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   EuGH, 22.12.2008 - C-198/07 P   

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https://dejure.org/2008,16023
EuGH, 22.12.2008 - C-198/07 P (https://dejure.org/2008,16023)
EuGH, Entscheidung vom 22.12.2008 - C-198/07 P (https://dejure.org/2008,16023)
EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2008 - C-198/07 P (https://dejure.org/2008,16023)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Dauernd voll dienstunfähiger Beamter

  • Europäischer Gerichtshof

    Gordon / Kommission

    Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Anfechtungsklage - Rechtsschutzinteresse - Dauernd voll dienstunfähiger Beamter

  • EU-Kommission PDF

    Donal Gordon gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Dauernd voll dienstunfähiger Beamter

  • EU-Kommission

    Donal Gordon gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften.

    Rechtsmittel - Beurteilung der beruflichen Entwicklung - Nichtigkeitsklage - Rechtsschutzinteresse - Dauernd voll dienstunfähiger Beamter.

  • Wolters Kluwer

    Beurteilung eines Beamten der Kommission der Europäischen Gemeinschaften über Befähigung, Leistung und dienstliche Führung; Verpflichtung der Kommission zur Transparenz in Bezug auf die Beurteilung, das Aufsteigen und die Beförderung ihrer Bediensteten; Zulässigkeit der ...

  • Judicialis

    Beamtenstatut Art. 43; ; Beamtenstatut Art. 45; ; Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut Art. 7; ; Durchführungsbestimmungen zum Beamtenstatut Art. 8

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 12. April 2007 von Donal Gordon gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Dritte Kammer) vom 7. Februar 2007 in der Rechtssache T-175/04, Donal Gordon/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil der Dritten Kammer des Gerichts erster Instanz vom 7. Februar 2007 in der Rechtssache T-175/04, Donal Gordon/Kommission der Europäischen Gemeinschaften - Klage auf Aufhebung der Beurteilung der beruflichen Entwicklung des Rechtsmittelführers für den ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (20)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuG, 31.05.2005 - T-105/03

    Dionyssopoulou / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    Um eine Klage auf Aufhebung einer Entscheidung weiterführen zu können, muss der Kläger nämlich ein persönliches Interesse an dieser Aufhebung behalten haben (Urteile des Gerichts vom 24. April 2001, Torre u. a./Kommission, T-159/98, Slg. ÖD 2001, I-A-83 und II-395, Randnr. 30, vom 31. Mai 2005, Dionyssopoulou/Rat, T-105/03, [Slg. ÖD 2005, I-A-137 und II-621,] Randnr. 18, und vom 8. Dezember 2005, Rounis/Kommission, T-274/04, [Slg. ÖD 2005, I-A-407 und II-1849,] Randnrn. 21 und 22).

    Daher hat der Beamte nach diesem Ausscheiden kein berechtigtes Interesse an der Erhebung oder Fortführung einer Klage gegen seine BBE, es sei denn, er weist einen besonderen Umstand nach, der ein gegenwärtiges persönliches Interesse an der Aufhebung der BBE rechtfertigt (vgl. in diesem Sinne Beschluss N/Kommission, Randnr. 26, und Urteil Dionyssopoulou/Rat, Randnr. 20).

    Sodann ist, was den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst im Verhältnis zum Zeitpunkt der Klageerhebung anbelangt, darauf hinzuweisen, dass nach der oben in Randnr. 27 angeführten Rechtsprechung der Umstand, dass das Rechtsschutzinteresse erst nach der Klageerhebung entfallen ist, nicht dem entgegensteht, dass das Gericht die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990, Moritz/Kommission, T-20/89, [Slg. 1990, II-769, Randnr. 16,] sowie Urteile Dionyssopoulou/Rat, Randnr. 18, und Rounis/Kommission, Randnr. 21).

