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   Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-303/06   

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https://dejure.org/2008,27868
Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2008 - C-303/06 (https://dejure.org/2008,27868)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31.01.2008 - C-303/06 (https://dejure.org/2008,27868)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 31. Januar 2008 - C-303/06 (https://dejure.org/2008,27868)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Coleman

  • EU-Kommission PDF

    Coleman

    Sozialpolitik - Richtlinie 2000/78/EG - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 1 und 2 Abs. 1, 2 Buchst. a und 3 sowie Art. 3 Abs. 1 Buchst. c - Unmittelbare Diskriminierung wegen einer Behinderung - Belästigung im Zusammenhang mit einer Behinderung - ...

  • EU-Kommission

    Coleman

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Europäisches Religions- und Weltanschauungsrecht

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (6)

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.05.2008 - C-427/06

    Bartsch - Anwendungsbereich des Gemeinschaftsrechts - Rechtliche Wirkungen von

    Vgl. außerdem die Schlussanträge von Generalanwalt Poiares Maduro vom 31. Januar 2008 in der Rechtssache Coleman, C-303/06, Nr. 16, und meine Schlussanträge vom 24. April 2008 in der Rechtssache C-353/06, Grunkin und Paul, Nrn. 62 und 71, sowie in Bezug auf das Merkmal der Willkür bei Diskriminierungen Bossuyt, angeführt in Fn. 42, S. 37 bis 39 und 97 bis 128.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.03.2015 - C-83/14

    CHEZ Razpredelenie Bulgaria - Richtlinie 2000/43/EG - Grundsatz der

    26 - Urteil Coleman (C-303/06, EU:C:2008:415, insbesondere Rn. 50 und 51); zum Begriff der " discrimination par association " vgl. ergänzend die Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in jener Rechtssache (EU:C:2008:61, insbesondere Rn. 4 und 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2022 - C-356/21

    Generalanwältin Capeta: Der Abschluss eines Vertrags mit einem Selbständigen darf

    Nach der des Generalanwalts Poiares Maduro in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Coleman (C-303/06, EU:C:2008:61, Nr. 11) vertretenen Ansicht "[ist d]er Zugang zu Beschäftigung und beruflicher Weiterentwicklung ... für jeden von grundlegender Wichtigkeit, nicht nur als Mittel, um den Lebensunterhalt zu verdienen, sondern auch als wichtige Art der Selbstverwirklichung und Ausschöpfung der eigenen Fähigkeiten".
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