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   EuGH, 29.07.2010 - C-189/09   

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https://dejure.org/2010,8557
EuGH, 29.07.2010 - C-189/09 (https://dejure.org/2010,8557)
EuGH, Entscheidung vom 29.07.2010 - C-189/09 (https://dejure.org/2010,8557)
EuGH, Entscheidung vom 29. Juli 2010 - C-189/09 (https://dejure.org/2010,8557)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/24/EG - Schutz des Privatlebens - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/24/EG - Schutz des Privatlebens - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/24/EG - Schutz des Privatlebens - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen Frist

  • EU-Kommission

    Kommission / Österreich

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 2006/24/EG - Schutz des Privatlebens - Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung elektronischer Kommunikationsdienste erzeugt oder verarbeitet werden - Nichtumsetzung innerhalb der vorgeschriebenen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • lehofer.at (Kurzinformation)

    Aktives Abwarten? Vorratsdatenspeicherung in Österreich

  • beck.de (Kurzinformation)

    Österreich wegen Nichteinführung der Vorratsdatenspeicherung verurteilt

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 28. Mai 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Republik Österreich

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Nicht fristgerechter Erlass oder nicht fristgerechte Mitteilung der Vorschriften, die erforderlich sind, um der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2010, 783
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 06.03.2008 - C-196/07

    SPANIEN HAT DADURCH DAS GEMEINSCHAFTSRECHT VERLETZT, DASS ES NICHT DIE

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
    Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Richtlinie gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Richtlinie berufen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, 226/87, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14, vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, C-74/91, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10, und vom 6. März 2008, Kommission/Spanien, C-196/07, Randnr. 34).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 16, und Kommission/Spanien, Randnr. 35).

  • EuGH, 30.06.1988 - 226/87

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
    Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Richtlinie gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Richtlinie berufen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, 226/87, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14, vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, C-74/91, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10, und vom 6. März 2008, Kommission/Spanien, C-196/07, Randnr. 34).

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (Urteile Kommission/Griechenland, Randnr. 16, und Kommission/Spanien, Randnr. 35).

  • EuGH, 27.10.2005 - C-23/05

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
    Zudem ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, Slg. 2005, I-9535, Randnr. 9, und vom 27. September 2007, Kommission/Tschechische Republik, C-115/07, Randnr. 9).
  • EuGH, 25.02.2010 - C-295/09

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
    Im Übrigen kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Normen des Unionsrechts festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2001, Kommission/Luxemburg, C-450/00, Slg. 2001, I-7069, Randnr. 8, vom 28. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-375/04, Randnr. 11, und vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien, C-295/09, Randnr. 10).
  • EuGH, 27.09.2007 - C-115/07

    Kommission / Tschechische Republik

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
    Zudem ist nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Lage zu beurteilen, in der sich der Mitgliedstaat bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist befand; später eingetretene Änderungen können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteile vom 27. Oktober 2005, Kommission/Luxemburg, C-23/05, Slg. 2005, I-9535, Randnr. 9, und vom 27. September 2007, Kommission/Tschechische Republik, C-115/07, Randnr. 9).
  • EuGH, 27.10.1992 - C-74/91

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
    Ein Mitgliedstaat kann sich daher mangels einer Vorschrift des EG-Vertrags, die ihn dazu ausdrücklich ermächtigte, zur Verteidigung gegenüber einer auf die Nichtdurchführung einer an ihn gerichteten Richtlinie gestützten Vertragsverletzungsklage nicht mit Erfolg auf die Rechtswidrigkeit dieser Richtlinie berufen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 30. Juni 1988, Kommission/Griechenland, 226/87, Slg. 1988, 3611, Randnr. 14, vom 27. Oktober 1992, Kommission/Deutschland, C-74/91, Slg. 1992, I-5437, Randnr. 10, und vom 6. März 2008, Kommission/Spanien, C-196/07, Randnr. 34).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-450/00