  • EuG, 07.02.2007 - T-175/04

    Gordon / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    Mit seinem Rechtsmittel beantragt Herr Gordon die Aufhebung des Urteils des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Februar 2007, Gordon/Kommission (T-175/04, Slg. ÖD 2007, I-A-2-0000 und II-A-2-0000, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht zum einen die Anfechtungsklage des Rechtsmittelführers gegen die Entscheidung der Kommission der Europäischen Gemeinschaften vom 11. Dezember 2003 (im Folgenden: streitige Entscheidung), mit der seine Beschwerde gegen die Entscheidung vom 28. April 2003 über die Bestätigung seiner Beurteilung der beruflichen Entwicklung (im Folgenden: BBE) für die Zeit vom 1. Juli 2001 bis 31. Dezember 2002 zurückgewiesen wurde, wegen fehlenden Rechtsschutzinteresses in der Hauptsache für erledigt erklärt hat und zum anderen seinen Antrag auf Ersatz des ihm entstandenen Schadens als unzulässig abgewiesen hat.

    Das Urteil des Gerichts erster Instanz der Europäischen Gemeinschaften vom 7. Februar 2007, Gordon/Kommission (T-175/04), wird aufgehoben, soweit das Gericht die von Herrn Gordon erhobene Anfechtungsklage in der Hauptsache für erledigt erklärt hat.

  • EuG, 08.12.2005 - T-274/04

    Rounis / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    Um eine Klage auf Aufhebung einer Entscheidung weiterführen zu können, muss der Kläger nämlich ein persönliches Interesse an dieser Aufhebung behalten haben (Urteile des Gerichts vom 24. April 2001, Torre u. a./Kommission, T-159/98, Slg. ÖD 2001, I-A-83 und II-395, Randnr. 30, vom 31. Mai 2005, Dionyssopoulou/Rat, T-105/03, [Slg. ÖD 2005, I-A-137 und II-621,] Randnr. 18, und vom 8. Dezember 2005, Rounis/Kommission, T-274/04, [Slg. ÖD 2005, I-A-407 und II-1849,] Randnrn. 21 und 22).

    Sodann ist, was den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst im Verhältnis zum Zeitpunkt der Klageerhebung anbelangt, darauf hinzuweisen, dass nach der oben in Randnr. 27 angeführten Rechtsprechung der Umstand, dass das Rechtsschutzinteresse erst nach der Klageerhebung entfallen ist, nicht dem entgegensteht, dass das Gericht die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990, Moritz/Kommission, T-20/89, [Slg. 1990, II-769, Randnr. 16,] sowie Urteile Dionyssopoulou/Rat, Randnr. 18, und Rounis/Kommission, Randnr. 21).

  • EuG, 29.01.1998 - T-157/96

    Paolo Salvatore Affatato gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    Ob nun aber der Ersatz des immateriellen Schadens symbolisch oder zur Erlangung einer konkreten Entschädigung beantragt wird, es obliegt dem Kläger, die Art des behaupteten immateriellen Schadens im Verhältnis zum beanstandeten Verhalten der Kommission genau zu bezeichnen und ferner den gesamten Schaden, und sei es auch nur annähernd, im Einzelnen zu bemessen (Beschluss Moat/Kommission, Randnr. 38, und Urteil des Gerichts vom 29. Januar 1998, Affatato/Kommission, T-157/96, Slg. ÖD 1998, I-A-41 und II-97, Randnr. 38).".
  • EuGH, 15.02.1996 - C-209/94

    Buralux u.a.

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    Hierzu genügt der Hinweis, dass die Frage, ob der Schadensersatzbetrag, den der Rechtsmittelführer verlangt, von diesem hinreichend belegt worden ist, eine Tatsachenwürdigung erforderlich macht, die der Zuständigkeit des Gerichtshofes entzogen ist, da diese sich nur auf die Überprüfung der Einhaltung der Rechtsvorschriften durch das angefochtene Urteil erstreckt (Urteil vom 15. Februar 1996, Buralux u. a./Rat, C-209/94 P, Slg. 1996, I-615, Randnr. 21).
  • EuG, 13.12.1990 - T-20/89

    Heinz-Jörg Moritz gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    Sodann ist, was den Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem Dienst im Verhältnis zum Zeitpunkt der Klageerhebung anbelangt, darauf hinzuweisen, dass nach der oben in Randnr. 27 angeführten Rechtsprechung der Umstand, dass das Rechtsschutzinteresse erst nach der Klageerhebung entfallen ist, nicht dem entgegensteht, dass das Gericht die Klage in der Hauptsache für erledigt erklärt (Urteil des Gerichts vom 13. Dezember 1990, Moritz/Kommission, T-20/89, [Slg. 1990, II-769, Randnr. 16,] sowie Urteile Dionyssopoulou/Rat, Randnr. 18, und Rounis/Kommission, Randnr. 21).
  • EuGH, 03.07.1980 - 6/79

    Grassi / Rat

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    28 Zum anderen ist bei Anfechtungsklagen gegen eine BBE zu bedenken, dass die BBE ein internes Dokument ist, das in erster Linie der Verwaltung eine regelmäßige Information darüber verschaffen soll, wie ihre Beamten ihre dienstlichen Aufgaben erfüllen (vgl. in diesem Sinne Urteile des Gerichtshofs vom 3. Juli 1980, Grassi/Rat, 6/79 und 97/79, Slg. 1980, 2141, Randnr. 20, sowie des Gerichts vom 28. Mai 1997, Burban/Parlament, T-59/96, Slg. ÖD 1997, I-A-109 und II-331, Randnr. 73), und das daher gegenüber dem Beamten vor allem im Hinblick auf Versetzung und Beförderung eine wichtige Rolle für die Entwicklung seiner Laufbahn spielt.
  • EuGH, 21.01.1987 - 204/85

    Stroghili / Rechnungshof

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    Somit handelt es sich um ein rein hypothetisches Interesse, das demnach nicht genügt, um festzustellen, dass die Rechtssituation des Klägers ohne die Aufhebung der angefochtenen BBE beeinträchtigt wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil des Gerichtshofs vom 21. Januar 1987, Stroghili/Rechnungshof, 204/85, Slg. 1987, 389, Randnr. 11).
  • EuG, 24.04.2001 - T-159/98

    Torre u.a. / Kommission

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    Um eine Klage auf Aufhebung einer Entscheidung weiterführen zu können, muss der Kläger nämlich ein persönliches Interesse an dieser Aufhebung behalten haben (Urteile des Gerichts vom 24. April 2001, Torre u. a./Kommission, T-159/98, Slg. ÖD 2001, I-A-83 und II-395, Randnr. 30, vom 31. Mai 2005, Dionyssopoulou/Rat, T-105/03, [Slg. ÖD 2005, I-A-137 und II-621,] Randnr. 18, und vom 8. Dezember 2005, Rounis/Kommission, T-274/04, [Slg. ÖD 2005, I-A-407 und II-1849,] Randnrn. 21 und 22).
  • EuG, 20.09.1990 - T-37/89

    Jack Hanning gegen Europäisches Parlament. - Beamter - In die Eignungsliste

    Auszug aus EuGH, 22.12.2008 - C-198/07
    44 Zwar hat das Gericht bereits festgestellt, dass es unter besonderen Umständen nicht unerlässlich ist, in der Klageschrift den genauen Umfang des Schadens und die Höhe des beantragten Schadensersatzes anzugeben (Urteile des Gerichts vom 10. Juli 1990, Automec/Kommission, T-64/89, Slg. 1990, II-367, Randnrn. 75 bis 77, und vom 20. September 1990, Hanning/Parlament, T-37/89, Slg. 1990, II-463, Randnr. 82), doch ist im vorliegenden Fall zu bemerken, dass der Kläger das Vorliegen solcher Umstände weder dargetan noch auch nur vorgetragen hat (vgl. in diesem Sinne Beschlüsse Osório/Kommission, Randnr. 35, und Moat/Kommission, Randnr. 37).
  • EuG, 30.11.1998 - T-97/94

    N / Kommission

  • EuG, 17.09.1992 - T-138/89

    Nederlandse Bankiersvereniging und Nederlandse Vereniging van Banken gegen

  • EuG, 10.07.1990 - T-64/89

    Automec Srl gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Verfahren -

  • EuG, 21.02.2006 - T-200/03

    V / Kommission

  • EuGH, 02.12.1971 - 5/71

    Zuckerfabrik Schoeppenstedt / Rat

  • EuG, 17.10.2005 - T-28/02

    First Data u.a. / Kommission - Wettbewerb - Artikel 81 EG -

  • EuG, 14.04.2005 - T-141/03

    Sniace / Kommission - Staatliche Beihilfe - Beteiligungsdarlehen -

  • EuG, 02.06.2003 - T-276/02

    Forum 187 / Kommission

  • EuG, 28.05.1997 - T-59/96

    Jean-Louis Burban gegen Europäisches Parlament. - Beamte - Verspätete Erstellung

  • EuG, 15.02.1995 - T-112/94

    Andrew Macrae Moat gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Beamte -

  • EuG, 01.07.1994 - T-505/93
  • EuG, 12.07.2011 - T-80/09

    Kommission / Q

    Folglich muss einem Beamten gemäß dem Anspruch auf effektiven gerichtlichen Rechtsschutz jedenfalls das Recht zugestanden werden, seine Beurteilung der beruflichen Entwicklung wegen ihres Inhalts oder weil sie nicht nach den durch das Statut vorgeschriebenen Regeln erstellt wurde, anzufechten (Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission, C-198/07 P, Slg. 2008, I-10701, Randnrn.

    Zweitens wird zwar ein Beamter, der vom Invaliditätsausschuss für dauernd voll dienstunfähig erklärt worden ist, gemäß den Art. 53 und 78 des Statuts von Amts wegen in den Ruhestand versetzt, doch unterscheidet sich die Situation eines solchen Beamten von der eines Beamten, der das Ruhestandsalter erreicht hat oder der auf Antrag oder von Amts wegen entlassen wurde, denn es handelt sich um eine reversible Situation (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 157 angeführt, Randnr. 46).

    Die dienstliche Tätigkeit des dienstunfähigen Beamten ruht lediglich, da seine Situation innerhalb der Organe vom Fortbestand der Voraussetzungen abhängt, die diese Dienstunfähigkeit, die in regelmäßigen Abständen überprüft werden kann, rechtfertigen (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 157 angeführt, Randnr. 47).

    Im Fall einer Wiedereinstellung wäre diese Beurteilung für die Entwicklung des Beamten in seiner Dienststelle oder den Unionsorganen nützlich (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 157 angeführt, Randnrn.

    Dennoch hat das Gericht für den öffentlichen Dienst entgegen seiner gesetzlichen Pflicht nicht berücksichtigt, dass Q gemäß der Auslegung des Begriffs des Rechtsschutzinteresses eines Beamten oder ehemaligen Beamten an der Aufhebung der Beurteilung seiner beruflichen Entwicklung, die der Gerichtshof im Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 157 angeführt (Randnrn. 43 bis 45), vorgenommen hat, auf alle Fälle weiterhin ein Interesse daran haben konnte, die BBE 2003 wegen ihres Inhalts und insbesondere deshalb, weil diese "ausdrücklich negative Beurteilungen der Fähigkeiten von [Q] enthalten", anzufechten.

    Das Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 157 angeführt, ist zwar einige Tage nach dem angefochtenen Urteil ergangen.

    Dies rechtfertigt jedoch nicht, dass das Gericht die Begründetheit des angefochtenen Urteils im Hinblick auf den Begriff des Rechtsschutzinteresses an der Aufhebung einer Beurteilung der beruflichen Entwicklung kontrolliert, ohne Berücksichtigung der Auslegung dieses Begriffs durch den Gerichtshof im Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 157 angeführt.

    Im vorliegenden Fall ist dem Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 157 angeführt, nicht zu entnehmen, dass Umstände, die eine Abweichung vom Grundsatz der Rückwirkung der vom Gerichtshof in diesem Urteil vorgenommenen Auslegung des Begriffs des Rechtsschutzinteresses an der Aufhebung einer Beurteilung der beruflichen Entwicklung rechtfertigen, erwiesen sind.

  • EuG, 09.12.2010 - T-526/08

    Kommission / Strack - Rechtsmittel - Anschlussrechtsmittel - Öffentlicher Dienst

    Diese Dienstunfähigkeit wird somit vom Gesetzgeber in Bezug auf die Frage der Endgültigkeit des mit ihr einhergehenden Ausscheidens aus dem Dienst genauso behandelt wie andere Gründe für das Ausscheiden aus dem Dienst, deren Endgültigkeit außer Zweifel steht, etwa die Entlassung auf Antrag, die Entlassung wegen unzulänglicher fachlicher Leistungen oder die Entfernung aus dem Dienst (vgl. in diesem Sinne Urteil [des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008,] Gordon/Kommission [C-198/07 P, Slg. 2008, I-10701], Randnr. 30).

