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   EuGH, 17.11.2009 - C-169/08   

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https://dejure.org/2009,1040
EuGH, 17.11.2009 - C-169/08 (https://dejure.org/2009,1040)
EuGH, Entscheidung vom 17.11.2009 - C-169/08 (https://dejure.org/2009,1040)
EuGH, Entscheidung vom 17. November 2009 - C-169/08 (https://dejure.org/2009,1040)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Staatliche Beihilfen - Art. 87 EG - Regionale Vorschriften, mit denen eine Steuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Presidente del Consiglio dei Ministri

    Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Staatliche Beihilfen - Art. 87 EG - Regionale Vorschriften, mit denen eine Steuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten ...

  • EU-Kommission PDF

    Presidente del Consiglio dei Ministri

    Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Staatliche Beihilfen - Art. 87 EG - Regionale Vorschriften, mit denen eine Steuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten ...

  • EU-Kommission

    Presidente del Consiglio dei Ministri

    Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Staatliche Beihilfen - Art. 87 EG - Regionale Vorschriften, mit denen eine Steuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung zur regionalen Besteuerung von zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten; Presidente del Consiglio dei Ministri gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 49; EG Art. 87
    Gemeinschaftswidrigkeit einer innerstaatlichen Regelung zur regionalen Besteuerung von zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten; Presidente del Consiglio dei Ministri gegen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Freier Dienstleistungsverkehr - DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN VON FLUGZEUGEN UND BOOTEN, DIE VON PERSONEN MIT STEUERLICHEM WOHNSITZ AUSSERHALB DER REGION ERHOBEN WIRD, VERSTÖSST GEGEN DAS GEMEINSCHAFTSRECHT

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Presidente del Consiglio dei Ministri

    Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 49 EG - Staatliche Beihilfen - Art. 87 EG - Regionale Vorschriften, mit denen eine Steuer auf zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von zum privaten Transport von Personen bestimmten Luftfahrzeugen und von Freizeitbooten ...

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Sondersteuer für Landungsboote auf Sardinien

  • spiegel.de (Pressemeldung)

    Berlusconi erstreitet günstigere Luxusreisen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    EuGH erklärt sardische Regionalsteuer auf Landungen von Privatflugzeugen und Freizeitbooten für gemeinschaftsrechtswidrig - Steuer behandelt Gebietsansässige und Gebietsfremde unterschiedlich

Sonstiges (5)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte Costituzionale (Italien), eingereicht am 21. April 2008 - Präsident des Ministerrats / Region Sardinien

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 49, EG Art 87
    Beihilfe; Boot; Luftfahrzeug; Regionale Steuer; Sardinien; Tourismus

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    EG Art 49, EG Art 87
    Regionale Steuer, Landungen von Luftfahrzeugen, Landungen von Freizeitbooten, Steuerwohnsitz, staatliche Beihilfe

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Corte costituzionale (Italien) - Auslegung der Art. 49 EG und 87 EG - Rechtsvorschriften einer Region, die eine Steuer für zu touristischen Zwecken durchgeführte Landungen von Luftfahrzeugen nur Unternehmen mit Steuerwohnsitz außerhalb von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (47)Neu Zitiert selbst (23)

  • EuGH, 06.09.2006 - C-88/03

    DER GERICHTSHOF WEIST DIE KLAGE PORTUGALS GEGEN DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    Die im Ausgangsverfahren fraglichen Steuervorschriften seien nämlich nicht in geografischer Hinsicht selektiv, denn nach der Auslegung des Gerichtshofs im Urteil vom 6. September 2006, Portugal/Kommission (C-88/03, Slg. 2006, I-7115), sei der Referenzrahmen für die Beurteilung der "Allgemeinheit" der Maßnahme derjenige der unterhalb der nationalstaatlichen Ebene angesiedelten Körperschaft, wenn diese über hinreichende Autonomie verfüge.

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass sich aus der von der Beklagten des Ausgangsverfahrens angeführten Rechtsprechung zwar ergibt, dass eine Maßnahme, die nicht vom nationalen Gesetzgeber, sondern von einer unterhalb der nationalstaatlichen Ebene angesiedelten Körperschaft erlassen wurde, nicht schon deshalb selektiv im Sinne von Art. 87 Abs. 1 EG ist, weil sie nur in dem Teil des Staatsgebiets Vergünstigungen gewährt, in dem sie Anwendung findet (vgl. Urteile Portugal/Kommission, oben angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 19.09.2000 - C-156/98

    Deutschland / Kommission

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Beihilfe nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, Darlehen oder Beteiligungen am Kapital von Unternehmen erfasst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Lasten verringern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte, und die somit, ohne Subventionen im strengen Sinne des Wortes darzustellen, diesen nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 25, und vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Wie die Kommission ausgeführt hat, stellen Steuervorschriften wie die im Ausgangsverfahren in Rede stehenden, nach denen bestimmte Unternehmen nicht zur Zahlung der fraglichen Steuer verpflichtet sind, auch wenn sie keine Übertragung öffentlicher Mittel vorsehen, eine staatliche Beihilfe dar, sofern sie einen Verzicht der betroffenen Körperschaften auf die Steuereinnahmen darstellen, die sie normalerweise hätten erzielen können (Urteil Deutschland/Kommission, oben angeführt, Randnrn.

  • EuGH, 14.02.1995 - C-279/93

    Finanzamt Köln-Altstadt / Schumacker: Deutsche Pendlerbesteuerung und EU-Recht

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    Die Regione Sardegna macht jedoch geltend, dass sich Gebietsansässige und Gebietsfremde angesichts des Charakters und des Zwecks der regionalen Landungssteuer, die der Gewährleistung des Umweltschutzes diene, nicht in einer objektiv vergleichbaren Situation befänden und dass ihre unterschiedliche Behandlung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs und insbesondere des Urteils vom 14. Februar 1995, Schumacker (C-279/93, Slg. 1995, I-225), somit keine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstelle.

    Der Gerichtshof hat insofern zwar zur direkten Besteuerung entschieden, dass sich Gebietsansässige und Gebietsfremde in der Regel nicht in einer gleichartigen Situation befinden, da zwischen ihnen sowohl hinsichtlich der Einkunftsquelle als auch hinsichtlich der persönlichen Steuerkraft oder der Berücksichtigung ihrer persönlichen Lage und ihres Familienstands objektive Unterschiede bestehen (vgl. insbesondere Urteil Schumacker, Randnrn.

  • EuGH, 16.10.2008 - C-527/06

    BEI DER BERECHNUNG DES STEUERPFLICHTIGEN EINKOMMENS IM

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    31 bis 33, und Urteil vom 16. Oktober 2008, Renneberg, C-527/06, Slg. 2008, I-7735, Randnr. 59).

    Eine unterschiedliche Behandlung von Gebietsansässigen und Gebietsfremden stellt somit eine gemäß Art. 49 EG verbotene Beschränkung der Freizügigkeit dar, wenn in Bezug auf die fragliche Steuer kein objektiver Unterschied besteht, der die unterschiedliche Behandlung der verschiedenen Kategorien von Steuerpflichtigen rechtfertigen könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Renneberg, Randnr. 60).

  • EuGH, 01.07.2008 - C-341/06

    Chronopost und La Poste / UFEX u.a. - Rechtsmittel - Ordnungsgemäßheit des

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Begriff der Beihilfe nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs nicht nur positive Leistungen wie Subventionen, Darlehen oder Beteiligungen am Kapital von Unternehmen erfasst, sondern auch Maßnahmen, die in verschiedener Form die Lasten verringern, die ein Unternehmen sonst zu tragen hätte, und die somit, ohne Subventionen im strengen Sinne des Wortes darzustellen, diesen nach Art und Wirkung gleichstehen (vgl. insbesondere Urteile vom 19. September 2000, Deutschland/Kommission, C-156/98, Slg. 2000, I-6857, Randnr. 25, und vom 1. Juli 2008, Chronopost und La Poste/UFEX u. a., C-341/06 P und C-342/06 P, Slg. 2008, I-4777, Randnr. 123 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 23.03.2006 - C-237/04

    Enirisorse - Staatliche Beihilfen - Artikel 87 EG und 88 EG - Begriff der

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    Erstens muss es sich um eine staatliche Maßnahme oder eine Maßnahme unter Inanspruchnahme staatlicher Mittel handeln, zweitens muss die Maßnahme geeignet sein, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten zu beeinträchtigen, drittens muss dem Begünstigten durch sie ein Vorteil gewährt werden, und viertens muss sie den Wettbewerb verfälschen oder zu verfälschen drohen (vgl. insbesondere Urteil vom 23. März 2006, Enirisorse, C-237/04, Slg. 2006, I-2843, Randnrn.
  • EuGH, 08.11.2001 - C-143/99

    Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    Aus dieser Rechtsprechung ergibt sich jedoch auch, dass zur Beurteilung der Selektivität einer Maßnahme, die von einer unterhalb der nationalstaatlichen Ebene angesiedelten Körperschaft, die über eine gegenüber der Zentralregierung autonome Stellung wie diejenige der Regione Sardegna verfügt, erlassen wurde, zu prüfen ist, ob diese Maßnahme im Hinblick auf das mit ihr verfolgte Ziel bestimmte Unternehmen gegenüber anderen Unternehmen, die sich innerhalb der Rechtsordnung, in der die Körperschaft ihre Befugnisse ausübt, in einer vergleichbaren tatsächlichen und rechtlichen Situation befinden, begünstigt (vgl. Urteile vom 8. November 2001, Adria-Wien Pipeline und Wietersdorfer & Peggauer Zementwerke, C-143/99, Slg. 2001, I-8365, Randnr. 41, und Portugal/Kommission, oben angeführt, Randnrn.
  • EuGH, 18.06.2009 - C-303/07

    Aberdeen Property Fininvest Alpha - Niederlassungsfreiheit - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    Der Gerichtshof hat anerkannt, dass die Notwendigkeit der Wahrung der Kohärenz des Steuersystems eine Beschränkung der Ausübung der vom Vertrag gewährleisteten Grundfreiheiten rechtfertigen kann, er hat jedoch darauf hingewiesen, dass ein solcher Rechtfertigungsgrund erfordert, dass ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen dem betreffenden steuerlichen Vorteil und dessen Ausgleich durch eine bestimmte steuerliche Belastung besteht, wobei die Unmittelbarkeit dieses Zusammenhangs im Hinblick auf das Ziel der fraglichen Regelung zu beurteilen ist (vgl. insbesondere Urteil vom 18. Juni 2009, Aberdeen Property Fininvest Alpha, C-303/07, Slg. 2009, I-0000, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2008 - C-428/06

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DIE KRITERIEN, ANHAND DEREN SICH AUF DEM GEBIET DER

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    53 und 57, und vom 11. September 2008, UGT-Rioja u. a., C-428/06 bis C-434/06, Slg. 2008, I-6747, Randnrn.
  • EuGH, 09.09.2004 - C-454/03

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 17.11.2009 - C-169/08
    Zu der Frage, ob die im Ausgangsverfahren fraglichen Vorschriften eine Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs darstellen, ist vorab darauf hinzuweisen, dass eine nationale abgabenrechtliche Maßnahme, die die Ausübung des freien Dienstleistungsverkehrs behindert, unabhängig davon eine verbotene Maßnahme darstellen kann, ob sie vom Staat selbst oder von einer Gebietskörperschaft ausgeht (vgl. insbesondere Urteil vom 8. September 2005, Mobistar und Belgacom Mobile, C-544/03 und C-454/03, Slg. 2005, I-7723, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 25.07.1991 - C-353/89

    Kommission / Niederlande

  • EuGH, 01.04.2008 - C-212/06

    BESTIMMTE ASPEKTE DES FLÄMISCHEN SYSTEMS DER PFLEGEVERSICHERUNG STEHEN IM

  • EuGH, 10.03.2009 - C-169/07

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG ÜBER DIE ERRICHTUNG PRIVATER KRANKENANSTALTEN IST

  • EuGH, 05.03.2009 - C-222/07

    EIN MITGLIEDSTAAT DARF FERNSEHVERANSTALTER VERPFLICHTEN, EINEN TEIL IHRER

  • EuGH, 08.09.2005 - C-544/03

    Mobistar - Artikel 59 EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Artikel 49 EG) -

  • EuGH, 22.05.2003 - C-355/00

    Freskot

  • EuGH, 13.12.2007 - C-250/06

    DIE ERTEILUNG DES "MUST CARRY"-STATUS AN RUNDFUNKVERANSTALTER KANN DURCH

  • EuGH, 11.09.2007 - C-76/05

    Schwarz und Gootjes-Schwarz - Art. 8a EG-Vertrag (nach Änderung jetzt Art. 18 EG)

  • EuGH, 07.12.1993 - C-109/92

    Wirth / Landeshauptstadt Hannover

  • EuGH, 09.09.2004 - C-72/03

    Carbonati Apuani - Abgabe zollgleicher Wirkung - Abgabe auf im Gebiet einer

  • EuGH, 30.01.2007 - C-150/04

    Kommission / Dänemark - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freizügigkeit

  • EuGH, 31.01.1984 - 286/82

    Luisi und Carbone / Ministero dello Tesoro

  • EuGH, 27.09.1988 - 263/86

    Belgischer Staat / Humbel

  • EuGH, 21.12.2016 - C-20/15

    Nach Ansicht des Gerichtshofs hat das Gericht der EU einen Rechtsfehler begangen,

    49 So gehe aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs hervor, dass die Gruppe der durch einen Steuervorteil begünstigten Unternehmen hinreichend gekennzeichnet sei, wenn die Kommission habe nachweisen können, dass der in Rede stehende Vorteil nur Unternehmen, die nur einem Wirtschaftszweig angehörten und bestimmte Transaktionen durchführten (Urteil vom 15. Dezember 2005 , Unicredito Italiano, C-148/04, EU:C:2005:774), nur Unternehmen in einer bestimmten Rechtsform (Urteil vom 10. Januar 2006 , Cassa di Risparmio di Firenze u. a., C-222/04, EU:C:2006:8), einer bestimmten Betriebsgröße (Urteil vom 13. Februar 2003 , Spanien/Kommission, C-409/00, EU:C:2003:92) oder nur Unternehmen, deren Sitz sich außerhalb einer bestimmten Region befinde (Urteil vom 17. November 2009 , Presidente del Consiglio dei Ministri, C-169/08, EU:C:2009:709), zugutekomme.
  • EuGH, 11.03.2010 - C-384/08

    Attanasio Group - Art. 43 EG und 48 EG - Regionale Regelung, in der verbindliche

    Jedoch setzt die Rechtfertigung einer Beschränkung der durch den Vertrag verbürgten Grundfreiheiten, abgesehen vom Bestehen eines legitimen Ziels im Hinblick auf das Unionsrecht, voraus, dass die in Frage stehende Maßnahme geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und dass sie nicht über das hinausgeht, was zur Erreichung dieses Ziels erforderlich ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 26. November 2002, 0teiza Olazabal, C-100/01, Slg. 2002, I-10981, Randnr. 43, vom 16. Oktober 2008, Renneberg, C-527/06, Slg. 2008, I-7735, Randnr. 81, vom 11. Juni 2009, X und Passenheim-van Schoot, C-155/08 und C-157/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 47, und vom 17. November 2009, Presidente del Consiglio dei Ministri, C-169/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 42).

    Außerdem ist eine nationale Regelung nur dann geeignet, die Erreichung des geltend gemachten Ziels zu gewährleisten, wenn sie tatsächlich dem Anliegen gerecht wird, es in kohärenter und systematischer Weise zu erreichen (vgl. u. a. Urteile Hartlauer, Randnr. 55, und Presidente del Consiglio dei Ministri, Randnr. 42).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.04.2015 - C-66/14

    Finanzamt Linz - Steuerrecht - Nationale Körperschaftsteuer -

    15 - Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Presidente del Consiglio dei Ministri (C-169/08, EU:C:2009:420, Nrn. 119 bis 122).

    28 - Vgl. u. a. Urteile Verkooijen (C-35/98, EU:C:2000:294, Rn. 57), Bosal (C-168/01, EU:C:2003:479, Rn. 30), DI VI Finanziaria SAPA di Diego della Valle (C-380/11, EU:C:2012:552, Rn. 47) und Grünewald (C-559/13, EU:C:2015:109, Rn. 49); zu Ausnahmen von diesem Grundsatz vgl. u. a. Urteile Manninen (C-319/02, EU:C:2004:484, Rn. 45 und 46) und Presidente del Consiglio dei Ministri (C-169/08, EU:C:2009:709, Rn. 47 bis 49); vgl. zudem meine Schlussanträge in der Rechtssache Manninen (C-319/02, EU:C:2004:164, Nrn. 50 bis 65).

    30 - Siehe nur Urteile Deutsche Shell (C-293/06, EU:C:2008:129, Rn. 39), Presidente del Consiglio dei Ministri (C-169/08, EU:C:2009:709, Rn. 47) und Emerging Markets Series of DFA Investment Trust Company (C-190/12, EU:C:2014:249, Rn. 92); vgl. ähnlich bereits Urteil Manninen (C-319/02, EU:C:2004:484, Rn. 43).

    62 - Siehe meine Schlussanträge in der Rechtssache Presidente del Consiglio dei Ministri (C-169/08, EU:C:2009:420, Nr. 134).

    64 - Urteil Presidente del Consiglio dei Ministri (C-169/08, EU:C:2009:709).

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