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   EuGH, 28.01.2010 - C-456/08   

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https://dejure.org/2010,141
EuGH, 28.01.2010 - C-456/08 (https://dejure.org/2010,141)
EuGH, Entscheidung vom 28.01.2010 - C-456/08 (https://dejure.org/2010,141)
EuGH, Entscheidung vom 28. Januar 2010 - C-456/08 (https://dejure.org/2010,141)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Bereich der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtbekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter und Aufrechterhaltung einer zur Ungewissheit über die Anfechtbarkeit einer Entscheidung führenden innerstaatlichen Regelung; ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF
  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats durch Nichtbekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter und Aufrechterhaltung einer zur Ungewissheit über die Anfechtbarkeit einer Entscheidung führenden innerstaatlichen Regelung; ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anwendung von § 101a Abs. 1 GWB im Teilnahmewettbewerb: Das Aus?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Bekanntgabe von Entscheidungen bezüglich der Auftragsvergabe an die Bewerber und Bieter - Richtlinie 89/665/EWG - Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher Aufträge ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • pwclegal.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rügepflichten und Gemeinschaftsrecht: Hält das GWB dem Gemeinschaftsrecht stand?

  • vergabeblog.de (Entscheidungsbesprechung)

    Europäische Kommission: Vorläufig kein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland wegen der "unverzüglichen” Rügefrist in § 107 Abs. 3 GWB

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 20. Oktober 2008 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Irland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665/EWG des Rates vom 21. Dezember 1989 zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für die Anwendung der Nachprüfungsverfahren im Rahmen der Vergabe öffentlicher ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2010, 188 (Ls.)
  • NZBau 2010, 256
  • BauR 2010, 957
  • VergabeR 2010, 457
  • ZfBR 2010, 407
 
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Wird zitiert von ... (124)Neu Zitiert selbst (13)

  • EuGH, 11.10.2007 - C-241/06

    Lämmerzahl - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG -Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Der Gerichtshof hat bereits entschieden, dass die Richtlinie 89/665 einer nationalen Regelung nicht entgegensteht, nach der die Nachprüfung einer Entscheidung des öffentlichen Auftraggebers binnen einer bestimmten Frist beantragt werden muss, wobei sämtliche Mängel des Vergabeverfahrens, auf die der Antrag gestützt wird, innerhalb dieser Ausschlussfrist gerügt werden müssen, so dass bei Versäumnis der Frist im weiteren Verlauf des Verfahrens weder die betreffende Entscheidung angefochten noch ein solcher Mangel geltend gemacht werden kann, sofern die fragliche Frist angemessen ist (Urteil vom 11. Oktober 2007, Lämmerzahl, C-241/06, Slg. 2007, I-8415, Randnr. 50 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Diese Rechtsprechung beruht auf der Erwägung, dass die vollständige Verwirklichung der mit der Richtlinie 89/665 verfolgten Ziele gefährdet wäre, wenn Bewerber und Bieter in jedem Stadium des Vergabeverfahrens Verstöße gegen die Regeln über die Auftragsvergabe rügen und dadurch den öffentlichen Auftraggeber zwingen könnten, das gesamte Verfahren erneut durchzuführen, um den Verstoß zu beheben (Urteil Lämmerzahl, Randnr. 51).

    Jedoch dürfen nationale Ausschlussfristen einschließlich der Art und Weise ihrer Anwendung nicht als solche die Ausübung der Rechte, die dem Betroffenen gegebenenfalls nach dem Gemeinschaftsrecht zustehen, praktisch unmöglich machen oder übermäßig erschweren (Urteil Lämmerzahl, Randnr. 52).

    51 und 57, sowie Lämmerzahl, Randnr. 52).

    30 und 36 bis 39, sowie Lämmerzahl, Randnrn.

  • EuGH, 24.06.2004 - C-212/02

    Kommission / Österreich

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Dieselbe Verpflichtung ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665, weil die Bewerber bzw. Bieter eine Vergabeentscheidung nur dann wirksam nachprüfen lassen können, wenn sie rechtzeitig über diese Entscheidung informiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, Randnr. 21, und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, Slg. 2008, I-2045, Randnr. 38).

    Diese Informationen wurden nämlich nach Unterzeichnung des Vertrags am 5. Februar 2004 in der Öffentlichkeit verbreitet, während die Bewerber bzw. Bieter für einen effektiven Rechtsschutz rechtzeitig vor dem Vertragsschluss über die Vergabeentscheidung der NRA hätten informiert werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 21, und Kommission/Spanien, Randnr. 38).

  • EuGH, 12.12.2002 - C-470/99

    Universale-Bau u.a.

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs darf die Anwendung einer nationalen Ausschlussfrist nicht dazu führen, dass die Ausübung des Rechts auf Nachprüfung von Entscheidungen zur Vergabe von öffentlichen Aufträgen seiner praktischen Wirksamkeit beraubt wird (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Dezember 2002, Universale-Bau u. a., C-470/99, Slg. 2002, I-11617, Randnr. 72, vom 27. Februar 2003, Santex, C-327/00, Slg. 2003, I-1877, Randnrn.

    Zur Erreichung des mit dieser Richtlinie verfolgten Ziels zügiger Behandlung steht es den Mitgliedstaaten frei, Rechtsbehelfsfristen vorzusehen, um die Wirtschaftsteilnehmer zu zwingen, in öffentlichen Vergabeverfahren ergangene Vorbereitungshandlungen oder Zwischenbescheide binnen kurzer Frist anzufechten (vgl. in diesem Sinne Urteile Universale-Bau u. a., Randnrn.

  • EuGH, 03.04.2008 - C-444/06

    Kommission / Spanien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Dieselbe Verpflichtung ergibt sich aus Art. 1 Abs. 1 der Richtlinie 89/665, weil die Bewerber bzw. Bieter eine Vergabeentscheidung nur dann wirksam nachprüfen lassen können, wenn sie rechtzeitig über diese Entscheidung informiert werden (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. Juni 2004, Kommission/Österreich, C-212/02, Randnr. 21, und vom 3. April 2008, Kommission/Spanien, C-444/06, Slg. 2008, I-2045, Randnr. 38).

    Diese Informationen wurden nämlich nach Unterzeichnung des Vertrags am 5. Februar 2004 in der Öffentlichkeit verbreitet, während die Bewerber bzw. Bieter für einen effektiven Rechtsschutz rechtzeitig vor dem Vertragsschluss über die Vergabeentscheidung der NRA hätten informiert werden müssen (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Österreich, Randnr. 21, und Kommission/Spanien, Randnr. 38).

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Zum anderen setzt die Feststellung einer Vertragsverletzung durch einen Mitgliedstaat nicht voraus, dass aus der Vertragsverletzung ein Schaden erwachsen ist (Urteile vom 18. Dezember 1997, Kommission/Belgien, C-263/96, Slg. 1997, I-7453, Randnr. 30, sowie vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 42).

    Ohne dass auf die Behauptung eingegangen zu werden braucht, dass die fragliche nationale Rechtsvorschrift die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen angemessen umsetze, genügt die Feststellung, dass im Vertragsverletzungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Vereinbarkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaats mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft, sondern auch ein Verstoß der innerstaatlichen Stellen gegen das Gemeinschaftsrecht in einem konkreten Einzelfall festgestellt werden kann (vgl. zur Vergabe öffentlicher Aufträge Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 30, und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-275/08, Randnr. 27).

  • EuGH, 29.10.2009 - C-474/08

    Kommission / Belgien

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Hierzu ist festzustellen, dass nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs die Umsetzung einer Richtlinie zwar nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschrift erfordert und ihr auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen kann, doch muss dieser hinreichend klar und bestimmt sein, damit die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und diese gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (Urteil vom 29. Oktober 2009, Kommission/Belgien, C-474/08, Randnr. 19 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 30.05.1991 - 361/88

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zweck für die Fristen eine hinreichend klare, bestimmte und überschaubare Regelung zu schaffen, so dass die Einzelnen ihre Rechte und Pflichten erkennen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 07.11.1996 - C-221/94

    Kommission / Luxemburg

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Die Mitgliedstaaten haben zu diesem Zweck für die Fristen eine hinreichend klare, bestimmte und überschaubare Regelung zu schaffen, so dass die Einzelnen ihre Rechte und Pflichten erkennen können (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 30. Mai 1991, Kommission/Deutschland, C-361/88, Slg. 1991, I-2567, Randnr. 24, und vom 7. November 1996, Kommission/Luxemburg, C-221/94, Slg. 1996, I-5669, Randnr. 22).
  • EuGH, 21.09.1999 - C-392/96

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Dies ist nicht erforderlich, wenn sich bereits aus dem Wortlaut dieser Vorschriften selbst ergibt, dass die Umsetzung unzureichend ist (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. September 1999, Kommission/Irland, C-392/96, Slg. 1999, I-5901, Randnr. 60).
  • EuGH, 15.10.2009 - C-275/08

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 28.01.2010 - C-456/08
    Ohne dass auf die Behauptung eingegangen zu werden braucht, dass die fragliche nationale Rechtsvorschrift die einschlägigen gemeinschaftsrechtlichen Anforderungen angemessen umsetze, genügt die Feststellung, dass im Vertragsverletzungsverfahren nach ständiger Rechtsprechung nicht nur die Vereinbarkeit der Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Mitgliedstaats mit dem Gemeinschaftsrecht überprüft, sondern auch ein Verstoß der innerstaatlichen Stellen gegen das Gemeinschaftsrecht in einem konkreten Einzelfall festgestellt werden kann (vgl. zur Vergabe öffentlicher Aufträge Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 30, und vom 15. Oktober 2009, Kommission/Deutschland, C-275/08, Randnr. 27).
  • EuGH, 27.02.2003 - C-327/00

    Santex

  • EuGH, 12.02.2004 - C-230/02

    Grossmann Air Service

  • EuGH, 18.12.1997 - C-263/96

    Kommission / Belgien

  • OLG Brandenburg, 06.12.2016 - 6 Verg 4/16

    Wohnungsverwaltung - Durchführungspflicht für ein Vergabeverfahren: Stellung

    Es ist zweifelhaft, ob die Vorschrift des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB a.F. im Hinblick auf die Unsicherheit des Merkmals "unverzüglich" auf der Grundlage der Rechtsprechung des EuGH überhaupt noch zur Anwendung kommen kann (vgl. EuGH, Urteile v. 28.01.2010, C-406/08,VergabeR 2010, 451 und C-456/08, VergabeR 2010, 457).
  • OLG Düsseldorf, 09.01.2013 - Verg 26/12

    Zulässigkeit der Ausschreibung einer strategischen Partnerschaft für eine

    Kenntniserlangung vor Rügeerhebung überhaupt sowie zu einem Zeitpunkt, in dem die Rügen nicht mehr als unverzüglich gelten können (sofern dies nach den Urteilen des EuGH vom 28.1.2010, vgl. NZBau 2010, 183; VergabeR 2010, 457, überhaupt noch ein Prüfungspunkt ist) ist von der Antragsgegnerin und der Beigeladenen als den insoweit beweispflichtigen Verfahrensbeteiligten nicht nachgewiesen worden.
  • OLG München, 15.03.2012 - Verg 2/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unverzügliche Rüge eines Vergabeverstoßes als

    Es kommt im übrigen die grundsätzliche Überlegung hinzu, dass nach der Entscheidung des EuGH vom 28.1.2010 - C-406/08 und C-456/08, welcher klare Fristen für die Ausübung und Gewährung des Primärrechtsschutzes verlangt, eine großzügigere Handhabung bei der Auslegung des Begriffes "unverzüglich" angezeigt erscheint (OLG München vom 3.11.2011 - Verg 14/11), zumal insgesamt der Anwendungsbereich des § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nach der Neuregelung des § 107 Abs. 3 GWB durch das Vergabemodernisierungsgesetz erheblich eingeschränkt worden ist.
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