Rechtsprechung
EuGH, 21.10.2010 - C-306/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- lexetius.com
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...
- Europäischer Gerichtshof
B.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...
- EU-Kommission
I.B.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...
- EU-Kommission
I.B.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten -Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)
B.
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss 2002/584/JI - Europäischer Haftbefehl und Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten - Art. 4 - Gründe, aus denen eine Vollstreckung des Haftbefehls abgelehnt werden kann - Art. 4 Nr. 6 - ...
Sonstiges (3)
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen des Verfassungsgerichtshofs (Belgien) eingereicht am 31. Juli 2009 - I.B / Conseil des ministres
- Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)
Vorabentscheidungsersuchen - Cour constitutionnelle (Belgien) - Auslegung von Art. 4 Nr. 6 und Art. 5 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584/JI des Rates vom 13. Juni 2002 über den Europäischen Haftbefehl und die Übergabeverfahren zwischen den Mitgliedstaaten (ABl. L 190, ...
- EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)
Vorabentscheidungsersuchen
Verfahrensgang
- Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2010 - C-306/09
- EuGH, 21.10.2010 - C-306/09
Papierfundstellen
- NJW 2011, 285
- EuZW 2010, 880 (Ls.)
Wird zitiert von ... (29) Neu Zitiert selbst (1)
- EuGH, 06.10.2009 - C-123/08
DAS NIEDERLÄNDISCHE RECHT KANN IN BEZUG AUF DIE VOLLSTRECKUNG EINES EUROPÄISCHEN …
Auszug aus EuGH, 21.10.2010 - C-306/09
Für die beiden Arten eines Europäischen Haftbefehls im Sinne des Rahmenbeschlusses bezwecken diese Bestimmungen vor allem, dass der Frage besondere Bedeutung beigemessen wird, ob die Resozialisierungschancen der gesuchten Person erhöht werden können (vgl. u. a. Urteil vom 6. Oktober 2009, Wolzenburg, C-123/08, Slg. 2009, I-9621, Randnr. 62).
- EuGH, 27.05.2019 - C-508/18
Die deutschen Staatsanwaltschaften bieten keine hinreichende Gewähr für …
Er kann entweder zur Strafverfolgung im Ausstellungsmitgliedstaat oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung in diesem Staat ausgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, B., C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 49). - BVerfG, 15.12.2015 - 2 BvR 2735/14
Gewährleistung einzelfallbezogenen Grundrechtsschutzes im Rahmen der …
Vor diesem Hintergrund ist ein Europäischer Haftbefehl dann nicht zu vollstrecken, wenn dem die gegenüber dem Rahmenbeschluss über den Europäischen Haftbefehl vorrangige Grundrechtecharta entgegensteht (…vgl. Kommissionsdokumente KOM 8 endgültig vom 24. Januar 2006, S. 7 und KOM 175 endgültig vom 11. April 2011, S. 7;… BTDrucks 15/1718, S. 14;… BRDrucks 70/06, S. 31;… Schlussanträge GA Bot zu EuGH, Wolzenburg, C-123/08, Slg. 2009, I-9621, Rn. 147 ff. und zu EuGH, Mantello, C-261/09, Slg. 2010, I-11477, Rn. 87 f.; GA Cruz Villalón zu EuGH, I.B., C-306/09, Slg. 2010, I-10341, Rn. 43 f.;… GA Mengozzi zu EuGH, Lopes da Silva Jorge, C-42/11, EU:C:2012:151, Rn. 28;… GA Sharpston zu EuGH, Radu, C-396/11, EU:C:2012:648, Rn. 69 ff.). - OLG Karlsruhe, 10.11.2015 - 1 AK 111/14
Internationale Rechtshilfe in Strafsachen: Auslieferung eines ETA-Terroristen von …
Liegt dem Auslieferungsersuchen ein Abwesenheitsurteil zugrunde und macht der Verfolgte im Falle seiner Überstellung von seinem Recht auf ein neues Verfahren Gebrauch, so kann auch bei einer Auslieferung zum Zwecke der Strafvollstreckung diese jedenfalls dann mit einem Rücküberstellungsvorbehalt versehen werden, wenn das ersuchende Staat eine solche Möglichkeit ausdrücklich anbietet (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 21.10.2010, C 306/09 - NJW 2011, 285).der Verfolgte, falls er nach Überstellung nach Frankreich gegen eines oder mehrere der oben unter a. aufgeführten Urteile Widerspruch einlegt, entsprechend der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23. Dezember 2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg vom 21. Oktober 2010 (C 306/09) im Falle eines oder mehrerer Schuldsprüche das Recht erhält, auf seinen Wunsch zur Vollstreckung der Strafe bzw. Strafen in die Bundesrepublik Deutschland zurück überstellt zu werden,.
Unabhängig davon hat der Senat - wie noch unten unter IV 2 d im Einzelnen auszuführen sein wird - aufgrund der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23.12.2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg im Urteil vom 21.10.2010 (C 306/09; NJW 2011, 285) von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, dass der Verfolgte, falls er nach Überstellung nach Frankreich gegen die unter 1a des Tenors aufgeführten Urteile Widerspruch einlegt, im Falle eines oder mehrerer Schuldsprüche das Recht erhält, auf seinen Wunsch zur Vollstreckung dieser Strafe bzw. Strafen wieder in die Bundesrepublik Deutschland zurück überstellt zu werden.
Die vom Senat nach § 79 Abs. 2 Satz 3 IRG vorliegend zu überprüfenden Entschließung der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe vom 13.03.2015, keine Bewilligungshindernisse geltend machen zu wollen, ist unter Berücksichtigung des vom Senat aufgrund der Zusicherung der französischen Justizbehörden im Schreiben der Staatsanwaltschaft O. vom 23.12.2014 infolge und aufgrund der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 21.10.2010 - C 306/09; NJW 2011, 285) angeordneten Rücküberstellungsvorbehalts (vgl. unten 2 d) rechtsfehlerfrei getroffen.
Zwar sieht das deutsche Recht eine solche Möglichkeit nicht vor, die Rechtsgrundlage ergibt sich jedoch hier jedenfalls aus der Erklärung der französischen Justizbehörden, welche ihre Grundlage in der Rechtsprechung des EuGH in seiner Entscheidung vom 21.10.2010 findet (C 306/09; NJW 2011, 285).
- EuGH, 11.03.2020 - C-314/18
SF (Mandat d'arrêt européen - Garantie de renvoi dans l'État d'exécution)
Auch wenn der Systematik des Rahmenbeschlusses 2002/584 der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung zugrunde liegt, bedeutet dies jedoch keine uneingeschränkte Verpflichtung zur Vollstreckung des ausgestellten Haftbefehls (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2010, B., C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 50, …und vom 13. Dezember 2018, Sut, C-514/17, EU:C:2018:1016, Rn. 29 und 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).Dies gilt insbesondere für seinen Art. 4 Nr. 6 und seinen Art. 5 Nr. 3 (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Oktober 2010, B., C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 51 und 52, …sowie vom 13. Dezember 2018, Sut, C-514/17, EU:C:2018:1016, Rn. 30 und die dort angeführte Rechtsprechung).
Allerdings hat der Unionsgesetzgeber in Art. 5 Nr. 3 des Rahmenbeschlusses 2002/584 auch der Möglichkeit, die Resozialisierungschancen der Person, die Staatsangehöriger des Vollstreckungsmitgliedstaats oder in diesem wohnhaft ist, zu erhöhen, eine besondere Bedeutung beigemessen, indem ihr gestattet wird, auf dessen Staatsgebiet die Freiheitsstrafe oder freiheitsentziehende Maßregel der Sicherung zu verbüßen, die nach ihrer in Vollstreckung eines Europäischen Haftbefehls erfolgten Übergabe im Ausstellungsstaat gegen sie verhängt wird (…vgl. in diesem Sinne Urteile vom 6. Oktober 2009, Wolzenburg, C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 62, und vom 21. Oktober 2010, B., C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 52).
- EuGH, 03.05.2012 - C-620/10
Kastrati - Dublin-System - Verordnung (EG) Nr. 343/2003 - Verfahren zur …
Dem Gerichtshof obliegt es, unter Berücksichtigung der in der Vorlageentscheidung dargelegten tatsächlichen und rechtlichen Erwägungen zu entscheiden (Urteil vom 21. Oktober 2010, B., C-306/09, Slg. 2010, I-10341, Randnr. 47). - EuGH, 05.09.2012 - C-42/11
Ein Mitgliedstaat kann die Vergünstigung der Nichtvollstreckung eines …
Nach dem System des Rahmenbeschlusses, wie es insbesondere dessen Art. 4 zu entnehmen ist, können die Mitgliedstaaten den zuständigen Justizbehörden nämlich unter bestimmten Umständen erlauben, zu entscheiden, dass eine verhängte Strafe im Hoheitsgebiet des Vollstreckungsmitgliedstaats vollstreckt werden muss (Urteil vom 21. Oktober 2010, B., C-306/09, Slg. 2010, I-10341, Randnrn. - EuGH, 27.05.2019 - C-509/18
PF (Generalstaatsanwalt von Litauen) - Vorlage zur Vorabentscheidung - …
Er kann entweder zur Strafverfolgung im Ausstellungsmitgliedstaat oder zur Vollstreckung einer Freiheitsstrafe oder einer freiheitsentziehenden Maßregel der Sicherung in diesem Staat ausgestellt werden (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Oktober 2010, B., C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 49). - Generalanwalt beim EuGH, 06.07.2015 - C-237/15
Lanigan
23 - Vgl. Urteile Wolzenburg (C-123/08, EU:C:2009:616), B. (C-306/09, EU:C:2010:626), Mantello (C-261/09, EU:C:2010:683), Lopes Da Silva Jorge (C-42/11, EU:C:2012:517), Radu (C-396/11, EU:C:2013:39), Melloni (C-399/11, EU:C:2013:107) und Balá?¾ (C-60/12, EU:C:2013:733).51 - Vgl. Urteil B. (C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 49).
- Generalanwalt beim EuGH, 15.02.2017 - C-579/15
Poplawski
9 Vgl. Urteil vom 21. Oktober 2010, B. (C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 50 und 51).18 Vgl. Urteile vom 17. Juli 2008, Koz?‚owski (…C-66/08, EU:C:2008:437, Rn. 45), vom 6. Oktober 2009, Wolzenburg (…C-123/08, EU:C:2009:616, Rn. 62 und 67), vom 21. Oktober 2010, B. (C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 52), und vom 5. September 2012, Lopes Da Silva Jorge (…C-42/11, EU:C:2012:517, Rn. 32).
- Generalanwalt beim EuGH, 10.03.2022 - C-804/21
C und CD (Obstacles juridiques à l'exécution d'une décision de remise) - …
5 Urteil vom 21. Oktober 2010, I.B. (C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 43 bis 45).47 Urteil vom 21. Oktober 2010, I.B. (C-306/09, EU:C:2010:626, Rn. 43 bis 45).
- OLG Frankfurt, 10.05.2016 - 2 AuslA 202/15
Voraussetzungen des gewöhnlichen Aufenthalts eines EU-Ausländers in Deutschland …
- OLG Bremen, 11.09.2013 - 2 AuslA 4/13
Überprüfung von Bewilligungshindernissen im Auslieferungsverfahren
- Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2019 - C-314/18
Openbaar Ministerie (Mandat d'arrêt européen - Garantie de renvoi dans l'État …
- EuGH, 28.04.2022 - C-804/21
Der Begriff der höheren Gewalt, die die Vollstreckung eines Europäischen …
- Generalanwalt beim EuGH, 06.09.2018 - C-514/17
Sut
- EuGH, 28.06.2012 - C-192/12
West
- EGMR, 25.03.2021 - 40324/16
BIVOLARU ET MOLDOVAN c. FRANCE
- OLG Brandenburg, 04.06.2020 - 1 AR 10/20
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2018 - C-213/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des …
- OLG Brandenburg, 20.12.2019 - 1 AR 26/19
Anordnung der Fortdauer von Auslieferungshaft
- OLG Brandenburg, 20.09.2021 - 1 AR 21/21
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Lettland zur Strafvollstreckung …
- EuGH, 05.03.2015 - C-553/13
Statoil Fuel & Retail - Vorlage zur Vorabentscheidung - Indirekte Steuern - …
- KG, 07.03.2018 - 151 AuslA 124/17
Auslieferung zur Strafvollstreckung nach Ungarn: Rücküberstellungsvorbehalt bei …
- OLG Brandenburg, 29.03.2017 - 53 AuslA 39/16
- OLG Brandenburg, 13.12.2021 - 1 AR 34/21
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zur Vollstreckung einer …
- KG, 24.05.2011 - AuslA 1069/10
Internationale Rechtshilfe: Voraussetzungen der Ablehnung der Auslieferung
- KG, 28.08.2012 - 151 AuslA 109/12
Auslieferung zur Strafvollstreckung; Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung …
- OLG Brandenburg, 15.09.2022 - 1 AR 35/22
Auslieferung eines Verfolgten an die Republik Polen zum Zweck der Vollstreckung …
- OLG Köln, 22.11.2022 - 6 AuslA 92/22
Auslieferung eines französischen Staatsangehörigen nach Deutschland zwecks …