Rechtsprechung
   EuGH, 25.07.2008 - C-152/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,22586
EuGH, 25.07.2008 - C-152/08 (https://dejure.org/2008,22586)
EuGH, Entscheidung vom 25.07.2008 - C-152/08 (https://dejure.org/2008,22586)
EuGH, Entscheidung vom 25. Juli 2008 - C-152/08 (https://dejure.org/2008,22586)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2008,22586) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • Europäischer Gerichtshof

    Real Sociedad de Fútbol und Kahveci

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 37 des Zusatzprotokolls - Unmittelbare Wirkung - Arbeitsbedingungen - Diskriminierungsverbot - Fußball - Begrenzung der Anzahl von Berufsspielern aus Drittstaaten, die pro Mannschaft in einem ...

  • EU-Kommission PDF

    Real Sociedad de Fútbol und Kahveci

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 37 des Zusatzprotokolls - Unmittelbare Wirkung - Arbeitsbedingungen - Diskriminierungsverbot - Fußball - Begrenzung der Anzahl von Berufsspielern aus Drittstaaten, die pro Mannschaft in einem ...

  • EU-Kommission

    Real Sociedad de Fútbol und Kahveci

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 37 des Zusatzprotokolls - Unmittelbare Wirkung - Arbeitsbedingungen - Diskriminierungsverbot - Fußball - Begrenzung der Anzahl von Berufsspielern aus Drittstaaten, die pro Mannschaft in einem ...

  • Wolters Kluwer

    Verbot der Diskriminierung türkischer, regulär dem Arbeitsmarkt der Mitgliedstaaten angehörenden Arbeitnehmer; Förderung einer beständigen und ausgewogenen Verstärkung der Handels- und Wirtschaftsbeziehungen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Real Sociedad de Fútbol und Kahveci

    Art. 104 § 3 der Verfahrensordnung - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Art. 37 des Zusatzprotokolls - Unmittelbare Wirkung - Arbeitsbedingungen - Diskriminierungsverbot - Fußball - Begrenzung der Anzahl von Berufsspielern aus Drittstaaten, die pro Mannschaft in einem ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Madrid (Spanien), eingereicht am 15. April 2008 - Real Sociedad de Fútbol S. A. D. und Nihat Kahveci / Consejo Superior de Deportes et Real Federación Española de Fútbol

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Superior de Justicia de Madrid (Spanien) - Auslegung von Art. 37 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei, unterzeichnet am 23. November 1970 in Brüssel, sowie beschlossen, gebilligt und bestätigt im Namen der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • SpuRt 2009, 61
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 08.05.2003 - C-438/00

    DER GERICHTSHOF LEGT DAS IM ASSOZIIERUNGSABKOMMEN EUROPÄISCHE

    Auszug aus EuGH, 25.07.2008 - C-152/08
    Eine entsprechende Frage wurde dem Gerichtshof in den Rechtssachen vorgelegt, in denen die Urteile vom 8. Mai 2003, Deutscher Handballbund (C-438/00, Slg. 2003, I-4135), und vom 12. April 2005, Simutenkov (C-265/03, Slg. 2005, I-2579), ergangen sind.

    Im Urteil Deutscher Handballbund hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass Art. 38 Abs. 1 erster Gedankenstrich des am 4. Oktober 1993 in Luxemburg unterzeichneten und mit dem Beschluss 94/909/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom 19. Dezember 1994 im Namen der Gemeinschaften genehmigten Europa-Abkommens zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits (ABl. L 359, S. 1, im Folgenden: Assoziierungsabkommen Gemeinschaften-Slowakei) dahin auszulegen ist, dass er es verbietet, auf einen Berufssportler slowakischer Staatsangehörigkeit, der bei einem Verein mit Sitz in einem Mitgliedstaat ordnungsgemäß beschäftigt ist, eine von einem Sportverband dieses Mitgliedstaats aufgestellte Regel anzuwenden, wonach die Vereine bei Meisterschafts- und Pokalspielen nur eine begrenzte Anzahl von Spielern einsetzen dürfen, die aus Drittstaaten kommen, die nicht Vertragspartei des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum sind.

    Der Gerichtshof hat insbesondere entschieden, dass eine Regel, die die Zahl der Profispieler mit der Staatsangehörigkeit des betroffenen Drittlands, die in nationalen Wettkämpfen aufgestellt werden können, insofern die Arbeitsbedingungen betrifft, als sie sich auf die Teilnahme eines nach den nationalen Vorschriften des Aufnahmemitgliedstaats bereits ordnungsgemäß beschäftigten Profispielers an den Begegnungen dieser Wettkämpfe unmittelbar auswirkt (Urteile Deutscher Handballbund, Randnrn.

    Auf diese Bestimmungen kann sich daher der Einzelne vor den nationalen Gerichten der Mitgliedstaaten berufen (Urteile Deutscher Handballbund, Randnrn.

    Aus dem Vorstehenden folgt klar, dass die vom Gerichtshof in den Urteilen Deutscher Handballbund und Simutenkov vorgenommene Auslegung auch im Rahmen des Assoziierungsabkommens gilt.

  • EuGH, 12.04.2005 - C-265/03

    ERSTES URTEIL ZU DEN WIRKUNGEN EINES PARTNERSCHAFTSABKOMMENS: GLEICHE

    Auszug aus EuGH, 25.07.2008 - C-152/08
    Eine entsprechende Frage wurde dem Gerichtshof in den Rechtssachen vorgelegt, in denen die Urteile vom 8. Mai 2003, Deutscher Handballbund (C-438/00, Slg. 2003, I-4135), und vom 12. April 2005, Simutenkov (C-265/03, Slg. 2005, I-2579), ergangen sind.

    Im Urteil Simutenkov, in dem dieselben Bestimmungen der Allgemeinen Regelung der RFEF und des Abkommens vom 28. Mai 1999 (vgl. Randnr. 15 des vorliegenden Beschlusses) wie im Ausgangsverfahren in Rede standen, hat der Gerichtshof für Recht erkannt, dass Art. 23 Abs. 1 des Abkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits, das am 24. Juni 1994 in Korfu unterzeichnet und im Namen der Gemeinschaften mit dem Beschluss 97/800/EG, EGKS, Euratom des Rates und der Kommission vom 30. Oktober 1997 (ABl. L 327, S. 1, im Folgenden: Partnerschaftsabkommen Gemeinschaften-Russland) genehmigt worden ist, dahin auszulegen ist, dass er dem entgegensteht, dass auf einen Berufssportler russischer Staatsangehörigkeit, der bei einem Verein mit Sitz in einem Mitgliedstaat ordnungsgemäß beschäftigt ist, eine von einem Sportverband dieses Staates aufgestellte Regel angewandt wird, nach der die Vereine bei Wettkämpfen auf nationaler Ebene nur eine begrenzte Zahl von Spielern aus Drittstaaten, die nicht dem Europäischen Wirtschaftsraum angehören, aufstellen dürfen.

    44 bis 46, und Simutenkov, Randnrn.

    28 bis 30, und Simutenkov, Randnrn.

  • EuGH, 08.05.2003 - C-171/01

    Wählergruppe Gemeinsam

    Auszug aus EuGH, 25.07.2008 - C-152/08
    Zudem hat der Gerichtshof bereits festgestellt, dass Art. 10 Abs. 1 des Beschlusses Nr. 1/80, der die Regelung in Art. 37 des Zusatzprotokolls übernimmt, in klaren, bestimmten und keine Bedingungen enthaltenden Worten das Verbot für die Mitgliedstaaten aufstellt, türkische Arbeitnehmer, die dem regulären Arbeitsmarkt dieser Staaten angehören, aufgrund ihrer Staatsangehörigkeit hinsichtlich der Entlohnung und der übrigen Arbeitsbedingungen zu benachteiligen (Urteil vom 8. Mai 2003, Wählergruppe Gemeinsam, C-171/01, Slg. 2003, I-4301, Randnr. 57).

