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   EuGH, 09.07.2010 - C-286/09, C-287/09   

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https://dejure.org/2010,29233
EuGH, 09.07.2010 - C-286/09, C-287/09 (https://dejure.org/2010,29233)
EuGH, Entscheidung vom 09.07.2010 - C-286/09, C-287/09 (https://dejure.org/2010,29233)
EuGH, Entscheidung vom 09. Juli 2010 - C-286/09, C-287/09 (https://dejure.org/2010,29233)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Europäischer Gerichtshof

    Ricci

  • Europäischer Gerichtshof

    Pisaneschi

    (fremdsprachig)

  • EU-Kommission PDF

    Luigi Ricci und Aduo Pisaneschi gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS).

    Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Beamte - Altersrente - Zusammenrechnung von Versicherungszeiten - Art. 11 des Anhangs VIII des Beamtenstatuts - Berücksichtigung der Beschäftigungszeiten bei den Europäischen Gemeinschaften - Art. 10 EG

  • EU-Kommission

    Luigi Ricci und Aduo Pisaneschi gegen Istituto nazionale della previdenza sociale (INPS).

Sonstiges

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Corte d"appello di Roma - Auslegung der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern - ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)

  • EuGH, 10.09.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Vorlage zur Vorabentscheidung - Beamter der Europäischen Union im

    Im Beschluss Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420) hat der Gerichtshof klargestellt, dass dies auch für die Begründung eines Anspruchs auf eine gewöhnliche Altersrente gilt.

    Dabei hat der Gerichtshof in den Rn. 45 bis 47 des Urteils My (C-293/03, EU:C:2004:821) und in den Rn. 29 bis 32 des Beschlusses Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420) ausgeführt, dass die Regelungen, um die es in den Rechtssachen ging, in denen dieses Urteil und dieser Beschluss ergangen sind, die Einstellung von nationalen Beamten mit einem gewissen Dienstalter durch die Unionsorgane erschweren könnten.

    Der Gerichtshof hat entschieden, dass derartige Folgen angesichts der Pflicht zur loyalen Zusammenarbeit und Unterstützung, die den Mitgliedstaaten gegenüber der Union obliegt und die ihren Ausdruck in der Verpflichtung in Art. 10 EG findet, ihr die Erfüllung ihrer Aufgaben zu erleichtern, nicht hingenommen werden können (vgl. Urteil My, C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 48, sowie Beschluss Ricci und Pisaneschi, C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420, Rn. 33).

    Zwar wurden, wie die belgische Regierung ausgeführt hat, in den Rechtssachen, in denen die Urteile My (C-293/03, EU:C:2004:821) und Melchior (C-647/13, EU:C:2015:54) sowie der Beschluss Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420) ergangen sind, die im Dienst von Organen oder Einrichtungen der Union zurückgelegten Arbeitszeiten bei der Prüfung, ob ein Anspruch auf die vom System der sozialen Sicherheit des betreffenden Mitgliedstaats vorgesehenen Leistungen bestand, auf die der Betroffene Anspruch gehabt hätte, wenn er während dieser Zeiten diesem System angeschlossen gewesen wäre, nicht berücksichtigt, wohingegen im Ausgangsverfahren die von Frau Wojciechowski im Dienst der Kommission zurückgelegte Arbeitszeit bei der Berechnung ihrer Ruhestandspension als Lohnempfängerin nach der belgischen Regelung berücksichtigt wurde.

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-408/14

    Wojciechowski - Ruhestandsbeamter der Europäischen Union - Ruhegehaltsanspruch -

    Daher verstößt die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Regelung ebenso gegen den Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit in Verbindung mit dem Beamtenstatut wie die Regelungen, um die es in den Rechtssachen ging, die zum Urteil My (C-293/03, EU:C:2004:821) und zum Beschluss Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420) geführt haben.

    20 - Vgl. Urteile Ferlini (C-411/98, EU:C:2000:530, Rn. 41), My (C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 35) und Beschluss Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420, Rn. 26).

    36 - In Fällen, in denen aufgrund der Anwendung dieser Regelung ein Arbeitnehmer, der früher einem nationalen Versorgungssystem angeschlossen war, durch die Annahme einer Stelle bei einem Organ der Union Gefahr liefe, eine Altersleistung nach diesem System nicht mehr in Anspruch nehmen zu können, auf die er einen Anspruch gehabt hätte, wenn er diese Stelle nicht angenommen hätte, vgl. Urteil My (C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 45 bis 48) und Beschluss Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420, Rn. 28 bis 34).

  • EuGH, 04.02.2015 - C-647/13

    Melchior - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Voraussetzungen

    Bei der Prüfung der Anforderungen, die sich aus dem Unionsrecht hinsichtlich der Berücksichtigung von im Dienst eines europäischen Organs mit Sitz in Belgien zurückgelegten Beschäftigungszeiten ergeben können, stellt die Cour du travail de Bruxelles unter Bezugnahme auf die Urteile Ferlini (C-411/98, EU:C:2000:530, Rn. 41) und My (C-293/03, EU:C:2004:821, Rn. 35) sowie den Beschluss Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420, Rn. 26) fest, dass Frau Melchior nicht als Arbeitnehmerin im Sinne der Verordnung (EWG) Nr. 1408/71 des Rates vom 14. Juni 1971 zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf Arbeitnehmer und deren Familien, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern (ABl. L 149, S. 2) oder der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29. April 2004 zur Koordinierung der Systeme der sozialen Sicherheit (ABl. L 166, S. 1) einzustufen sei.

    Im Beschluss Ricci und Pisaneschi (EU:C:2010:420) hat der Gerichtshof klargestellt, dass dies auch für die Begründung eines Anspruchs auf eine gewöhnliche Altersrente gilt.

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.10.2014 - C-647/13

    Melchior

    6 - Vgl. Urteile Ferlini (EU:C:2000:530, Rn. 41) und My (EU:C:2004:821, Rn. 35) sowie Beschluss Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420, Rn. 26).

    27 - Er wurde insbesondere im Beschluss Ricci und Pisaneschi (C-286/09 und C-287/09, EU:C:2010:420) bestätigt, wo es um einen Anspruch auf Regelaltersrente ging.

  • EuG, 13.10.2015 - T-131/14

    Teughels / Kommission

    Ensuite, il est vrai que, selon la jurisprudence citée au point 48 de l'arrêt attaqué, le système de transfert des droits à pension, tel que prévu à l'article 11, paragraphe 2, de l'annexe VIII du statut, en permettant une coordination entre les régimes nationaux et le régime de pension de l'Union, vise à faciliter le passage des emplois nationaux, publics ou privés, à l'administration de l'Union et à garantir ainsi à l'Union les meilleures possibilités de choix d'un personnel qualifié déjà doté d'une expérience professionnelle appropriée (voir ordonnance du 9 juillet 2010, Ricci et Pisaneschi, C-286/09 et C-287/09, EU:C:2010:420, point 28 et jurisprudence citée).
  • EuGöD, 11.12.2013 - F-130/11

    Verile und Gjergji / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehälter -

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das System der Übertragung von Rentenansprüchen gemäß Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts durch eine Koordinierung der nationalen Versorgungssysteme mit dem Versorgungssystem der Union bezweckt, das Überwechseln von Tätigkeiten im öffentlichen oder privaten nationalen und auch internationalen Bereich zur Verwaltung der Union zu erleichtern und so der Union möglichst gute Möglichkeiten zu eröffnen, qualifiziertes und bereits ausreichend berufserfahrenes Personal einzustellen (Beschluss des Gerichtshofs vom 9. Juli 2010, Ricci, C-286/09 und C-287/09, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 13.02.2019 - C-179/18

    Rohart - Vorlage zur Vorabentscheidung - Soziale Sicherheit - Rentenansprüche

    In Rn. 34 des Beschlusses vom 9. Juli 2010, Ricci und Pisaneschi (C-286/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:420), hat der Gerichtshof klargestellt, dass dies auch für die Begründung eines Anspruchs auf eine gewöhnliche Altersrente gilt.

    Der Gerichtshof hat insoweit in den Rn. 45 bis 48 des Urteils vom 16. Dezember 2004, My (C-293/03, EU:C:2004:821), und in den Rn. 29 bis 33 des Beschlusses vom 9. Juli 2010, Ricci und Pisaneschi (C-286/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:420), festgestellt, dass die Regelungen, um die es in den Rechtssachen ging, in denen dieses Urteil und dieser Beschluss ergangen sind, die Einstellung von nationalen Beamten mit einem gewissen Dienstalter durch die Organe und Einrichtungen der Union erschweren könnten.

  • EuG, 13.10.2015 - T-103/13

    Kommission / Cocchi und Falcione

    Ensuite, s'agissant de l'objectif de l'article 11, paragraphe 2, de l'annexe VIII du statut, il est vrai que, selon la jurisprudence, le système de transfert des droits à pension, tel que prévu à l'article 11, paragraphe 2, de l'annexe VIII du statut, en permettant une coordination entre les régimes nationaux et le régime de pension de l'Union, vise à faciliter le passage des emplois nationaux, publics ou privés, à l'administration de l'Union et à garantir ainsi à l'Union les meilleures possibilités de choix d'un personnel qualifié déjà doté d'une expérience professionnelle appropriée (voir ordonnance du 9 juillet 2010, Ricci et Pisaneschi, C-286/09 et C-287/09, EU:C:2010:420, point 28 et jurisprudence citée).
  • EuGöD, 11.12.2013 - F-117/11

    Teughels / Kommission - Öffentlicher Dienst - Beamte - Ruhegehalt - Übertragung

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass das System der Übertragung von Rentenansprüchen gemäß Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des Statuts durch eine Koordinierung der nationalen Versorgungssysteme mit dem Versorgungssystem der Union bezweckt, das Überwechseln von Tätigkeiten im öffentlichen oder privaten nationalen und auch internationalen Bereich zur Verwaltung der Union zu erleichtern und so der Union möglichst gute Möglichkeiten zu eröffnen, qualifiziertes und bereits ausreichend berufserfahrenes Personal einzustellen (Beschluss des Gerichtshofs vom 9. Juli 2010, Ricci, C-286/09 und C-287/09, Randnr. 28 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2016 - C-690/15

    de Lobkowicz - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit der Arbeitnehmer -

    12 - Vgl. zur fehlenden Berücksichtigung oder zur teilweisen Berücksichtigung der Jahre, die belgische Staatsangehörige im Dienst eines Organs der Union zurücklegten, für die Begründung von Ruhegehaltsansprüchen in Belgien, Urteil vom 16. Dezember 2004, My (C-293/03, EU:C:2004:821), Beschluss vom 9. Juli 2010, Ricci und Pisaneschi (C-286/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:420), und Urteil vom 10. September 2015, Wojciechowski (C-408/14, EU:C:2015:591).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-404/21

    INPS und Repubblica italiana - Vorlage zur Vorabentscheidung - Personal der EZB -

  • EuGH, 04.02.2021 - C-903/19

    Ministre de la Transition écologique und solidaire und Ministre de l'Action und

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-166/12

    Casta - Beamte der Europäischen Union - Art. 11 Abs. 2 des Anhangs VIII des

  • EuGH, 18.09.2009 - C-286/09

    Ricci

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