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   EuGH, 12.02.2009 - C-45/07   

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https://dejure.org/2009,9182
EuGH, 12.02.2009 - C-45/07 (https://dejure.org/2009,9182)
EuGH, Entscheidung vom 12.02.2009 - C-45/07 (https://dejure.org/2009,9182)
EuGH, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - C-45/07 (https://dejure.org/2009,9182)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, 71 EG und 80 Abs. 2 EG - Sicherheit im Seeverkehr - Kontrolle von Schiffen und Hafenanlagen - Völkerrechtliche Verträge - Jeweilige Befugnisse der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, 71 EG und 80 Abs. 2 EG - Sicherheit im Seeverkehr - Kontrolle von Schiffen und Hafenanlagen - Völkerrechtliche Verträge - Jeweilige Befugnisse der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, 71 EG und 80 Abs. 2 EG - Sicherheit im Seeverkehr - Kontrolle von Schiffen und Hafenanlagen - Völkerrechtliche Verträge - Jeweilige Befugnisse der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten

  • EU-Kommission

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, 71 EG und 80 Abs. 2 EG - Sicherheit im Seeverkehr - Kontrolle von Schiffen und Hafenanlagen - Völkerrechtliche Verträge - Jeweilige Befugnisse der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten“

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedsstaats durch Vorlage eines Vorschlages bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation betreffend die Kontrolle von Schiffen und Hafenanlagen; Berechtigung eines Mitgliedsstaats zur Ergreifung von einseitigen Abwehrmaßnahmen zwecks ...

  • Judicialis

    EG Art. 10; ; EG Art. 71; ; EG Art. 80 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 10; EG Art. 71; EG Art. 80 Abs. 2
    Vertragsverletzung Griechenlands durch Überschreitung der Befugnisse eines Mitgliedstaats bei der Kontrolle von Schiffen und Hafenanlagen - [Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Hellenische Republik]

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Griechenland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 10 EG, 71 EG und 80 Abs. 2 EG - Sicherheit im Seeverkehr - Kontrolle von Schiffen und Hafenanlagen - Völkerrechtliche Verträge - Jeweilige Befugnisse der Gemeinschaft und der Mitgliedstaaten

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 2. Februar 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Hellenische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Art. 10, 71 und 80 Abs. 2 EG-Vertrag - Vorlage eines Vorschlags, der in einen Bereich der ausschließlichen Außenzuständigkeit der Gemeinschaft fällt (Sicherheit der Seeschifffahrt) an eine internationale ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (18)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.03.1993 - Gutachten 2/91

    Gemeinsame Zuständigkeit für den Abschluss des Übereinkommens der IAO für

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-45/07
    Im Übrigen schließt die Tatsache, dass die Gemeinschaft nicht Mitglied einer internationalen Organisation ist, nicht die Möglichkeit aus, dass die Außenkompetenz der Gemeinschaft insbesondere über die Mitgliedstaaten, die im Interesse der Gemeinschaft gemeinsam handeln, tatsächlich ausgeübt wird (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/91 vom 19. März 1993, Slg. 1993, I-1061, Randnr. 5).
  • EuGH, 23.05.1996 - C-5/94

    The Queen / Ministry of Agriculture, Fisheries und Food, ex parte Hedley Lomas

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-45/07
    Denn ein Mitgliedstaat ist nicht berechtigt, einseitig Ausgleichs- oder Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um einer möglichen Missachtung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften durch ein Organ entgegenzuwirken (vgl. entsprechend Urteil vom 23. Mai 1996, Hedley Lomas, C-5/94, Slg. 1996, I-2553, Randnr. 20 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.07.2000 - C-62/98

    Kommission / Portugal

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-45/07
    Es ist jedoch festzustellen, dass Art. 307 Abs. 1 EG nur anzuwenden wäre, wenn eine Verpflichtung aus einem von der Hellenischen Republik vor ihrem Beitritt zur Gemeinschaft geschlossenen internationalen Übereinkommen, durch das dieser Staat Mitglied der IMO geworden ist, mit einer Verpflichtung aus dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. Juli 2000, Kommission/Portugal, C-62/98, Slg. 2000, I-5171, Randnrn.
  • EuGH, 31.03.1971 - 22/70