    Ein solcher Zweck erlaubt es der Gemeinschaft, die unmittelbare Wirkung derjenigen Bestimmungen dieses Abkommens anzuerkennen, die Grundsätze aufstellen, die in hinreichendem Maß bestimmt und frei von Bedingungen sind, um von einem nationalen Gericht angewandt werden zu können (Urteil Wählergruppe Gemeinsam, Randnrn.

  • BVerwG, 19.03.2013 - 1 C 12.12

    Niederlassungserlaubnis; Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG; Rechtsschutzbedürfnis;

    Der EuGH geht in ständiger Rechtsprechung davon aus, dass auch diese Bestimmung unmittelbare Wirkung entfaltet und sich ein türkischer Staatsangehöriger vor den nationalen Gerichten des Aufnahmemitgliedstaates hierauf berufen kann (Urteil vom 8. Dezember 2009 - BVerwG 1 C 16.08 - BVerwGE 135, 334 Rn. 13 = Buchholz 451.901 Assoziationsrecht Nr. 58; EuGH, Beschluss vom 25. Juli 2008 - Rs. C-152/08, Real Sociedad de Futbal SAD u.a. - Slg. 2008, I-6291 Rn. 29).
  • BFH, 15.07.2010 - III R 6/08

    Kein Kindergeld nach den §§ 62 ff. EStG für in der Türkei lebende Kinder eines

    Beide Vorschriften gelten unmittelbar in den Mitgliedstaaten (z.B. EuGH-Urteil vom 8. Mai 2003 C-171/01, Wählergruppe Gemeinsam, Slg. 2003, I-4301; EuGH-Beschluss vom 25. Juli 2008 C-152/08, Real Sociedad de Fútbol, Slg. 2008, I-6291).
  • BVerwG, 08.12.2009 - 1 C 16.08

    Türkischer Arbeitnehmer; Aufenthaltserlaubnis; Rücknahme der

    Diese Bestimmung, die inhaltlich mit dem Diskriminierungsverbot in Art. 37 des Zusatzprotokolls zu dem Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei vom 23. November 1970 - im Folgenden: Zusatzprotokoll - entspricht, entfaltet in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung mit der Folge, dass sich ein türkischer Staatsangehöriger vor den nationalen Gerichten des Aufnahmemitgliedstaates hierauf berufen kann (EuGH, Beschluss vom 25. Juli 2008 - Rs. C-152/08, Real Sociedad de Futbal SAD u.a. - Slg. 2008, I-6291 Rn. 29).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2018 - C-123/17

    Yön - Vorabentscheidungsersuchen - Assoziierungsabkommen EWG-Türkei - Beschluss

    Vgl. auch Beschluss vom 25. Juli 2008, Real Sociedad de Fútbol und Kahveci (C-152/08, EU:C:2008:450, Rn. 21 ff.), in dem der Gerichtshof auf seine Rechtsprechung zum Assoziierungsabkommen mit der Slowakischen Republik und zum Partnerschaftsabkommen mit Russland (Europa-Abkommen zur Gründung einer Assoziation zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Slowakischen Republik andererseits [ABl. 1994, L 359, S. 2] und Abkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zur Gründung einer Partnerschaft zwischen den Europäischen Gemeinschaften und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Russischen Föderation andererseits [ABl. 1997, L 327, S. 3]) Bezug nahm und hinreichend klare Parallelen sah, um die Rechtssache durch mit Gründen versehenen Beschluss zu entscheiden.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.03.2019 - C-22/18

