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   EuGH, 21.10.2010 - C-242/09   

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https://dejure.org/2010,1312
EuGH, 21.10.2010 - C-242/09 (https://dejure.org/2010,1312)
EuGH, Entscheidung vom 21.10.2010 - C-242/09 (https://dejure.org/2010,1312)
EuGH, Entscheidung vom 21. Oktober 2010 - C-242/09 (https://dejure.org/2010,1312)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • lexetius.com

    Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer 'Anstellungsgesellschaft' beschäftigt sind und ständig zu einer 'Betriebsgesellschaft' abgestellt werden - Übergang ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Albron Catering

    Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer "Anstellungsgesellschaft" beschäftigt sind und ständig zu einer "Betriebsgesellschaft" abgestellt werden - Übergang ...

  • EU-Kommission PDF

    Albron Catering

    Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer "Anstellungsgesellschaft" beschäftigt sind und ständig zu einer "Betriebsgesellschaft" abgestellt werden - Übergang ...

  • EU-Kommission

    Albron Catering

    Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer ‚Anstellungsgesellschaft‘ beschäftigt sind und ständig zu einer ‚Betriebsgesellschaft‘ ...

  • IWW
  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Betriebsübergang oder Funktionsnachfolge?

  • Wolters Kluwer

    Sozialpolitik; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang; Konzerneigene ,Anstellungsgesellschaft' und ständige Abstellung für eine ,Betriebsgesellschaft';Albron Catering BV gegen FNV Bondgenoten u.a.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Sozialpolitik; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang; Konzerneigene ,Anstellungsgesellschaft' und ständige Abstellung für eine ,Betriebsgesellschaft';Albron Catering BV gegen FNV Bondgenoten u.a.

  • rechtsportal.de

    Sozialpolitik; Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer bei Betriebsübergang; Konzerneigene ,Anstellungsgesellschaft' und ständige Abstellung für eine ,Betriebsgesellschaft';Albron Catering BV gegen FNV Bondgenoten u.a.

  • datenbank.nwb.de

    Wahrung von Arbeitnehmeransprüchen: Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer "Anstellungsgesellschaft" beschäftigt sind und ständig zu einer "Betriebsgesellschaft" abgestellt werden - Übergang einer Betriebsgesellschaft

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Betriebsübergang

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Albron Catering

    Sozialpolitik - Übergang von Unternehmen - Richtlinie 2001/23/EG - Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer - Konzern, in dem die Arbeitnehmer bei einer "Anstellungsgesellschaft" beschäftigt sind und ständig zu einer "Betriebsgesellschaft" abgestellt werden - Übergang ...

  • 123recht.net (Kurzinformation)

    Leiharbeitnehmer - Gehen sie beim Betriebsübergang auf Erwerber über?

Besprechungen u.ä. (4)

  • handelsblatt.com (Kurzaufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Arbeitnehmerüberlassung - Quo Vadis?

  • uni-muenchen.de PDF, S. 4 (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Die Rechtsprechung des EuGH zum europäischen Arbeitsrecht im Jahr 2010 (Prof. Dr. Abbo Junker; RIW 3/2011, S. 97-111)

  • anwalt24.de (Entscheidungsbesprechung)

    Der Entleiher als nichtvertraglicher Arbeitgeber? - Albron

  • nomos.de PDF (Aufsatz mit Bezug zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung)

    (Arbeitsrechtliche Vorlagen an den EuGH: Eine aktuelle Bestandsaufnahme (Gregor Thüsing; KritV 2009, 327-356)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Gerechtshof te Amsterdam (Niederlande), eingereicht am 3. Juli 2009 - Albron Catering B.V./FNV Bondgenoten, John Roest

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Gerechtshof te Amsterdam - Auslegung von Art. 3 Abs. 1 der Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 439
  • ZIP 2010, 2170
  • EuZW 2011, 72
  • NZA 2010, 1225
  • DB 2011, 303
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 18.01.2007 - C-313/05

    DAS GEMEINSCHAFTSRECHT STEHT DER POLNISCHEN AKZISE ENTGEGEN, SOWEIT SIE

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-242/09
    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich, guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (vgl. Urteile vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 56, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 91).

    Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, wenn die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit der Unionsregelung unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Gemeinschaftsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte (vgl. insbesondere Urteile vom 27. April 2006, Richards, C-423/04, Slg. 2006, I-3585, Randnr. 42, und Brzezi?"ski, Randnr. 57).

  • EuGH, 27.04.2006 - C-423/04

    DIE WEIGERUNG, EINER TRANSSEXUELLEN, DIE SICH EINER GESCHLECHTSUMWANDLUNG VOM

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-242/09
    Der Gerichtshof hat auf diese Lösung nur unter ganz bestimmten Umständen zurückgegriffen, wenn die Gefahr schwerwiegender wirtschaftlicher Auswirkungen bestand, die insbesondere mit der großen Zahl von Rechtsverhältnissen zusammenhingen, die gutgläubig auf der Grundlage der als gültig betrachteten Regelung eingegangen worden waren, und wenn sich herausstellte, dass die Einzelnen und die nationalen Behörden zu einem mit der Unionsregelung unvereinbaren Verhalten veranlasst worden waren, weil eine objektive, bedeutende Unsicherheit hinsichtlich der Tragweite der Gemeinschaftsbestimmungen bestand, zu der eventuell auch das Verhalten anderer Mitgliedstaaten oder der Kommission beigetragen hatte (vgl. insbesondere Urteile vom 27. April 2006, Richards, C-423/04, Slg. 2006, I-3585, Randnr. 42, und Brzezi?"ski, Randnr. 57).
  • EuGH, 02.02.1988 - 24/86

    Blaizot / Université de Liège u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-242/09
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. insbesondere Urteile vom 2. Februar 1988, Blaizot u. a., 24/86, Slg. 1988, 379, Randnr. 27, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 141, und vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 50).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-402/03

    Skov u.a. - Richtlinie 85/374/EWG - Haftung für fehlerhafte Produkte - Haftung

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-242/09
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. insbesondere Urteile vom 2. Februar 1988, Blaizot u. a., 24/86, Slg. 1988, 379, Randnr. 27, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 141, und vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 50).
  • EuGH, 15.12.1995 - C-415/93

    Union royale belge des sociétés de football association u.a. / Bosman u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-242/09
    Daraus folgt, dass die Gerichte die Vorschriften in dieser Auslegung auch auf Rechtsverhältnisse, die vor Erlass des auf das Ersuchen um Auslegung ergangenen Urteils entstanden sind, anwenden können und müssen, wenn alle sonstigen Voraussetzungen für die Anrufung der zuständigen Gerichte in einem die Anwendung dieser Vorschriften betreffenden Streit vorliegen (vgl. insbesondere Urteile vom 2. Februar 1988, Blaizot u. a., 24/86, Slg. 1988, 379, Randnr. 27, vom 15. Dezember 1995, Bosman, C-415/93, Slg. 1995, I-4921, Randnr. 141, und vom 10. Januar 2006, Skov und Bilka, C-402/03, Slg. 2006, I-199, Randnr. 50).
  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen

    Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-242/09
    Eine solche Beschränkung ist nur dann zulässig, wenn zwei grundlegende Kriterien erfüllt sind, nämlich, guter Glaube der Betroffenen und die Gefahr schwerwiegender Störungen (vgl. Urteile vom 18. Januar 2007, Brzezi?"ski, C-313/05, Slg. 2007, I-513, Randnr. 56, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 91).
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 61/14

    EuGH-Vorlage - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Diesen Besonderheiten einer Konzernverbindung hat der Gerichtshof in der Entscheidung Albron Catering dadurch Rechnung getragen, dass im Einzelfall auch ein demselben Konzern wie der Vertragsarbeitgeber angehörendes Unternehmen als "nichtvertraglicher Arbeitgeber" anzusehen sein könnte (EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - Rn. 31, Slg. 2010, I-10309) .
  • BAG, 15.05.2013 - 7 AZR 525/11

    Sachgrundlose Befristung - Rechtsmissbrauch

    Nach einem Urteil des Gerichtshofs kann aber bei einem Übergang eines konzernangehörenden Unternehmens auf ein Unternehmen, das diesem Konzern nicht angehört, als Veräußerer iSv. Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG auch das Konzernunternehmen anzusehen sein, zu dem die Arbeitnehmer ständig abgestellt waren, ohne mit diesem durch einen Arbeitsvertrag verbunden gewesen zu sein, obwohl es in diesem Konzern ein Unternehmen gibt, an das die betreffenden Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag gebunden waren (EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Tenor und Rn. 32 , Slg. 2010, I-10309; hierzu zB APS/Steffan 4. Aufl. § 613a BGB Rn. 83) .

    Die Frage einer Klärung und Beurteilung des Sachverhalts vor dem Hintergrund der Entscheidung des Gerichtshofs vom 21. Oktober 2010 (- C-242/09 - [Albron Catering] Slg. 2010, I-10309) stellt sich nur dann, wenn es sich bei dem "Übergang des Bereichs Leistung und Antragsvorbereitung von der D auf die Beklagte" um einen Betriebs(teil-)übergang iSv. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB oder einen Unternehmens(teil-)übergang gehandelt hat.

  • BAG, 27.09.2012 - 2 AZR 838/11

    Arbeitgeberbegriff

    Zwar ist für den durch die Richtlinie 2001/23/EG des Rates vom 12. März 2001 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Unternehmens- oder Betriebsteilen (ABl. EG L 82 vom 22. März 2001 S. 16) gewährten Schutz nicht unter allen Umständen eine vertragliche Beziehung der Arbeitnehmer zum Veräußerer erforderlich (vgl. EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Rn. 24, AP Richtlinie 2001/23/EG Nr. 7 = EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2001/23 Nr. 5) .

    Auch ein sog. nichtvertraglicher Arbeitgeber, an den die Arbeitnehmer ständig überstellt sind, kann als "Veräußerer" im Sinne der Richtlinie 2001/23/EG anzusehen sein (vgl. EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Rn. 26, aaO) .

    Ob ein solches besteht, ist nach nationalem Recht zu beurteilen (vgl. - unter Hinweis auf deren Art. 2 Ziff. 2 - auch für den Anwendungsbereich der RL 2001/23/EG EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Rn. 23, aaO) .

  • BAG, 11.05.2023 - 6 AZR 121/22

    Luftfahrt - Wet Lease - Betriebsübergang

    In diesem Zusammenhang können sowohl die Beibehaltung der funktionellen Selbstständigkeit einer Tochtergesellschaft (vgl. hierzu EuGH 13. Juni 2019 - C-664/17 - [Ellinika Nafpigeia] Rn. 65 ff.) als auch eine konzerninterne Personaldienstleistung bzw. Arbeitnehmerüberlassung zu würdigen sein (vgl. EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Rn. 32; EuArbRK/Winter 4. Aufl. RL 2001/23/EG Art. 2 Rn. 12) .
  • BAG, 16.11.2017 - 2 AZR 90/17

    Massenentlassungsanzeige - Berücksichtigung von Leiharbeitnehmern

    In diesem Sinn versteht der Senat auch die bisherige Rechtsprechung des Gerichtshofs (EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Rn. 20, Slg. 2010, I-10309: "nichtvertraglicher Arbeitgeber") .
  • BAG, 09.02.2011 - 7 AZR 32/10

    Vorbeschäftigungsverbot des § 14 Abs 2 S 2 TzBfG - Arbeitnehmerüberlassung im

    Nach einem Urteil des EuGH vom 21. Oktober 2010 kann aber bei einem Übergang eines konzernangehörenden Unternehmens auf ein Unternehmen, das diesem Konzern nicht angehört, als Veräußerer im Sinne von Art. 2 Abs. 1 Buchst. a der Richtlinie 2001/23/EG auch das Konzernunternehmen anzusehen sein, zu dem die Arbeitnehmer ständig abgestellt waren, ohne mit diesem durch einen Arbeitsvertrag verbunden gewesen zu sein, obwohl es in diesem Konzern ein Unternehmen gibt, an das die betreffenden Arbeitnehmer durch einen Arbeitsvertrag gebunden waren (EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - [Albron Catering] Tenor und Rn. 32, EzA EG-Vertrag 1999 Richtlinie 2000/23 Nr. 5) .
  • BAG, 17.06.2015 - 4 AZR 95/14

    Vorabentscheidungsersuchen - dynamische Bezugnahmeklausel - Betriebsübergang

    Diesen Besonderheiten einer Konzernverbindung hat der Gerichtshof in der Entscheidung Albron Catering dadurch Rechnung getragen, dass im Einzelfall auch ein demselben Konzern wie der Vertragsarbeitgeber angehörendes Unternehmen als "nichtvertraglicher Arbeitgeber" anzusehen sein könnte (EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 - Rn. 31, Slg. 2010, I-10309) .
  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2019 - C-610/18

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe ist Arbeitgeber von abhängig

    Zu nennen ist auch das Urteil Albron Catering(34) zur Auslegung der Richtlinie 2001/23/EG(35), in dem der Gerichtshof entschieden hat, dass Arbeitgeber auch das Unternehmen sein kann, bei dem die Arbeitnehmer tatsächlich beschäftigt sind, und zwar "auch bei Fehlen vertraglicher Beziehungen zu diesen Arbeitnehmern"(36).

    34 Urteil vom 21. Oktober 2010, Albron Catering (C-242/09, EU:C:2010:625).

    36 Urteil vom 21. Oktober 2010, Albron Catering (C-242/09, EU:C:2010:625, Rn. 21 und 31).

  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 35/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

    Dabei wird nicht übersehen, dass der EuGH in anderen Entscheidungen dann von einem Betriebsübergang ausgeht, wenn die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 30; EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 [Abron Catering] Rn. 28; EuGH 10. Dezember 1998 - C-173/96, C-247/96 - Rn. 23; dazu: Franzen/Gallner/Oetker-Winter Europäisches Arbeitsrecht RL 2001/23/EG Art. 1 Rn. 49).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.03.2016 - 2 Sa 46/15

    Betriebsübergang - Betriebsinhaberwechsel - Betriebsführungsvertrag

    Dabei wird nicht übersehen, dass der EuGH in anderen Entscheidungen dann von einem Betriebsübergang ausgeht, wenn die für den Betrieb des Unternehmens verantwortliche natürliche oder juristische Person, die die Arbeitgeberverpflichtungen gegenüber den Beschäftigten des Unternehmens eingeht, im Rahmen vertraglicher Beziehungen wechselt (EuGH 20. Januar 2011 - C-463/09 - [CLECE] Rn. 30; EuGH 21. Oktober 2010 - C-242/09 [Abron Catering] Rn. 28; EuGH 10. Dezember 1998 - C-173/96, C-247/96 - Rn. 23; dazu: Franzen/Gallner/Oetker-Winter Europäisches Arbeitsrecht RL 2001/23/EG Art. 1 Rn. 49).
  • LAG Düsseldorf, 23.03.2011 - 12 Sa 1320/10

    Unwirksame außerordentliche betriebsbedingte Kündigung mit sozialer Auslauffrist;

  • Generalanwalt beim EuGH, 06.12.2017 - C-472/16

    Colino Sigüenza - Vorlage zur Vorabentscheidung - Unternehmensübergang - Verbot

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.12.2011 - C-533/10

    CIVAD - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung zur Einführung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.10.2013 - C-616/11

    Nach Auffassung von Generalanwalt Melchior Wathelet können die Mitgliedstaaten

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