Rechtsprechung
   EuGH, 17.07.2008 - C-152/07 bis C-154/07, C-152/07, C-153/07, C-154/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,6280
EuGH, 17.07.2008 - C-152/07 bis C-154/07, C-152/07, C-153/07, C-154/07 (https://dejure.org/2008,6280)
EuGH, Entscheidung vom 17.07.2008 - C-152/07 bis C-154/07, C-152/07, C-153/07, C-154/07 (https://dejure.org/2008,6280)
EuGH, Entscheidung vom 17. Juli 2008 - C-152/07 bis C-154/07, C-152/07, C-153/07, C-154/07 (https://dejure.org/2008,6280)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Telekommunikationssektor - Netze und Dienste - Umstrukturierung der Tarife - Art. 4c der Richtlinie 90/388/EWG - Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 97/33/EG - Art. 12 Abs. 7 der Richtlinie 98/61/EG - Regulierungsbehörde - Unmittelbare Wirkung von Richtlinien - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Arcor u.a.

    Telekommunikationssektor - Netze und Dienste - Umstrukturierung der Tarife - Art. 4c der Richtlinie 90/388/EWG - Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 97/33/EG - Art. 12 Abs. 7 der Richtlinie 98/61/EG - Regulierungsbehörde - Unmittelbare Wirkung von Richtlinien - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    01051 Telekom

    Telekommunikationssektor - Netze und Dienste - Umstrukturierung der Tarife - Art. 4c der Richtlinie 90/388/EWG - Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 97/33/EG - Art. 12 Abs. 7 der Richtlinie 98/61/EG - Regulierungsbehörde - Unmittelbare Wirkung von Richtlinien - ...

  • EU-Kommission PDF

    Arcor u.a.

    Telekommunikationssektor - Netze und Dienste - Umstrukturierung der Tarife - Art. 4c der Richtlinie 90/388/EWG - Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 97/33/EG - Art. 12 Abs. 7 der Richtlinie 98/61/EG - Regulierungsbehörde - Unmittelbare Wirkung von Richtlinien - Dreiecksverhältnis

  • EU-Kommission

    Arcor u.a.

    Telekommunikationssektor - Netze und Dienste - Umstrukturierung der Tarife - Art. 4c der Richtlinie 90/388/EWG - Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 97/33/EG - Art. 12 Abs. 7 der Richtlinie 98/61/EG - Regulierungsbehörde - Unmittelbare Wirkung von Richtlinien - ...

  • Wolters Kluwer

    Recht der nationalen Regulierungsbehörde zur Verpflichtung des Betreibers eines mit einem öffentlichen Netz zusammengeschalteten Verbindungsnetzes zur Zahlung eines Anschlusskostenbeitrags; Zahlung eines Anschlusskostenbeitrags an den marktbeherrschenden Betreiber des ...

  • Judicialis

    Richtlinie 90/388/EWG Art. 4c; ; Richtlinie 97/33/EG Art. 7 Abs. 2; ; Richtlinie 98/61/EG Art. 12 Abs. 7

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Arcor u.a.

    Telekommunikationssektor - Netze und Dienste - Umstrukturierung der Tarife - Art. 4c der Richtlinie 90/388/EWG - Art. 7 Abs. 2 der Richtlinie 97/33/EG - Art. 12 Abs. 7 der Richtlinie 98/61/EG - Regulierungsbehörde - Unmittelbare Wirkung von Richtlinien - ...

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Arcor: keine Schmerzlinderung für die Deutsche Telekom

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) eingereicht am 20. März 2007 - Arcor AG & Co. KG gegen Bundesrepublik Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bundesverwaltungsgerichts (Deutschland) - Auslegung der Richtlinie 90/388/EWG der Kommission vom 28. Juni 1990 über den Wettbewerb auf dem Markt für Telekommunikationsdienste (ABl. L 192, S. 10) und der Richtlinie 97/33/EG des Europäischen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2008, 611
  • MMR 2009, 97
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 07.01.2004 - C-201/02

    Wells

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-152/07
    Daher kann sich ein Einzelner nicht gegenüber einem Mitgliedstaat auf eine Richtlinie berufen, wenn es sich um eine Verpflichtung des Staates handelt, die unmittelbar im Zusammenhang mit der Erfüllung einer anderen Verpflichtung steht, die aufgrund dieser Richtlinie einem Dritten obliegt (vgl. Urteil vom 7. Januar 2004, Wells, C-201/02, Slg. 2004, I-723, Randnr. 56 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Dagegen rechtfertigen bloße negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter, selbst wenn sie gewiss sind, es nicht, einem Einzelnen das Recht auf Berufung auf die Bestimmungen einer Richtlinie gegenüber dem betreffenden Mitgliedstaat zu versagen (vgl. Urteil Wells, Randnr. 57 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.07.2008 - C-153/07

    Communication Services TELE2 - Aproximácia právnych predpisov - Povinné poistenie

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-152/07
    Communication Services TELE2 GmbH (C-153/07) ,.

