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   EuGH, 16.12.2008 - C-73/07   

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https://dejure.org/2008,1399
EuGH, 16.12.2008 - C-73/07 (https://dejure.org/2008,1399)
EuGH, Entscheidung vom 16.12.2008 - C-73/07 (https://dejure.org/2008,1399)
EuGH, Entscheidung vom 16. Dezember 2008 - C-73/07 (https://dejure.org/2008,1399)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich - Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten - Schutz natürlicher Personen - Freiheit der Meinungsäußerung

  • Telemedicus

    Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten

  • Telemedicus

    Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia

    Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich - Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten - Schutz natürlicher Personen - Freiheit der Meinungsäußerung

  • EU-Kommission PDF

    Tietosuojavaltuutettu gegen Satakunnan Markkinapörssi Oy und Satamedia Oy.

    Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich - Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten - Schutz natürlicher Personen - Freiheit der Meinungsäußerung

  • EU-Kommission

    Tietosuojavaltuutettu gegen Satakunnan Markkinapörssi Oy und Satamedia Oy.

    Ersuchen um Vorabentscheidung: Korkein hallinto-oikeus - Finnland. Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich - Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten - Schutz natürlicher Personen - Freiheit der Meinungsäußerung.

  • JurPC

    Auslegung der Datenschutzrichtlinie

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Weiter Journalismusbegriff

  • Wolters Kluwer

    Auslegung des Begriffs der "Verarbeitung personenbezogener Daten" i.S.d. Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 95/46/EG zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr; Anwendungsbereich der Richtlinie 95/46/EG; Auslegung ...

  • archive.org PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 95/46/EG
    Auslegung von "Verarbeitung personenbezogener Daten"

  • Judicialis

    Richtlinie 95/46/EG Art. 1 Abs. 2; ; Richtlinie 95/46/EG Art. 2; ; Richtlinie 95/46/EG Art. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Rechtsangleichung - Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia

    Richtlinie 95/46/EG - Anwendungsbereich - Verarbeitung und Verkehr personenbezogener Steuerdaten - Schutz natürlicher Personen - Freiheit der Meinungsäußerung

  • Kanzlei Prof. Schweizer (Kurzinformation)

    EU-Datenschutzrichtliche - Gleichgewicht zwischen Freiheit der Meinungsäußerung und Schutz der Privatsphäre

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Verbreitung personenbezogener Daten kann von der Pressefreiheit gedeckt sein

  • dr-bahr.com (Pressemitteilung)

    Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

  • beck.de (Kurzinformation)

    Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Europäischer Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

Besprechungen u.ä. (4)

  • daten-speicherung.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Deutsches Internet-Veröffentlichungsverbot rechtwidrig

  • lehofer.at (Kurzanmerkung)

    SMS-Mitteilungen können journalistische Tätigkeit sein

  • archive.org PDF, S. 33 (Volltext und Entscheidungsbesprechung)

    Art. 3 Abs. 1 Richtlinie 95/46/EG
    Auslegung von "Verarbeitung personenbezogener Daten"

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Die Datenschutz-Richtlinie ist auf die privatwirtschaftliche Verbreitung öffentlich zugänglicher Behördendaten anwendbar

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikeus (Finnland) eingereicht am 12. Februar 2007 - Tietosuojavaltuutettu / Satakunnan Markkinapörssi Oy und Satamedia Oy

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 46/95 Art 3 Abs 1, EGRL 46/95 Art 9, EGRL 46/95 Art 17
    Verarbeitung personenbezogener Daten, öffentliche Dokumente, Kurzmitteilungsdienst, journalistische Zwecke, Weitergabe von Daten für eine Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken, Personendateien

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen des Korkein hallinto-oikekus - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 und der Art. 9 und 17 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2009, 108
  • MMR 2009, 175
  • K&R 2009, 102
 
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Wird zitiert von ... (76)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 06.11.2003 - C-101/01

    Bodil Lindqvist - Verwendung personenbezogener Daten im Internet

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-73/07
    Sie sollen dazu dienen, den Umfang der in dieser Bestimmung geregelten Ausnahme festzulegen, so dass diese Ausnahme nur für Tätigkeiten gilt, die entweder dort ausdrücklich genannt sind oder derselben Kategorie zugeordnet werden können (eiusdem generis) (vgl. Urteil vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, Slg. 2003, I-12971, Randnrn.

    Demzufolge ist diese zweite Ausnahme dahin auszulegen, dass mit ihr nur Tätigkeiten gemeint sind, die zum Privat- oder Familienleben von Privatpersonen gehören (vgl. Urteil Lindqvist, Randnr. 47).

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-73/07
    Die in dieser Frage genannten Daten, die sich auf Namen und Vornamen bestimmter natürlicher Personen, deren Einkommen bestimmte Schwellenwerte überschreitet, sowie u. a. auf deren Einkommen aus Erwerbstätigkeit und Kapital bis auf 100 Euro genau beziehen, sind personenbezogene Daten im Sinne von Art. 2 Buchst. a der Richtlinie 95/46, da es sich um "Informationen über eine bestimmte oder bestimmbare natürliche Person" handelt (vgl. auch Urteil vom 20. Mai 2003, Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, Slg. 2003, I-4989, Randnr. 64).
  • EuGH, 30.05.2006 - C-317/04

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DEN BESCHLUSS DES RATES ÜBER DEN ABSCHLUSS EINES

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-73/07
    Folglich können solche Tätigkeiten nicht den in Art. 3 Abs. 2 der Richtlinie genannten gleichgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 30. Mai 2006, Parlament/Rat, C-317/04 und C-318/04, Slg. 2006, I-4721, Randnr. 58).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-265/07

    Caffaro - Geschäftsverkehr - Richtlinie 2000/35/EG - Bekämpfung von

    Auszug aus EuGH, 16.12.2008 - C-73/07
    Einleitend ist festzustellen, dass die Bestimmungen einer Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung mit Blick auf ihre Ziele und das mit ihr eingeführte System auszulegen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2008, Caffaro, C-265/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 14).
  • EuGH, 19.10.2016 - C-582/14

    Breyer - Der Betreiber einer Website kann ein berechtigtes Interesse daran haben,

    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass alle in der genannten Bestimmung als Beispiele aufgeführten Tätigkeiten spezifische Tätigkeiten des Staates oder staatlicher Stellen sind und mit den Tätigkeitsbereichen Einzelner nichts zu tun haben (vgl. Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 43, und vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 41).
  • EuGH, 13.05.2014 - C-131/12

    Der Betreiber einer Internetsuchmaschine ist bei personenbezogenen Daten, die auf

    Eine allgemeine Ausnahme von der Anwendung der Richtlinie 95/46 in solchen Fällen würde die Richtlinie nämlich weitgehend leerlaufen lassen (vgl. in diesem Sinne Urteil Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 48 und 49).
  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 16/13

    Recht auf Vergessen I - Auch bei gleichzeitiger Geltung der Unionsgrundrechte

    So verpflichtet der Gerichtshof die Mitgliedstaaten für die Ausgestaltung des Medienprivilegs zwar, die Einschränkung der Privatsphäre natürlicher Personen auf Zwecke zu begrenzen, die unter die Freiheit der Meinungsäußerung fallen, sieht jedoch die Frage, wie diese Grundrechte in Einklang gebracht werden, als Aufgabe der Mitgliedstaaten an (vgl. EuGH, Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 52 ff.; auch Urteil vom 14. Februar 2019, Buivids, C-345/17, EU:C:2019:122, Rn. 48 ff.).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-203/15

    Die Mitgliedstaaten dürfen den Betreibern elektronischer Kommunikationsdienste

    1 Abs. 3 dieser Richtlinie schließt von ihrem Geltungsbereich die "Tätigkeiten des Staates" in den dort genannten Bereichen aus, d. h. namentlich die Tätigkeiten des Staates im strafrechtlichen Bereich sowie Tätigkeiten betreffend die öffentliche Sicherheit, die Landesverteidigung und die Sicherheit des Staates, einschließlich seines wirtschaftlichen Wohls, wenn die Tätigkeit die Sicherheit des Staates berührt (vgl. entsprechend, zu Art. 3 Abs. 2 erster Gedankenstrich der Richtlinie 95/46, Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 43, sowie vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 41).

    Dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit zu beachten ist, ergibt sich ebenfalls aus der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs, wonach der Schutz des Grundrechts auf Achtung des Privatlebens auf Unionsebene verlangt, dass sich die Ausnahmen vom Schutz personenbezogener Daten und dessen Einschränkungen auf das absolut Notwendige beschränken (Urteile vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 56, vom 9. November 2010, Volker und Markus Schecke und Eifert, C-92/09 und C-93/09, EU:C:2010:662, Rn. 77, Digital Rights, Rn. 52, sowie vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 92).

  • BVerfG, 06.11.2019 - 1 BvR 276/17

    Recht auf Vergessen II - BVerfG prüft innerstaatliche Anwendung unionsrechtlich

    Auf der Basis des maßgeblichen Fachrechts sind dabei die Grundrechte der einen Seite mit entgegenstehenden Grundrechten der anderen Seite in Ausgleich zu bringen (vgl. EuGH, Urteil vom 29. Januar 2008, Promusicae, C-275/06, EU:C:2008:54, Rn. 68; Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 53; Urteil vom 24. November 2011, ASNEF und FECEMD, C-468/10 und C-469/10, EU:C:2011:777, Rn. 43; Urteil vom 29. Juli 2019, Spiegel Online, C-516/17, EU:C:2019:625, Rn. 38, 42).
  • EuGH, 10.07.2018 - C-25/17

    Eine Religionsgemeinschaft wie die der Zeugen Jehovas ist gemeinsam mit ihren als

    Im Übrigen sieht die Richtlinie 95/46 keine weitere Einschränkung ihres Anwendungsbereichs vor (Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 46).

    Mit Hilfe dieser Tätigkeiten soll die Reichweite der in dieser Vorschrift geregelten Ausnahme festgelegt werden, so dass diese nur für Tätigkeiten gilt, die entweder dort ausdrücklich genannt sind oder derselben Kategorie zugeordnet werden können (Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 43 und 44, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 41, sowie vom 27. September 2017, Puskár, C-73/16, EU:C:2017:725, Rn. 36 und 37).

    Insofern kann eine Tätigkeit nicht als ausschließlich persönlich oder familiär im Sinne dieser Vorschrift angesehen werden, wenn sie zum Gegenstand hat, personenbezogene Daten einer unbegrenzten Zahl von Personen zugänglich zu machen, oder wenn sie sich auch nur teilweise auf den öffentlichen Raum erstreckt und dadurch auf einen Bereich außerhalb der privaten Sphäre desjenigen gerichtet ist, der die Daten verarbeitet (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 47, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 44, sowie vom 11. Dezember 2014, Rynes, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 31 und 33).

  • OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen

    Auch der EuGH verlangt eine Beschränkung von etwaige Ausnahmen strikt auf "das absolut Notwendige" (EuGH v. 16.12.2008 - Rs C-73/07, MMR 2009, 175 Rn. 56; v. 14.02.2019 - C-345/17, NVwZ 2019, 465 Rn. 63 f.).
  • EuGH, 09.11.2010 - C-92/09

    Die Rechtsvorschriften der Union über die Veröffentlichung von Informationen über

    Was die Erforderlichkeit der Maßnahme betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass das mit der in Rede stehenden Veröffentlichung verfolgte Ziel nicht erreicht werden kann, ohne den Umstand zu berücksichtigen, dass dieses Ziel mit den in den Art. 7 und 8 der Charta verankerten Grundrechten in Einklang gebracht werden muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, Slg. 2008, I-9831, Randnr. 53).

    Der Gerichtshof hat hierzu bereits entschieden, dass sich die Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf das absolut Notwendige beschränken müssen (Urteil Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, Randnr. 56).

    In Anbetracht der Tatsache, dass sich die Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Schutz der personenbezogenen Daten auf das absolut Notwendige beschränken müssen (Urteil Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, Randnr. 56) und dass Maßnahmen vorstellbar sind, die dieses Grundrecht der natürlichen Personen weniger stark beeinträchtigen, den Zielen der in Rede stehenden Unionsrechtsvorschriften aber ebenso in wirksamer Weise dienen, ist festzustellen, dass der Rat und die Kommission die durch die Wahrung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit vorgegebenen Grenzen überschritten haben, indem sie die Veröffentlichung der Namen aller natürlichen Personen, die Empfänger von EGFL- und ELER-Mitteln sind, sowie der genauen aus diesen Fonds erhaltenen Beträge vorgeschrieben haben.

  • EuGH, 14.02.2019 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten -

    Zum anderen erfolgte die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Verarbeitung personenbezogener Daten aufgrund dessen, dass Herr Buivids das in Rede stehende Video ohne Zugangsbeschränkung auf einer Video-Website veröffentlicht hat, auf der die Nutzer Videos versenden, anschauen und teilen können, wodurch personenbezogene Daten einer unbestimmten Zahl von Personen zugänglich gemacht wurden, nicht im Rahmen der Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten (vgl. entsprechend Urteile vom 6. November 2003, Lindqvist, C-101/01, EU:C:2003:596, Rn. 47, vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 44, vom 11. Dezember 2014, Rynes, C-212/13, EU:C:2014:2428, Rn. 31 und 33, und vom 10. Juli 2018, Jehovan todistajat, C-25/17, EU:C:2018:551, Rn. 42).

    Zunächst ist festzustellen, dass die Bestimmungen einer Richtlinie nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs mit Blick auf ihre Ziele und das mit ihr eingeführte System auszulegen sind (Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Aufgabe obliegt den Mitgliedstaaten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 52 bis 54).

    Der Gerichtshof hat bereits entscheiden, dass in Anbetracht der Bedeutung, die der Freiheit der Meinungsäußerung in jeder demokratischen Gesellschaft zukommt, die damit zusammenhängenden Begriffe, zu denen der des Journalismus gehört, weit ausgelegt werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 56).

    So ergibt sich aus den Vorarbeiten zur Richtlinie 95/46, dass die in ihrem Art. 9 vorgesehenen Befreiungen und Ausnahmen nicht nur für Medienunternehmen, sondern für jeden gelten, der journalistisch tätig ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 58).

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs sind "journalistische Tätigkeiten" solche Tätigkeiten, die zum Zweck haben, Informationen, Meinungen oder Ideen, mit welchem Übertragungsmittel auch immer, in der Öffentlichkeit zu verbreiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 61).

    Wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, ist der Träger, mit dem die verarbeiteten Daten übermittelt werden - ob es sich um einen klassischen Träger wie Papier oder Radiowellen oder aber um einen elektronischen Träger wie das Internet handelt -, nicht ausschlaggebend für die Beurteilung, ob es sich um eine Tätigkeit "allein zu journalistischen Zwecken" handelt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 60).

    Im vorliegenden Fall ist es Sache des vorlegenden Gerichts, zu prüfen, ob aus dem in Rede stehenden Video hervorgeht, dass die Aufzeichnung und die Veröffentlichung dieses Videos ausschließlich zum Ziel hatten, Informationen, Meinungen oder Ideen in der Öffentlichkeit zu verbreiten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 62).

    Des Weiteren ist darauf hinzuweisen, dass die in Art. 9 der Richtlinie 95/46 vorgesehenen Befreiungen und Ausnahmen nur in dem Umfang angewandt werden dürfen, in dem sie sich als notwendig erweisen, um zwei Grundrechte, nämlich das Recht auf Schutz der Privatsphäre und das Recht auf freie Meinungsäußerung, miteinander in Einklang zu bringen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 55).

    Um ein Gleichgewicht zwischen diesen beiden Grundrechten herzustellen, erfordert der Schutz der Privatsphäre demnach, dass sich die Ausnahmen und Einschränkungen in Bezug auf den Datenschutz, die in den Kapiteln 11, 1V und VI der Richtlinie 95/46 vorgesehen sind, auf das absolut Notwendige beschränken (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, EU:C:2008:727, Rn. 56).

  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 89/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Im Gegensatz zur Rechtslage bei § 41 BDSG a.F., die der sog. Spick-mich-Entscheidung des Bundesgerichtshofs (Urt. v. 23.06.2009 - VI ZR 196/08, MMR 2009, 608 zugrunde gelegen habe, werde heute nur auf eine Verarbeitung zu "journalistischen Zwecken" abgestellt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH , Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07, EuZW 2009, 108 - C/D u.a.) habe betont, dass der Begriff des Journalismus dabei weit auszulegen und insbesondere nicht auf die herkömmliche Presse beschränkt sei.

    Der Beklagten ist zwar zumindest insofern beizupflichten, als solche Regelungen mit Blick auf die grundrechtlich verbürgte Pressefreiheit, aber auch in europarechtskonformer Auslegung des nationalen Rechts mit Blick auf Erwägungsgrund Nr. 153 der DSGVO im Zweifel eher weit auszulegen sind (EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07, EuZW 2009, 108 Rn. 56- C/D u.a.; v. 14.02.2019 - C-345/17, NVwZ 2019, 465 Rn. 49/51 - E/ F; für Art. 38 BayDSG auch BeckOK Informations- und Medienrecht/ Söder , Ed. 24, Art. 38 BayDSG Rn. 5, 7).

    Deswegen werden nicht nur Medienunternehmen erfasst, sondern jeder, der "journalistisch tätig" wird (EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07, EuZW 2009, 108 Rn. 58; v. 14.02.2019 - C-345/17, NVwZ 2019, 465 Rn. 52).

    Es kommt auch nicht auf den Träger an, mit dem Daten vermittelt und verbreitet werden, so dass klassische Informationsträger ebenso erfasst werden wie moderne Medien (EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07, EuZW 2009, 108 Rn. 60; v. 14.02.2019 - C-345/17, NVwZ 2019, 465 Rn. 57).

    Es ist schließlich auch nicht schädlich, dass bei dem Handelnden Gewinnerzielungsabsicht besteht, denn ein gewisser kommerzieller Erfolg kann unverzichtbare Voraussetzung für den Fortbestand eines professionellen Journalismus sein (EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07, EuZW 2009, 108 Rn. 59).

    Maßgeblich ist für die Einstufung vielmehr nur, dass die betreffenden Tätigkeiten (ausschließlich) zum Zweck haben, Informationen, Meinungen oder Ideen, mit welchem Übertragungsmittel auch immer, in der Öffentlichkeit zu verbreiten, was zu prüfen jeweils Sache des nationalen Gerichts ist (EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07, EuZW 2009, 108 Rn. 61 f.; v. 14.02.2019 - C-345/17, NVwZ 2019, 465 Rn. 53 f./59 f.).

    Auch wenn der Europäische Gerichthof keine hohen Anforderungen an eine redaktionelle Bearbeitung stellt und eine journalistische Tätigkeit für möglich gehalten hat, wenn es nur um eine alphabetisch, regional sowie nach Einkommensklassen geordnete Veröffentlichung öffentlich verfügbarer Steuerdaten geht (EuGH, Urt. v. 16.12.2008 - C-73/07, EuZW 2009, 108 Rn. 62; verneinend später das nationale Gericht; dies nicht beanstandend EGMR, Urt. v. 21.07.2015 - 931/13, BeckRS 2015, 112278), bedeutet dies daher nicht, dass auf die oben aufgezeigten inhaltlich beschränkenden Merkmale bei der Verbreitung von Informationen zu verzichten wäre.

  • EuGH, 06.10.2020 - C-623/17

    Datenschutz: Vorratsdatenspeicherung nicht zulässig, aber ...

  • EuGH, 06.10.2020 - C-511/18

    Rechtsangleichung

  • BGH, 27.07.2020 - VI ZR 476/18

    Auslistungsbegehren gegen Google

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 227/08

    Sedlmayr-Mörder I - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

  • BGH, 13.10.2021 - VI ZR 488/19

    Zulässigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten in einem

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 7/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

  • OVG Niedersachsen, 19.01.2021 - 11 LA 16/20

    Verwarnung des Ortsvereins einer Partei wegen der Veröffentlichung von Fotos

  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 126/19

    Löschanspruch gegen Jameda

  • EGMR, 08.11.2016 - 18030/11

    MAGYAR HELSINKI BIZOTTSÁG v. HUNGARY

  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

  • EuGH, 09.03.2010 - C-518/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • BVerwG, 21.03.2019 - 7 C 26.17

    Kein presserechtlicher Auskunftsanspruch für Unternehmen mit vorwiegend

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2016 - C-582/14

    Breyer - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 2

  • EuGH, 01.10.2015 - C-201/14

    Werden personenbezogene Daten zwecks Verarbeitung zwischen zwei

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 857/21

    Standardmäßige Erhebung der Postanschrift des Antragstellers bei IFG-Antrag über

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 243/08

    Sedlmayr-Mord bei SpOn - Namensnennung in Pressearchiven

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2019 - C-311/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist der Beschluss 2010/87/EU der

  • BGH, 12.10.2021 - VI ZR 489/19

    Ärztebewertungsportal "JAMEDA"

  • BGH, 01.02.2011 - VI ZR 345/09

    Sedlmayr-Mord - Berichte im Online-Archiv des KStA

  • BSG, 20.01.2021 - B 1 KR 15/20 R

    Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung nur mit elektronischer

  • BGH, 15.12.2009 - VI ZR 228/08

    Sedlmayr-Mörder II - Löschung aus dem Online-Archiv einer Rundfunkanstalt

  • EuGH, 27.09.2017 - C-73/16

    Puskár - Vorlage zur Vorabentscheidung - Charta der Grundrechte der Europäischen

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.02.2018 - C-25/17

    Jehovan todistajat - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher Personen

  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
  • Generalanwalt beim EuGH, 27.09.2018 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Geltungsbereich der Richtlinie 95/46/EG

  • EuGH, 07.05.2009 - C-553/07

    Rijkeboer - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener

  • BGH, 09.02.2010 - VI ZR 244/08

    Sedlmayr-Mörder IV - Löschung aus dem Online-Archiv eines Nachrichtenmagazins

  • VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1189/20

    Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • EGMR, 27.06.2017 - 931/13

    SATAKUNNAN MARKKINAPÖRSSI OY AND SATAMEDIA OY v. FINLAND

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.06.2013 - C-131/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Jääskinen sind Suchmaschinen-Diensteanbieter für

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 245/08

    Persönlichkeitsrechtsverletzung: Bereithalten von Teasern mit Hinweis auf eine

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.11.2019 - C-752/18

    Nach Ansicht von Generalanwalt Saugmandsgaard Øe ist es nicht möglich, gegenüber

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón ist die Richtlinie über die

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 114/09

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Kurzmeldungen mit Hinweis auf

  • BVerwG, 29.10.2015 - 1 B 32.15

    Reichweite des datenschutzrechtlichen Medienprivilegs

  • VG Köln, 18.03.2021 - 13 K 1190/20

    Behörde darf schon bei Eingang eines Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz

  • LG Köln, 27.10.2022 - 14 O 266/21

    Lichtbild Internet Unterlassungsanspruch Lizenzschadensersatz Stufenklage

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 346/09

    Persönlichkeitsschutz im Internet: Bereithalten von Altmeldungen über einen

  • OLG Dresden, 04.04.2023 - 4 U 1486/22

    Bild einer sorbischen Künstlerin auf T-Shirts: Recht am eigenen Bild gegen

  • OLG Köln, 26.03.2020 - 15 U 193/19

    Unterlassungsansprüche in Bezug auf Bildberichterstattungen Anspruch auf Zahlung

  • BGH, 01.02.2011 - VI ZR 347/09

    Unterlassung der individualisierenden Berichterstattung über eine Straftat;

  • BGH, 20.04.2010 - VI ZR 246/08

    Unterlassungsanspruch aufgrund auf ältere Veröffentlichungen hinweisende Teaser

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2022 - 16 A 858/21

    Datenschutzrechtliche Anweisung; Bestimmtheit; personenbezogene Daten;

  • BGH, 22.02.2011 - VI ZR 115/09

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes eines Mörders durch

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2010 - C-92/09

    Volker und Markus Schecke - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-212/13

    Rynes - Rechtsangleichung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie

  • EuGH, 07.11.2013 - C-473/12

    IPI - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie 95/46/EG - Art. 10 und 11

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-141/12

    Y.S. - Personenbezogene Daten und Verarbeitung - Rechtliche Analyse

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10

    Rechtsangleichung

  • LG Erfurt, 19.11.2020 - 8 O 559/20

    Anspruch auf Unterlassung des Verbreitens des Bildnisses eines Journalisten

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.07.2020 - C-245/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott müssen der Adressat, der betroffene

  • BVerwG, 24.10.2019 - 3 C 21.17

    Vereinbarkeit der Veröffentlichung der Begünstigten der Fonds für die

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.09.2021 - C-302/20

    Autorité des marchés financiers - Vorabentscheidungsverfahren - Binnenmarkt für

  • OLG Köln, 30.07.2020 - 15 U 313/19

    Ansprüche wegen Berichterstattungen über ein Strafverfahren Verletzung des

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2009 - C-28/08

    Kommission / Bavarian Lager - Rechtsmittel - Zugang zu Dokumenten der

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-398/15

    Manni

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.11.2014 - C-507/13

    Generalanwalt Jääskinen ist der Auffassung, dass die Unionsvorschriften, die den

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2010 - C-31/09

    Nach Ansicht von Generalanwältin Sharpston gewährt die Richtlinie 2004/83

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2011 - C-461/10

    Bonnier Audio u.a. - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte - Recht auf einen

  • EGMR, 09.05.2023 - 31172/19

    JEHOVAH'S WITNESSES v. FINLAND

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-201/14

    Bara u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Wirtschafts- und Währungspolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.10.2010 - C-524/09

    Ville de Lyon - Umweltpolitik - Richtlinie 2003/87/EG - Handel mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.06.2012 - C-136/11

    Westbahn Management - Schienentransport - Begriff "Gericht" - Pflicht des

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.06.2023 - C-207/22

    Lineas - Concessões de Transportes

  • EuG, 20.10.2008 - T-260/07

    Las Marismas de Lebrija / Rat und Kommission

  • LG Frankfurt/Main, 18.01.2023 - 1 S 76/22
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