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
    Im Übrigen kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Normen des Unionsrechts festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2001, Kommission/Luxemburg, C-450/00, Slg. 2001, I-7069, Randnr. 8, vom 28. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-375/04, Randnr. 11, und vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien, C-295/09, Randnr. 10).
  • EuGH, 28.04.2005 - C-375/04

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 29.07.2010 - C-189/09
    Im Übrigen kann sich nach ständiger Rechtsprechung ein Mitgliedstaat nicht auf Bestimmungen, Übungen oder Umstände seiner internen Rechtsordnung berufen, um die Nichteinhaltung der in den Normen des Unionsrechts festgelegten Verpflichtungen zu rechtfertigen (vgl. u. a. Urteile vom 4. Oktober 2001, Kommission/Luxemburg, C-450/00, Slg. 2001, I-7069, Randnr. 8, vom 28. April 2005, Kommission/Luxemburg, C-375/04, Randnr. 11, und vom 25. Februar 2010, Kommission/Spanien, C-295/09, Randnr. 10).
  • EuG, 27.02.2015 - T-188/12

    Die Kommission darf den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten im Rahmen

    wegen Nichtigerklärung des Beschlusses der Kommission vom 16. März 2012, mit dem ein Antrag des Klägers auf Gewährung des Zugangs zu einem Rechtsgutachten der Kommission betreffend die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (ABl. L 105, S. 54) abgelehnt wurde, und des Beschlusses der Kommission vom 3. April 2012, mit dem die Kommission es ablehnte, dem Kläger umfassenden Zugang zu Dokumenten betreffend die Umsetzung der Richtlinie 2006/24 durch die Republik Österreich sowie zu Dokumenten, die sich auf die Rechtssache beziehen, in der das Urteil vom 29. Juli 2010, Kommission/Österreich (C-189/09, EU:C:2010:455) ergangen ist, zu gewähren, soweit mit diesem Beschluss der Zugang zu den von der Republik Österreich im Rahmen dieser Rechtssache eingereichten Schriftsätzen verweigert wurde,.

    So beantragte der Kläger Zugang zu allen Dokumenten bezüglich der von der Kommission durchgeführten Verwaltungsverfahren sowie zu allen Dokumenten betreffend das Gerichtsverfahren, in dem das Urteil vom 29. Juli 2010, Kommission/Österreich (C-189/09, EU:C:2010:455), ergangen ist.

    In diesen Beschlüssen setzte die Kommission den Kläger darüber hinaus von ihrer Absicht in Kenntnis, einen gesonderten Beschluss über die Dokumente betreffend die Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Österreich (oben in Rn. 7 angeführt, EU:C:2010:455) ergangen ist, zu erlassen.

    15 Am 3. April 2012 erließ die Kommission auf den Zweitantrag vom 13. Juli 2011 den Beschluss Ares (2012) 399467 (im Folgenden: Beschluss vom 3. April 2012) über den Zugang des Klägers zu den Unterlagen der Verwaltungsakte des oben in Rn. 7 genannten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich und zu den Dokumenten bezüglich des Gerichtsverfahrens in der Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Österreich (oben in Rn. 7 angeführt, EU:C:2010:455) ergangen ist.

    Zweitens seien die in Rede stehenden Schriftsätze an den Gerichtshof gerichtet gewesen, während die Kommission als Partei in der Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Österreich (oben in Rn. 7 angeführt, EU:C:2010:455) ergangen sei, nur Abschriften erhalten habe.

    44 Im vorliegenden Fall steht fest, dass die Kommission den Gerichtshof im Rahmen der Rechtssache, in der das Urteil Kommission/Österreich (oben in Rn. 7 angeführt, EU:C:2010:455) ergangen ist, nach Art. 226 EG (jetzt Art. 258 AEUV) mit einer Vertragsverletzungsklage gegen die Republik Österreich befasst hat.

    Der Beschluss der Europäischen Kommission vom 3. April 2012, mit dem die Kommission es abgelehnt hat, Herrn Patrick Breyer umfassenden Zugang zu Dokumenten betreffend die von der Republik Österreich vorzunehmende Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG, sowie zu Dokumenten, die sich auf die Rechtssache beziehen, in der das Urteil vom 29. Juli 2010, Kommission/Österreich (C-189/09), ergangen ist, zu gewähren, wird für nichtig erklärt, soweit mit ihm der Zugang zu den von der Republik Österreich im Rahmen dieser Rechtssache eingereichten Schriftsätzen verweigert wird.

  • EuGH, 18.07.2017 - C-213/15

    Die Kommission kann den Zugang zu Schriftsätzen der Mitgliedstaaten, die sich in

    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Europäische Kommission die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 27. Februar 2015, Breyer/Kommission (T-188/12, EU:T:2015:124, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem dieses den Beschluss der Kommission vom 3. April 2012, mit dem die Kommission es abgelehnt hat, Herrn Patrick Breyer umfassenden Zugang zu Dokumenten betreffend die von der Republik Österreich vorzunehmende Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über die Vorratsspeicherung von Daten, die bei der Bereitstellung öffentlich zugänglicher elektronischer Kommunikationsdienste oder öffentlicher Kommunikationsnetze erzeugt oder verarbeitet werden, und zur Änderung der Richtlinie 2002/58/EG (ABl. 2006, L 105, S. 54) sowie zu Dokumenten, die sich auf die Rechtssache beziehen, in der das Urteil vom 29. Juli 2010, Kommission/Österreich (C-189/09, nicht veröffentlicht, EU:C:2010:455), ergangen ist, zu gewähren, für nichtig erklärt hat, soweit mit ihm der Zugang zu den von der Republik Österreich im Rahmen dieser Rechtssache eingereichten Schriftsätzen verweigert wird.

    So beantragte [Herr Breyer] Zugang zu allen Dokumenten bezüglich der von der Kommission durchgeführten Verwaltungsverfahren sowie zu allen Dokumenten betreffend das Gerichtsverfahren, in dem das Urteil vom 29. Juli 2010, Kommission/Österreich (C-189/09, EU:C:2010:455), ergangen ist.

    In diesen Beschlüssen setzte die Kommission [Herrn Breyer] darüber hinaus von ihrer Absicht in Kenntnis, einen gesonderten Beschluss über die Dokumente betreffend die Rechtssache, in der das Urteil [vom 29. Juli 2010,] Kommission/Österreich (... EU:C:2010:455), ergangen ist, zu erlassen.

    15 Am 3. April 2012 erließ die Kommission in Beantwortung des Zweitantrags [des Herrn Breyer] vom 13. Juli 2011 den Beschluss Ares (2012) 399467 (im Folgenden: Beschluss vom 3. April 2012) über den Zugang [des Herrn Breyer] zu den Unterlagen der Verwaltungsakte des oben in Rn. 7 genannten Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Republik Österreich und zu den Dokumenten bezüglich des Gerichtsverfahrens in der Rechtssache, in der das Urteil [vom 29. Juli 2010,] Kommission/Österreich (... EU:C:2010:455), ergangen ist.

    Zweitens seien die in Rede stehenden Schriftsätze an den Gerichtshof gerichtet gewesen, während die Kommission als Partei in der Rechtssache, in der das Urteil [vom 29. Juli 2010,] Kommission/Österreich (..., EU:C:2010:455), ergangen sei, nur Abschriften erhalten habe.

  • EuGH, 05.03.2015 - C-502/13

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Steuerwesen -

    Etwas anderes könnte nur gelten, wenn der fragliche Rechtsakt mit besonders schweren und offensichtlichen Fehlern behaftet wäre, so dass er als inexistenter Rechtsakt qualifiziert werden könnte (vgl. Urteil Kommission/Österreich, C-189/09, EU:C:2010:455, Rn. 15 bis 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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