Rechtsprechung
   EuGH, 16.07.2009 - C-427/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,7342
EuGH, 16.07.2009 - C-427/07 (https://dejure.org/2009,7342)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - C-427/07 (https://dejure.org/2009,7342)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - C-427/07 (https://dejure.org/2009,7342)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2009,7342) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie 85/337/EWG - Zugang zu Gerichten - Richtlinie 2003/35/EG

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie 85/337/EWG - Zugang zu Gerichten - Richtlinie 2003/35/EG

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie 85/337/EWG - Zugang zu Gerichten - Richtlinie 2003/35/EG

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie 85/337/EWG - Zugang zu Gerichten - Richtlinie 2003/35/EG“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten; Unterlassen der Änderung von Rechtsvorschriften und Maßnahmen zur Umweltverträglichkeitsprüfung bei Straßenbauprojekten; Zugang zu Gerichten; Kommission der Europäischen Gemeinschaften ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Richtlinie 85/337/EWG - Zugang zu Gerichten - Richtlinie 2003/35/EG

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. September 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Irland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 bis 4 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) - Nichterlass der Vorschriften, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (14)

  • EuGH, 04.12.1997 - C-207/96

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung muss eine Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, das, soweit die Richtlinie Rechte für Einzelne begründen soll, verlangt, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich, C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 15, vom 4. Dezember 1997, Kommission/Italien, C-207/96, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 34).

    Die Verletzung dieser Verpflichtung durch einen Mitgliedstaat, sei es, dass jegliche Information fehlt, sei es, dass eine Information nicht ausreichend klar und genau ist, kann bereits als solche die Eröffnung des Verfahrens nach Art. 226 EG zur Feststellung dieser Verletzung rechtfertigen (vgl. Urteil vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, Randnr. 27).

    Ferner kann zwar die Umsetzung einer Richtlinie durch bereits geltende Bestimmungen ihres innerstaatlichen Rechts sichergestellt werden, doch sind die Mitgliedstaaten in diesem Fall nicht von der formellen Verpflichtung befreit, die Kommission von der Existenz dieser Bestimmungen in Kenntnis zu setzen, damit diese beurteilen kann, ob die Bestimmungen der Richtlinie entsprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, Randnr. 30).

  • EuGH, 30.11.2006 - C-32/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Umwelt -

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschrift; ihr kann auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Griechenland, C-214/98, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 49, vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, C-38/99, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53, und vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 34).

    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung muss eine Richtlinie mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, das, soweit die Richtlinie Rechte für Einzelne begründen soll, verlangt, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen (vgl. u. a. Urteile vom 13. März 1997, Kommission/Frankreich, C-197/96, Slg. 1997, I-1489, Randnr. 15, vom 4. Dezember 1997, Kommission/Italien, C-207/96, Slg. 1997, I-6869, Randnr. 26, und Kommission/Luxemburg, Randnr. 34).

  • EuGH, 24.10.1996 - C-72/95

    Kraaijeveld u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Den Mitgliedstaaten wird somit zwar ein Wertungsspielraum eingeräumt, in dessen Rahmen sie bestimmte Arten von Projekten, die einer Prüfung zu unterziehen sind, festlegen oder einschlägige Kriterien und/oder Schwellenwerte aufstellen können; dieser Spielraum wird jedoch durch die in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 85/337 in der Fassung der Richtlinie 97/11 festgelegte Pflicht begrenzt, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50, vom 28. Februar 2008, Abraham u. a., C-2/07, Slg. 2008, I-1197, Randnr. 37, sowie vom 30. April 2009, Mellor, C-75/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 50).

    Dazu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat, der die Kriterien und/oder Schwellenwerte so festlegen würde, dass in der Praxis eine ganze Klasse von Projekten von vornherein von der Pflicht zur Untersuchung ihrer Auswirkungen ausgenommen wäre, die Grenzen des Wertungsspielraums überschreiten würde, über den er nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 der genannten Richtlinie verfügt, sofern nicht aufgrund einer pauschalen Beurteilung aller ausgenommenen Projekte davon auszugehen ist, dass bei ihnen nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist (vgl. Urteile Kraaijeveld u. a., Randnr. 53, und vom 16. September 1999, WWF u. a., C-435/97, Slg. 1999, I-5613, Randnr. 38).

  • EuGH, 16.06.2005 - C-456/03

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    15 und 16, und vom 16. Juni 2005, Kommission/Italien, C-456/03, Slg. 2005, I-5335, Randnr. 26).
  • EuGH, 07.12.2000 - C-38/99

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschrift; ihr kann auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteile vom 16. November 2000, Kommission/Griechenland, C-214/98, Slg. 2000, I-9601, Randnr. 49, vom 7. Dezember 2000, Kommission/Frankreich, C-38/99, Slg. 2000, I-10941, Randnr. 53, und vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg, C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 34).
  • EuGH, 06.03.2003 - C-211/02

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Spätere, nach Erhebung der Vertragsverletzungsklage eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 6. März 2003, Kommission/Luxemburg, C-211/02, Slg. 2003, I-2429, Randnr. 6).
  • EuGH, 04.07.2002 - C-173/01

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, wie sie bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in dem Mitgliedstaat besteht (vgl. u. a. Urteile vom 4. Juli 2002, Kommission/Griechenland, C-173/01, Slg. 2002, I-6129, Randnr. 7, und vom 10. April 2003, Kommission/Frankreich, C-114/02, Slg. 2003, I-3783, Randnr. 9).
  • EuGH, 30.04.2009 - C-75/08

    Mellor - Richtlinie 85/337/EWG - Umweltverträglichkeitsprüfung - Pflicht zur

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Den Mitgliedstaaten wird somit zwar ein Wertungsspielraum eingeräumt, in dessen Rahmen sie bestimmte Arten von Projekten, die einer Prüfung zu unterziehen sind, festlegen oder einschlägige Kriterien und/oder Schwellenwerte aufstellen können; dieser Spielraum wird jedoch durch die in Art. 2 Abs. 1 der Richtlinie 85/337 in der Fassung der Richtlinie 97/11 festgelegte Pflicht begrenzt, die Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen (vgl. Urteile vom 24. Oktober 1996, Kraaijeveld u. a., C-72/95, Slg. 1996, I-5403, Randnr. 50, vom 28. Februar 2008, Abraham u. a., C-2/07, Slg. 2008, I-1197, Randnr. 37, sowie vom 30. April 2009, Mellor, C-75/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 50).
  • EuGH, 16.09.1999 - C-435/97

    WWF u.a.

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Dazu hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass ein Mitgliedstaat, der die Kriterien und/oder Schwellenwerte so festlegen würde, dass in der Praxis eine ganze Klasse von Projekten von vornherein von der Pflicht zur Untersuchung ihrer Auswirkungen ausgenommen wäre, die Grenzen des Wertungsspielraums überschreiten würde, über den er nach Art. 2 Abs. 1 und Art. 4 Abs. 2 der genannten Richtlinie verfügt, sofern nicht aufgrund einer pauschalen Beurteilung aller ausgenommenen Projekte davon auszugehen ist, dass bei ihnen nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist (vgl. Urteile Kraaijeveld u. a., Randnr. 53, und vom 16. September 1999, WWF u. a., C-435/97, Slg. 1999, I-5613, Randnr. 38).
  • EuGH, 12.09.2000 - C-408/97

    Kommission / Niederlande

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-427/07
    Im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens nach Art. 226 EG obliegt es zwar der für das Vorliegen der behaupteten Vertragsverletzung beweispflichtigen Kommission, dem Gerichtshof die Angaben vorzutragen, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und die Kommission darf sich insoweit nicht auf Vermutungen stützen; es ist aber ebenso Sache der Mitgliedstaaten, ihr nach Art. 10 EG die Erfüllung ihrer Aufgabe zu erleichtern, die nach Art. 211 EG insbesondere darin besteht, für die Anwendung des EG-Vertrags sowie der von den Organen aufgrund dieses Vertrags getroffenen Bestimmungen Sorge zu tragen (vgl. u. a. Urteile vom 12. September 2000, Kommission/Niederlande, C-408/97, Slg. 2000, I-6417, Randnrn.
  • EuGH, 16.11.2000 - C-214/98

    Kommission / Griechenland

  • EuGH, 28.02.2008 - C-2/07

    Abraham u.a. - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der Umweltverträglichkeit von

  • EuGH, 10.04.2003 - C-114/02

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 13.03.1997 - C-197/96

    Kommission / Frankreich

  • EuGH, 03.03.2011 - C-50/09

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht zwar nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschrift und kann ihr auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch müssen ihre Vorschriften nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nichtsdestoweniger mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, das, soweit die Richtlinie Rechte für Einzelne begründen soll, verlangt, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Irland, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Rahmen eines nach Art. 226 EG eingeleiteten Verfahrens die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich gebührend verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. oben angeführte Urteile vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-98/04, Randnr. 18, und vom 20. November 2008, Kommission/Irland, Randnr. 31).

