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   EuGH, 22.05.2008 - C-165/07   

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https://dejure.org/2008,20049
EuGH, 22.05.2008 - C-165/07 (https://dejure.org/2008,20049)
EuGH, Entscheidung vom 22.05.2008 - C-165/07 (https://dejure.org/2008,20049)
EuGH, Entscheidung vom 22. Mai 2008 - C-165/07 (https://dejure.org/2008,20049)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position 6403 - Schuhe mit Oberteil aus Leder - Position 6404 - Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen

  • Europäischer Gerichtshof

    Ecco Sko

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position 6403 - Schuhe mit Oberteil aus Leder - Position 6404 - Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen

  • EU-Kommission PDF

    Ecco Sko

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position 6403 - Schuhe mit Oberteil aus Leder - Position 6404 - Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen

  • EU-Kommission

    Ecco Sko

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position 6403 - Schuhe mit Oberteil aus Leder - Position 6404 - Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen“

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die ordnungsgemäße zollrechtliche Tarifierung einer Sandale als Schuh mit einem Oberteil aus Leder in die Position 6403 der Kombinierten Nomenklatur (KN) oder als Schuh mit Oberteil aus Spinnstoffen in die Position 6404 der KN; Voraussetzungen für die ...

  • Judicialis

    Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 KN Anhang I Positionen 6403; ; Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 KN Anhang I Positionen 6404

  • datenbank.nwb.de

    Tarifierung und kombinierte Nomenklatur bei Sandalen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Ecco Sko

    Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position 6403 - Schuhe mit Oberteil aus Leder - Position 6404 - Schuhe mit Oberteil aus Spinnstoffen

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark), eingereicht am 27. März 2007 - Skatteministeriet / Ecco Sko A/S

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Vestre Landsret (Dänemark) - Auslegung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif in der Fassung der Verordnung (EG) Nr. ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 27.09.2007 - C-208/06

    Medion - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-165/07
    Zunächst ist daran zu erinnern, dass nach ständiger Rechtsprechung das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. insbesondere Urteil vom 27. September 2007, Medion und Canon Deutschland, C-208/06 und C-209/06, Slg. 2007, I-7963, Randnr. 34).
  • EuGH, 11.07.1980 - 798/79

    Hauptzollamt Köln-Rheinau / Chem-Tec

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-165/07
    Der Gerichtshof hat darüber hinaus sogar entschieden, dass gegebenenfalls zu prüfen sein kann, ob der Inhalt dieser Stellungnahmen mit den Bestimmungen des Zollkodex in Einklang steht und deren Tragweite nicht ändert (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Juli 1980, Chem-Tec, 798/79, Slg. 1980, 2639, Randnr. 11).
  • EuGH, 11.05.2006 - C-11/05

    Friesland Coberco Dairy Foods - Zollkodex der Gemeinschaften -

    Auszug aus EuGH, 22.05.2008 - C-165/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist nämlich das Ergebnis der Beratungen dieses Ausschusses zwar ein wichtiges Hilfsmittel, um eine einheitliche Anwendung des Zollkodex durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und kann deshalb als wertvolles Erkenntnismittel für die Auslegung des Zollkodex angesehen werden, doch ist es rechtlich nicht verbindlich (Urteil vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods, C-11/05, Slg. 2006, I-4285, Randnr. 39).
  • FG Hamburg, 19.07.2017 - 4 K 161/15

    Zollrecht - Tarifierung: Vorlageersuchen an den EuGH: Zur Einreihung von

    Der EuGH habe in den Verfahren C-106/75, C-393/93 und C-165/07 festgestellt, dass Erläuterungen nicht auf Einfuhren anzuwenden seien, die vor ihrem Erlass stattgefunden hätten.

    Auch Erläuterungen zur KN sind nur zu berücksichtigen, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt - hier der Einfuhr der Instantnudelgerichte im Januar 2013 - schon in Kraft getreten sind (vgl. EuGH, Urt. v. 08.04.1976, Rs.106/75, ECLI:EU:C:1976:59, Rn. 4 - Merkur-Außenhandel; Urt. v. 09.08.1994, C-393/93, ECLI:EU:C:1994:258, Rn. 19 - Stanner; Urt. v. 22.05.2008, C-165/07, ECLI:EU:C:2008:302, Rn. 40 - Ecco; BFH, Urt. v. 30.08.1988, VII R 178/85, juris Rn. 12).

    Sofern zeitlich nicht anwendbare Erläuterungen zur KN zur Bestätigung eines bereits gefundenen Einreihungsergebnisses herangezogen (so EuGH, Urt. v. 08.04.1976, Rs.106/75, ECLI:EU:C:1976:59, Rn. 4 - Merkur-Außenhandel; Urt. v. 09.08.1994, C-393/93, ECLI:EU:C:1994:258, Rn. 19 - Stanner; Urt. v. 22.05.2008, C-165/07, ECLI:EU:C:2008:302, Rn. 40 - Ecco) oder bei "unveränderter Tariflage" zur Klärung "noch bestehende[r] Einreihungszweifel" angewendet wurden (so BFH, Urt. v. 01.03.2001, VII R 90/99, juris Rn. 22), ergibt sich hieraus im Ausgangsrechtsstreit keine Entscheidungserheblichkeit der Erläuterung zur Unterposition 1902 3010 KN.

  • EuGH, 16.06.2011 - C-152/10

    Unomedical

    Hierzu geht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Stellungnahmen dieser beiden Ausschüsse zwar rechtlich nicht verbindlich sind, dass sie aber wichtige Hilfsmittel darstellen, um eine einheitliche Auslegung des Zollkodex durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und deshalb als wertvolle Erkenntnismittel für die Auslegung des Zollkodex angesehen werden können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Dezember 2007, Van Landeghem, C-486/06, Slg. 2007, I-10661, Randnr. 25, und vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, Slg. 2008, I-4037, Randnr. 47).
  • EuGH, 06.09.2018 - C-471/17

    Kreyenhop & Kluge - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion und Gemeinsamer

    Zum einen war diese Erläuterung aber zu der im Ausgangsverfahren maßgebenden Zeit nicht anwendbar (vgl. Urteil vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, EU:C:2008:302, Rn. 40).
  • EuGH, 02.10.2008 - C-411/07

    X - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Positionen

    Es ist daran zu erinnern, dass das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen ist, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteile vom 18. Dezember 1997, Techex, C-382/95, Slg. 1997, I-7363, Randnr. 11, vom 27. September 2007, Medion und Canon Deutschland, C-208/06 und C-209/06, Slg. 2007, I-7963, Randnr. 34, und vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 27).
  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 118/15

    Zollrecht; Tarifierung: Zur Bestimmung des Stärkegehalts bei

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des Bundesfinanzhofs sind Erläuterungen zur KN nur zu berücksichtigen, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt schon in Kraft getreten sind (EuGH, Urteil vom 08.04.1976, Merkur-Außenhandel, 106/75, Rn. 4; Urteil vom 09.08.1994, Stanner, C-393/93, Rn. 19; Urteil vom 22.05.2008, Ecco, C-165/07, Rn. 40; BFH, Urteil vom 30.08.1988, VII R 178/85, juris Rn. 12; FG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2017, 4 K 161/15, juris Rn. 54).
  • EuGH, 06.02.2014 - C-2/13

    Humeau Beaupreau - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur

    Obwohl die Schlussfolgerungen des Ausschusses für den Zollkodex rechtlich nicht verbindlich sind, stellen sie doch ein wichtiges Hilfsmittel dar, um eine einheitliche Anwendung des Zollkodex durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolles Erkenntnismittel für die Auslegung des Zollkodex angesehen werden (vgl. u. a. Urteil vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, Slg. 2008, I-4037, Rn. 47).
  • FG Hamburg, 22.02.2018 - 4 K 163/16

    Zolltarif: Zur Einreihung von gefrorenen und leicht gesalzen Fischfilets -

    Nach ständiger Rechtsprechung des EuGH und des BFH sind Erläuterungen zur KN nur zu berücksichtigen, wenn sie im maßgeblichen Zeitpunkt schon in Kraft getreten sind (EuGH, Urteil vom 08.04.1976, Merkur-Außenhandel, 106/75, Rn. 4; Urteil vom 09.08.1994, Stanner, C-393/93, Rn. 19; Urteil vom 22.05.2008, Ecco, C-165/07, Rn. 40; BFH, Urteil vom 30.08.1988, VII R 178/85, juris Rn. 12; FG Hamburg, Beschluss vom 19.07.2017, 4 K 161/15, juris Rn. 54).
  • Generalanwalt beim EuGH, 28.07.2016 - C-173/15

    GE Healthcare - Vorlage zur Vorabentscheidung - Zollunion - Zollkodex der

    Die Stellungnahmen und Schlussfolgerungen des Ausschusses für den Zollkodex sind rechtlich nicht verbindlich, stellen aber ein wichtiges Hilfsmittel dar, um eine einheitliche Anwendung des Zollkodex durch die Zollbehörden der Mitgliedstaaten zu gewährleisten, und können deshalb als wertvolles Erkenntnismittel für die Auslegung des Zollkodex angesehen werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 11. Mai 2006, Friesland Coberco Dairy Foods, C-11/05, EU:C:2006:312, Rn. 39 und 40, vom 22. Mai 2008, Ecco Sko, C-165/07, EU:C:2008:302, Rn. 47, und vom 6. Februar 2014, Humeau Beaupréau, C-2/13, EU:C:2014:48, Rn. 51).
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