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   EuGH, 11.11.2010 - C-152/09   

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EuGH, 11.11.2010 - C-152/09 (https://dejure.org/2010,12138)
EuGH, Entscheidung vom 11.11.2010 - C-152/09 (https://dejure.org/2010,12138)
EuGH, Entscheidung vom 11. November 2010 - C-152/09 (https://dejure.org/2010,12138)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Berechnung der Zahlungsansprüche - Art. 40 Abs. 5 - Betriebsinhaber, die während des Bezugszeitraums ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Grootes

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Berechnung der Zahlungsansprüche - Art. 40 Abs. 5 - Betriebsinhaber, die während des Bezugszeitraums ...

  • EU-Kommission PDF

    Grootes

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Berechnung der Zahlungsansprüche - Art. 40 Abs. 5 - Betriebsinhaber, die während des Bezugszeitraums ...

  • EU-Kommission

    Grootes

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Berechnung der Zahlungsansprüche - Art. 40 Abs. 5 - Betriebsinhaber, die während des Bezugszeitraums ...

  • Wolters Kluwer

    Gemeinsame Agrarpolitik; Berechnung der Zahlungsansprüche bei Betriebsprämienregelung; Unterschiedliche Werte pro Einheit für die Hektarflächen Dauergrünland und für sonstige förderfähige Hektarflächen; André Grootes gegen Amt für Landwirtschaft Parchim

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsame Agrarpolitik; Voraussetzungen von und Berechnung der Zahlungsansprüche bei Betriebsprämienregelung; Unterschiedliche Werte pro Einheit für die Hektarflächen Dauergrünland und für sonstige förderfähige Hektarflächen; André Grootes gegen Amt für Landwirtschaft ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Grootes

    Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und Kontrollsystem für bestimmte Beihilferegelungen - Betriebsprämienregelung - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Berechnung der Zahlungsansprüche - Art. 40 Abs. 5 - Betriebsinhaber, die während des Bezugszeitraums ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Verwaltungsgerichts Schwerin (Deutschland), eingereicht am 4. Mai 2009 - André Grootes gegen Amt für Landwirtschaft Parchim

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Verwaltungsgericht Schwerin - Auslegung von Art. 40 der Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 des Rates vom 29. September 2003 mit gemeinsamen Regeln für Direktzahlungen im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik und mit bestimmten Stützungsregelungen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (3)

  • EuGH, 11.06.2009 - C-170/08

    Nijemeisland - Gemeinsame Agrarpolitik - Rindfleisch - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus EuGH, 11.11.2010 - C-152/09
    Nach dem Grundsatz der Rechtssicherheit als allgemeinem Grundsatz des Unionsrechts muss eine Unionsregelung, die den Einzelnen auferlegt wird, klar und deutlich sein, damit diese ihre Rechte und Pflichten eindeutig erkennen und infolgedessen ihre Vorkehrungen treffen können (vgl. Urteil vom 11. Juni 2009, Nijemeisland, C-170/08, Slg. 2009, I-5127, Randnr. 44).

    Folglich darf ein Betriebsinhaber, der Agrarumweltverpflichtungen gemäß den Verordnungen Nrn. 2078/92 und 1257/1999 eingegangen ist, nicht aus diesem Grund im Rahmen einer späteren Unionsbeihilfe benachteiligt werden, da er nicht vorhersehen konnte, dass seine Entscheidung Folgen für künftige Direktzahlungen aufgrund einer später erlassenen Verordnung haben könnte (vgl. in diesem Sinne Urteil Nijemeisland, Randnr. 45).

  • EuGH, 12.12.1985 - 165/84

    Krohn / BALM

    Auszug aus EuGH, 11.11.2010 - C-152/09
    Die entsprechende Anwendung einer Bestimmung auf einen Wirtschaftsteilnehmer ist möglich, wenn die Regelung, die für ihn gilt, zum einen der Regelung, deren entsprechende Anwendung in Betracht gezogen wird, weitgehend entspricht, und zum anderen eine Lücke enthält, die mit einem allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts unvereinbar ist und die durch die entsprechende Anwendung geschlossen werden kann (Urteil vom 12. Dezember 1985, Krohn, 165/84, Slg. 1985, 3997, Randnr. 14).
  • EuGH, 08.07.2010 - C-343/09

    Afton Chemical - Vorabentscheidungsersuchen - Gültigkeit - Richtlinie 2009/30/EG

    Auszug aus EuGH, 11.11.2010 - C-152/09
    Im Übrigen verlangt der Grundsatz der Gleichbehandlung bzw. das Diskriminierungsverbot nach ständiger Rechtsprechung, dass gleiche Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, sofern eine solche Behandlung nicht objektiv gerechtfertigt ist (vgl. u. a. Urteil vom 8. Juli 2010, Afton Chemical, C-343/09, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 74).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LC 319/08

    Zahlungsansprüche eines Betriebsinhabers bei dessen Teilnahme mit ursprünglich

    Ein Betriebsinhaber, der mit ursprünglich als Ackerland genutzten Parzellen an einer Agrarumweltmaßnahme - hier: NAU 2001, Maßnahme B - teilnimmt, kann Zahlungsansprüche für diese Parzellen mit dem Wert von Ackerland nach Maßgabe von Art. 40 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1782/2003 nur dann beanspruchen, wenn die Nutzungsänderung gerade wegen der Verpflichtung erfolgt ist, die der Betriebsinhaber mit der Agrarumweltmaßnahme eingegangen ist (wie EuGH, Urteil vom 11. November 2010 - Rs. C -152/09 -, Grootes).

    Wurde eine Fläche am 15. Mai 2003 als Dauergrünland genutzt, wird unter den Voraussetzungen der Härtefallregelung des Art. 40 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1782/2003, der nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Rahmen des Art. 61 VO (EG) Nr. 1782/2003 entsprechend anwendbar ist (Urt. v. 11.11.2010 - Rs. C-152/09 -, Grootes , juris, Rz. 46), ein anderes Bezugsjahr herangezogen.

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs erfordert die Anwendung von Art. 40 Abs. 5 VO (EG) Nr. 1782/2003 im Rahmen von Art. 61 VO (EG) Nr. 1782/2003 einen Kausalzusammenhang zwischen der Nutzungsänderung von Acker- in Dauergrünland und der Teilnahme an einer Agrarumweltmaßnahme (Urt. v. 11.11.2010, a.a.O., Rz. 57).

    Darauf weist auch der Gerichtshof hin (Urt. v. 11.11.2010, a.a.O., Rz. 54).

    Voraussetzung der entsprechenden Anwendung einer Regelung sei zum einen, dass die Regelung, die für den Wirtschaftsteilnehmer gilt, der Regelung, deren entsprechende Anwendung in Betracht gezogen wird, weitgehend entspreche, und dass sie zum anderen eine Lücke enthalte, die mit einem allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts unvereinbar sei und die durch die entsprechende Anwendung geschlossen werden könne (EuGH, Urt. v. 11.11.2010, a.a.O., Rz. 41, unter Verweis auf EuGH, Urt. v. 12.12.1985 - Rs. 165/84 -, Krohn , Slg. 1985, 3997, Rz. 14).

    Die Tatbestandsvoraussetzung der Kausalität zwischen der Teilnahme an der Agrarumweltmaßnahme und der Nutzungsänderung von Ackerland in Grünland liege dann nicht vor, wenn die betreffende Parzelle vor der Übernahme der Verpflichtung des Betriebsinhabers zur Durchführung der Agrarumweltmaßnahme und unabhängig von dieser Verpflichtung als Grünland genutzt worden sei (Urt. v. 11.11.2010, a.a.O., Rz. 57).

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.05.2013 - C-298/12

    Confédération paysanne - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003

    8 - Urteil vom 11. November 2010, Grootes (C-152/09, Slg. 2010, I-11285, Randnr. 60).

    15 - Urteil Grootes (zitiert in Fn. 8, Randnr. 44).

    18 - Urteil Grootes (zitiert in Fn. 8, Randnr. 36).

    19 - Siehe zur vorliegenden Bestimmung die Schlussanträge des Generalanwalts Mazák vom 8. Juli 2010, Grootes (C-152/09, Slg. 2010, I-11285, Nr. 30), und grundsätzlich das Urteil Mulder (zitiert in Fn. 14, Randnrn. 24, 26 und 27).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10

    Rechtsangleichung

    44 - Vgl. auch Urteile vom 30. Januar 1985, Kommission/Dänemark (143/83, Slg. 1985, 427, Randnr. 10), vom 21. Juni 1988, Kommission/Italien (257/86, Slg. 1988, 3249, Randnr. 12), vom 16. Juni 1993, Frankreich/Kommission (C-325/91, Slg. 1993, I-3283, Randnr. 26), vom 1. Oktober 2009, Kommission/Rat (C-370/07, Slg. 2009, I-8917, Randnr. 39), vom 11. November 2010, Grootes (C-152/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 43), und vom 22. Dezember 2010, Gowan Comércio (C-77/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 47).
  • EuGH, 03.10.2013 - C-298/12

    Confédération paysanne - Landwirtschaft - Gemeinsame Agrarpolitik -

    Insbesondere können Betriebsinhaber, die im Bezugszeitraum Agrarumweltverpflichtungen im Sinne der Verordnungen Nr. 2078/92 und Nr. 1257/1999 unterlagen, gemäß Art. 40 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1782/2003 in Verbindung mit dessen Abs. 1 beantragen, dass ihr Referenzbetrag auf der Basis des/der von diesen Verpflichtungen nicht betroffenen Kalenderjahre(s) des Bezugszeitraums berechnet wird (vgl. Urteil vom 11. November 2010, Grootes, C-152/09, Slg. 2010, I-11285, Randnr. 60).

    Mit der Ausweitung der Härtefallregelung auf Betriebsinhaber, die im Bezugszeitraum Agrarumweltverpflichtungen im Sinne der Verordnungen Nr. 2078/92 und Nr. 1257/1999 unterlagen, hat der Unionsgesetzgeber zum Ausdruck gebracht, dass ein Betriebsinhaber, der derartige Verpflichtungen eingegangen ist, nicht aus diesem Grund im Rahmen einer späteren Unionsbeihilferegelung benachteiligt werden darf, da er nicht vorhersehen konnte, dass seine Entscheidung Folgen für künftige Direktzahlungen aufgrund einer später erlassenen Verordnung haben würde (vgl. Urteil Grootes, Randnrn.

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.06.2014 - C-335/13

    Feakins - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1782/2003 - Verordnung

    2 - Siehe nur die Urteile Elbertsen (C-449/08, EU:C:2009:652), Grootes (C-152/09, EU:C:2010:671), Unió de Pagesos de Catalunya (C-197/10, EU:C:2011:590) und Confédération paysanne (C-298/12, EU:C:2013:630) sowie meine Schlussanträge in den beiden letztgenannten Rechtssachen (EU:C:2011:464 und EU:C:2013:319).

    17 - Urteile Confédération paysanne (C-298/12, EU:C:2013:630, Rn. 26) und Grootes (C-152/09, EU:C:2010:671, Rn. 36 und 44).

  • BVerwG, 16.09.2015 - 3 C 11.14

    Betriebsprämie; Zahlungsanspruch; zusätzlicher betriebsindividueller Betrag;

    Die mit der Vorschrift intendierte Rechtssicherheit verlangt aber auch im Unionsrecht eine Regelung, die den Rechtsbetroffenen Klarheit verschafft (vgl. etwa EuGH, Urteil vom 11. November 2010 - C-152/09 [ECLI:EU:C:2010:671], Grootes - Rn. 43).
  • OVG Niedersachsen, 18.01.2011 - 10 LB 70/09

    Berücksichtigung eines betriebsindividuellen Betrags aus der nationalen Reserve

    Denn eine entsprechende Anwendung einer unionsrechtlichen Bestimmung auf einen Wirtschaftsteilnehmer ist nur möglich, wenn die Regelung, die für ihn gilt, zum einen der Regelung, deren entsprechende Anwendung in Betracht gezogen wird, weitgehend entspricht, und zum anderen eine Lücke enthält, die mit einem allgemeinen Grundsatz des Unionsrechts unvereinbar ist und die durch die entsprechende Anwendung geschlossen werden kann (EuGH, Urteil vom 11. November 2010 - C-152/09 -, juris Rn. 41).
  • EuGH, 11.04.2013 - C-401/11

    Die Mitgliedstaaten müssen bei der Gewährung der Vorruhestandsbeihilfe an ältere

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangen die Grundsätze der Gleichbehandlung und der Nichtdiskriminierung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleich behandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. u. a. Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a., C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61, vom 11. November 2010, Grootes, C-152/09, Slg. 2010, I-11285, Randnr. 66, sowie vom 1. März 2011, Association belge des Consommateurs Test-Achats u. a., C-236/09, Slg. 2011, I-773, Randnr. 28).
  • EuGH, 21.07.2011 - C-21/10

    Nagy - Gemeinsame Agrarpolitik - Finanzierung durch den EAGFL - Verordnungen (EG)

    Nach ständiger Rechtsprechung verlangt der in Art. 20 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung oder Nichtdiskriminierung, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (vgl. insbesondere Urteile vom 17. Juli 1997, National Farmers' Union u. a., C-354/95, Slg. 1997, I-4559, Randnr. 61, vom 11. November 2010, Grootes, C-152/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 66, und vom 1. März 2011, Association belge des Consommateurs Test-Achats u. a., C-236/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 28).
  • OVG Niedersachsen, 21.02.2012 - 10 LC 429/08

    Anspruch eines Landwirts auf Erhöhung des Wertes der ihm zugewiesenen

    Der in Art. 20 der Grundrechtecharta verankerte Grundsatz der Gleichbehandlung oder Nichtdiskriminierung verlangt, dass vergleichbare Sachverhalte nicht unterschiedlich und unterschiedliche Sachverhalte nicht gleichbehandelt werden, es sei denn, dass eine solche Behandlung objektiv gerechtfertigt ist (st. Rspr. d. EuGH, vgl. Urt. v. 17.07.1997 - Rs. C-354/95 -, National Farmers" Union u. a. , Slg. 1997, I-4559, Rz. 61; v. 11.11.2010, - Rs. C-152/09 -, Grootes , Slg. 2010, noch nicht in amtl.
  • EuGH, 02.12.2010 - C-153/09

    Agrargut Bäbelin - Gemeinsame Agrarpolitik - Integriertes Verwaltungs- und

  • OVG Niedersachsen, 13.03.2012 - 10 LB 184/09

    Anspruch eines Landwirts auf Zuweisung höherwertiger Zahlungsansprüche i.R.d.

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.05.2013 - C-151/12

    Kommission / Spanien - Richtlinie 2000/60/EG - Wasserpolitik der Union -

  • OVG Niedersachsen, 29.08.2012 - 10 LB 83/10

    Änderung des Rechtsstatus i.S.d. Art. 33 Abs. 2 VO 1782/2003/EG und des Art. 14

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