    Sie unterscheidet sich somit vom Krankheitsurlaub im Sinne von Art. 59 des ... Statuts, der sich nicht auf die Kontinuität der Laufbahn des vorübergehend dienstunfähigen Beamten auswirkt (Urteil Gordon/Kommission, Randnr. 31).

    Ein Kläger muss ein bestehendes und gegenwärtiges Interesse an der Aufhebung der angefochtenen Maßnahme nachweisen, und wenn das von ihm geltend gemachte Interesse eine zukünftige Rechtssituation betrifft, muss er nachweisen, dass die Beeinträchtigung dieser Rechtssituation bereits feststeht (Urteil Gordon/Kommission, Randnr. 33).

    Nach dem Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P, Slg. 2008, I-10701, Randnrn.

    Zudem habe ein für dauernd voll dienstunfähig erklärter Beamter, sofern seine Situation reversibel sei und seine Wiedereinstellung bei den Organen in Betracht komme, einen dem eines aktiven Beamten entsprechenden Anspruch darauf, dass eine ihn beschwerende Entscheidung gerecht, objektiv und im Einklang mit den Vorschriften des Statuts zustande komme (Urteil Gordon/Kommission, Randnrn.

    Die Lösung, die in dem in Randnr. 66 des vorliegenden Urteils genannten Urteil Gordon/Kommission entwickelt worden sei und die auf das immaterielle Interesse an der Aufhebung einer rechtswidrigen Beurteilung abstelle, das sich der betreffende Beamte auch nach seinem endgültigen Ausscheiden aus dem Dienst bei den Organen bewahre, könne nicht auf die Entscheidung übertragen werden, einen anderen Bewerber als den betreffenden Beamten auf eine freie Stelle zu ernennen.

    Zwar wird ein Beamter, der vom Invaliditätsausschuss für dauernd voll dienstunfähig erklärt worden ist, gemäß den Art. 53 und 78 des Statuts von Amts wegen in den Ruhestand versetzt, doch unterscheidet sich die Situation eines solchen Beamten von der eines Beamten, der das Ruhestandsalter erreicht hat oder der auf Antrag oder von Amts wegen entlassen wurde, da es sich um eine reversible Situation handelt (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 46).

    Die dienstliche Tätigkeit des für dienstunfähig erklärten Beamten ruht lediglich, da seine Situation innerhalb der Organe vom Fortbestand der Voraussetzungen abhängt, die den betreffenden Zustand der Dienstunfähigkeit begründen, der in regelmäßigen Abständen überprüft werden kann (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 66 angeführt, Randnr. 47).

  • EuGöD, 13.03.2013 - F-91/10

    AK / Kommission

    Gestützt auf das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P), trägt die Klägerin bei ihren Ausführungen zur Begründetheit ihrer Klage u. a. vor, dass ihre Versetzung in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nicht dazu geführt habe, dass sie den Anspruch, dass ihre Arbeit durch eine gerechte und angemessene Beurteilung gewürdigt werde, verloren habe.

    Das Urteil Gordon/Kommission sei im vorliegenden Fall nicht einschlägig, da in jener Rechtssache die Versetzung in den Ruhestand wegen dauernder voller Dienstunfähigkeit von Amts wegen nicht endgültig festgestanden habe, so dass die Möglichkeit einer Wiedereinstellung des Betroffenen nicht hypothetisch gewesen sei (Urteil Gordon/Kommission, Randnr. 48).

    Im Urteil Gordon/Kommission hat der Gerichtshof im Übrigen darauf hingewiesen, dass ein Beamter, der vom Invaliditätsausschuss für dauernd voll dienstunfähig erklärt wird, zwar von Amts wegen in den Ruhestand versetzt wird, seine Situation im Gegensatz insbesondere zu derjenigen eines Beamten, der das Ruhestandsalter erreicht hat, aber reversibel ist: Bei einem solchen Beamten besteht nämlich die Möglichkeit, dass er seinen Dienst innerhalb eines Unionsorgans eines Tages wieder aufnimmt, so dass seine Tätigkeit lediglich ruht, da seine Situation innerhalb der Organe vom Fortbestand der Voraussetzungen abhängt, die den betreffenden Zustand der Dienstunfähigkeit begründen, der in regelmäßigen Abständen überprüft werden kann.

    Der Gerichtshof hat daher entschieden, dass ein dauernd voll dienstunfähiger Beamter ein Interesse daran behält, eine BBE anzufechten (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnrn.

    In der Rechtssache, die zum Urteil Gordon/Kommission geführt hat, wurde die dauernde volle Dienstunfähigkeit des Betroffenen jedoch nicht als endgültig feststehend angesehen, und die Möglichkeit seiner Wiedereinstellung war nicht nur hypothetisch, sondern durchaus real (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 48).

    In diesem Zusammenhang hat der Gerichtshof festgestellt, dass ein dauernd voll dienstunfähiger Beamter einen dem eines Beamten im aktiven Dienst entsprechenden Anspruch darauf hat, dass bei der Erstellung seiner BBE gerecht, objektiv und im Einklang mit den Maßstäben einer ordnungsgemäßen Beurteilung vorgegangen wird, sofern seine Wiedereinstellung bei den Organen in Betracht kommt (Urteil Gordon/Kommission, oben in Randnr. 27 angeführt, Randnr. 49).

    Im Urteil Gordon/Kommission hat sich der Gerichtshof jedoch in diesem Sinne geäußert, als er über Rechtsmittelgründe zu entscheiden hatte, die gegen ein Urteil des Gerichts erster Instanz gerichtet waren, das selbst wiederum eine Klage auf Aufhebung einer BBE zum Gegenstand hatte.

  • EuGöD, 18.09.2014 - F-118/13

    Lebedef / Kommission

    À cet égard, la Commission se réfère à l'arrêt Gordon/Commission (C-198/07 P, EU:C:2008:761), à l'ordonnance Ross/Commission (T-147/04, EU:T:2005:255), à l'arrêt Commission/Q (T-80/09 P, EU:T:2011:347) et à l'arrêt Solberg/OEDT (F-148/12, EU:F:2013:154).

    Ensuite, le requérant observe que l'arrêt Gordon/Commission (EU:C:2008:761) n'aurait aucune pertinence pour le cas d'espèce.

    Il ressort également de la jurisprudence que le rapport d'évaluation est un document essentiel dans l'évaluation des personnels employés par les institutions, puisqu'il permet d'établir une évaluation de la compétence, du rendement et de la conduite d'un fonctionnaire ou d'un agent et constitue un jugement de valeur porté par ses supérieurs hiérarchiques sur la manière dont le fonctionnaire ou l'agent évalué s'est acquitté des tâches qui lui ont été confiées et sur son comportement dans le service durant la période concernée (arrêts Gordon/Commission, EU:C:2008:761, points 42 et 43, et Solberg/OEDT, EU:F:2013:154, point 17).

    Dès lors, chaque fonctionnaire dispose d'un droit à ce que son travail soit sanctionné par une évaluation établie de manière juste et équitable et, conformément au droit à une protection juridictionnelle effective, doit se voir reconnaître le droit de contester un rapport d'évaluation le concernant en raison de son contenu ou parce qu'il n'a pas été établi selon les règles prescrites par le statut (arrêts Gordon/Commission, EU:C:2008:761, point 45, et Commission/Q, EU:T:2011:347, point 157).

    Dans ce dernier cas, en effet, le fonctionnaire mis à la retraite pour invalidité avant d'avoir atteint l'âge de mise à la retraite d'office peut encore réintégrer les institutions de l'Union lorsque cette cause ne subsiste plus et conserve dès lors un intérêt à contester son dernier rapport d'évaluation (voir, en ce sens, arrêt Gordon/Commission, EU:C:2008:761, points 46 à 51).

  • EuGöD, 23.10.2012 - F-44/05

    Strack / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Zurückverweisung an das

    Zum einen führt die Kommission aus, das Gericht der Europäischen Union habe sich, um festzustellen, dass ein Beamter wie der Kläger, der vom Invaliditätsausschuss für dauernd voll dienstunfähig erklärt und gemäß den Art. 53 und 78 des Statuts von Amts wegen in den Ruhestand versetzt worden sei, weiterhin ein Interesse an der Aufhebung habe, auf das Urteil des Gerichtshofs vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P), gestützt.

    Die dienstliche Tätigkeit des für dienstunfähig erklärten Beamten ruht lediglich, da seine Situation innerhalb der Organe vom Fortbestand der Voraussetzungen abhängt, die den betreffenden Zustand der Dienstunfähigkeit begründen, der in regelmäßigen Abständen überprüft werden kann (Urteil Gordon/Kommission, Randnrn.

    In ihren Schriftsätzen macht die Kommission geltend, nach der erwähnten Rechtsprechung, insbesondere dem Urteil Gordon/Kommission, habe ein Beamter, der gemäß den Art. 53 und 78 des Statuts von Amts wegen in den Ruhestand versetzt worden sei, nur dann weiterhin ein Rechtsschutzinteresse, wenn die Möglichkeit der Wiedereinstellung dieses Beamten real und nicht nur hypothetisch sei.

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.04.2017 - C-596/15

    Bionorica / Kommission - Rechtsmittel - Gesundheit der Bevölkerung -

    36 Urteil vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P, EU:C:2008:761).

    38 Urteil vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P, EU:C:2008:761, Rn. 41 bis 53).

  • EuGöD, 08.12.2014 - F-4/13

    Cwik / Kommission

    Or, dans l'arrêt Gordon/Commission (C-198/07 P, EU:C:2008:761), la Cour a souligné l'importance pour le CPE d'être en mesure de se prononcer tant sur le contenu du rapport que sur le respect des normes procédurales.

    Au vu des similarités entre le CPN et le CPE quant à leur composition, leur but et leurs attributions, signalées au point 72 du présent arrêt, il y a lieu de conclure que la jurisprudence dégagée dans l'arrêt Gordon/Commission (EU:C:2008:761) est également applicable en l'espèce.

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.03.2018 - C-100/17

    Gul Ahmed Textile Mills / Rat - Rechtsmittel - Dumping - Einfuhren von Bettwäsche

    67 Vgl. Urteile vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P, EU:C:2008:761, Rn. 19 und 60), und vom 16. Juli 2009, SELEX Sistemi Integrati/Kommission (C-481/07 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2009:461, Rn. 38).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.01.2013 - C-239/12

    Abdulrahim / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und

    44 - Zum immateriellen Interesse eines Klägers am Ausgang eines Rechtsstreits vgl. u. a. Urteile vom 10. Juni 1980, M./Kommission (155/78, Slg. 1980, 1797, Randnr. 6), und vom 22. Dezember 2008, Gordon/Kommission (C-198/07 P, Slg. 2008, I-10701, Randnrn.
  • EuGöD, 29.09.2011 - F-74/10

    Kimman / Kommission

    En effet, l'objet d'un rapport d'évaluation est de constituer une preuve écrite et formelle quant à la qualité du travail accompli par le fonctionnaire, de sorte qu'il n'est pas purement descriptif des tâches effectuées pendant la période concernée, mais comporte aussi une appréciation des qualités relationnelles que le fonctionnaire noté a montrées dans l'exercice de son activité professionnelle (arrêt de la Cour du 22 décembre 2008, Gordon/Commission, C-198/07 P, point 44 ; arrêt N/Parlement, précité, point 46).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2019 - C-704/17

    D. H. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.10.2013 - C-371/12

    Petillo - Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung - Richtlinie 72/166/EWG - Art. 3

  • EuGöD, 29.09.2011 - F-80/10

    AJ / Kommission

  • EuGöD, 28.06.2016 - F-40/15

    FV / Rat

  • EuGöD, 30.11.2009 - F-80/08

    Wenig / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Disziplinarverfahren -

  • EuGöD, 10.11.2009 - F-71/08

    N / Parlament

  • EuGöD, 10.11.2009 - F-93/08

    N / Parlament

  • EuG, 13.12.2017 - T-602/16

    CJ / ECDC - Öffentlicher Dienst - Vertragsbedienstete - Beurteilung der

  • EuGöD, 23.04.2015 - F-54/14

    Vainker / Parlament

  • EuGöD, 13.09.2011 - F-68/10

    Behnke / Kommission

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