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   EuGH, 09.03.2010 - C-518/07   

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https://dejure.org/2010,218
EuGH, 09.03.2010 - C-518/07 (https://dejure.org/2010,218)
EuGH, Entscheidung vom 09.03.2010 - C-518/07 (https://dejure.org/2010,218)
EuGH, Entscheidung vom 09. März 2010 - C-518/07 (https://dejure.org/2010,218)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/46/EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr - Art. 28 Abs. 1 - Nationale Kontrollstellen - Unabhängigkeit - Behördliche Aufsicht über diese Stellen

  • damm-legal.de

    Art. 28 Abs. 1 EU-RL 95/46
    Staatliche Aufsicht über Datenschutzbehörden in Deutschland ist europarechtswidrig

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/46/EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr - Art. 28 Abs. 1 - Nationale Kontrollstellen - Unabhängigkeit - Behördliche Aufsicht über diese Stellen

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/46/EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr - Art. 28 Abs. 1 - Nationale Kontrollstellen - Unabhängigkeit - Behördliche Aufsicht über diese Stellen

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/46/EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr - Art. 28 Abs. 1 - Nationale Kontrollstellen - Unabhängigkeit - Behördliche Aufsicht über diese Stellen“

  • JurPC

    Vertragsverletzungsverfahren gegen Bundesrepublik Deutschland wegen Organisation des Datenschutzes

  • Wolters Kluwer

    Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten; Vertragsverletzung durch Nichtgewährleistung der Unabhängigkeit von Datenschutzbeauftragten; Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland

  • kanzlei.biz

    Mehr Unabhängigkeit für die Datenschutzaufsicht

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Unabhängigkeit der Aufsicht über den Datenschutz im nicht-öffentlichen Bereich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/46/EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr - Art. 28 Abs. 1 - Nationale Kontrollstellen - Unabhängigkeit - Behördliche Aufsicht über diese Stellen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Deutschland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 95/46/EG - Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und freier Datenverkehr - Art. 28 Abs. 1 - Nationale Kontrollstellen - Unabhängigkeit - Behördliche Aufsicht über diese Stellen

  • heise.de (Pressebericht)

    "Völlige Unabhängigkeit" der Datenschutzaufsicht zu gewährleisten

  • zeit.de (Pressebericht, 10.03.2010)

    EuGH befreit Datenschutzbeauftragte

  • datenschutz.eu (Leitsatz und Kurzinformation)

    Deutsche Datenschutzkontrolle verstößt gegen EU-Recht

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Datenschutzaufsicht deutscher Behörden nicht mit Gemeinschaftsrecht vereinbar

  • kartellblog.de (Kurzinformation)

    Deutscher Datenschutz entspricht nicht EU-Recht

  • beck.de (Kurzinformation)

    "Völlige Unabhängigkeit" der Datenschutzaufsicht zu gewährleisten

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Unzureichender Datenschutz in Deutschland gerügt

  • beck.de (Kurzinformation zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    EU: Kein unabhängiger Datenschutz in Deutschland

Besprechungen u.ä. (4)

  • Telemedicus (Kurzanmerkung)

    Datenschutzaufsicht in Deutschland nicht unabhängig

  • lehofer.at (Entscheidungsbesprechung)

    Unabhängigkeit oder Aufsicht? Datenschutz-Kontrollstellen

  • publicus-boorberg.de (Entscheidungsbesprechung)

    Mehr Unabhängigkeit für Datenschützer (RA Nikolaus Bertermann)

  • Bundesdatenschutzbeauftragte (Entscheidungsbesprechung)

    Sind Aufsichtsbehörden einer staatlichen Aufsicht unterworfen, so ist die von der Richtlinie geforderte Unabhängigkeit nicht gegeben

Sonstiges (6)

  • damm-legal.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung)

    Datenschutzrecht: Hat Berlin den ersten wirklich "unabhängigen” Datenschutzbeauftragten?

  • daten-speicherung.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 07.08.2011)

    EU-Kommission: Deutsche Datenschutzaufsicht ist weiterhin nicht unabhängig

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 22. November 2007 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften gegen Bundesrepublik Deutschland

  • lto.de (Meldung mit Bezug zur Entscheidung, 11.04.2011)

    Kritik am deutschen Datenschutzsystem // Die Krux mit der Kontrolle der Aufsichtsbehörden

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 28 Abs. 1 Satz 1 der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien Datenverkehr ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2010, 1265
  • EuZW 2010, 296
  • MMR 2010, 352
  • K&R 2010, 326
  • DÖV 2010, 446
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 20.05.2003 - C-465/00

    DIE WEITERGABE VON EINKOMMENSDATEN VON ARBEITNEHMERN ÖFFENTLICHER EINRICHTUNGEN

    Auszug aus EuGH, 09.03.2010 - C-518/07
    Zweitens geht in Bezug auf die Ziele der Richtlinie 95/46 insbesondere aus deren Erwägungsgründen 3, 7 und 8 hervor, dass sie durch die Harmonisierung der nationalen Vorschriften zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten in erster Linie den freien Verkehr dieser Daten zwischen Mitgliedstaaten gewährleisten soll (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 20. Mai 2003, Österreichischer Rundfunk u. a., C-465/00, C-138/01 und C-139/01, Slg. 2003, I-4989, Randnrn.

    Deshalb und wie insbesondere aus ihrem zehnten Erwägungsgrund und Art. 1 hervorgeht, hat die Richtlinie 95/46 außerdem zum Ziel, den durch die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften garantierten Schutz nicht zu verringern, sondern vielmehr in der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., Randnr. 70, sowie vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, Slg. 2008, I-9831, Randnr. 52).

  • EuGH, 16.12.2008 - C-73/07

    Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

    Auszug aus EuGH, 09.03.2010 - C-518/07
    Deshalb und wie insbesondere aus ihrem zehnten Erwägungsgrund und Art. 1 hervorgeht, hat die Richtlinie 95/46 außerdem zum Ziel, den durch die bestehenden nationalen Rechtsvorschriften garantierten Schutz nicht zu verringern, sondern vielmehr in der Gemeinschaft bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ein hohes Niveau des Schutzes der Grundrechte und Grundfreiheiten zu gewährleisten (vgl. in diesem Sinne Urteile Österreichischer Rundfunk u. a., Randnr. 70, sowie vom 16. Dezember 2008, Satakunnan Markkinapörssi und Satamedia, C-73/07, Slg. 2008, I-9831, Randnr. 52).
  • EuGH, 10.12.2002 - C-491/01

    British American Tobacco Investments und Imperial Tobacco

    Auszug aus EuGH, 09.03.2010 - C-518/07
    83, 84 und 95, vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 60, sowie vom 2. Mai 2006, Parlament/Rat, C-436/03, Slg. 2006, I-3733, Randnr. 38).
  • EuGH, 05.10.2000 - C-376/98

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE RICHTLINIE ÜBER WERBUNG UND SPONSORING ZUGUNSTEN VON

    Auszug aus EuGH, 09.03.2010 - C-518/07
    Diese Bestimmung ermächtigt den Gemeinschaftsgesetzgeber zum Erlass von Maßnahmen zur Verbesserung der Bedingungen für die Errichtung und das Funktionieren des Binnenmarkts, wobei die entsprechenden Maßnahmen tatsächlich dieses Ziel verfolgen und dazu beitragen müssen, Hemmnisse für die mit dem EG-Vertrag garantierten wirtschaftlichen Freiheiten zu beseitigen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 5. Oktober 2000, Deutschland/Parlament und Rat, C-376/98, Slg. 2000, I-8419, Randnrn.
  • EuGH, 02.05.2006 - C-436/03

    Parlament / Rat - Nichtigkeitsklage - Verordnung (EG) Nr. 1435/2003 - Europäische

    Auszug aus EuGH, 09.03.2010 - C-518/07
    83, 84 und 95, vom 10. Dezember 2002, British American Tobacco [Investments] und Imperial Tobacco, C-491/01, Slg. 2002, I-11453, Randnr. 60, sowie vom 2. Mai 2006, Parlament/Rat, C-436/03, Slg. 2006, I-3733, Randnr. 38).
  • EuGH, 06.10.2015 - C-362/14

    Datenschutz: Safe-Harbor-Abkommen zwischen USA und EU ist ungültig

    Die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten stellt daher - wie dem 62. Erwägungsgrund der Richtlinie 95/46 zu entnehmen ist - ein wesentliches Element zur Wahrung des Schutzes der Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dar (vgl. Urteile Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 25, und Kommission/Ungarn, C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Um diesen Schutz zu gewährleisten, müssen die nationalen Kontrollstellen u. a. für einen angemessenen Ausgleich zwischen der Achtung des Grundrechts auf Privatsphäre und den Interessen sorgen, die einen freien Verkehr personenbezogener Daten gebieten (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 24, und Kommission/Ungarn, C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 51).

  • BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15

    Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig

    Warum das bei Organen der Europäischen Union wie der EZB anders sein sollte, ist nicht ersichtlich, zumal der Gerichtshof die Legitimationsfunktion der gerichtlichen Kontrolle mehrmals besonders hervorgehoben hat (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, Slg. 2010, I-1897, Rn. 42; Urteil vom 22. Januar 2014, Vereinigtes Königreich/Parlament und Rat, C-270/12, EU:C:2014:18, Rn. 45, 53).

    Die Zuordnung einer Maßnahme zur Währungs- statt zur Wirtschafts- oder Fiskalpolitik berührt nicht nur die Frage der Kompetenzverteilung zwischen der Europäischen Union und den Mitgliedstaaten; sie entscheidet zugleich über das demokratische Legitimationsniveau und die Kontrolle des entsprechenden Politikbereichs, weil die Währungspolitik dem nach Art. 130, Art. 282 AEUV unabhängigen ESZB übertragen ist (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, Slg. 2010, I-1897, Rn. 42; BVerfG, Urteil des Zweiten Senats vom 30. Juli 2019 - 2 BvR 1685/14, 2 BvR 2631/14 -, Rn. 132 ff.).

  • BVerfG, 30.07.2019 - 2 BvR 1685/14

    Regelungen zur Europäischen Bankenunion bei strikter Auslegung nicht

    Das gilt insbesondere für eine effektive gerichtliche Kontrolle (vgl. BVerfGE 142, 123 ; EuGH, Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, Slg. 2010, I-1897 ) oder Kontrollrechte, die dem Parlament - im Rahmen des verfassungsrechtlich Zulässigen - spezifische Einflussmöglichkeiten auf Behörden vermitteln und es in die Lage versetzen, eine Letztkontrolle durch eine Änderung oder Aufhebung der Rechtsgrundlagen auszuüben (vgl. Epron, RFDA 2011, S. 1007 ).

    So hält der EuGH mit Blick auf die mitgliedstaatliche Verwaltung eine Unabhängigkeit von Behörden zwar mitunter für geboten, um die objektive und unparteiische Wahrnehmung der ihnen sekundärrechtlich übertragenen Aufgaben zu gewährleisten (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, Slg. 2010, I-1897 ).

    Das können eine strenge gerichtliche Kontrolle des Mandats (vgl. BVerfGE 142, 123 ; 146, 216 ; vgl. auch EuGH, Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, Slg. 2010, I-1897 ) oder spezifische Kontrollrechte sein, die dem Bundestag weitere Einflussmöglichkeiten auf das Handeln der EZB vermitteln.

    Die genannten Vorkehrungen können die mit der Anordnung der Unabhängigkeit verbundenen Einflussknicke teilweise, wenn auch nicht vollständig kompensieren (vgl. EuGH, Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Bundesrepublik, C-518/07, Slg. 2010, I-1897 ; Koch, Die Externalisierungspolitik der Kommission, 2004, S. 130 f.; Masing, in: Festschrift für Reiner Schmidt, 2006, S. 521 ; Wiedemann, Unabhängige Verwaltungsbehörden und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur demokratischen Legitimation, in: Masing/Marcou, Unabhängige Regulierungsbehörden, 2010, S. 39 ; Couzinet, in: Debus/Kruse/Peters/Schröder/Seifert/Sicko/Stirn, Verwaltungsrechtsraum Europa: 51. Assistententagung Öffentliches Recht, 2011, S. 213 ; Ruffert, in: Festschrift für Dieter H. Scheuing, 2011, S. 399 ; Ruthig, ZHR 178 , S. 443 ; Groß, Die Legitimation der polyzentralen EU-Verwaltung, 2015, S. 112; v. Lewinski, ZG 2015, S. 228 ; Ruccia, The Single Resolution Mechanism and the Single Resolution Fund: Substantive Issues and the Contradictory Democratic Deficit, in: Daniele/Simone/Cisotta, Democracy in the EMU in the Aftermath of the Crisis, 2017, S. 319 ; Spiecker genannt Döhmann, JZ 2010, S. 787 ; Michel, Institutionelles Gleichgewicht und EU-Agenturen, 2015, S. 155, 224; Glauben, DVBl 2017, S. 485 ).

  • VG Wiesbaden, 28.03.2019 - 6 K 1016/15

    Die Vorlage dient der Klärung, ob der Petitionsausschuss des Hessischen Landtages

    Im Gegenteil wird der Begriff "Unabhängigkeit" durch das Adjektiv "völlig" verstärkt, was eine Entscheidungsgewalt impliziert, die jeglicher Einflussnahme von außerhalb der Kontrollstelle, sei sie unmittelbar oder mittelbar, entzogen ist " (EuGH, Urteil vom 09.03.2010, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Az. C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 19).

    Hierzu müssen sie vor jeglicher Einflussnahme von außen einschließlich der unmittelbaren oder mittelbaren Einflussnahme des Bundes oder der Länder sicher sein und nicht nur vor der Einflussnahme seitens der kontrollierten Einrichtungen (EuGH, Urteil vom 09.03.2010, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Az. C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 19).

    Auch die Gerichte dürften bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben keinerlei Einfluss und Weisungen unterliegen (EuGH, Urteil vom 09.03.2010, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Az. C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 28).

    Damit sind die Gerichte nicht - wie die Kontrollstellen nach der Richtlinie 95/46/EG - mit der Unabhängigkeit ausgestattet, die es ihnen ermöglichen sollte, ihre Aufgaben ohne äußere Einflussnahme wahrzunehmen (EuGH, Urteil vom 09.03.2010, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Az. C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 30).

    Die " Unabhängigkeit schließt nicht nur jegliche Einflussnahme seitens der kontrollierten Stellen aus, sondern auch jede Anordnung und jede sonstige äußere Einflussnahme, sei sie unmittelbar oder mittelbar, durch die in Frage gestellt werden könnte, dass die genannten Kontrollstellen ihre Aufgabe, den Schutz des Rechts auf Privatsphäre und den freien Verkehr personenbezogener Daten ins Gleichgewicht zu bringen, erfüllen " (EuGH, Urteil vom 09.03.2010, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Az. C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 30).

    Es lässt sich aber gerade nicht ausschließen, dass die Gerichte, die mit Ausnahme der "unabhängigen Richter" Teil der allgemeinen Staatsverwaltung und damit der Regierung des jeweiligen Landes unterstellt sind, nicht zu objektivem Vorgehen in der Lage sind, wenn sie nationale und europäische Normen auslegen und anwenden (in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 09.03.2010, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Az. C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 34).

    Zum anderen erfordert es aber die Rolle der Gerichte als Hüter des Rechts, dass ihre Entscheidungen, also sie selbst, über jeglichen Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind (in diesem Sinne EuGH, Urteil vom 09.03.2010, Europäische Kommission gegen Bundesrepublik Deutschland, Az. C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 36) und bei der Entscheidungsfindung nicht unter Druck gesetzt werden dürfen.

  • EuGH, 02.09.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland (Transposition des directives 2009/72 et 2009/73) -

    Als den Mitgliedstaaten gemeinsamer Grundsatz ist er bei der Auslegung dieser Richtlinien - so auch bei der Auslegung der hier in Rede stehenden Bestimmungen - zu berücksichtigen (vgl. entsprechend Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 41).

    Der Umstand, dass den NRB eine von der allgemeinen Staatsverwaltung unabhängige Stellung zukommt, ist für sich allein noch nicht geeignet, diesen Behörden die demokratische Legitimation zu nehmen, sofern sie nicht jeder parlamentarischen Einflussmöglichkeit entzogen sind (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 42, 43 und 46).

  • VG Wiesbaden, 31.08.2021 - 6 K 226/21

    Vorlage zum Europäischen Gerichtshof bezüglich der Eintragung einer

    Auch wenn die Aufsichtsbehörde vollständig unabhängig ist (siehe EuGH, Urteil vom 9. März 2010, Az. C-518/07, ECLI:EU:C:2010:125), so kann diese Unabhängigkeit nicht zu einem willkürlichen sanktionslosen Handeln führen, was aber bei einem petitionsähnlichen Charakter der Fall wäre.
  • EuGH, 26.07.2017 - Gutachten 1/15

    Gutachten gemäß Artikel 218 Absatz 11 AEUV - Gutachten nach Art. 218 Abs. 11 AEUV

    Was die Beachtung der u. a. durch das Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland (C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 30), begründeten Rechtsprechung des Gerichtshofs angeht, wonach die für die Überwachung zuständige Stelle mit einer Unabhängigkeit ausgestattet sein muss, die es ihr ermöglicht, ihre Aufgaben ohne äußere Einflussnahme wahrzunehmen, weist die Kommission darauf hin, dass der Privacy Commissioner of Canada eine sowohl institutionell als auch funktional unabhängige Stelle sei.

    Die Errichtung einer unabhängigen Kontrollstelle stellt daher ein wesentliches Element zur Wahrung des Schutzes der Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten dar (Urteile vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 25, vom 8. April 2014, Kommission/Ungarn, C-288/12, EU:C:2014:237, Rn. 48, und vom 6. Oktober 2015, Schrems, C-362/14, EU:C:2015:650, Rn. 41).

  • EuGH, 02.03.2021 - C-746/18

    Grenzen für Vorratsdatenspeicherung

    Wird die Kontrolle nicht von einem Gericht, sondern von einer unabhängigen Verwaltungsstelle wahrgenommen, muss diese über eine Stellung verfügen, die es ihr erlaubt, bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben objektiv und unparteiisch vorzugehen, ohne jede Einflussnahme von außen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, EU:C:2010:125, Rn. 25, sowie Gutachten 1/15 [PNR-Abkommen EU-Kanada] vom 26. Juli 2017, EU:C:2017:592, Rn. 229 und 230].
  • EuGH, 16.10.2012 - C-614/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Die Einrichtung unabhängiger Kontrollstellen in den Mitgliedstaaten ist somit ein wesentliches Element der Wahrung des Schutzes der Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten (Urteil vom 9. März 2010, Kommission/Deutschland, C-518/07, Slg. 2010, I-1885, Randnr. 23).

    Aus dem Urteil Kommission/Deutschland geht nämlich hervor, dass der Ausdruck "in völliger Unabhängigkeit" in Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 autonom, und damit unabhängig von Art. 267 AEUV, ausgehend vom Wortlaut dieser Bestimmung der Richtlinie 95/46 sowie von deren Zielen und Systematik auszulegen ist (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Der Gerichtshof hat in seinem Urteil Kommission/Deutschland (Randnr. 30) bereits entschieden, dass der Ausdruck "in völliger Unabhängigkeit" in Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 dahin auszulegen ist, dass die für den Schutz personenbezogener Daten zuständigen Kontrollstellen mit einer Unabhängigkeit ausgestattet sein müssen, die es ihnen ermöglicht, ihre Aufgaben ohne äußere Einflussnahme wahrzunehmen.

    Im gleichen Urteil hat der Gerichtshof klargestellt, dass diese Kontrollstellen jeder äußeren Einflussnahme, sei sie unmittelbar oder mittelbar, entzogen sein müssen, die ihre Entscheidungen steuern könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnrn.

    Insoweit genügt der Hinweis, dass nicht ausgeschlossen werden kann, dass die Beurteilung des geschäftsführenden Mitglieds der DSK durch den Vorgesetzten, mit der das dienstliche Fortkommen dieses Beamten gefördert werden soll, bei diesem zu einer Form von "vorauseilendem Gehorsam" führen kann (vgl. in diesem Sinne Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 36).

    In Anbetracht der Rolle der Kontrollstellen als Hüter des Rechts auf Privatsphäre verlangt Art. 28 Abs. 1 Unterabs. 2 der Richtlinie 95/46 aber, dass ihre Entscheidungen, und damit sie selbst, über jeden Verdacht der Parteilichkeit erhaben sind (vgl. Urteil Kommission/Deutschland, Randnr. 36).

  • LG Erfurt, 15.06.2020 - 8 O 1045/18

    EuGH-Vorlage: Keine Vorteilsausgleichung bei Kaufvertragsrückabwicklung wegen

    Es spricht zudem viel dafür, dass die Maßstäbe, die der Gerichtshof zur "völligen Unabhängigkeit" von Datenschutzbehörden aufgestellt hat (EuGH, Urteil vom 9. März 2010, C-518/07), erst recht für Gerichte gelten, die zur umfassenden Grundrechtsverwirklichung berufen sind.
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.10.2022 - C-300/21

    Österreichische Post (Préjudice moral lié au traitement de données personnelles)

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.04.2016 - C-240/15

    Autorità per le Garanzie nelle Comunicazioni

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2021 - C-718/18

    Kommission/ Deutschland () und 2009/73) - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats

  • EuGH, 08.04.2014 - C-288/12

    Durch die vorzeitige Beendigung der Amtszeit des Datenschutzbeauftragten hat

  • AnwG Berlin, 05.03.2018 - 1 AnwG 34/16

    Datenschutzrechtliche Bedenken gegen die Nutzung personenbezogener Daten zu

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.12.2013 - C-293/12

    Nach Ansicht von Generalanwalt Cruz Villalón ist die Richtlinie über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.09.2015 - C-362/14

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bot hindert die Entscheidung der Kommission, mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2021 - C-645/19

    Generalanwalt Bobek: Die Datenschutzbehörde des Staates, in dem sich die

  • VG Wiesbaden, 13.05.2020 - 6 K 805/19

    Rechtswidrigkeit der Fluggastdatenverarbeitung

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.09.2015 - C-205/14

    Kommission / Portugal

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.07.2014 - C-212/13

    Rynes - Rechtsangleichung - Verarbeitung personenbezogener Daten - Richtlinie

  • BVerwG, 28.09.2011 - 3 C 26.10

    BSE-Bekämpfung; Bundesinstitut für Risikobewertung; Divergenz in

  • VG Wiesbaden, 31.01.2022 - 6 K 1052/21
  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2018 - C-530/16

    Kommission / Polen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.06.2010 - 13 A 2775/07

    Berechtigung zur Verwendung andere tierische Fette als Wiederkäuerfette

  • VG Wiesbaden, 23.12.2021 - 6 K 441/21
  • EuGH, 07.07.2011 - C-614/10

    Kommission / Österreich - Streithilfe

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.05.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Richtlinie 98/70/EG - Qualität von Otto- und Dieselkraftstoffen

  • VG Bremen, 25.03.2010 - 2 K 548/09

    Akteneinsicht und Auskünfte im Datenschutzrecht

  • OLG Düsseldorf, 30.08.2023 - 3 Kart 878/21
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-433/22

    HPA - Construções - Vorabentscheidungsersuchen - Mehrwertsteuer - Richtlinie

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - 11 A 324/20
  • EuGH, 07.09.2017 - C-331/15

    Frankreich / Schlyter - Rechtsmittel - Recht der Öffentlichkeit auf Zugang zu

  • EuGH, 08.01.2013 - C-288/12

    Kommission / Ungarn

  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2018 - 4 A 935/14

    Zwangsmitgliedschaft in den Industriekammern und Handelskammern mit

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2018 - 4 A 934/14

    Zwangsmitgliedschaft in den Industriekammern und Handelskammern mit

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-625/10

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2012 - C-555/10

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.06.2016 - C-424/15

    Ormaetxea Garai und Lorenzo Almendros - Vorlage zur Vorabentscheidung -

  • VG Bremen, 28.07.2014 - 4 K 362/13
  • AG Pirna, 07.04.2014 - 24 OW 1151 Js 45191/13

    Datenschutz, Sachsen, Zuständigkeit, Staatsanwaltschaft

  • AG Pirna, 07.04.2014 - 24 OW1151 Js 45191/13

    Voraussetzungen für eine Zuständigkeit der Staatsanwaltschaft im

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