Rechtsprechung
   EuGH, 10.06.2010 - C-491/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,33909
EuGH, 10.06.2010 - C-491/08 (https://dejure.org/2010,33909)
EuGH, Entscheidung vom 10.06.2010 - C-491/08 (https://dejure.org/2010,33909)
EuGH, Entscheidung vom 10. Juni 2010 - C-491/08 (https://dejure.org/2010,33909)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,33909) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Italien

  • EU-Kommission PDF

    Europäische Kommission gegen Italienische Republik.

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 92/43/EWG - Erhaltung der natürlichen Lebensräume - Wildlebende Tiere und Pflanzen - Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung - Schutzregelung - Ferienanlage "Is Arenas"

  • EU-Kommission

    Europäische Kommission gegen Italienische Republik.

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 12. November 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Italienische Republik

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen die Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl. L 206, S. 7) - Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung - Gebiet "Is ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)

  • EuGH, 16.02.2012 - C-182/10

    Solvay u.a. - Umweltverträglichkeitsprüfung bei Projekten - Begriff

    Ferner sind die Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gebiete, die als Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung bestimmt werden könnten, insbesondere solche, die prioritäre natürliche Lebensraumtypen beherbergen, nach der Habitatrichtlinie verpflichtet, Schutzmaßnahmen zu ergreifen, die im Hinblick auf das mit dieser Richtlinie verfolgte Erhaltungsziel geeignet sind, die ökologische Bedeutung, die diesen Gebieten auf nationaler Ebene zukommt, zu wahren (vgl. Urteile vom 13. Januar 2005, Dragaggi u. a., C-117/03, Slg. 2005, I-167, Randnr. 30, und vom 10. Juni 2010, Kommission/Italien, C-491/08, Randnr. 30).

    6 Abs. 4 der Habitatrichtlinie ist als Ausnahme von dem in Art. 6 Abs. 3 Satz 2 festgelegten Genehmigungskriterium eng auszulegen (vgl. Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Italien, Randnr. 82).

    Außerdem müssen die Beeinträchtigungen des Gebiets genau identifiziert werden, um die Art etwaiger Ausgleichsmaßnahmen bestimmen zu können (vgl. Urteil vom 20. September 2007, Kommission/Italien, Randnr. 83).

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-141/14

    Kommission / Bulgarien - Naturschutz - Richtlinie 2009/147/EG - Erhaltung der

    60 - Urteile Stadt Papenburg (C-226/08, EU:C:2010:10, Rn. 48 und 49) und Kommission/Spanien (C-404/09, spanischer Braunbär, EU:C:2011:768, Rn. 125) sowie in diesem Sinne Kommission/Italien (C-491/08, "Is Arenas", EU:C:2010:330, insbesondere Rn. 38).

    69 - Illustrativ die Urteile Kommission/Österreich (C-209/02, "Golfplatz Wörschach", EU:C:2004:61, Rn. 24) und Kommission/Italien (C-491/08, "Is Arenas", EU:C:2010:330, Rn. 32 bis 34).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht