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   Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06   

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Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06 (https://dejure.org/2008,13157)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.01.2008 - C-206/06 (https://dejure.org/2008,13157)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. Januar 2008 - C-206/06 (https://dejure.org/2008,13157)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Essent Netwerk Noord u.a.

    Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den Verbrauchern ein Tarifaufschlag für den Transport von Strom auferlegt wird - Abgaben zollgleicher Wirkung - Diskriminierende einzelstaatliche Abgaben - Staatliche Beihilfen - Begriff

  • EU-Kommission PDF

    Essent Netwerk Noord u.a.

    Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den Verbrauchern ein Tarifaufschlag für den Transport von Strom auferlegt wird - Abgaben zollgleicher Wirkung - Diskriminierende einzelstaatliche Abgaben - Staatliche Beihilfen - Begriff

  • EU-Kommission

    Essent Netwerk Noord u.a.

    Elektrizität - Nationale Regelung, mit der den Verbrauchern ein Tarifaufschlag für den Transport von Strom auferlegt wird - Abgaben zollgleicher Wirkung - Diskriminierende einzelstaatliche Abgaben - Staatliche Beihilfen - Begriff“

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (45)

  • EuGH, 13.03.2001 - C-379/98

    PreussenElektra - Pflicht zur Abnahme von Strom zu Mindestpreisen keine

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06
    Dieser Grundsatz ist erneut(66) im Urteil PreussenElektra(67) bestätigt worden, in dem der Gerichtshof ausgeschlossen hat, dass eine staatliche Regelung, die zum einen private Elektrizitätsversorgungsunternehmen zur Abnahme von Strom aus erneuerbaren Energiequellen zu festgelegten Mindestpreisen verpflichtet, die über dem wirtschaftlichen Wert dieser Energieart liegen, und zum anderen die sich aus der Abnahmepflicht ergebenden finanziellen Belastungen zwischen den Lieferunternehmen und den privaten Betreibern der vorgelagerten Stromnetze aufteilt, eine staatliche Beihilfe im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG darstellen kann.

    Vor allem aus diesem Grund bin ich dafür, dass diese vom Gerichtshof im Urteil PreussenElektra gefundene Lösung nicht über die besonderen sie rechtfertigenden Tatsachen hinaus ausgedehnt werden sollte.

    Es lässt sich sicherlich einwenden, dass von dieser Rechtsprechung durch das Urteil PreussenElektra implizit zumindest für den Fall abgegangen worden ist, dass die Aufgabe des Mittlers ausschließlich der Erhebung des Beitrags gilt oder jedenfalls auf eine reine Buchkontrolle beschränkt ist und mithin die Nutzung irgendeines Spielraums bezüglich der Verwendung und der Bestimmung der Mittel ausschließt.

    67 - Urteil vom 13. März 2001, PreussenElektra (C-379/98, Slg. 2001, I-2099).

    72 - So hat z. B. die Kommission unter Hinweis auf das Urteil PreussenElektra darauf verzichtet, die Erhebung einer parafiskalischen Abgabe im Vereinigten Königreich (der Competitive Transition Charge) bei Endverbrauchern, die unmittelbar an die Stromlieferanten zu zahlen war, unter dem Blickwinkel des Art. 87 Abs. 1 EG zu überprüfen (Entscheidung vom 27. Februar 2002 in dem Verfahren N 661/99).

    81 - Vgl. Urteil PreussenElektra (oben in Fn. 67 angeführt, Randnr. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 15.06.2006 - C-393/04

    Air Liquide Industries Belgium - Staatliche Beihilfen - Begriff - Befreiung von

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06
    13 - Vgl. insbesondere Urteile vom 15. Juni 1999, Tarantik (C-421/97, Slg. 1999, I-3633, Randnr. 33), vom 22. Januar 2002, Canal Satélite Digital (C-390/99, Slg. 2002, I-607, Randnr. 19), und vom 15. Juni 2006, Air Liquide Industries Belgium (C-393/04 und C-41/05, Slg. 2006, I-5293, Randnr. 24).

    47 - Vgl. Urteil Air Liquide Industries Belgium (oben in Fn. 13 angeführt, Randnr. 42).

    54 - Vgl. u. a. Urteil Air Liquide Industries Belgium (oben in Fn. 13 angeführt, Randnr. 28).

    62 - Vgl. Urteil Air Liquide Industries Belgium (oben in Fn. 13 angeführt, Randnr. 37).

  • EuGH, 17.09.1997 - C-347/95

    UCAL

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2008 - C-206/06
    17 - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 1969, Kommission/Italien (24/68, Slg. 1969, 193, Randnr. 9), vom 9. November 1983, Kommission/Dänemark (158/82, Slg. 1983, 3573, Randnr. 18), und vom 17. September 1997, UCAL (C-347/95, Slg. 1997, I-4911, Randnr. 18).

    19 - Vgl. u. a. Urteil UCAL (oben in Fn. 17 angeführt, Randnr. 19).

    Schließlich hat Generalanwalt Trabucchi mehrfach die Schwierigkeiten der Anwendung des Kriteriums des Ausgleichs in einzelnen einschlägigen Fällen unterstrichen (vgl. z. B. seine Schlussanträge in der Rechtssache UCAL, oben in Fn. 17 angeführt).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2019 - C-706/17

    Achema u.a. - Staatliche Beihilfen - Begriff "staatliche Mittel" - Selektivität -

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, EU:C:2008:33, Nr. 109).

    22 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in der Rechtssache Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, EU:C:2008:33, Nrn. 108 und 109).

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Steuerrecht - Besteuerung von

    33 Vgl. z. B. die Schlussanträge von Generalanwalt Mengozzi in der Rechtssache Essent Netweerk Noord (C-206/06, EU:C:2008:33, Nrn. 40 bis 44), in denen er einen niederländischen Tarifaufschlag als steuerähnliche Abgabe (die sich unter den Begriff der Abgabe mit gleicher Wirkung wie ein Zoll oder eine inländische Abgabe fassen lässt) einstufte, der vorübergehend auf den Verbrauch elektrischer Energie erhoben und von den Netzbetreibern eingezogen sowie von diesen wiederum an eine Gesellschaft weitergeleitet wurde, die die gemeinsame Tochtergesellschaft der nationalen Stromerzeuger war.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.04.2017 - C-65/16

    Istanbul Lojistik

    34 Vgl. den Hinweis des Generalanwalts Mengozzi in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, EU:C:2008:33, Nrn. 48 bis 50) sowie Urteil vom 17. Juli 2008, Essent Netwerk Noord u. a. (C-206/06, EU:C:2008:413, Rn. 44).
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