    Da nämlich, wie die Kommission geltend gemacht hat, die Art und Weise der Umsetzung der Richtlinie 85/337 Gegenstand der Vertragsverletzungsklage ist und nicht das konkrete Ergebnis der Anwendung der nationalen Umsetzungsvorschriften, ist zu prüfen, ob diese Vorschriften als solche die von der Kommission geltend gemachte Unzulänglichkeit oder Fehlerhaftigkeit der Umsetzung dieser Richtlinie in sich tragen, ohne dass die tatsächlichen Auswirkungen der nationalen Umsetzungsvorschriften auf bestimmte Projekte dargetan werden müssten (vgl. Urteil vom 20. November 2008, Kommission/Irland, Randnr. 59).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, wie sie bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in dem Mitgliedstaat bestand (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, Randnr. 64 und dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Gesetzesänderungen nach der Erhebung der Vertragsverletzungsklage können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, Randnr. 65 und dort angeführte Rechtsprechung).

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2009 - C-456/08

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Öffentliche

    28 - Urteile Kommission/Deutschland (C-361/88, zitiert in Fn. 27, Randnr. 24), Kommission/Italien (C-366/89, zitiert in Fn. 27, Randnr. 17), vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg (C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22), vom 13. September 2001, Kommission/Spanien (C-417/99, Slg. 2001, I-6015, Randnr. 38), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 55).

    40 - Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland (29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), vom 9. April 1987, Kommission/Italien (363/85, Slg. 1987, 1733, Randnr. 7), vom 10. Mai 2001, Kommission/Niederlande (C-144/99, Slg. 2001, I-3541, Randnr. 17), vom 20. Oktober 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-6/04, Slg. 2005, I-9017, Randnr. 21), vom 30. November 2006, Kommission/Luxemburg (C-32/05, Slg. 2006, I-11323, Randnr. 34), und Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnrn.

    41 - Vgl. nochmals das Urteil Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnr. 55).

    60 - Vgl., statt vieler, Urteile Kommission/Vereinigtes Königreich (C-6/04, zitiert in Fn. 40, Randnr. 49), Kommission/Spanien (C-417/99, zitiert in Fn. 28, Randnr. 34), Kommission/Luxemburg (C-32/05, zitiert in Fn. 40, Randnr. 22) und Kommission/Irland (C-427/07, zitiert in Fn. 28, Randnrn.

  • EuGH, 17.10.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung

    In seinem Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, EU:C:2009:457, Rn. 92 bis 94), hat der Gerichtshof festgestellt, dass Irland die in Art. 10a der geänderten Richtlinie 85/337 getroffene Regelung, dass Verfahren nicht "übermäßig teuer" sein dürfen, nicht in nationales Recht umgesetzt hatte.

    Der Gerichtshof hat diese Vertragsverletzung im Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, EU:C:2009:457, Rn. 92 bis 94 und Tenor), festgestellt.

    Insbesondere können sich Irland und An Bord Pleanála als Behörde dieses Mitgliedstaats nicht auf ein berechtigtes Vertrauen in die Beibehaltung einer Vorschrift berufen, die, wie vom Gerichtshof im Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, EU:C:2009:457), festgestellt, Irland entgegen der ihm auferlegten Verpflichtung, diese Richtlinie innerhalb der vorgeschriebenen Frist zu ändern, nicht geändert hat.

  • EuGH, 13.02.2014 - C-530/11

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Die Kommission macht in ihrer Klageschrift geltend, dass die Umsetzung einer Richtlinie nicht im Wege der Rechtsprechung erfolgen könne (Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Rn. 93 und 94) und dass jedenfalls die vom Vereinigten Königreich angeführte Rechtsprechung das Erfordernis eines nicht übermäßig teuren Verfahrens nicht wahre.

    In dem von der Kommission angeführten Urteil Kommission/Irland habe der Gerichtshof nur deshalb einen Verstoß gegen die Umsetzungsverpflichtungen festgestellt, weil das Erfordernis eines nicht übermäßig teuren Verfahrens, um das es auch in jener Sache gegangen sei, allein dadurch, dass das Gericht nach eigenem Ermessen habe davon absehen können, der unterliegenden Partei die Kosten aufzuerlegen, nicht hinreichend gewährleistet gewesen sei.

    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Umsetzung einer Richtlinie nicht unbedingt eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche spezifische Rechtsvorschrift, sondern es kann insoweit auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn er tatsächlich ihre vollständige Anwendung hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteil vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland, 29/84, Slg. 1985, 1661, Rn. 23, und Urteil Kommission/Irland, Rn. 54).

    Der Gerichtshof hat dementsprechend entschieden, dass eine Rechtsprechungspraxis, nach der die Gerichte lediglich die Möglichkeit haben, davon abzusehen, der unterliegenden Partei die Kosten aufzuerlegen, und nach der sie deren Kostenlast der anderen Partei auferlegen können, naturgemäß einen ungewissen Charakter aufweist und nicht die Anforderungen an die Klarheit und Bestimmtheit erfüllen kann, um als rechtswirksame Erfüllung der Verpflichtungen aus Art. 3 Nr. 7 und Art. 4 Nr. 4 der Richtlinie 2003/35 angesehen zu werden (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Irland, Rn. 94).

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 8 S 940/12

    Außenbereichsinsel im Innenbereich; Bebauungsplan der Innenentwicklung

    Es muss aufgrund einer pauschalen Beurteilung aller ausgenommenen Projekte davon auszugehen sein, dass bei ihnen nicht mit erheblichen Auswirkungen auf die Umwelt zu rechnen ist (EuGH, Urteil vom 16.07.2009 - C-427/07 - ZUR 2010, 32 Rn. 42 = ECLI:EU:C:2009:457 Rn. 42 - Kommission ./. Irland).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.09.2013 - C-530/11

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    16 - Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Randnr. 93 f.).

    20 - Meine Schlussanträge vom 15. Januar 2009, Kommission/Irland (C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Nr. 99 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    63 - Urteil Kommission/Irland (zitiert in Fn. 62, Randnr. 47).

  • EuGH, 11.04.2013 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Umwelt - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass, wie der Gerichtshof bereits entschieden hat, das in Art. 10a Abs. 5 der Richtlinie 85/337 und in Art. 15a Abs. 5 der Richtlinie 96/61 vorgesehene Erfordernis, wonach die gerichtlichen Verfahren nicht übermäßig teuer sein dürfen, den nationalen Gerichten nicht untersagt, eine Verurteilung zur Tragung der Kosten auszusprechen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Randnr. 92).

    Weiter ist hervorzuheben, dass das Erfordernis, wonach Verfahren nicht übermäßig teuer sein dürfen, alle finanziellen Aufwendungen betrifft, die durch die Beteiligung an dem Gerichtsverfahren verursacht werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, Randnr. 92).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.10.2017 - C-470/16

    North East Pylon Pressure Campaign und Sheehy - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    22 Urteile vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, EU:C:2009:457, Rn. 54), und vom 13. Februar 2014, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-530/11, EU:C:2014:67, Rn. 33).

    23 Urteile vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, EU:C:2009:457, Rn. 55), vom 11. September 2014, Kommission/Portugal (C-277/13, EU:C:2014:2208, Rn. 43), und vom 15. Oktober 2015, Kommission/Deutschland (C-137/14, EU:C:2015:683, Rn. 51).

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.10.2012 - C-260/11

    Edwards und Pallikaropoulos - Übereinkommen von Aarhus - Richtlinie 2003/35/EG -

    12 - Urteile vom 23. Mai 1985, Kommission/Deutschland (29/84, Slg. 1985, 1661, Randnr. 23), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Randnrn.

    20 - Urteil Kommission/Irland (zitiert in Fn. 12, Randnr. 92).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.02.2010 - C-535/07

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    39 - Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland (C-427/07, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 105).

    Siehe auch Urteil Kommission/Irland (C-427/07, in Fn. 39 angeführt, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.06.2018 - C-167/17

    Klohn - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Umweltverträglichkeitsprüfung -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.07.2011 - 8 S 1712/09

    Vereinbarkeit nationaler baurechtlichen Vorschriften zur Umweltprüfung mit

  • VG Gelsenkirchen, 14.01.2020 - 9 K 2735/14

    Wasserrechtliche Einleitungserlaubnis für Trianel-Kraftwerk in Lünen rechtswidrig

  • EuGH, 15.05.2014 - C-337/13

    Almos Agrárkülkereskedelmi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.11.2009 - 8 B 1342/09

    Erhebung einer Anfechtungsklage Dritter gegen immissionsschutzrechtliche

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2012 - C-463/11

    L - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.03.2019 - C-569/17

    Kommission/ Spanien (Article 260, paragraphe 3, TFUE - Crédits immobiliers

  • EuGH, 24.10.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien

  • EuGH, 19.12.2012 - C-279/11

    Gegen Irland werden mehrere finanzielle Sanktionen wegen Nichtdurchführung zweier

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-549/18

    Kommission/ Rumänien (Lutte contre le blanchiment de capitaux) -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-252/22

    Societatea Civila Profesionala de Avocati AB & CD

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2020 - C-550/18

    Kommission/ Irland (Lutte contre le blanchiment de capitaux)

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht