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   EuGH, 11.12.2008 - C-297/07   

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https://dejure.org/2008,2789
EuGH, 11.12.2008 - C-297/07 (https://dejure.org/2008,2789)
EuGH, Entscheidung vom 11.12.2008 - C-297/07 (https://dejure.org/2008,2789)
EuGH, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - C-297/07 (https://dejure.org/2008,2789)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • HRR Strafrecht

    Art. 54 SDÜ
    Schengener Durchführungsübereinkommen; Verbot der Doppelbestrafung (Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat; Begriff der rechtskräftigen Aburteilung; Begriff der "nicht mehr vollstreckbaren Sanktion"; zeitlicher Anwendungsbereich)

  • lexetius.com

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Verbot der Doppelbestrafung - Geltungsbereich - Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat - Begriff der rechtskräftigen Aburteilung - Nationale Verfahrensvorschriften - Begriff der nicht ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Bourquain

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Verbot der Doppelbestrafung - Geltungsbereich - Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat - Begriff der rechtskräftigen Aburteilung - Nationale Verfahrensvorschriften - Begriff der nicht ...

  • EU-Kommission PDF

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Verbot der Doppelbestrafung - Geltungsbereich - Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat - Begriff der rechtskräftigen Aburteilung - Nationale Verfahrensvorschriften - Begriff der nicht ...

  • EU-Kommission
  • Wolters Kluwer

    Verbot der Doppelbestrafung im Schengenraum bei rechtskräftiger Verurteilung in einem anderen Staat des Schengenraums; Auswirkungen einer Unvollstreckbarkeit der Strafe im Urteilsstaat wegen verfahrensrechtlicher Besonderheiten auf das Verbot der Doppelbestrafung; ...

  • Judicialis

    SDÜ Art. 54

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Justiz und Inneres - DAS VERBOT DER DOPPELTEN VERURTEILUNG WEGEN DERSELBEN TAT GILT AUCH IM FALL EINER VERURTEILUNG, DIE NIE UNMITTELBAR VOLLSTRECKT WERDEN KONNTE

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verbot der Doppelbestrafung gilt auch im Fall einer nie unmittelbar vollstreckbaren Verurteilung

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Bourquain

    Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 - Verbot der Doppelbestrafung - Geltungsbereich - Verurteilung in Abwesenheit wegen derselben Tat - Begriff der rechtskräftigen Aburteilung - Nationale Verfahrensvorschriften - Begriff der nicht ...

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EU: Verbot der Doppelbestrafung gilt auch, wenn erste Verurteilung nie vollstreckt wurde

  • 123recht.net (Pressebericht, 11.12.2008)

    EuGH stärkt Verbot der Doppelbestrafung im Schengen-Raum // Deutscher Fremdenlegionär geht straffrei aus

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landgerichts Regensburg (Deutschland) eingereicht am 21. Juni 2007 - Strafverfahren gegen Klaus Bourquain

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Auslegung von Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen vom 14. Juni 1985 zwischen den Regierungen der Staaten der Benelux-Wirtschaftsunion, der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik betreffend den schrittweisen Abbau ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2009, 3149
  • NStZ 2009, 454
  • EuZW 2009, 118
  • DÖV 2009, 168
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 11.02.2003 - C-187/01

    Gözütok / Brügge - Transnationaler Strafklageverbrauch bei Verfahrenseinstellung

    Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-297/07
    So können die Vertragsstaaten dieses Verbot auf andere Justizentscheidungen anwenden als die, die in den Anwendungsbereich des genannten Art. 54 fallen (vgl. in Bezug auf zum Strafklageverbrauch führende Verfahren Urteil vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge, C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 45).

    Zweitens ist darauf hinzuweisen, dass die Anwendung des Art. 54 SDÜ nicht von der Harmonisierung oder der Angleichung des Strafrechts der Vertragsstaaten auf dem Gebiet der in Abwesenheit ergangenen bzw. Kontumazialurteile abhängig ist (vgl. in diesem Sinne in Bezug auf zum Strafklageverbrauch führende Verfahren Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 32).

    Daher impliziert Art. 54 SDÜ unabhängig davon, ob er auf ein im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften eines Vertragsstaats in Abwesenheit ergangenes Urteil oder auf ein gewöhnliches Urteil angewandt wird, zwingend, dass ein gegenseitiges Vertrauen der Vertragsstaaten in ihre jeweiligen Strafjustizsysteme besteht und dass jeder von ihnen die Anwendung des in den anderen Vertragsstaaten geltenden Strafrechts akzeptiert, auch wenn die Durchführung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 33).

    Im Hinblick auf die Beachtung des Ziels des Art. 54 SDÜ, der verhindern soll, dass eine Person aufgrund der Tatsache, dass sie von ihrem Recht auf Freizügigkeit Gebrauch macht, wegen derselben Tat in mehreren Vertragsstaaten verfolgt wird (Urteil Gözütok und Brügge, Randnr. 38), ist es demnach erforderlich, dass ein Urteil wie das am 26. Januar 1961 vom Ständigen Gericht der Streitkräfte der Zone Est Constantinoise erlassene, mit dem gemäß dem Recht des Vertragsstaats, der das erste Strafverfahren eingeleitet hat, rechtskräftig über die dem Betroffenen vorgeworfene Tat entschieden worden ist, innerhalb der Europäischen Union anerkannt wird.

  • EuGH, 18.07.2007 - C-367/05

    Kraaijenbrink - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen -

    Auszug aus EuGH, 11.12.2008 - C-297/07
    Denn das SDÜ war zwar in Frankreich noch nicht in Kraft, als die erste Verurteilung von Herrn Bourquain durch ein zuständiges Gericht dieses Staates ausgesprochen wurde, galt aber in den beiden betroffenen Vertragsstaaten zu dem Zeitpunkt, zu dem das Gericht, das mit dem zweiten, zum vorliegenden Vorabentscheidungsersuchen führenden Verfahren befasst ist, die Voraussetzungen für die Anwendung des Verbots der Doppelbestrafung geprüft hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 18. Juli 2007, Kraaijenbrink, C-367/05, Slg. 2007, I-6619, Randnr. 22).
  • BGH, 25.10.2010 - 1 StR 57/10

    Tötung von Unbeteiligten in Italien im Zweiten Weltkrieg als Rache für einen

    Die Anwendbarkeit dieser Bestimmung, die grundsätzlich auch Abwesenheitsurteile erfasst (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - C-297/07, NStZ 2009, 454), setzt voraus, dass die in dem Urteil vom 28. September 2006 verhängte Strafe entweder bereits vollstreckt worden ist oder gerade vollstreckt wird oder nach dem Recht des Urteilsstaates (hier: Italien) nicht mehr vollstreckt werden kann.
  • EuGH, 29.06.2016 - C-486/14

    Ein Tatverdächtiger kann in einem Schengen-Staat erneut strafrechtlich verfolgt

    50      Wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat, impliziert Art. 54 SDÜ schließlich zwingend, dass ein gegenseitiges Vertrauen der Vertragsstaaten in ihre jeweiligen Strafjustizsysteme besteht und dass jeder von ihnen die Anwendung des in den anderen Vertragsstaaten geltenden Strafrechts akzeptiert, auch wenn die Durchführung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde (Urteil vom 11. Dezember 2008, Bourquain, C"297/07, EU:C:2008:708, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BVerfG, 19.05.2022 - 2 BvR 1110/21

    Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Auslieferung an Tschechien zum

    (2) Das Verbot in Art. 50 GRCh impliziert zwingend, dass ein gegenseitiges Vertrauen der Mitgliedstaaten in ihre jeweiligen Strafjustizsysteme besteht und dass jeder von ihnen die Anwendung des in den anderen Mitgliedstaaten geltenden Strafrechts akzeptiert, auch wenn die Durchführung seines eigenen nationalen Rechts zu einem anderen Ergebnis führen würde (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2008, Bourquain, C-297/07, EU:C:2008:708, Rn. 37; Urteil vom 29. Juni 2016, Kossowski, C-486/14, EU:C:2016:483, Rn. 50).
  • EuGH, 05.06.2014 - C-398/12

    M - Übereinkommen zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen - Art. 54 -

    Im Übrigen ist daran zu erinnern, dass - wie der Gerichtshof in Rn. 40 seines Urteils Bourquain (C-297/07, EU:C:2008:708) in Bezug auf ein in Abwesenheit ergangenes Urteil entschieden hat - allein der Umstand, dass das betreffende Strafverfahren nach nationalem Recht die Wiedereröffnung des Prozesses impliziert hätte, es nicht ausschließt, dass dieses Urteil dennoch als "rechtskräftige" Entscheidung im Sinne von Art. 54 SDÜ qualifiziert wird.
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.06.2012 - C-617/10

    Nach Ansicht des Generalanwalts Cruz Villalón steht die Charta der Grundrechte

    27 - Vgl. neben anderen die Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345), vom 10. März 2005, Miraglia (C-469/03, Slg. 2005, I-2009), vom 9. März 2006, Van Esbroeck (C-436/04, Slg. 2006, I-2333), vom 28. September 2006, Van Straaten, (C-150/05, Slg. 2006, I-9327), vom 28. September 2006, Gasparini u. a. (C-467/04, Slg. 2006, I-9199), und vom 11. Dezember 2008, Bourquain (C-297/07, Slg. 2008, I-9425).
  • BGH, 09.06.2017 - 1 StR 39/17

    Transnationales Doppelbestrafungsverbot (Begriff der Tat: unionsrechtlicher

    c) Art. 54 SDÜ findet auch auf Abwesenheitsurteile, wie sie hier mit den verurteilenden Erkenntnissen in Rumänien vorliegen, Anwendung (EuGH, Urteil vom 11. Dezember 2008 - C-297/07 - Bourquain - Rn. 34, NStZ 2009, 454; siehe auch EuGH, Urteil vom 27. Mai 2014 - C-129/14 - Spasic - siehe auch BGH, Beschluss vom 25. Oktober 2010 - 1 StR 57/10, BGHSt 56, 11, 13 Rn. 7).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.05.2014 - C-129/14

    Spasic - Eilvorabentscheidungsverfahren - Polizeiliche und justizielle

    82 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Gözütok und Brügge (EU:C:2003:87, Rn. 33), van Esbroeck (EU:C:2006:165, Rn. 28 bis 30, 35, 36, 38 und 42) und Bourquain (C-297/07, EU:C:2008:708, Rn. 35, 37 und 40).

    95 - Urteil Bourquain (EU:C:2008:708, Rn. 37).

  • LG München I, 11.08.2009 - 1 Ks 115 Js 10394/07

    Josef Scheungraber

    Nach der für die nationalen Gerichte verbindlichen Auslegung des Art. 54 SDÜ durch den EuGH ist grundsätzlich auch eine Verurteilung in Abwesenheit vom Anwendungsbereich des Art. 54 SDÜ erfasst (Urteil vom 11.12.2008 in der Rechtssache C-297/07, Bourquain, Rn.34-37, EuZW 2009, 118, 120).

    (1) In diesem Zusammenhang ist das Urteil des EuGH vom 11.12.2008 in der Rechtssache C-297/07, Bourquain, entgegen der Ansicht der Verteidigung nicht von Bedeutung.

  • EuGH, 29.04.2021 - C-665/20

    Der Gerichtshof klärt die Tragweite des Grundsatzes ne bis in idem, der bei der

    Die Rechtssicherheit rechtskräftig verurteilter Personen kann aber nur dann effektiv gewährleistet werden, wenn sie die Gewissheit haben, dass sie sich, nachdem sie verurteilt wurden und die gegen sie verhängte Strafe nach dem Recht des Urteilsstaats nicht mehr vollstreckt werden kann, innerhalb der Union frei bewegen können, ohne befürchten zu müssen, wegen derselben Handlung erneut verfolgt zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. Dezember 2008, Bourquain, C-297/07, EU:C:2008:708, Rn. 49 und 50); dies gilt auch dann, wenn ihnen ihre Strafe von einer Behörde, die keine Justizbehörde ist, im Rahmen einer allgemeinen, nicht auf objektiven Erwägungen strafrechtspolitischer Art beruhenden Begnadigungsmaßnahme erlassen wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2010 - C-261/09

    Mantello - Justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss

    15 - Urteile vom 11. Februar 2003, Gözütok und Brügge (C-187/01 und C-385/01, Slg. 2003, I-1345, Randnr. 38), und vom 11. Dezember 2008, Bourquain (C-297/07, Slg. 2008, I-9425, Randnr. 41).

    23 - Urteil Bourquain.

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.02.2014 - C-398/12

    M - Art. 54 des Übereinkommens zur Durchführung des Übereinkommens von Schengen

  • OLG Nürnberg, 19.03.2014 - 2 Ws 98/14

    Vorabentscheidungsersuchen im Rahmen einer Entscheidung über die Fortdauer von

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.04.2021 - C-665/20

    X (Mandat d'arrêt européen - Ne bis in idem)

  • OLG Köln, 06.10.2010 - 6 AuslA 85/10
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