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   EuGH, 27.10.2009 - C-115/08   

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https://dejure.org/2009,1034
EuGH, 27.10.2009 - C-115/08 (https://dejure.org/2009,1034)
EuGH, Entscheidung vom 27.10.2009 - C-115/08 (https://dejure.org/2009,1034)
EuGH, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - C-115/08 (https://dejure.org/2009,1034)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Unterlassungsklage zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Grundstücke durch den Betrieb eines Kernkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befindet - Verpflichtung zur Duldung schädlicher Einwirkungen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    CEZ

    Unterlassungsklage zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Grundstücke durch den Betrieb eines Kernkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befindet - Verpflichtung zur Duldung schädlicher Einwirkungen ...

  • EU-Kommission PDF

    CEZ

    Unterlassungsklage zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Grundstücke durch den Betrieb eines Kernkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befindet - Verpflichtung zur Duldung schädlicher Einwirkungen ...

  • EU-Kommission

    CEZ

    Unterlassungsklage zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Grundstücke durch den Betrieb eines Kernkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befindet - Verpflichtung zur Duldung schädlicher Einwirkungen ...

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Duldung schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen durch die im Staat des Gerichtsstands behördlich genehmigten Anlagen

  • Judicialis

    EG Art. 10; ; EG Art. 12; ; EG Art. 28; ; EG Art. 43

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 10; EG Art. 12; EG Art. 28; EG Art. 43
    Unterlassungsklage zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Grundstücke durch den Betrieb eines Kernkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befindet - Verpflichtung zur Duldung schädlicher Einwirkungen ...

  • datenbank.nwb.de

    Verpflichtung zur Duldung schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen durch Anlagen, die im Staat des Gerichtsstands behördlich genehmigt wurden - Nichtberücksichtigung der in anderen Mitgliedstaaten erteilten Genehmigungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Grundsätze des Gemeinschaftsrechts - DIE ÖSTERREICHISCHEN GERICHTE, DIE MIT EINER NACHBARRECHTLICHEN KLAGE VON GRUNDSTÜCKSEIGENTÜMERN AUF UNTERLASSUNG SCHÄDLICHER EINWIRKUNGEN DURCH DAS KERNKRAFTWERK TEMELÍN BEFASST SIND, MÜSSEN DIE VON DEN TSCHECHISCHEN BEHÖRDEN ...

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    CEZ

    Unterlassungsklage zur Abwehr schädlicher Einwirkungen oder der Gefahr schädlicher Einwirkungen auf Grundstücke durch den Betrieb eines Kernkraftwerks, das sich im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats befindet - Verpflichtung zur Duldung schädlicher Einwirkungen ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Das Kernkraftwerk jenseits der Grenze

  • 123recht.net (Pressemeldung, 27.10.2009)

    Österreich muss tschechische Atomkraft-Genehmigung akzeptieren // Europäischer Gerichtshof stoppt Klage Oberösterreichs

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Landesgerichts Linz (Österreich) eingereicht am 17. März 2008 - Land Oberösterreich gegen CEZ, as

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Landesgericht Linz (Österreich) - Auslegung der Grundsätze des freien Warenverkehrs und der Niederlassungsfreiheit, des Verbots der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit und des Prinzips der loyalen Zusammenarbeit - Nationale ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2010, 107
  • EuZW 2010, 26
  • DÖV 2010, 41
 
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Wird zitiert von ... (58)Neu Zitiert selbst (21)

  • EuGH, 10.12.2002 - C-29/99

    DER GERICHTSHOF ANNULLIERT IN TEILEN DIE ERKLÄRUNG ZUM BEITRITT DER EUROPÄISCHEN

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Der Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass die Bestimmungen dieses Kapitels 3 weit auszulegen sind, um ihnen praktische Wirksamkeit zu verleihen (vgl. u. a. Urteil vom 10. Dezember 2002, Kommission/Rat, C-29/99, Slg. 2002, I-11221, Randnr. 78).

    Dementsprechend hat der Gerichtshof nach einem Hinweis darauf, dass mit diesem Kapitel 3 Art. 2 Buchst. b EA durchgeführt wird, wonach die Gemeinschaft den Auftrag hat, "einheitliche Sicherheitsnormen für den Gesundheitsschutz der Bevölkerung und der Arbeitskräfte aufzustellen und für ihre Anwendung zu sorgen", insbesondere entschieden, dass sich dieser Schutz ersichtlich nicht ohne eine Überwachung der Quellen schädlicher Strahlung erreichen lässt (vgl. Urteil Kommission/Rat, Randnr. 76).

    Ein solcher Rechtssetzungsakt stellt nämlich eine Maßnahme zur Ergänzung der in Art. 30 EA genannten Grundnormen dar (Urteil Kommission/Rat, Randnrn.

    Die Mitgliedstaaten sind ihrerseits zudem verpflichtet, durch die in Art. 33 Abs. 3 EA genannten Mitteilungen zur Ausarbeitung dieser Empfehlungen beizutragen (Urteil Kommission/Rat, Randnr. 105).

    Die Bestimmungen des Kapitels 3 des Titels II des EAG-Vertrags bilden nämlich eine systematisch gegliederte Gesamtregelung, durch die der Kommission relativ weitgehende Befugnisse zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt gegen die Risiken einer radioaktiven Verseuchung eingeräumt werden (vgl. Urteile Saarland u. a., Randnr. 11, und Kommission/Rat, Randnr. 79).

  • EuGH, 19.03.2002 - C-224/00

    DER GERICHTSHOF BEANSTANDET DIE BESTIMMUNGEN DES ITALIENISCHEN

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    12 EG, der jede Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit verbietet, ist im Übrigen nur ein spezifischer Ausdruck des allgemeinen Gleichheitssatzes, der eines der Grundprinzipien des Gemeinschaftsrechts darstellt (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 8. Oktober 1980, Überschär, 810/79, Slg. 1980, 2747, Randnr. 16, und vom 19. März 2002, Kommission/Italien, C-224/00, Slg. 2002, I-2965, Randnr. 14).

    Erstens verbieten die Vorschriften über die Gleichbehandlung von Inländern und Ausländern nach ständiger Rechtsprechung nicht nur offene Diskriminierungen aufgrund der Staatsangehörigkeit oder - bei Gesellschaften - des Sitzes, sondern auch alle verdeckten Formen der Diskriminierung, die durch die Anwendung anderer Unterscheidungsmerkmale tatsächlich zu dem gleichen Ergebnis führen (vgl. u. a. Urteile vom 13. Juli 1993, Commerzbank, C-330/91, Slg. 1993, I-4017, Randnr. 14, und Kommission/Italien, Randnr. 15).

    Zu untersuchen bleibt, ob die Nichtberücksichtigung von behördlichen Genehmigungen, die für Kernanlagen im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten als der Republik Österreich erteilt wurden, im Rahmen von § 364a ABGB und die Anwendung allein von § 364 Abs. 2 ABGB auf diese Anlagen mit objektiven, von der Staatsangehörigkeit unabhängigen Umständen gerechtfertigt werden kann und ob die entsprechende Ungleichbehandlung in diesem Fall in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimerweise verfolgten Zweck steht (vgl. in diesem Sinne zu Art. 12 EG u. a. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 20, vom 5. Juni 2008, Wood, C-164/07, Slg. 2008, I-4143, Randnr. 13, und vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 75).

  • EuGH, 12.04.2005 - C-61/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Der Gerichtshof hat insoweit auf die sehr große Bedeutung der Orientierungen hingewiesen, die die Kommission dem betreffenden Mitgliedstaat nach Anhörung der Sachverständigengruppe zu geben vermag, und darauf, dass dieser Mitgliedstaat in der Lage sein muss, diese Orientierungen eingehend und unter Bedingungen zu prüfen, die es ermöglichen, die Anregungen der Kommission vor Erteilung der Genehmigung zu berücksichtigen (Urteile vom 22. September 1988, Saarland u. a., 187/87, Slg. 1988, 5013, Randnrn. 12 bis 16, und vom 12. April 2005, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-61/03, Slg. 2005, I-2477, Randnr. 39).

    Das ist insbesondere Gegenstand der Art. 35 EA bis 38 EA, mit denen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, u. a. der Kommission erhebliche Befugnisse verliehen werden (Urteil Kommission/Vereinigtes Königreich, Randnr. 35).

  • EuGH, 28.04.1998 - C-158/96

    Kohll

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Rein wirtschaftliche Gründe können weder eine Beschränkung der elementaren Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Decker, C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnr. 39, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 41) noch eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des EAG-Vertrags.
  • EuGH, 04.10.1991 - 70/88

    Parlament / Rat

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Solche Vorgaben, die in den Art. 30 EA bis 39 EA, die Kapitel 3 des Titels II des EAG-Vertrags bilden, präzisiert werden, zielen, wie der Gerichtshof bereits ausgeführt hat, darauf ab, einen lückenlosen und wirksamen Gesundheitsschutz der Bevölkerung gegen die Gefahren durch ionisierende Strahlungen sicherzustellen, ungeachtet der Strahlungsquelle und unabhängig davon, welche Personengruppen diesen Strahlungen ausgesetzt sind (Urteil vom 4. Oktober 1991, Parlament/Rat, C-70/88, Slg. 1991, I-4529, Randnrn.
  • EuGH, 25.11.1992 - C-376/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Die genannten Grundnormen, für die insbesondere der Grundsatz der Optimierung des Schutzes maßgebend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. November 1992, Kommission/Belgien, C-376/90, Slg. 1992, I-6153, Randnr. 27) und die wiederholt geändert wurden, um der Entwicklung der wissenschaftlichen Kenntnisse im Bereich des Strahlenschutzes Rechnung zu tragen, werden in der Richtlinie 96/29 festgesetzt.
  • EuGH, 16.12.2008 - C-524/06

    EIN ZENTRALES AUSLÄNDERREGISTER DARF NUR SOLCHE PERSONENBEZOGENEN DATEN

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Zu untersuchen bleibt, ob die Nichtberücksichtigung von behördlichen Genehmigungen, die für Kernanlagen im Hoheitsgebiet anderer Mitgliedstaaten als der Republik Österreich erteilt wurden, im Rahmen von § 364a ABGB und die Anwendung allein von § 364 Abs. 2 ABGB auf diese Anlagen mit objektiven, von der Staatsangehörigkeit unabhängigen Umständen gerechtfertigt werden kann und ob die entsprechende Ungleichbehandlung in diesem Fall in einem angemessenen Verhältnis zu einem legitimerweise verfolgten Zweck steht (vgl. in diesem Sinne zu Art. 12 EG u. a. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 20, vom 5. Juni 2008, Wood, C-164/07, Slg. 2008, I-4143, Randnr. 13, und vom 16. Dezember 2008, Huber, C-524/06, Slg. 2008, I-0000, Randnr. 75).
  • EuGH, 28.04.1998 - C-120/95

    GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGE KÖNNEN IN EINEM ANDEREN MITGLIEDSTAAT MEDIZINISCHE

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Rein wirtschaftliche Gründe können weder eine Beschränkung der elementaren Grundsätze des freien Warenverkehrs und des freien Dienstleistungsverkehrs rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 28. April 1998, Decker, C-120/95, Slg. 1998, I-1831, Randnr. 39, und Kohll, C-158/96, Slg. 1998, I-1931, Randnr. 41) noch eine Diskriminierung aus Gründen der Staatsangehörigkeit im Anwendungsbereich des EAG-Vertrags.
  • EuGH, 04.02.1988 - 157/86

    Murphy / An Bord Telecom Eireann

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Wenn eine solche konforme Anwendung nicht möglich ist, ist das nationale Gericht verpflichtet, das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang anzuwenden und die Rechte, die dieses dem Einzelnen einräumt, zu schützen, indem es notfalls jede Bestimmung unangewandt lässt, deren Anwendung im konkreten Fall zu einem gemeinschaftsrechtswidrigen Ergebnis führen würde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Februar 1988, Murphy u. a., 157/86, Slg. 1988, 673, Randnr. 11, und vom 26. September 2000, Engelbrecht, C-262/97, Slg. 2000, I-7321, Randnrn.
  • EuGH, 26.09.2000 - C-262/97

    Engelbrecht

    Auszug aus EuGH, 27.10.2009 - C-115/08
    Wenn eine solche konforme Anwendung nicht möglich ist, ist das nationale Gericht verpflichtet, das Gemeinschaftsrecht in vollem Umfang anzuwenden und die Rechte, die dieses dem Einzelnen einräumt, zu schützen, indem es notfalls jede Bestimmung unangewandt lässt, deren Anwendung im konkreten Fall zu einem gemeinschaftsrechtswidrigen Ergebnis führen würde (vgl. u. a. Urteile vom 4. Februar 1988, Murphy u. a., 157/86, Slg. 1988, 673, Randnr. 11, und vom 26. September 2000, Engelbrecht, C-262/97, Slg. 2000, I-7321, Randnrn.
  • EuGH, 22.09.1988 - 187/87

    Land de Sarre / Ministre de l'Industrie

  • EuGH, 05.06.2008 - C-164/07

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DEN RECHTSVORSCHRIFTEN EINES STAATS ENTGEGEN, DIE IN

  • EuGH, 15.09.2005 - C-258/04

    DIE BELGISCHE REGELUNG, NACH DER EIN STAATSANGEHÖRIGER EINES ANDEREN

  • EuGH, 15.01.1986 - 44/84

    Hurd / Jones

  • EuGH, 08.10.1980 - 810/79

    Überschär

  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat

  • EuGH, 13.07.1993 - C-330/91

    The Queen / Inland Revenue Commissioners, ex parte Commerzbank

  • EuGH, 02.10.2008 - C-360/06

    Heinrich Bauer Verlag - Niederlassungsfreiheit - Steuerrecht - Körperschaftsteuer

  • EuGH, 21.02.2006 - C-152/03

    DIE DEUTSCHE REGELUNG, NACH DER DIE BERÜCKSICHTIGUNG "NEGATIVER EINKÜNFTE" AUS

  • EuGH, 29.03.1990 - 62/88

    Griechenland / Rat

  • EuGH, 20.03.1986 - 35/85

    Procureur de la République / Tissier

  • EuGH, 17.06.2021 - C-23/20

    Simonsen & Weel - Angabe von Schätzmenge/Schätzwert in der Vergabebekanntmachung

    Der Gerichtshof hat insoweit aus dem gesamten von dem einzelstaatlichen Gericht vorgelegten Material, insbesondere der Begründung der Vorlageentscheidung, diejenigen Elemente des Unionsrechts herauszuarbeiten, die unter Berücksichtigung des Gegenstands des Rechtsstreits einer Auslegung bedürfen (vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, EU:C:2009:660, Rn. 81, vom 22. März 2012, Nila?Ÿ u. a., C-248/11, EU:C:2012:166, Rn. 31, sowie vom 20. Dezember 2017, 1mpresa di Costruzioni Ing.
  • BVerfG, 19.07.2011 - 1 BvR 1916/09

    Anwendungserweiterung

    Es ist ein Grundprinzip des Unionsrechts (EuGH, Urteil vom 27. Oktober 2009 - C-115/08 Österreich/CEZ -, EuZW 2010, S. 26, Rn. 89; vgl. schon H. P. Ipsen, Europäisches Gemeinschaftsrecht, 1972, S. 592), das in den Grundfreiheiten weiter ausgestaltet wird.
  • EuGH, 22.06.2010 - C-188/10

    Melki - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Prüfung der Vereinbarkeit

    Nach ständiger Rechtsprechung muss das nationale Gericht das innerstaatliche Recht, das es anzuwenden hat, so weit wie möglich in Übereinstimmung mit den Anforderungen des Unionsrechts auslegen (Urteile vom 26. September 2000, Engelbrecht, C-262/97, Slg. 2000, I-7321, Randnr. 39, vom 27. Oktober 2009, CEZ, C-115/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 138, und vom 13. April 2010, Wall, C-91/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 70).
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