    Gegen diese Urteile haben alle Beteiligten des Ausgangsverfahrens in der Rechtssache C-152/07 sowie die Beklagte und die Beteiligte der Ausgangsverfahren in den Rechtssachen C-153/07 und C-154/07 Revision zum Bundesverwaltungsgericht eingelegt.

  • EuGH, 05.10.2004 - C-397/01

    BEI RETTUNGSSANITÄTERN, DIE BEI EINEM RETTUNGSDIENST TÄTIG SIND, DARF DIE

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-152/07
    Insoweit ergibt sich aus einer ständigen Rechtsprechung, dass sich ein Einzelner in all den Fällen, in denen die Bestimmungen einer Richtlinie inhaltlich unbedingt und hinreichend genau sind, vor nationalen Gerichten gegenüber dem Mitgliedstaat auf diese Bestimmungen berufen kann, wenn dieser die Richtlinie nur unzulänglich in das nationale Recht umgesetzt hat (vgl. Urteil vom 5. Oktober 2004, Pfeiffer u. a., C-397/01 bis C-403/01, Slg. 2004, I-8835, Randnr. 103 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.01.2004 - C-500/01

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 17.07.2008 - C-152/07
    Aus einer Betrachtung der Erwägungsgründe 5 und 20 der Richtlinie 96/19 in Verbindung mit Art. 4c der Richtlinie 90/388 ergibt sich nämlich, dass die Mitgliedstaaten verpflichtet waren, Beschränkungen in Bezug auf die Umstrukturierung so schnell wie möglich nach dem Inkrafttreten der Richtlinie 96/19, und zwar spätestens bis zum 1. Januar 1998, aufzuheben (Urteil vom 7. Januar 2004, Kommission/Spanien, C-500/01, Slg. 2004, I-583, Randnr. 32).
  • BVerfG, 27.04.2021 - 2 BvR 206/14

    Verfassungsbeschwerde gegen eine im Verfahren der gegenseitigen Anerkennung

    Bloße negative Auswirkungen auf die Rechte Dritter stehen einer Berufung auf eine Richtlinie gegenüber dem Staat hingegen nicht entgegen (vgl. EuGH, Urteil vom 17. Juli 2008, Arcor u.a., C-152/07 u.a., EU:C:2008:426, Rn. 36).
  • EuGH, 24.06.2019 - C-573/17

    Poplawski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    Zudem kann eine Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht selbst Verpflichtungen für einen Einzelnen begründen, so dass ihm gegenüber eine Berufung auf die Richtlinie als solche vor dem nationalen Gericht nicht möglich ist (vgl. u. a. Urteile vom 26. September 1996, Arcaro, C-168/95, EU:C:1996:363, Rn. 36 und die dort angeführte Rechtsprechung, vom 17. Juli 2008, Arcor u. a., C-152/07 bis C-154/07, EU:C:2008:426, Rn. 35, und vom 22. Januar 2019, Cresco Investigation, C-193/17, EU:C:2019:43, Rn. 72 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Aus dem Vorstehenden folgt, dass eine Bestimmung einer Richtlinie, selbst wenn sie klar, genau und unbedingt ist, es dem nationalen Gericht nicht gestattet, eine dieser Bestimmung entgegenstehende Bestimmung seines innerstaatlichen Rechts auszuschließen, wenn aufgrund dessen einer Privatperson eine zusätzliche Verpflichtung auferlegt würde (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Mai 2005, Berlusconi u. a., C-387/02, C-391/02 und C-403/02, EU:C:2005:270, Rn. 72 und 73, vom 17. Juli 2008, Arcor u. a., C-152/07 bis C-154/07, EU:C:2008:426, Rn. 35 bis 44, vom 27. Februar 2014, OSA, C-351/12, EU:C:2014:110, Rn. 46 und 47, vom 7. August 2018, Smith, C-122/17, EU:C:2018:631, Rn. 49, sowie vom 22. Januar 2019, Cresco Investigation, C-193/17, EU:C:2019:43, Rn. 73).

  • BVerwG, 25.02.2009 - 6 C 25.08

    Entgelt; Entgeltgenehmigung; privatrechtsgestaltende Wirkung; verfügende Wirkung;

    Die Erhebung eines Beitrages zum Abbau eines Anschlusskostendefizits, den die Bundesnetzagentur gemäß § 43 Abs. 6 Satz 4 TKG 1996 als Aufschlag auf die kostenorientierten Zusammenschaltungsentgelte genehmigt hat, stand mit Gemeinschaftsrecht nicht in Einklang (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 17. Juli 2008 - Rs. C-152/07 u.a. -).

    Mit Urteil vom 17. Juli 2008 - Rs. C-152/07 u.a. - hat der Gerichtshof festgestellt:.

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