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   EuGH, 04.03.2010 - C-241/08   

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https://dejure.org/2010,4905
EuGH, 04.03.2010 - C-241/08 (https://dejure.org/2010,4905)
EuGH, Entscheidung vom 04.03.2010 - C-241/08 (https://dejure.org/2010,4905)
EuGH, Entscheidung vom 04. März 2010 - C-241/08 (https://dejure.org/2010,4905)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 2 und 3 - Fehlerhafte Umsetzung - Besondere Schutzgebiete - Erhebliche Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt - 'Nicht störender' Charakter bestimmter Tätigkeiten - ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 2 und 3 - Fehlerhafte Umsetzung - Besondere Schutzgebiete - Erhebliche Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt - "Nicht störender" Charakter bestimmter Tätigkeiten - ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 2 und 3 - Fehlerhafte Umsetzung - Besondere Schutzgebiete - Erhebliche Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt - "Nicht störender" Charakter bestimmter Tätigkeiten - ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 2 und 3 - Fehlerhafte Umsetzung - Besondere Schutzgebiete - Erhebliche Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt - ‚Nicht störender‘ Charakter bestimmter Tätigkeiten - ...

  • Wolters Kluwer

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; Vertragsverletzung durch fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG; Europäische Kommission gegen Französische Republik

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen; Vertragsverletzung durch fehlerhafte Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG; Europäische Kommission gegen Französische Republik

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Frankreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Art. 6 Abs. 2 und 3 - Fehlerhafte Umsetzung - Besondere Schutzgebiete - Erhebliche Auswirkungen eines Projekts auf die Umwelt - "Nicht störender" Charakter bestimmter Tätigkeiten - ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 2. Juni 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Französische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nichtkorrekte Umsetzung der Bestimmungen von Art. 6 Abs. 2 und 3 der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7)

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (32)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 14.04.2005 - C-441/03

    Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinien

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
    Zum anderen ergibt sich die Verpflichtung zur Prüfung von Alternativlösungen zu einem Plan oder einem Projekt nicht aus Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie, sondern aus Art. 6 Abs. 4 (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. April 2005, Kommission/Niederlande, C-441/03, Slg. 2005, I-3043, Randnrn.

    Gemäß Art. 6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie ist nämlich die dort u. a. vorgesehene Prüfung, ob Alternativlösungen vorhanden sind, nur dann vorzunehmen, wenn die Ergebnisse der Verträglichkeitsprüfungen nach Art. 6 Abs. 3 dieser Richtlinie negativ sind, der Plan oder das Projekt aber trotzdem aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses durchzuführen ist (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnrn.

    Deshalb kann die nach Art. 6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie verlangte Prüfung von Alternativlösungen kein Aspekt sein, den die zuständigen nationalen Behörden im Rahmen der Verträglichkeitsprüfung nach Art. 6 Abs. 3 berücksichtigen müssen (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Niederlande, Randnr. 28).

  • EuGH, 13.12.2007 - C-418/04

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
    Erstens ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 6 Abs. 2 und 3 der Habitatrichtlinie das gleiche Schutzniveau gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Randnr. 36, sowie vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland, C-418/04, Slg. 2007, I-10947, Randnr. 263).

    Zum einen setzt nach ständiger Rechtsprechung die Verträglichkeitsprüfung, die nach Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie vorzunehmen ist, voraus, dass unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sämtliche Aspekte des Plans oder des Projekts zu ermitteln sind, die für sich oder in Verbindung mit anderen Plänen oder Projekten die Ziele der Erhaltung des betreffenden Gebiets beeinträchtigen könnten (Urteile Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Randnr. 54, sowie Kommission/Irland, Randnr. 243).

  • EuGH, 26.10.2006 - C-239/04

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
    Somit haben die zuständigen Behörden, wenn sie nach Durchführung der Verträglichkeitsprüfung gemäß Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie zu einem negativen Ergebnis gelangen, die Wahl, die Genehmigung für die Durchführung des betreffenden Plans oder Projekts zu versagen oder sie nach Art. 6 Abs. 4 dieser Richtlinie, sofern die dort vorgesehenen Voraussetzungen erfüllt sind, zu erteilen (vgl. Urteil vom 26. Oktober 2006, Kommission/Portugal, C-239/04, Slg. 2006, I-10183, Randnr. 25, sowie in diesem Sinne Urteil Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, Randnrn.
  • EuGH, 25.07.2008 - C-504/06

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
    Später eingetretene Veränderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. Urteil vom 25. Juli 2008, Kommission/Italien, C-504/06, Randnr. 24 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-98/03

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
    Eine solche Befreiung kann nämlich nicht gewährleisten, dass diese Tätigkeiten das Schutzgebiet als solches nicht beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 10. Januar 2006, Kommission/Deutschland, C-98/03, Slg. 2006, I-53, Randnrn.
  • EuGH, 11.12.2008 - C-293/07

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
    Sie muss nämlich dem Gerichtshof sämtliche erforderlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und kann sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. insbesondere Urteil vom 11. Dezember 2008, Kommission/Griechenland, C-293/07, Randnr. 32 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 07.09.2004 - C-127/02

    Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging

    Auszug aus EuGH, 04.03.2010 - C-241/08
    Erstens ist zu beachten, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs Art. 6 Abs. 2 und 3 der Habitatrichtlinie das gleiche Schutzniveau gewährleisten sollen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 7. September 2004, Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging, C-127/02, Slg. 2004, I-7405, Randnr. 36, sowie vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland, C-418/04, Slg. 2007, I-10947, Randnr. 263).
  • EuGH, 14.01.2016 - C-399/14

    Grüne Liga Sachsen u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie 92/43/EWG -

    Nach ständiger Rechtsprechung bedeutet die nach Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie durchzuführende angemessene Prüfung eines Plans oder Projekts auf Verträglichkeit mit dem betreffenden Gebiet, dass unter Berücksichtigung der besten einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnisse sämtliche Gesichtspunkte des Plans oder Projekts zu ermitteln sind, die für sich oder in Verbindung mit anderen Plänen oder Projekten die für dieses Gebiet festgelegten Erhaltungsziele beeinträchtigen können (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, C-241/08, EU:C:2010:114, Rn. 69, Kommission/Spanien, C-404/09, EU:C:2011:768, Rn. 99, und Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u. a., C-43/10, EU:C:2012:560, Rn. 112 und 113).
  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl;

    Eine allgemeine Freistellung der Landwirtschaft, wie sie zweifelhaft sein könnte (vgl. EuGH, Urteile vom 10. Januar 2006 - Rs. C-98/03 - Slg. 2006, I-53 Rn. 41 f. und vom 4. März 2010 - Rs. C-241/08 - Slg. 2010, I-1697 Rn. 30 f.), ist hier gerade nicht vorgenommen worden.
  • EuGH, 07.11.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu

    Daraus folgt, dass, wie die Generalanwältin in Nr. 144 ihrer Schlussanträge festgestellt hat, in dem Fall, dass die Tätigkeiten der Ausbringung von Düngemitteln und der Weidehaltung von Vieh "Projekte" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie sind, die Befreiung von der Pflicht zur Prüfung der Verträglichkeit der Auswirkungen dieser Projekte auf das betreffende Gebiet nur dann mit den sich aus dieser Bestimmung ergebenden Anforderungen vereinbar sein kann, wenn gewährleistet ist, dass diese Tätigkeiten keine Störung verursachen, die die Ziele dieser Richtlinie erheblich beeinträchtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-241/08, EU:C:2010:114, Rn. 32).
  • OVG Sachsen, 09.06.2020 - 4 B 126/19

    Vorprüfung; Verträglichkeit; Naturschutzvereinigung; Mitwirkungsrecht;

    Für die Ausnahme gemäß Art. 6 Abs. 3 FFH-RL reicht auch nicht aus, dass die Maßnahmen mit den Erhaltungszielen - wie sie hier im Managementplan formuliert sind - vereinbar sind, sondern sie müssen für die Verwirklichung der Erhaltungsziele unmittelbar erforderlich sein (Schlussanträge GA Kokott v. 25. Juni 2009, Rechtssache C-241/08, Rn. 70 ff. und EuGH, Urt. v. 4. März 2010 - C-241/08 -, ECLI:EU:C:2010:114 [Kommission/Frankreich], Rn. 55).
  • EuGH, 24.11.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Was als Nächstes die Rüge angeht, das Königreich Spanien habe in Bezug auf den Betrieb der fraglichen Tagebaustätten gegen Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie verstoßen, ist darauf hinzuweisen, dass eine Tätigkeit nur dann im Einklang mit dieser Vorschrift steht, wenn gewährleistet ist, dass sie keine Störung verursacht, die die Ziele dieser Richtlinie, insbesondere deren Erhaltungsziele, erheblich beeinträchtigen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-241/08, Slg. 2010, I-1697, Randnr. 32).

    Da Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie und deren Art. 6 Abs. 3 dasselbe Schutzniveau gewährleisten sollen, genügt es, wenn die Kommission nachweist, dass die Wahrscheinlichkeit oder die Gefahr besteht, dass der Betrieb für diese Art erhebliche Störungen verursacht (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Frankreich, Randnr. 32, und vom 21. Juli 2011, Azienda Agro-Zootecnica Franchini und Eolica di Altamura, C-2/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 41).

  • EuGH, 24.03.2011 - C-400/08

    Ein Mitgliedstaat kann die Eröffnung großer Einzelhandelseinrichtungen nicht von

    Sie muss dem Gerichtshof die erforderlichen tatsächlichen Anhaltspunkte liefern, anhand deren er das Vorliegen der Vertragsverletzung prüfen kann, und kann sich dabei nicht auf irgendeine Vermutung stützen (vgl. in diesem Sinne insbesondere Urteile vom 5. Oktober 1989, Kommission/Niederlande, 290/87, Slg. 1989, 3083, Randnrn. 11 und 12, sowie vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-241/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 22).
  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Naturschutz - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der

    62 - Urteile Kommission/Frankreich (C-241/08, EU:C:2010:114, Rn. 32) und Kommission/Spanien (C-404/09, spanischer Braunbär, EU:C:2011:768, Rn. 126).

    66 - Urteile Waddenvereniging und Vogelbeschermingsvereniging (C-127/02, EU:C:2004:482, Rn. 36), Kommission/Frankreich (C-241/08, EU:C:2010:114, Rn. 30) und Kommission/Spanien (C-404/09, spanischer Braunbär, EU:C:2011:768, Rn. 142).

    86 - Siehe etwa das Urteil Kommission/Frankreich (C-241/08, EU:C:2010:114, Rn. 59).

  • EuGH, 26.05.2011 - C-538/09

    Kommission / Belgien

    43 und 44, und vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, C-241/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 31).

    Ebenso verstößt ein Mitgliedstaat gegen seine Verpflichtungen aus Art. 6 Abs. 3 der Habitatrichtlinie, wenn er die anzeigepflichtigen Programme und Projekte für Arbeiten, Gewerke oder Erschließungen vom Verfahren der Verträglichkeitsprüfung grundsätzlich befreit (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 62).

    Unter solchen Umständen ist es, wenn ein Mitgliedstaat eine Anmelderegelung einrichtet, die keine Beurteilung des Risikos u. a. nach den besonderen Merkmalen und Umweltbedingungen des betreffenden Gebiets vorsieht, Sache dieses Mitgliedstaats, nachzuweisen, dass sich durch die von ihm erlassenen Vorschriften anhand objektiver Umstände ausschließen lässt, dass die Pläne und Projekte, die dieser Anmelderegelung unterliegen, ein Natura-2000-Gebiet einzeln oder im Zusammenwirken mit anderen Plänen und Projekten erheblich beeinträchtigen (vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich, Randnr. 32).

  • VGH Bayern, 11.12.2017 - 19 N 14.1022

    Normenkontrollantrag gegen verlängerte Jagdzeiten zur Schutzwaldsanierung

    Sind die Tätigkeiten von vornherein nicht umweltfreundlich, ist Art. 6 Abs. 3 der Habitat-Richtlinie anzuwenden, also von einem Plan oder Projekt sowie der grundsätzlichen Erforderlichkeit einer Verträglichkeitsprüfung auszugehen (zu einer erheblichen Intensivierung der Landwirtschaft, durch die der naturnahe Charakter eines Gebietes geschädigt oder zerstört wird, vgl. S. 33 des Leitfadens Gebietsmanagement sowie BayVGH, U.v. 25.9.2012 - 14 B 10.1550; zur mechanischen Herzmuschelfischerei vgl. EuGH vom 7.9.2004 - Az. C-127/02; zur Unzulässigkeit einer nationalen Regelung, derzufolge u.a. die Jagd nie gegen das Störungsverbot des Art. 6 Abs. 2 der Habitatrichtlinie verstößt, vgl. EuGH, U.v. 4.3.2010 - C-241/08).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.02.2024 - C-66/23

    Elliniki Ornithologiki Etaireia u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Richtlinie

    16 Urteile vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-241/08, EU:C:2010:114, Rn. 30), vom 24. November 2011, Kommission/Spanien (Alto Sil) (C-404/09, EU:C:2011:768, Rn. 142), und vom 24. Juni 2021, Kommission/Spanien (Verschlechterung des Naturraums Doñana) (C-559/19, EU:C:2021:512, Rn. 156).

    34 Urteil vom 4. März 2010, Kommission/Frankreich (C-241/08, EU:C:2010:114, Rn. 53), sowie illustrativ meine Schlussanträge in der Rechtssache Latvijas valsts me?¾i (C-434/22, EU:C:2023:595, Nr. 41) zu Brandschutzmaßnahmen in Natura-2000-Gebieten.

  • OVG Niedersachsen, 03.03.2015 - 4 LC 39/13

    Abweichungsentscheidung; Bagatellgrenze; charakteristische Art; Endentscheidung;

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-293/17

    Coöperatie Mobilisation for the Environment und Vereniging Leefmilieu -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2011 - 8 A 1837/09

    Überprüfung von Projekten vor ihrer Zulassung oder Durchführung auf ihre

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.02.2016 - C-504/14

    Kommission / Griechenland - Naturschutz - Richtlinie 92/43/EWG - Schutz der

  • EuGH, 02.03.2023 - C-432/21

    Kommission/ Polen (Gestion et bonne pratique forestières) - Vertragsverletzung

  • OVG Thüringen, 02.07.2020 - 1 EO 150/20

    Naturschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für die planmäßige Tötung einer Wölfin

  • OVG Niedersachsen, 04.07.2023 - 4 KN 204/20

    Vorlage zur Vorabentscheidung an den EuGH zur Klärung der Frage, ob bestimmte

  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 19.1368

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.02.2022 - C-121/21

    Generalanwalt Pikamäe ist der Auffassung: Polen hat dadurch gegen Unionsrecht

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-43/18

    CFE - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung der

  • EuGH, 17.06.2010 - C-105/08

    Kommission / Portugal - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Freier

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.01.2011 - C-383/09

    Kommission / Frankreich - Richtlinie 92/43/EG - Artenschutz - Cricetus cricetus

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.12.2020 - C-559/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstößt die übermäßige Entnahme von

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.11.2012 - C-258/11

    Sweetman u.a. - Umwelt - Besondere Schutzgebiete - Prüfung der Beeinträchtigung

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-434/22

    Latvijas valsts mezi - Vorabentscheidungsersuchen - Erhaltung der natürlichen

  • VGH Bayern, 16.09.2022 - 19 N 20.232

    Verordnung über die Aufhebung von Schonzeiten, natürliche Verjüngung der

  • VGH Baden-Württemberg, 22.04.2022 - 13 S 523/21

    Übergangsregelungen im Regelungsbereich der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP)

  • VG Cottbus, 11.03.2021 - 3 K 1022/12
  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2019 - C-321/18

    Terre wallonne - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-412/11

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-627/10

    Kommission / Slowenien - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • EuGH, 25.04.2013 - C-109/11

    Kommission / Tschechische Republik

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