    Kommission / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-45/07
    Hierzu ist zunächst festzustellen, dass in Art. 3 Abs. 1 Buchst. f EG die Einführung einer gemeinsamen Politik auf dem Gebiet des Verkehrs unter den Zielen der Gemeinschaft besonders erwähnt ist (vgl. auch Urteil vom 31. März 1971, Kommission/Rat, "AETR", 22/70, Slg. 1971, 263, Randnr. 20).
  • EuGH, 27.09.1988 - 204/86

    Griechenland / Rat

    Auszug aus EuGH, 12.02.2009 - C-45/07
    Im Übrigen könnte ein Gentlemen's Agreement, wenn es die Tragweite hätte, die die Hellenische Republik ihm zuspricht, sich auf keinen Fall auf die Verteilung der Kompetenzen zwischen den Mitgliedstaaten und der Gemeinschaft, die sich aus den Vorschriften des Vertrags ergibt, auswirken, indem es einem Mitgliedstaat, der im Rahmen seiner Beteiligung an einer internationalen Organisation einzeln auftritt, ermöglicht, Verpflichtungen einzugehen, die die Gemeinschaftsrechtsnormen, die zur Verwirklichung der Vertragsziele ergangen sind, beeinträchtigen könnten (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. September 1988, Griechenland/Rat, 204/86, Slg. 1988, 5323, Randnr. 17).
  • BGH, 03.03.2016 - I ZB 2/15

    BGH legt Europäischem Gerichtshof Fragen zur Wirksamkeit von

    Durch den Beitritt zur Union haben die Mitgliedstaaten ihre völkerrechtliche Dispositionsbefugnis beschränkt und untereinander auf die Ausübung mit dem Unionsrecht kollidierender völkervertraglicher Rechte verzichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - C-45/07, Slg. 2009, I-701 Rn. 17 - Kommission/Griechenland).
  • BGH, 31.10.2018 - I ZB 2/15

    Aufhebung eines Schiedsspruchs: Aufhebungsgrund des Fehlens einer

    Wie der Senat bereits in seinem Vorlagebeschluss ausgeführt hat (BGH, SchiedsVZ 2016, 328 Rn. 85), haben die Mitgliedstaaten durch den Beitritt zur Union ihre völkerrechtliche Dispositionsbefugnis beschränkt und untereinander auf die Ausübung mit dem Unionsrecht kollidierender völkervertraglicher Rechte verzichtet (vgl. EuGH, Urteil vom 12. Februar 2009 - C-45/07, Slg. 2009, I-701 Rn. 17 - Kommission/Griechenland).
  • EuGH, 27.03.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 258

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs ist ein Mitgliedstaat jedoch nicht berechtigt, einseitig Ausgleichs- oder Abwehrmaßnahmen zu ergreifen, um einer behaupteten Missachtung unionsrechtlicher Vorschriften durch ein Organ abzuhelfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland, C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 26).

    Die Bundesrepublik Deutschland kann ihr Verhalten weder durch eine etwaige Verletzung der Verpflichtung zu loyaler Zusammenarbeit durch die Unionsorgane (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland, C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 26) noch durch Schwierigkeiten im Zusammenhang mit dem Beitritt der Union zur OTIF rechtfertigen.

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.11.2023 - C-516/22

    Kommission/ Vereinigtes Königreich (Arrêt de la Cour suprême) -

    85 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland (C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 35).
  • EuGH, 05.04.2022 - C-161/20

    Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale)

    In diesem Zusammenhang dürfen die Mitgliedstaaten nicht daran gehindert werden, Eingaben an diese Organisation zu übermitteln, unabhängig davon, ob diese Bereiche betreffen, die in die ausschließliche Zuständigkeit der Union oder in eine Zuständigkeit fallen, die die Union mit den Mitgliedstaaten teilt (vgl. in diesem Sinne Gutachten 2/91 [Übereinkommen Nr. 170 der IAO] vom 19. März 1993, EU:C:1993:106, Rn. 5, Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland, C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 31, und Gutachten 1/13 [Beitritt von Drittstaaten zum Haager Übereinkommen] vom 14. Oktober 2014, EU:C:2014:2303, Rn. 44).

    Was als Viertes und Letztes das Vorbringen der Kommission betrifft, wonach die Republik Kroatien die streitige Eingabe nicht habe übermitteln können, ohne gegen die Außenzuständigkeit der Union und die Befugnis der Kommission zur Vertretung nach außen zu verstoßen, trifft es zu, dass allein der Umstand, dass die Union nicht Mitglied einer internationalen Organisation ist, einem Mitgliedstaat, der im Rahmen seiner Beteiligung an einer internationalen Organisation einzeln auftritt, nicht erlaubt, Verpflichtungen einzugehen, die die Unionsrechtsnormen, die zur Verwirklichung der Vertragsziele ergangen sind, beeinträchtigen könnten (Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland, C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 30).

  • EuGH, 07.10.2014 - C-399/12

    Deutschland / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen

    Fällt der betroffene Bereich unter eine Zuständigkeit der Union wie die in der vorstehenden Randnummer beschriebene, ist die Union dadurch, dass sie an der betreffenden internationalen Übereinkunft nicht beteiligt ist, nicht daran gehindert, von dieser Zuständigkeit Gebrauch zu machen, indem sie im Rahmen ihrer Organe einen Standpunkt festlegt, der insbesondere über die Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien dieser Übereinkunft sind und im Interesse der Union gemeinsam handeln, in deren Namen in dem durch die Übereinkunft eingesetzten Gremium zu vertreten ist (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 30 und 31; vgl. in diesem Sinne auch Gutachten 2/91, EU:C:1993:106, Rn. 5).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.04.2014 - C-399/12

    Deutschland / Rat - Internationale Organisationen - Vertragsschlussverfahren -

    65 - Gutachten 2/91 (EU:C:1993:106, Rn. 5); Urteil Kommission/Griechenland (C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 31).

    91 - Gutachten 2/91 (EU:C:1993:106, Rn. 5); Urteil Kommission/Griechenland (EU:C:2009:81, Rn. 31), Schlussanträge von Generalanwalt Bot in der Rechtssache Kommission/Griechenland (C-45/07, EU:C:2008:642, Nr. 47).

  • EuGH, 20.04.2010 - C-246/07

    Kommission / Schweden - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen

    Der vorliegende Rechtsstreit unterscheidet sich insofern von der Situation, die dem Urteil vom 12. Februar 2009, Kommission/Griechenland (C-45/07, Slg. 2009, I-701), zugrunde lag, in dem es um eine ausschließliche Zuständigkeit ging.
  • Generalanwalt beim EuGH, 13.05.2014 - Gutachten 1/13

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Antrag auf Gutachten nach Art. 218

    Zu dieser Möglichkeit einer mittelbaren Ausübung der Außenkompetenz der Union vgl. auch Urteil Kommission/Griechenland (C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 31).

    142 - Diese Loyalitätspflicht bedeutet, dass die Mitgliedstaaten, auch wenn sie das Recht behalten, Beziehungen zu Drittstaaten einzugehen, die Union nicht bei der Ausübung ihrer Zuständigkeiten behindern und die Verwirklichung der Ziele der Verträge nicht gefährden dürfen, auch nicht durch Verpflichtungen, die sie im Rahmen ihrer Beteiligung an einer internationalen Organisation eingehen (vgl. Urteil Kommission/Griechenland, EU:C:2009:81, Rn. 29 und 30, Neframi, E., "Renforcement des obligations des États membres dans le domaine des relations extérieures", Revue trimestrielle de droit européen , 2009, S. 601 ff., sowie Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Kommission/Rat, EU:C:2014:224, Nr. 98).

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.04.2016 - C-455/14

    H / Rat und Kommission - Rechtsmittel - Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik

    32 - Urteil Kommission/Griechenland (C-45/07, EU:C:2009:81, Rn. 26).
  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2017 - C-16/16

    Belgien / Kommission - Rechtsmittel - Schutz von Verbrauchern -

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.04.2014 - C-114/12

    Kommission / Rat - Aushandlung eines Übereinkommens des Europarats zum Schutz der

  • EuGH, 26.11.2014 - C-66/13

    Green Network - Vorlage zur Vorabentscheidung - Nationale Regelung zur Förderung

  • Generalanwalt beim EuGH, 09.01.2019 - C-620/16

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung - Art. 258 AEUV - Beschluss des

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.03.2022 - C-159/20

    Nach Auffassung von Generalanwältin Capeta hat Dänemark dadurch, dass es

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-687/15

    Kommission / Rat - Nichtigkeitsklage - Auswärtiges Handeln der Europäischen Union

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.11.2021 - C-161/20

    Kommission/ Rat (Organisation maritime internationale)

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2009 - C-246/07

    Kommission / Schweden

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