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   EuGH, 21.01.2010 - C-17/09   

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https://dejure.org/2010,1037
EuGH, 21.01.2010 - C-17/09 (https://dejure.org/2010,1037)
EuGH, Entscheidung vom 21.01.2010 - C-17/09 (https://dejure.org/2010,1037)
EuGH, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - C-17/09 (https://dejure.org/2010,1037)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • lexetius.com

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Dienstleistungen der Entsorgung von Bio- und Grünabfall - Vergabe ohne offene Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Deutschland

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Dienstleistungen der Entsorgung von Bio- und Grünabfall - Vergabe ohne offene Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Deutschland

    Rechtsangleichung - Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge - Richtlinie 92/50 - Vertragsverletzung (Richtlinie 92/50 des Rates) (vgl. Randnrn. 15-18)

  • EU-Kommission

    Kommission / Deutschland

    Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Dienstleistungen der Entsorgung von Bio- und Grünabfall - Vergabe ohne offene Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge“

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • energienetzrecht.de

    Vertragsverletzungsverfahren kann von der Kommission auch dann eingeleitet werden, wenn die Fristen für nationale Rechtsbehelfe abgelaufen sind

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bonn: Vergabe der Müllentsorgung war rechtswidrig

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • pwclegal.de (Kurzinformation)

    Vergabe von Entsorgungsverträgen

  • vergabeblog.de (Kurzinformation)

    Bonn, Entsorgung und der EuGH: Rechtswidriger Teil des Auslastungsvertrages wird aufgehoben

  • treffpunkt-kommune.de (Kurzinformation)

    Kein Vorrang

Besprechungen u.ä. (2)

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    EuGH stellt 13 Jahre nach Vertragsschluss Vergaberechtswidrigkeit fest

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Auch Abfallentsorgung unterliegt dem Vergaberecht! (IBR 2010, 1051)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 14. Januar 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Bundesrepublik Deutschland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 8 in Verbindung mit den Abschnitten III bis VI der Richtlinie 92/50/EWG des Rates vom 18. Juni 1992 über die Koordinierung der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge (ABl. L 209, S. 1) - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • EuZW 2010, 400 (Ls.)
  • NZBau 2010, 326
  • BauR 2010, 957
  • VergabeR 2010, 465
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-17/09
    Der Gerichtshof hat demgemäß entschieden, dass Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665 keine Auswirkungen auf eine nach Art. 226 EG oder Art. 228 EG angestrengte Klage haben kann (vgl. Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-503/04, Slg. 2007, I-6153, Randnr. 34) und dass diese Schlussfolgerung auch für die Richtlinie 89/665 als Ganzes gilt (Urteil vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-275/08, Randnr. 33).

    Angesichts ihres Aufbaus ist diese Richtlinie nicht als eine Regelung anzusehen, nach der sich auch die Beziehungen zwischen einem Mitgliedstaat und der Gemeinschaft bestimmen, um die es in Art. 226 EG geht (Urteil vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, Randnr. 35).

    Die nationalen Nachprüfungsverfahren im Sinne der Richtlinie 89/665 und die Vertragsverletzungsklage nach Art. 226 EG unterscheiden sich nämlich sowohl hinsichtlich der Parteien des Rechtsstreits als auch hinsichtlich ihrer Zielsetzung voneinander, da das nationale Nachprüfungsverfahren dem Schutz der nicht berücksichtigten Bieter dient, während das Vertragsverletzungsverfahren im allgemeinen Interesse die Beachtung des Gemeinschaftsrechts sicherstellt (Urteil vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, Randnr. 36).

    Somit kann die Richtlinie 89/665, die in ihrem Art. 1 Abs. 1 die Mitgliedstaaten verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass hinsichtlich der Verfahren zur Vergabe öffentlicher Aufträge die Entscheidungen der Vergabebehörden wirksam nachgeprüft werden können, nicht die Anwendung von Art. 226 EG in Frage stellen, soll nicht die Tragweite der Bestimmungen des EG-Vertrags beschränkt werden (Urteil vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, Randnr. 37).

    Dem steht das etwaige Risiko nicht entgegen, dass nicht berücksichtigte Bieter, wie die Bundesrepublik Deutschland vorträgt, die in den nationalen Nachprüfungsverfahren im Sinne der Richtlinie 89/665 vorgesehenen Fristen umgehen, indem sie die Kommission mit einer Beschwerde im Hinblick auf eine auf Art. 226 EG gestützte Klage befassen (Urteil vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, Randnr. 38).

    19 und 20 des vorliegenden Urteils ergibt, ist es nämlich im allgemeinen Interesse allein Sache der Kommission, zu entscheiden, ob sie auf der Grundlage von Art. 226 EG vorgeht (Urteil vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, Randnr. 39).

  • EuGH, 04.04.1974 - 167/73

    Kommission / Frankreich

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-17/09
    Zum zweiten Einwand der Bundesrepublik Deutschland ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung der Kommission bei der Wahrnehmung der ihr in Art. 226 EG eingeräumten Zuständigkeiten kraft ihres Amtes im allgemeinen Interesse der Gemeinschaft die Aufgabe zufällt, die Ausführung des EG-Vertrags und der auf seiner Grundlage von den Organen erlassenen Vorschriften durch die Mitgliedstaaten zu überwachen und etwaige Verstöße gegen die sich hieraus ergebenden Verpflichtungen feststellen zu lassen, damit sie abgestellt werden (Urteil vom 4. April 1974, Kommission/Frankreich, 167/73, Slg. 1974, 359, Randnr. 15).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-17/09
    Der Gerichtshof hat demgemäß entschieden, dass Art. 2 Abs. 6 der Richtlinie 89/665 keine Auswirkungen auf eine nach Art. 226 EG oder Art. 228 EG angestrengte Klage haben kann (vgl. Urteil vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-503/04, Slg. 2007, I-6153, Randnr. 34) und dass diese Schlussfolgerung auch für die Richtlinie 89/665 als Ganzes gilt (Urteil vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-275/08, Randnr. 33).
  • EuGH, 09.07.1992 - C-2/90

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-17/09
    Zwar bedeuten, wie der Gerichtshof im Urteil vom 9. Juli 1992, Kommission/Belgien (C-2/90, Slg. 1992, I-4431, Randnr. 34), ausgeführt hat, die Besonderheit der Abfälle und der Grundsatz, Umweltbeeinträchtigungen nach Möglichkeit an ihrem Ursprung zu bekämpfen, dass es Sache jeder Region, Gemeinde oder anderen Gebietskörperschaft ist, die geeigneten Maßnahmen zu treffen, um Aufnahme, Behandlung und Beseitigung ihrer eigenen Abfälle sicherzustellen, und dass diese daher möglichst nah am Ort ihrer Erzeugung zu beseitigen sind, um ihre Verbringung so weit wie möglich einzuschränken.
  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.01.2010 - C-17/09
    Zwar hat der Gerichtshof entschieden, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich dem sich aus der Richtlinie 89/665 ergebenden Effektivitätsgebot genügt, da sie ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit ist (Urteil vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 76), und dass die Richtlinie 89/665 einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist (Urteil Universale-Bau u. a., Randnr. 79).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des

    Auch die Aufrechterhaltung eines unter Verstoß gegen das Vergaberecht geschlossenen Vertrages verletzt während der gesamten Vertragslaufzeit das Gemeinschaftsrecht (EuGH, Urteil vom 10. April 2003 - Rs. C-20/01 und Rs. C-28/01 "Abwasservertrag Bockhorn und Abfallentsorgung Braunschweig", NZBau 2003, 393 ff.; Urteil vom 9. September 2004 - Rs. C-125/03, "Müllentsorgungsdienste", NZBau 2004, 563 ff.; Urteil vom 21.01.2010 - Rs. C-17/09).
  • OLG Karlsruhe, 01.04.2011 - 15 Verg 1/11

    Vergabenachprüfungsverfahren: Vergaberechtliche Prüfung abfallrechtlicher

    Dies wird auch nicht durch das Urteil vom EuGH vom 21.01.2010 (Az: C-17/09 = IBR 2010, 1051) in Frage gestellt.
  • EuGH, 14.02.2019 - C-54/18

    Cooperativa Animazione Valdocco

    Außerdem hat der Gerichtshof entschieden, dass die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen grundsätzlich dem sich aus der Richtlinie 89/665 ergebenden Effektivitätsgebot genügt, da sie ein Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit ist (Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, EU:C:2002:746, Rn. 76, und vom 21. Januar 2010, Kommission/Deutschland, C-17/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:33, Rn. 22), und dass sie mit dem Grundrecht auf effektiven Rechtsschutz vereinbar ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 11. September 2014, Fastweb, C-19/13, EU:C:2014:2194, Rn. 58).
  • EuG, 08.04.2014 - T-319/11

    Das Gericht bestätigt das der ABN Amro auferlegte Beteiligungsverbot

    vom 30. Juni 2009 betreffend die staatliche Beihilfe C 17/09 (ex N 265/09) Deutschlands zugunsten von LBBW (im Folgenden: Beschluss LBBW), den Beschluss C (2008) 7388 endg.
  • VK Südbayern, 29.04.2010 - Z3-3-3194-1-03-01/10

    § 13 VgV analog auf de-facto-Vergaben anzuwenden

    Auch die von dem Antragsteller angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes z. B. Urteil vom 11.01.2005 ­ Rs. C-26/03 ,,Stadt Halle", EuGH Urteil v. 21.10.2010 ­ C-17/09 trifft keine Aussage über die Begrenzung des Rechtsschutzes nach Zuschlagserteilung.
  • Generalanwalt beim EuGH, 08.05.2013 - C-204/12

    Essent Belgium - Freier Warenverkehr - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie

    Vgl. neben dem Urteil Kommission/Belgien (Randnr. 34) auch das Urteil vom 21. Januar 2010, Kommission/Deutschland (C-17/09, Randnr. 16).
  • Generalanwalt beim EuGH, 22.09.2011 - C-524/10

    Kommission / Portugal - Gemeinsames Mehrwertsteuersystem - Richtlinie 2006/112/EG

    46 - Urteile vom 26. Juni 2003, Kommission/Frankreich (C-233/00, Slg. 2003, I-6625, Randnr. 31), vom 2. Juni 2005, Kommission/Luxemburg (C-266/03, Slg. 2005, I-4805, Randnr. 35), vom 21. Januar 2010, Kommission/Deutschland (C-17/09, Randnr. 20), und vom 26. Mai 2011, Kommission/Spanien (C-306/08, Slg. 2011, I-4541, Randnr. 66).
  • VG Karlsruhe, 10.03.2015 - 6 K 1327/13

    Zuweisung vorbehandelter gefährlicher Abfälle zur Sonderabfalldeponie; nicht

    Von der Beachtung des Primärrechts ist der Bereich der Abfallentsorgung auch nicht etwa ausgeschlossen (vgl. hierzu Europäischer Gerichtshof , Urteil vom 21.01.2010, Rs. C-17/09 - Stadt Bonn/Müllverwertungsan-lage Bonn, Rdnrn. 15 ff. ).
  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    (EuGH, Urteil vom 21.01.2010 - Rs. C-17/09; ( BGH, Beschluss vom 01.12.2008 - X ZB 31/08, (vorhergehend: OLG Dresden, 04.07.2008 - WVerg 3/08)).
  • VK Arnsberg, 02.02.2011 - VK 27/10

    Einführung der kommunalen Wertstofftonne

    Für das vorliegende Verfahren ist der Vertrag vom 30.12.1994 zwischen der Antragsgegnerin mit der Beigeladenen - trotz der umfassenden Berechtigung der Kommission vergaberechtswidrig zu Stande gekommene Verträge ohne Rücksicht auf nationale Verjährungsfristen aufgreifen zu können, solange die Rechtsverletzung anhält (vgl. hierzu EUGH vom 21.01.2010 - Rs. C-17/09 bezogen auf die Müllbeseitigungsanlage Bonn) - als wirksam anzusehen, da zu seinem Zustandekommen und seiner Wirksamkeit nichts vorgetragen wurde.
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-496/18

    HUNGEOD u.a.

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