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   EuGH, 22.12.2010 - C-12/10   

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https://dejure.org/2010,5944
EuGH, 22.12.2010 - C-12/10 (https://dejure.org/2010,5944)
EuGH, Entscheidung vom 22.12.2010 - C-12/10 (https://dejure.org/2010,5944)
EuGH, Entscheidung vom 22. Dezember 2010 - C-12/10 (https://dejure.org/2010,5944)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVII - Beförderungsmittel - Kapitel 87 - Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör - Positionen 8703 und 8713 - Drei- ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Lecson Elektromobile

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVII - Beförderungsmittel - Kapitel 87 - Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör - Positionen 8703 und 8713 - Drei- ...

  • EU-Kommission PDF

    LECSON Elektromobile

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVII - Beförderungsmittel - Kapitel 87 - Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör - Positionen 8703 und 8713 - Drei- ...

  • EU-Kommission

    LECSON Elektromobile

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVII - Beförderungsmittel - Kapitel 87 - Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör - Positionen 8703 und 8713 - Drei- ...

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Tarifierung von batteriebetriebenen drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen zur Beförderung einer nicht notwendigerweise behinderten Person (Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 15 km/h und separater beweglicher Lenksäule); Lecson Elektromobile GmbH gegen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gemeinsamer Zolltarif; Tarifierung von batteriebetriebenen drei- oder vierrädrigen Fahrzeugen zur Beförderung einer nicht notwendigerweise behinderten Person [Elektromobile mit einer Höchstgeschwindigkeit von 6 bis 15 km/h und separater beweglicher Lenksäule]; Lecson ...

  • datenbank.nwb.de

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung: Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Lecson Elektromobile

    Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Abschnitt XVII - Beförderungsmittel - Kapitel 87 - Zugmaschinen, Kraftwagen, Krafträder, Fahrräder und andere nicht schienengebundene Landfahrzeuge, Teile davon und Zubehör - Positionen 8703 und 8713 - Drei- ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Finanzgerichts Düsseldorf (Deutschland) eingereicht am 8. Januar 2010 - LECSON Elektromobile GmbH gegen Hauptzollamt Dortmund

  • nwb.de (Verfahrensmitteilung)

    KN Pos 8713,KN Pos 8703
    Elektromobil; Zolltarif

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Finanzgericht Düsseldorf - Auslegung von Anhang I der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates vom 23. Juli 1987 über die zolltarifliche und statistische Nomenklatur sowie den Gemeinsamen Zolltarif (ABl. L 256, S. 1) in der Fassung der ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

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Wird zitiert von ... (19)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 07.11.2002 - C-260/00

    Lohmann

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-12/10
    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteile vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 26, und vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, Slg. 2006, I-1545, Randnr. 23).
  • EuGH, 26.10.2006 - C-250/05

    Turbon International - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifpositionen - Einreihung von

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-12/10
    Schließlich sind die von der Kommission zur KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Ermittlung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (Urteile vom 26. Oktober 2006, Turbon International, C-250/05, Slg. 2006, I-10531, Randnr. 16, und vom 20. Mai 2010, Data I/O, C-370/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • EuGH, 15.02.2007 - C-183/06

    Ruma - Gemeinsamer Zolltarif - Kombinierte Nomenklatur - Tarifierung - Position

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-12/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 27).
  • EuGH, 20.05.2010 - C-370/08

    Data I / O - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-12/10
    Schließlich sind die von der Kommission zur KN ausgearbeiteten Erläuterungen ein wichtiges, wenn auch nicht rechtsverbindliches Hilfsmittel für die Ermittlung der Tragweite der einzelnen Tarifpositionen (Urteile vom 26. Oktober 2006, Turbon International, C-250/05, Slg. 2006, I-10531, Randnr. 16, und vom 20. Mai 2010, Data I/O, C-370/08, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 30).
  • EuGH, 01.07.2008 - C-49/07

    MOTOE - Art. 82 EG und 86 EG - Begriff "Unternehmen" - Vereinigung ohne

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-12/10
    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (vgl. u. a. Urteil vom 1. Juli 2008, MOTOE, C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnr. 30).
  • EuGH, 16.09.2004 - C-396/02

    DFDS

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-12/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 27).
  • EuGH, 15.09.2005 - C-495/03

    Intermodal Transports

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-12/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (vgl. u. a. Urteile vom 16. September 2004, DFDS, C-396/02, Slg. 2004, I-8439, Randnr. 27, vom 15. September 2005, 1ntermodal Transports, C-495/03, Slg. 2005, I-8151, Randnr. 47, und vom 15. Februar 2007, RUMA, C-183/06, Slg. 2007, I-1559, Randnr. 27).
  • EuGH, 16.02.2006 - C-500/04

    Proxxon - Zolltarifliche Einreihung - Von Hand zu betätigende Schrauben- und

    Auszug aus EuGH, 22.12.2010 - C-12/10
    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteile vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 26, und vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, Slg. 2006, I-1545, Randnr. 23).
  • EuGH, 26.05.2016 - C-198/15

    Invamed Group u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Gemeinsamer Zolltarif -

    17 Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010, Lecson Elektromobile, C-12/10, EU:C:2010:823, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    21 Nach dieser Klarstellung ist festzuhalten, dass der Gerichtshof in Bezug auf die Positionen 8703 und 8713 der KN bereits festgestellt hat, dass sich aus dem Titel dieser Positionen selbst ergibt, dass ihr Unterschied darauf beruht, dass die erste Transportmittel für Personen allgemein abdeckt, während die zweite spezifisch auf Transportmittel für Behinderte Anwendung findet (vgl. Urteil vom 22. Dezember 2010, Lecson Elektromobile, C-12/10, EU:C:2010:823, Rn. 18).

    25 Im Übrigen hat der Gerichtshof im Rahmen der Auslegung der Position 8703 der KN bereits entschieden, dass der Umstand, dass Elektromobilfahrzeuge gegebenenfalls von Behinderten verwendet oder auch an die Verwendung durch diese angepasst werden können, für die zolltarifliche Einreihung solcher Fahrzeuge in die Position 8703 der KN unbeachtlich ist, da sie für die Ausübung mehrerer anderer Tätigkeiten von Personen ohne Behinderung geeignet sind, die aus dem einen oder anderen Grund auf kurzen Strecken lieber nicht zu Fuß gehen, seien es Golfspieler oder Personen, die einkaufen (Urteil vom 22. Dezember 2010, Lecson Elektromobile, C-12/10, EU:C:2010:823, Rn. 25).

  • LG Hamburg, 28.03.2012 - 318 S 17/11

    Wohnungseigentum: Erforderlichkeit der Beschlussfassung über die Finanzierung von

    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 14. Dezember 2010 - Az. 407A C 12/10 - abzuändern und die auf der außerordentlichen Eigentümerversammlung am 23. Juni 2010 unter TOP 1 (Feststellung der Beschlussfähigkeit), TOP 2 a) bis f) (Beratung und Beschlussfassung über eine Wärmeschutzdämmung der Außenfassade gem. TOP 9 der Eigentümerversammlung vom 7. Juni 2010), TOP 3 (Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Förderung von Energieberatung bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt) und zu TOP 4 (Beratung und Beschlussfassung über den Antrag auf Förderung von Wärmeschutzmaßnahmen bei der Hamburgischen Wohnungsbaukreditanstalt) gefassten Beschlüsse für unwirksam zu erklären,.

    das Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Bergedorf vom 14. Dezember 2010 - Az. 407A C 12/10 - abzuändern und.

  • EuGH, 15.11.2012 - C-558/11

    Kurcums Metal - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur -

    Um diesem eine sachdienliche Antwort zu geben, kann ihm der Gerichtshof jedoch im Geist der Zusammenarbeit mit den nationalen Gerichten alle Hinweise geben, die er für erforderlich hält (Urteil vom 22. Dezember 2010, Lecson Elektromobile, C-12/10, Slg. 2010, I-14173, Randnr. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren im Interesse der Rechtssicherheit und der leichten Nachprüfbarkeit allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen der KN und der Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln festgelegt sind (Urteil Lecson Elektromobile, Randnr. 16 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • FG München, 18.09.2014 - 14 K 1772/11

    Zolltarifliche Einreihung eines Elektromobils

    Das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) vom 22. Dezember 2010 (Rs. C-12/10) sei ungeeignet, das von ihr dargelegte Korrekturbedürfnis zu verneinen.

    Das EuGH-Urteil in der Rs. C-12/10 erfasse genau die von der Klägerin eingeführten Waren.

    25 Weiterhin ist auch dem EuGH-Urteil vom 22. Dezember 2010 Rs. C-12/10 (Slg. 2010, I-14173) zu entnehmen, dass Elektromobile mit einer separaten beweglichen Lenksäule als Beförderungsmittel für Personen i. S. d. Position 8703 KN und nicht als Fahrzeuge für behinderte Menschen i. S. d. Position 8713 KN anzusehen sind.

  • EuGH, 15.05.2014 - C-297/13

    Data I / O - Vorabentscheidungsersuchen - Tarifierung - Gemeinsamer Zolltarif -

    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteil Lecson Elektromobile, C-12/10, EU:C:2010:823, Rn. 15 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 12.06.2014 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsamer Zolltarif -

    Somit ist das nationale Gericht hierzu jedenfalls offensichtlich besser in der Lage (Urteile Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, EU:C:2002:637, Rn. 26, Lecson Elektromobile, C-12/10, EU:C:2010:823, Rn. 15, sowie Digitalnet u. a., C-320/11, C-330/11, C-382/11 und C-383/11, EU:C:2012:745, Rn. 61).
  • EuGH, 22.11.2012 - C-320/11

    Digitalnet - Gemeinsamer Zolltarif - Tarifierung - Kombinierte Nomenklatur - Zum

    Das nationale Gericht ist hierzu jedenfalls besser in der Lage (Urteile vom 7. November 2002, Lohmann und Medi Bayreuth, C-260/00 bis C-263/00, Slg. 2002, I-10045, Randnr. 26, vom 16. Februar 2006, Proxxon, C-500/04, Slg. 2006, I-1545, Randnr. 23, sowie vom 22. Dezember 2010, Lecson Elektromobile, C-12/10, Slg. 2010, I-14173, Randnr. 15).
  • FG Düsseldorf, 09.02.2011 - 4 K 1890/10

    In einem Hydrier-Dehydrierverfahren vermahlene Drehspäne und Abfälle sowie

    Das entscheidende Kriterium für die zollrechtliche Tarifierung von Waren ist allgemein in deren objektiven Merkmalen und Eigenschaften zu suchen, wie sie im Wortlaut der Positionen und Unterpositionen und in den Anmerkungen zu den Abschnitten oder Kapiteln der KN festgelegt sind (Gerichtshof der Europäischen Union - EuGH - , Urteil vom 22. Dezember 2010 Rs. C-12/10 Randnr. 16).

    Die Erläuterungen des Rates für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens zum Harmonisierten System sowie die Erläuterungen der Kommission zur Kombinierten Nomenklatur stellen ein wichtiges, wenn auch ein nicht verbindliches Erkenntnismittel für die Auslegung der einzelnen Tarifpositionen dar (EuGH-Urteil vom 22. Dezember 2010 Rs. C-12/10 Randnr. 17).

  • FG Düsseldorf, 30.10.2019 - 4 K 2019/18

    Ermäßigter Steuersatz für die Lieferung von Gehwagen

    Kennzeichnend für Waren der Position 8713 KN ist, dass sie als Transportmittel für Behinderte dienen (EuGH, Urteil vom 22. Dezember 2010 Rs. C-12/10, ECLI:EU:C:2010:823 Randnr. 18).

    Rollstühle und andere Fahrzeuge für Behinderte müssen daher zum Befördern von Personen bestimmt sein (EuGH, Urteile vom 22. Dezember 2010 Rs. C-12/10, ECLI:EU:C:2010:823 Randnr. 18 f. sowie vom 22. Dezember 2010 Rs. C-273/09, ECLI:EU:C:2010:809 Randnr. 46).

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.07.2011 - C-454/10

    Jestel - Zollunion - Zollkodex der Gemeinschaften - Verordnung (EWG) Nr. 2913/92

    38 - Vgl. u. a. Urteile vom 1. Juli 2008, MOTOE (C-49/07, Slg. 2008, I-4863, Randnr. 30), vom 4. Juni 2009, Mickelsson und Roos (C-142/05, Slg. 2009, I-4273, Randnr. 41), vom 15. April 2010, Sandström (C-433/05, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 35), und vom 22. Dezember 2010, Lecson Elektromobile (C-12/10, noch nicht in der amtlichen Sammlung veröffentlicht, Randnr. 15).
  • BFH, 14.02.2012 - VII R 16/11

    Tarifierung von aus Drehspänen, Abfällen oder Schrott aus Titan oder

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.12.2011 - C-489/10

    Bonda - Landwirtschaft - Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 - Ausschluss und Kürzung

  • EuGH, 20.03.2014 - C-271/13

    Rousse Industry / Kommission

  • FG Hessen, 22.03.2011 - 7 K 1478/10

    Tarifierung eines Rollstuhls i.S. der Pos. 8713 KN

  • EuGH, 23.01.2014 - C-380/12

    X - 'Tarifpositionen - Bleicherde - Kapitel 25 der Kombinierten Nomenklatur -

  • EuGH, 05.10.2016 - C-330/13

    Lukoyl Neftohim Burgas

  • SG Trier, 18.06.2015 - S 1 KR 144/14

    Ausschluss der Leistungspflicht der Krankenkasse für die Versorgung des

  • FG Düsseldorf, 24.04.2012 - 4 V 4407/11

    Einfuhrabgaben für Nichtgemeinschaftswaren in Form von Stäben aus Hartmetall

  • FG Düsseldorf, 23.02.2011 - 4 K 618/10

    Buchmäßige Erfassung des Differenzbetrags im Rahmen einer Zollschuld

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