    TopFit und Biffi - Niederlassungsfreiheit - Unionsbürgerschaft - Art. 18, 21, 49

    72 Um angestellte Fußballspieler ging es in den Urteilen vom 12. April 2005, Simutenkov (C-265/03, EU:C:2005:213), vom 15. Dezember 1995, Bosman (C-415/93, EU:C:1995:463), und vom 16. März 2010, 01ympique Lyonnais (C-325/08, EU:C:2010:143), sowie im Beschluss vom 25. Juli 2008, Real Sociedad de Fútbol und Kahveci (C-152/08, EU:C:2008:450), um angestellte Basketballspieler im Urteil vom 13. April 2000, Lehtonen und Castors Braine (C-176/96, EU:C:2000:201), um angestellte Schrittmacher im Urteil vom 12. Dezember 1974, Walrave und Koch (36/74, EU:C:1974:140), und um angestellte Handballspieler im Urteil vom 8. Mai 2003, Deutscher Handballbund (C-438/00, EU:C:2003:255).
  • VGH Baden-Württemberg, 30.03.2009 - 11 S 3249/08

    Aufenthaltserlaubnis; aufenthaltsrechtlichen Bedeutung der Arbeitsberechtigung

    Auf solche aufenthaltsrechtlichen Wirkungen beruft sich auch der Antragsteller unter Hinweis auf das - unmittelbar anwendbare (EuGH, Urteil vom 08.05.2003, Rs. C-171/01 - Wählergruppe Gemeinsam - Slg. 2003, I-4301, Rn. 57; Urteil vom 25.07.2008, Rs. C-152/08 - Real Sociedad de Fútbol SAD und Nihat Kahveci - Rn. 29) - vergleichbare Diskriminierungsverbot nach Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80 sowie seine unbefristete Arbeitsberechtigung vom 03.01.2003.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2010 - 18 B 471/09

    Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt

    Aus dem Beschluss des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache Kahveci C 152/08 - lässt sich kein weites Verständnis der Diskriminierungsverbote in Art. 10 Abs. 1 ARB 1/80, Art. 40 Abs. 1 EMA/Marokko und Art. 64 Abs. 1 EMA/Tunesien im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt entnehmen.

    Ein weiteres Verständnis der Diskriminierungsverbote im Sinne eines allgemeinen Rechts auf Aufenthalt lässt sich entgegen der Ansicht des Antragstellers auch nicht aus der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache L. , Beschluss vom 25. Juli 2008 C-152/08 , www.curia.europa.eu, entnehmen.

  • VG Darmstadt, 12.10.2009 - 5 L 971/09

    Fehlende Anrechnungsfähigkeit einer fiktiven Aufenthaltserlaubnis auf die

    Geklärt ist, dass Art. 10 ARB in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung hat und sich türkische Staatsangehörige auf diese Vorschrift berufen können (EuGH, B. v. 25.07.2008 - C-152/08 [Real Sociedad de Fútbol und Kahveci] - Juris - Rn. 29; U. v. 08.05.2003 - Rs. C-171/01 [Wählergruppe Gemeinsam] - Juris - Rn. 67).
  • EuGH, 02.10.2019 - C-152/18

    Crédit mutuel Arkéa/ EZB - Rechtsmittel - Wirtschafts- und Währungspolitik - Art.

    Streithelferin im Rechtsmittelverfahren (C-152/08 P),.
  • VG Darmstadt, 17.09.2009 - 5 L 1411/08

    Zur Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für türkischen Staatsangehörigen unter

    Geklärt ist, dass Art. 10 ARB in den Mitgliedstaaten unmittelbare Wirkung hat und sich türkische Staatsangehörige auf diese Vorschrift berufen können (EuGH, Beschl. v. 25.07.2008 - C-152/08 [Real Sociedad de Fútbol und Kahveci] - juris - Rdnr. 29; Urt. v. 08.05.2003 - Rs. C-171/01 [Wählergruppe Gemeinsam] - juris - Rdnr. 67).
  • FG Schleswig-Holstein, 02.06.2017 - 4 K 1/17

    Anspruch eines deutschen Staatsangehörigen auf Kindergeld für seine in der Türkei

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht