Rechtsprechung
   EuGH, 04.03.2010 - C-198/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,4284
EuGH, 04.03.2010 - C-198/08 (https://dejure.org/2010,4284)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - C-198/08 (https://dejure.org/2010,4284)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - C-198/08 (https://dejure.org/2010,4284)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,4284) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung durch Erhebung anderer Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; Europäische Kommission gegen Republik Österreich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung durch Erhebung anderer Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer; Europäische Kommission gegen Republik Österreich

  • datenbank.nwb.de

    Staatlich festgelegte Mindestpreise für Tabakerzeugnisse

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/59/EG - Andere Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer - Art. 9 Abs. 1 - Freie Bestimmung der Kleinverkaufshöchstpreise ihrer Erzeugnisse durch Hersteller und Einführer - Nationale Regelung, die einen ...

  • aerztezeitung.de (Pressemeldung)

    EU-Gericht verbietet Mindestpreise für Zigaretten

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. Mai 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Republik Österreich

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    EGRL 59/95 Art 9 Abs 1, RL 95/59/EG Art 9 Abs 1
    Mindestverkaufspreis; Preis; Verbrauchsteuer; Zigaretten

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzungsverfahren - Verstoß gegen Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59/EG des Rates vom 27. November 1995 über die anderen Verbrauchsteuern auf Tabakwaren als die Umsatzsteuer (ABl. L 291, S. 40) - Staatliche Festsetzung von Mindestverkaufspreisen für Tabakwaren

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.10.2000 - C-216/98

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-198/08
    Folglich weise diese Regelung eine geringere Eingriffsintensität auf als die Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), und vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), untersucht worden seien und z. B. eine mindestens 20%ige Erhöhung der Preise gegenüber den geltenden Preisen vorgesehen hätten.

    Zu diesem Zweck bestimmt Art. 8 Abs. 1 der Richtlinie 95/59, dass in der Gemeinschaft hergestellte Zigaretten und aus Drittländern eingeführte Zigaretten in jedem Mitgliedstaat einer nach dem Kleinverkaufshöchstpreis einschließlich Zöllen berechneten proportionalen Verbrauchsteuer sowie einer nach Erzeugniseinheit berechneten spezifischen Verbrauchsteuer unterliegen (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 19).

    Insoweit sieht Art. 9 Abs. 1 dieser Richtlinie vor, dass die Hersteller bzw. ihre Vertreter oder Beauftragten in der Gemeinschaft sowie die Einführer aus Drittländern für jedes ihrer Erzeugnisse den Kleinverkaufshöchstpreis frei bestimmen, um sicherzustellen, dass zwischen ihnen tatsächlich Wettbewerb herrscht (Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 20).

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valesko, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).

  • EuGH, 27.02.2002 - C-302/00
    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-198/08
    Folglich weise diese Regelung eine geringere Eingriffsintensität auf als die Bestimmungen der Mitgliedstaaten, die insbesondere in den Urteilen vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, Slg. 2000, I-8921), und vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich (C-302/00, Slg. 2002, I-2055), untersucht worden seien und z. B. eine mindestens 20%ige Erhöhung der Preise gegenüber den geltenden Preisen vorgesehen hätten.

    In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, dass Art. 30 EG nicht dahin verstanden werden kann, dass er andere als die in den Art. 28 EG und 29 EG genannten Maßnahmen der mengenmäßigen Einfuhr- und Ausfuhrbeschränkung und Maßnahmen gleicher Wirkung zuließe (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 27. Februar 2002, Kommission/Frankreich, Randnr. 33).

    Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten, wenn sie definitiv ausschließen möchten, dass die Hersteller oder die Einführer - auch vorübergehend - die Auswirkung der Steuern auf den Kleinverkaufspreis von Tabakwaren dadurch auffangen, dass sie diese nicht kostendeckend verkaufen, insbesondere frei, den Verkauf von Tabakwaren zu einem Preis, der unter der Summe der Gestehungskosten und der Gesamtheit der Abgaben liegt, zu verbieten, dabei aber den Herstellern und Einführern gleichzeitig zu ermöglichen, aus etwaigen niedrigeren Gestehungskosten tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 53, und Kommission/Irland, Randnr. 55).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-197/08

    DIE ÖSTERREICHISCHE REGELUNG, MIT DER EINE STEUERBEFREIUNG FÜR AUS SLOWENIEN

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-198/08
    Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren kann daher nicht als mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59 vereinbar angesehen werden, wenn seine Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-197/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 38, und Kommission/Irland, C-221/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 41).
  • EuGH, 05.10.2006 - C-140/05

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-198/08
    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die Steuervorschriften bei Tabakwaren ein wichtiges und wirksames Instrument zur Bekämpfung des Konsums dieser Waren und damit zum Schutz der öffentlichen Gesundheit darstellen (Urteil vom 5. Oktober 2006, Valesko, C-140/05, Slg. 2006, I-10025, Randnr. 58) und dass das Ziel, sicherzustellen, dass für diese Waren hohe Preise festgesetzt werden, in angemessener Weise durch eine erhöhte Besteuerung der Tabakwaren verfolgt werden kann, da sich die Verbrauchsteuererhöhungen früher oder später in einer Erhöhung der Kleinverkaufspreise niederschlagen müssen, ohne dass dies den Grundsatz der freien Preisfestsetzung antasten würde (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Griechenland, Randnr. 31).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2018 - C-596/17

    Japan Tobacco International und Japan Tobacco International France - Vorlage zur

    23 Vgl. Urteile vom 19. Oktober 2000, Kommission/Griechenland (C-216/98, EU:C:2000:571, Rn. 20), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 28), vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 36), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 39), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 38).

    30 Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45), und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41).

    32 Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 38), vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 30), vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41), und vom 24. Juni 2010, Kommission/Italien (C-571/08, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:367, Rn. 40).

  • EuGH, 04.03.2010 - C-197/08

    Die Regelungen Frankreichs, Österreichs und Irlands, mit denen

    Ein System von Kleinverkaufsmindestpreisen für Tabakwaren kann daher nicht als mit Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 95/59 vereinbar angesehen werden, wenn seine Ausgestaltung es nicht unter allen Umständen ausschließt, dass der Wettbewerbsvorteil, der sich für bestimmte Hersteller oder Einführer solcher Erzeugnisse aus niedrigeren Gestehungskosten ergeben könnte, beeinträchtigt wird und es dadurch zu einer Wettbewerbsverzerrung kommt (vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich, C-198/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 30, und Kommission/Irland, C-221/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 41).

    Darüber hinaus steht es den Mitgliedstaaten, wenn sie definitiv ausschließen möchten, dass die Hersteller oder die Einführer - auch vorübergehend - die Auswirkung der Steuern auf den Kleinverkaufspreis von Tabakwaren dadurch auffangen, dass sie diese nicht kostendeckend verkaufen, insbesondere frei, den Verkauf von Tabakwaren zu einem Preis, der unter der Summe der Gestehungskosten und der Gesamtheit der Abgaben liegt, zu verbieten, dabei aber den Herstellern und Einführern gleichzeitig zu ermöglichen, aus etwaigen niedrigeren Gestehungskosten tatsächlich einen Wettbewerbsvorteil zu ziehen (vgl. Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 43, und Kommission/Irland, Randnr. 55).

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.10.2016 - C-126/15

    Kommission / Portugal - Steuerrecht - Verbrauchsteuer auf Tabakwaren - Richtlinie

    10 - Vgl. den 16. Erwägungsgrund der Richtlinie 2011/64/EU des Rates vom 21. Juni 2011 über die Struktur und die Sätze der Verbrauchsteuern auf Tabakwaren (ABl. L 176, S. 24) sowie Urteile Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54).

    11 - Vgl. Urteile Valesko (C-140/05, EU:C:2006:647, Rn. 58), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111, Rn. 52), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 45) und Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association

    23 - Vgl. für einen Mindestverkaufspreis von Wacholder Urteil van Tiggele (82/77, EU:C:1978:10), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von verarbeiteten Tabakerzeugnissen Urteile Kommission/Belgien (C-287/89, EU:C:1991:188), Kommission/Frankreich (C-197/08, EU:C:2010:111), Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112), Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113) sowie Kommission/Italien (C-571/08, EU:C:2010:367), für einen Mindestpreis für den Einzelhandelsverkauf von Treibstoffen Urteil Cullet und Chambre syndicale des réparateurs automobiles et détaillants de produits pétroliers (231/83, EU:C:1985:29) und für einen Mindestverkaufspreis von Brot Urteil Edah (80/85 und 159/85, EU:C:1986:426).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-221/15

    Etablissements Fr. Colruyt - Richtlinie 2011/64/EU - Verbrauchsteuern auf

    17 - Vgl. Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Österreich (C-198/08, EU:C:2010:112, Rn. 30), und vom 4. März 2010, Kommission/Irland (C-221/08, EU:C:2010:113, Rn. 41).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht