

  • EuGH, 24.09.2009 - C-133/07

    Raiffeisen Zentralbank Österreich / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle -

  • EuG, 29.04.2015 - T-9/13

    National Iranian Gas Company / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.06.2017 - C-268/16

    Binca Seafoods / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 834/2007 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.08.2008 - C-296/08

    Santesteban Goicoechea - Europäischer Haftbefehl - Auslieferungsersuchen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2020 - C-114/19

    Kommission/ Di Bernardo

  • EuG, 03.05.2016 - T-68/14

    Post Bank Iran / Rat

  • EuG, 03.05.2016 - T-63/14

    Iran Insurance / Rat

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.02.2012 - C-100/11

    'Helena Rubinstein und L''Oréal / HABM' - Rechtsmittel - Gemeinschaftsmarke -

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