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   EuGH, 16.07.2009 - C-165/08   

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https://dejure.org/2009,9304
EuGH, 16.07.2009 - C-165/08 (https://dejure.org/2009,9304)
EuGH, Entscheidung vom 16.07.2009 - C-165/08 (https://dejure.org/2009,9304)
EuGH, Entscheidung vom 16. Juli 2009 - C-165/08 (https://dejure.org/2009,9304)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • lexetius.com

    Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des Inverkehrbringens - Verbot der Aufnahme in den nationalen Sortenkatalog - Richtlinien 2001/18/EG und 2002/53/EG - Berufung auf ethische und religiöse Gründe - Beweislast

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Polen

    Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des Inverkehrbringens - Verbot der Aufnahme in den nationalen Sortenkatalog - Richtlinien 2001/18/EG und 2002/53/EG - Berufung auf ethische und religiöse Gründe - Beweislast

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Polen

    Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des Inverkehrbringens - Verbot der Aufnahme in den nationalen Sortenkatalog - Richtlinien 2001/18/EG und 2002/53/EG - Berufung auf ethische und religiöse Gründe - Beweislast

  • EU-Kommission

    Kommission / Polen

    Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des Inverkehrbringens - Verbot der Aufnahme in den nationalen Sortenkatalog - Richtlinien 2001/18/EG und 2002/53/EG - Berufung auf ethische und religiöse Gründe - Beweislast“

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzungsverfahren; Verbot des Inverkehrbringens genetisch veränderte Organismen und der Aufnahme in den nationalen Sortenkatalog [Polen]; Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Polen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Polen

    Genetisch veränderte Organismen - Saatgut - Verbot des Inverkehrbringens - Verbot der Aufnahme in den nationalen Sortenkatalog - Richtlinien 2001/18/EG und 2002/53/EG - Berufung auf ethische und religiöse Gründe - Beweislast

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 17. April 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Republik Polen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 22 und 23 der Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. März 2001 über die absichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organismen in die Umwelt und zur Aufhebung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1155
  • EuZW 2009, 696
 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 19.03.1998 - C-1/96

    Compassion in World Farming

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-165/08
    Es zeigt sich nämlich, dass die öffentliche Sittlichkeit unter solchen Umständen in Wirklichkeit nicht als eigenständiger Wert geltend gemacht wird, sondern mit der Rechtfertigung mit dem Schutz der Umwelt und der Gesundheit zusammenfällt, Aspekten, die im vorliegenden Fall gerade Gegenstand der Richtlinie 2001/18 sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 19. März 1998, Compassion in World Farming, C-1/96, Slg. 1998, I-1251, Randnr. 66).

    Ein Mitgliedstaat kann sich jedoch nicht auf den Standpunkt eines Teils der öffentlichen Meinung stützen, um eine von den Gemeinschaftsorganen erlassene Harmonisierungsmaßnahme einseitig in Frage zu stellen (vgl. Urteil Compassion in World Farming, Randnr. 67).

  • EuGH, 12.02.2009 - C-475/07

    Kommission / Polen

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-165/08
    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Randnr. 43 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass eine nach Art. 226 EG erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Gemeinschaftsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteil Kommission/Polen, Randnr. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-165/08
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es den Mitgliedstaaten, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen, die eine Abweichung von Art. 28 EG ermöglichen, vorliegen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 62).
  • EuGH, 08.02.1983 - 124/81

    Kommission / Vereinigtes Königreich

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-165/08
    Wenn ein Mitgliedstaat, gegen den eine Vertragsverletzungsklage erhoben wird, sich zu seiner Verteidigung auf eine Rechtfertigung aus Art. 30 EG beruft, hat der Gerichtshof somit diese Rechtfertigung insbesondere nur insoweit zu prüfen, als feststeht oder gebührend belegt wird, dass mit den fraglichen nationalen Rechtsvorschriften tatsächlich die Ziele verfolgt werden, die ihnen der beklagte Mitgliedstaat insoweit zuschreibt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 8. Februar 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 124/81, Slg. 1983, 203, Randnr. 35, vom 15. November 2005, Kommission/Österreich, C-320/03, Slg. 2005, I-9871, Randnr. 71, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 09.12.2008 - C-121/07

    DER GERICHTSHOF VERURTEILT FRANKREICH ZUR ZAHLUNG EINES PAUSCHALBETRAGS, WEIL ES

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-165/08
    Wie der Gerichtshof in einer Rechtssache, die eben die Richtlinie 2001/18 betraf, ausgeführt hat, kann sich ein Mitgliedstaat insbesondere nicht im Stadium der Durchführung einer Handlung der Gemeinschaft auf auftretende Schwierigkeiten einschließlich solcher, die mit dem Widerstand von Privatpersonen in Zusammenhang stehen, berufen, um die Nichtbeachtung der Verpflichtungen und Fristen zu rechtfertigen, die sich aus den Vorschriften des Gemeinschaftsrechts ergeben (vgl. Urteil vom 9. Dezember 2008, Kommission/Frankreich, C-121/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 72).
  • EuGH, 11.09.2008 - C-141/07

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Maßnahmen

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-165/08
    Wenn ein Mitgliedstaat, gegen den eine Vertragsverletzungsklage erhoben wird, sich zu seiner Verteidigung auf eine Rechtfertigung aus Art. 30 EG beruft, hat der Gerichtshof somit diese Rechtfertigung insbesondere nur insoweit zu prüfen, als feststeht oder gebührend belegt wird, dass mit den fraglichen nationalen Rechtsvorschriften tatsächlich die Ziele verfolgt werden, die ihnen der beklagte Mitgliedstaat insoweit zuschreibt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 8. Februar 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 124/81, Slg. 1983, 203, Randnr. 35, vom 15. November 2005, Kommission/Österreich, C-320/03, Slg. 2005, I-9871, Randnr. 71, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 15.11.2005 - C-320/03

    DAS FAHRVERBOT FÜR BESTIMMTE LASTKRAFTWAGEN AUF DER INNTALAUTOBAHN IST MIT DEM

    Auszug aus EuGH, 16.07.2009 - C-165/08
    Wenn ein Mitgliedstaat, gegen den eine Vertragsverletzungsklage erhoben wird, sich zu seiner Verteidigung auf eine Rechtfertigung aus Art. 30 EG beruft, hat der Gerichtshof somit diese Rechtfertigung insbesondere nur insoweit zu prüfen, als feststeht oder gebührend belegt wird, dass mit den fraglichen nationalen Rechtsvorschriften tatsächlich die Ziele verfolgt werden, die ihnen der beklagte Mitgliedstaat insoweit zuschreibt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile des Gerichtshofs vom 8. Februar 1983, Kommission/Vereinigtes Königreich, 124/81, Slg. 1983, 203, Randnr. 35, vom 15. November 2005, Kommission/Österreich, C-320/03, Slg. 2005, I-9871, Randnr. 71, und vom 11. September 2008, Kommission/Deutschland, C-141/07, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 25.07.2018 - C-528/16

    Confédération paysanne u.a. - Durch Mutagenese gewonnene Organismen sind

    Der Gerichtshof hat hierzu im Übrigen in Rn. 63 des Urteils vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, EU:C:2009:473), entschieden, dass bei einer Sorte, die nach den Vorschriften der Richtlinie 2001/18 zugelassen wurde, davon auszugehen ist, dass alle angemessenen Maßnahmen ergriffen wurden, um nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit im Sinne von Art. 4 Abs. 4 der Richtlinie 2002/53 zu vermeiden.
  • EuGH, 18.06.2020 - C-78/18

    Die von Ungarn erlassenen Beschränkungen der Finanzierung von Organisationen der

    Was insbesondere die Voraussetzung anbelangt, dass die in Rede stehenden Bestimmungen aus einem der in Art. 65 AEUV genannten Gründe oder aus einem zwingenden Grund des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein müssen, muss dieser Mitgliedstaat konkret anhand der Umstände des Einzelfalls beweisen, dass die fraglichen Bestimmungen gerechtfertigt sind (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 8. Mai 2003, ATRAL, C-14/02, EU:C:2003:265, Rn. 66 bis 69, und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, EU:C:2009:473, Rn. 53 und 57).
  • EuGH, 06.09.2012 - C-150/11

    Kommission / Belgien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Die Unzulässigkeit könne nicht auf einen Teil dieser Rüge beschränkt sein, da der entsprechende Antrag der Klageschrift, anders als die Anträge in der Rechtssache, in der das Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Randnrn. 45 bis 48), ergangen sei, auf keinen Artikel der Richtlinie 1999/37 gerichtet sei.

    67 bis 71, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, Randnrn.

    Da diese nicht regelmäßige Untersuchung zu den technischen Untersuchungen hinzutritt, die kurz zuvor in anderen Mitgliedstaaten durchgeführt wurden, ohne deren Ergebnis anzuerkennen, kann sie bestimmte Betroffene davon abschrecken, solche aus anderen Mitgliedstaaten stammende Fahrzeuge zu kaufen (vgl. entsprechend Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, Randnr. 73, und vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, Randnr. 44).

    In beiden Fällen muss die nationale Bestimmung geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, Randnr. 75, vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, Randnr. 46, und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Randnr. 59).

    Die vom Königreich Belgien in diesem Zusammenhang angeführten Rechtfertigungsgründe betreffen das Erfordernis, die Ziele des Verbraucher- und des Umweltschutzes sowie der Sicherheit des Straßenverkehrs zu gewährleisten, die nach der Rechtsprechung zwingende Gründe des Allgemeininteresses darstellen, die eine Beeinträchtigung der Freiheit des Warenverkehrs rechtfertigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 20. September 2007, Kommission/Niederlande, Randnr. 77, vom 10. April 2008, Kommission/Portugal, Randnr. 38, vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, Randnr. 49, und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, Randnr. 60).

    Der Gerichtshof hat jedoch bereits entschieden, dass die technischen Merkmale von zuvor in anderen Mitgliedstaaten zugelassenen Gebrauchtfahrzeugen auf der Grundlage von bereits bestehenden Zulassungsdokumenten bestimmt werden können (Urteil vom 5. Juni 2008, Kommission/Polen, Randnr. 38).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-715/17

    Kommission/ Polen (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    95 Vgl. Urteile vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande (C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 34), vom 16. Januar 2014, Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 42), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, EU:C:2009:473, Rn. 43).
  • EuGH, 11.07.2013 - C-545/10

    Die Tschechische Republik und Slowenien haben gegen ihre unionsrechtlichen

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, damit der Gerichtshof nicht ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Randnr. 42, und vom 14. Januar 2010, Kommission/Tschechische Republik, C-343/08, Slg. 2010, I-275, Randnr. 26).

    Der Gerichtshof hat auch entschieden, dass eine nach Art. 258 AEUV erhobene Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten muss, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich sachgerecht verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. Urteil Kommission/Polen, Randnr. 43).

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-719/17

    Kommission/ Tschechische Republik (Mécanisme temporaire de relocalisation de

    95 Vgl. Urteile vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande (C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 34), vom 16. Januar 2014, Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 42), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, EU:C:2009:473, Rn. 43).
  • EuGH, 08.09.2011 - C-58/10

    Der Gerichtshof äußert sich zu den Voraussetzungen, unter denen die französischen

    Nach Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2002/53 müssen die Mitgliedstaaten, sofern sie nicht die Ausnahmebestimmungen des Art. 16 Abs. 2 oder des Art. 18 dieser Richtlinie geltend machen, dafür Sorge tragen, dass Saatgut von Sorten, die nach den Bestimmungen derselben Richtlinie oder nach Grundsätzen, die denen der Richtlinie entsprechen, zugelassen worden sind, ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten gemäß Art. 17 der Richtlinie keinen Verkehrsbeschränkungen hinsichtlich der Sorte unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Randnr. 62).
  • EuGH, 16.01.2014 - C-67/12

    Kommission / Spanien

    Folglich müssen sich die wesentlichen tatsächlichen und rechtlichen Umstände, auf die eine Klage gestützt wird, zusammenhängend und verständlich unmittelbar aus der Klageschrift ergeben, und die Anträge in der Klageschrift müssen eindeutig formuliert sein, um zu verhindern, dass der Gerichtshof ultra petita entscheidet oder eine Rüge übergeht (vgl. u. a. Urteile vom 12. Februar 2009, Kommission/Polen, C-475/07, Rn. 43, und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen, C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Rn. 42).
  • Generalanwalt beim EuGH, 31.10.2019 - C-718/17

    Kommission/ Ungarn (Mécanisme temporaire de relocalisation de demandeurs de

    95 Vgl. Urteile vom 22. Oktober 2014, Kommission/Niederlande (C-252/13, EU:C:2014:2312, Rn. 34), vom 16. Januar 2014, Kommission/Spanien (C-67/12, EU:C:2014:5, Rn. 42), und vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, EU:C:2009:473, Rn. 43).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG

    50 - Urteile vom 21. Februar 2008, Kommission/Italien (C-412/04, Slg. 2008, I-619, Randnr. 103), vom 16. Juli 2009, Kommission/Polen (C-165/08, Slg. 2009, I-6843, Randnr. 42), und vom 5. Mai 2011, Kommission/Portugal (C-267/09, Slg. 2011, I-3197, Randnr. 25).
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2011 - C-39/10

    Kommission / Estland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Einrede der

  • EuGH, 07.02.2013 - C-122/11

    Kommission / Belgien

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