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   EuGH, 03.03.2011 - C-50/09   

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EuGH, 03.03.2011 - C-50/09 (https://dejure.org/2011,7736)
EuGH, Entscheidung vom 03.03.2011 - C-50/09 (https://dejure.org/2011,7736)
EuGH, Entscheidung vom 03. März 2011 - C-50/09 (https://dejure.org/2011,7736)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Verpflichtung der zuständigen Umweltbehörde, für Projekte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen - Mehrere zuständige Behörden - Notwendigkeit, die Bewertung der Wechselwirkung zwischen ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Verpflichtung der zuständigen Umweltbehörde, für Projekte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen - Mehrere zuständige Behörden - Notwendigkeit, die Bewertung der Wechselwirkung zwischen ...

  • EU-Kommission PDF

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Verpflichtung der zuständigen Umweltbehörde, für Projekte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen - Mehrere zuständige Behörden - Notwendigkeit, die Bewertung der Wechselwirkung zwischen ...

  • EU-Kommission

    Kommission / Irland

  • Wolters Kluwer

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen; Erforderlichkeit der Bewertung der Wechselwirkung zwischen allen betroffenen Faktoren (Abbrucharbeiten); Europäische Kommission gegen Irland

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats; Verpflichtung zur Durchführung von Umweltverträglichkeitsprüfungen; Erforderlichkeit der Bewertung der Wechselwirkung zwischen allen betroffenen Faktoren [Abbrucharbeiten]; Europäische Kommission gegen Irland

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Kommission / Irland

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie 85/337/EWG - Verpflichtung der zuständigen Umweltbehörde, für Projekte eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen - Mehrere zuständige Behörden - Notwendigkeit, die Bewertung der Wechselwirkung zwischen ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Klage, eingereicht am 4. Februar 2009 - Kommission der Europäischen Gemeinschaften / Irland

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 2, 3 und 4 der Richtlinie 85/337/EWG des Rates vom 27. Juni 1985 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten (ABl. L 175, S. 40) - Verpflichtung zur Beschreibung und Bewertung ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Klage

Papierfundstellen

  • NVwZ 2011, 929
 
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Wird zitiert von ... (29)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 16.07.2009 - C-427/07

    Kommission / Irland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-50/09
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Umsetzung einer Richtlinie in innerstaatliches Recht zwar nicht notwendigerweise eine förmliche und wörtliche Übernahme ihrer Bestimmungen in eine ausdrückliche und besondere Rechts- oder Verwaltungsvorschrift und kann ihr auch ein allgemeiner rechtlicher Kontext genügen, wenn dieser tatsächlich die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleistet (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, C-427/07, Slg. 2009, I-6277, Randnr. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung), doch müssen ihre Vorschriften nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung nichtsdestoweniger mit unbestreitbarer Verbindlichkeit und mit der Konkretheit, Bestimmtheit und Klarheit umgesetzt werden, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen, das, soweit die Richtlinie Rechte für Einzelne begründen soll, verlangt, dass die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen (vgl. u. a. Urteil Kommission/Irland, Randnr. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Rahmen eines nach Art. 226 EG eingeleiteten Verfahrens die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich gebührend verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. oben angeführte Urteile vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-98/04, Randnr. 18, und vom 20. November 2008, Kommission/Irland, Randnr. 31).

    Da nämlich, wie die Kommission geltend gemacht hat, die Art und Weise der Umsetzung der Richtlinie 85/337 Gegenstand der Vertragsverletzungsklage ist und nicht das konkrete Ergebnis der Anwendung der nationalen Umsetzungsvorschriften, ist zu prüfen, ob diese Vorschriften als solche die von der Kommission geltend gemachte Unzulänglichkeit oder Fehlerhaftigkeit der Umsetzung dieser Richtlinie in sich tragen, ohne dass die tatsächlichen Auswirkungen der nationalen Umsetzungsvorschriften auf bestimmte Projekte dargetan werden müssten (vgl. Urteil vom 20. November 2008, Kommission/Irland, Randnr. 59).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist das Vorliegen einer Vertragsverletzung anhand der Situation zu beurteilen, wie sie bei Ablauf der in der mit Gründen versehenen Stellungnahme gesetzten Frist in dem Mitgliedstaat bestand (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, Randnr. 64 und dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Gesetzesänderungen nach der Erhebung der Vertragsverletzungsklage können vom Gerichtshof nicht berücksichtigt werden (vgl. u. a. Urteil vom 16. Juli 2009, Kommission/Irland, Randnr. 65 und dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 04.05.2006 - C-98/04

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-50/09
    Unter Berufung auf das Urteil vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich (C-98/04, Slg. 2006, I-4003), trägt Irland vor, dass die zweite Rüge, die die Kommission für ihre Klage vorbringe, unzulässig sei, da die Kommission nicht genau dargelegt habe, aus welchem Grund die Bestimmung von zwei zuständigen Behörden durch Irland gegen die Anforderungen aus der Richtlinie 85/337 verstoße.

    Nach ständiger Rechtsprechung müssen im Rahmen eines nach Art. 226 EG eingeleiteten Verfahrens die mit Gründen versehene Stellungnahme und die Klage eine zusammenhängende und genaue Darstellung der Rügen enthalten, damit der Mitgliedstaat und der Gerichtshof die Tragweite des gerügten Verstoßes gegen das Unionsrecht richtig erfassen können, was notwendig ist, damit der betreffende Staat sich gebührend verteidigen und der Gerichtshof überprüfen kann, ob die behauptete Vertragsverletzung vorliegt (vgl. u. a. oben angeführte Urteile vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-98/04, Randnr. 18, und vom 20. November 2008, Kommission/Irland, Randnr. 31).

  • EuGH, 14.10.2004 - C-340/02

    Kommission / Frankreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats- Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-50/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs wird der Gegenstand einer Klage nach Art. 226 EG durch das in diesem Artikel vorgesehene Vorverfahren eingegrenzt und muss die Klage auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (vgl. u. a. Urteil vom 14. Oktober 2004, Kommission/Frankreich, C-340/02, Slg. 2004, I-9845, Randnr. 26 und dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 10.05.2007 - C-508/04

    Kommission / Österreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-50/09
    Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs kann allerdings eine solche richtlinienkonforme Auslegung der Bestimmungen des innerstaatlichen Rechts für sich allein nicht die Klarheit und Bestimmtheit aufweisen, die notwendig sind, um dem Erfordernis der Rechtssicherheit zu genügen (vgl. u. a. Urteil vom 10. Mai 2007, Kommission/Österreich, C-508/04, Slg. 2007, I-3787, Randnr. 79 und dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 20.11.2008 - C-66/06

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-50/09
    Unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs (vgl. u. a. Urteil vom 20. November 2008, Kommission/Irland, C-66/06, Randnr. 59) hebt die Kommission hervor, dass sie weder verpflichtet sei, darauf zu warten, dass die Anwendung des Umsetzungsgesetzes schädliche Folgen zeitige, noch deren Vorliegen nachweisen müsse, wenn bereits der Text dieses Gesetzes unzureichend oder mangelhaft sei.
  • EuGH, 16.03.2006 - C-332/04

    Kommission / Spanien

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-50/09
    3 der Richtlinie 85/337 überträgt der zuständigen Umweltbehörde die Verpflichtung, eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorzunehmen, die eine Beschreibung der unmittelbaren und mittelbaren Auswirkungen eines Projekts auf die in den ersten drei Gedankenstrichen dieses Artikels genannten Faktoren und die Wechselwirkung zwischen ihnen umfassen muss (Urteil vom 16. März 2006, Kommission/Spanien, C-332/04, Randnr. 33).
  • EuGH, 04.05.2006 - C-508/03

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats -

    Auszug aus EuGH, 03.03.2011 - C-50/09
    Diese vor dem Entscheidungsprozess vorzunehmende Bewertung (Urteil vom 4. Mai 2006, Kommission/Vereinigtes Königreich, C-508/03, Slg. 2006, I-3969, Randnr. 103) impliziert nämlich eine materielle Prüfung der eingeholten Angaben und eine Überlegung der Frage, ob es zweckmäßig ist, sie gegebenenfalls um zusätzlichen Daten zu ergänzen.
  • BAG, 25.06.2020 - 8 AZR 145/19

    Auskunftsanspruch nach dem Entgelttransparenzgesetz

    Insbesondere kann das Bestehen allgemeiner Grundsätze des Verfassungs- oder Verwaltungsrechts die Umsetzung durch Maßnahmen des Gesetz- oder Verordnungsgebers überflüssig machen, sofern diese Grundsätze tatsächlich für den Fall, dass die fragliche Vorschrift der Richtlinie dem Einzelnen Rechte verleihen soll, die vollständige Anwendung der Richtlinie hinreichend klar und bestimmt gewährleisten, und die Begünstigten in die Lage versetzt werden, von allen ihren Rechten Kenntnis zu erlangen und sie gegebenenfalls vor den nationalen Gerichten geltend zu machen (vgl. etwa EuGH 19. Dezember 2013 - C-281/11 - [Kommission/Polen] Rn. 60 mwN; 3. März 2011 - C-50/09 - [Kommission/Irland] Rn. 46; 16. Juni 2005 - C-456/03 - [Kommission/Italien] aaO; 12. Juli 2007 - C-507/04 - [Kommission/Österreich] Rn. 89 mwN; 27. April 1988 - 252/85 - [Kommission/Frankreich] Rn. 5) .
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13

    Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg

    Das Urteil des EuGH vom 3. März 2011 - C-50/09 -, Kommission/Irland, gibt die vom Kläger gezogenen Schlüsse nicht her.
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 11.12

    Hafenausbau: trimodaler Umschlagshafen; Klagefrist; Zustellungswille; Klage- und

    Art. 2 Abs. 2 der UVP-Richtlinie impliziert, dass sich die den Mitgliedstaaten belassene Freiheit auf die Festlegung der Verfahrensregeln und der Bedingungen der Gewährung der jeweiligen Genehmigung erstreckt (EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C-50/09 [ECLI:EU:C:2011:109], Kommission/Irland - Rn. 72 ff.).

    Die gebotene vollständige Beachtung der in der UVP-Richtlinie festgelegten Ziele (EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C-50/09 - Rn. 75) wird in Fällen, in denen ein Vorhaben im Sinne des UVP-Rechts der Zulassung durch mehrere Landesbehörden bedarf, nicht nur durch die in § 2 Abs. 1 Satz 4 UVPG vorgeschriebene Zusammenfassung aller Teilprüfungen zu einer Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen, sondern namentlich auch durch § 14 UVPG gewährleistet.

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 18.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

    Der damit den Mitgliedstaaten belassene Spielraum hinsichtlich der Festlegung der Verfahrensregeln und der Bedingungen für die Erteilung der Genehmigung ist allerdings - jedoch auch nur insoweit - dergestalt unionsrechtlich begrenzt, als die vollständige Beachtung der in der UVP-Richtlinie festgelegten Ziele und damit gewährleistet sein muss, dass Projekte, bei denen insbesondere aufgrund ihrer Art, ihrer Größe oder ihres Standorts mit erheblichen Auswirkungen für die Umwelt zu rechnen ist, einer Prüfung in Bezug auf ihre Auswirkungen zu unterziehen sind (vgl. EuGH, Urteile vom 25. Juli 2008 - C-142/07 [ECLI:EU:C:2008:445], Spanien - Rn. 38 und vom 3. März 2011 - C-50/09 [ECLI:EU:C:2011:109], Irland - Rn. 75).
  • BVerwG, 19.02.2015 - 7 C 10.12

    Planfeststellung für Hafen Köln-Godorf aufgehoben

    Art. 2 Abs. 2 der UVP-Richtlinie impliziert, dass sich die den Mitgliedstaaten belassene Freiheit auf die Festlegung der Verfahrensregeln und der Bedingungen der Gewährung der jeweiligen Genehmigung erstreckt (EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C-50/09 [ECLI:EU:C:2011:109], Kommission/Irland - Rn. 72 ff.).

    Die gebotene vollständige Beachtung der in der UVP-Richtlinie festgelegten Ziele (EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C-50/09 - Rn. 75) wird in Fällen, in denen ein Vorhaben im Sinne des UVP-Rechts der Zulassung durch mehrere Landesbehörden bedarf, nicht nur durch die in § 2 Abs. 1 Satz 4 UVPG vorgeschriebene Zusammenfassung aller Teilprüfungen zu einer Gesamtbewertung aller Umweltauswirkungen, sondern namentlich auch durch § 14 UVPG gewährleistet.

  • BVerwG, 24.10.2013 - 7 C 36.11

    Großkraftwerk, steinkohlebefeuertes; Änderungsvorhaben; Genehmigung,

    Auch das Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union vom 3. März 2011 (Rs. C-50/09, Kommission gegen Irland - Slg. 2011, I-873) enthält keine Grundsätze, die den Schluss zulassen, dass das Großkraftwerk M. in seiner Gesamtheit einer Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2012 - 8 D 38/08

    E.ON Kraftwerk Datteln IV - Klage des BUND gegen immissionsschutzrechtlichen

    vgl. EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C-50/09 - (Kommission ./. Irland), NVwZ 2011, 929, Rn. 37 f. mit Anmerkung Erbguth, NVwZ 2011, 935 .

    vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 3. März 2011 - C-50/09 (Kommission ./. Irland) -, NVwZ 2011, 929, Rn. 37 ff. ("Bewertungspflicht"); vgl. auch BVerfG, Beschluss vom 12. Oktober 2010 2 BvF 1/07 -, BVerfGE 127, 293, juris Rn. 105, zur Verpflichtung des Normgebers, das Ergebnis einer gesetzlich bestimmten Anhörung beim Erlass der Norm zu berücksichtigen sowie zur Frage der "Beratungsoffenheit".

  • EuGH, 04.09.2014 - C-211/13

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 63 AEUV

    Insbesondere muss die Klageschrift auf die gleichen Gründe und das gleiche Vorbringen gestützt sein wie die mit Gründen versehene Stellungnahme (vgl. u. a. Urteil Kommission/Irland, C-50/09, EU:C:2011:109, Rn. 93), die ihrerseits eine zusammenhängende und detaillierte Darstellung der Gründe enthalten muss, aus denen die Kommission zu der Überzeugung gelangt ist, dass der betreffende Mitgliedstaat gegen eine seiner Verpflichtungen aus dem Unionsrecht verstoßen hat (vgl. u. a. Urteil Kommission/Litauen, C-274/07, EU:C:2008:497, Rn. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 11.09.2012 - C-43/10

    Die Bewässerung und die Trinkwasserversorgung sind überwiegende öffentliche

    Die vor dem Entscheidungsprozess vorzunehmende Umweltverträglichkeitsstudie impliziert nämlich eine materielle Prüfung der eingeholten Angaben und eine Überlegung der Frage, ob es zweckmäßig ist, sie gegebenenfalls um zusätzliche Daten zu ergänzen (vgl. Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Irland, C-50/09, Slg. 2011, I-873, Randnr. 40).

    7 der Richtlinie 92/43 bestimmt, dass Art. 6 Abs. 2 bis 4 dieser Richtlinie ab dem Datum für ihre Anwendung bzw. danach ab dem Datum, zu dem das betreffende Gebiet von einem Mitgliedstaat entsprechend der Richtlinie 79/409 zum BSG erklärt wird, an die Stelle des Art. 4 Abs. 4 Satz 1 der Richtlinie 79/409 tritt (vgl. Urteile vom 13. Dezember 2007, Kommission/Irland, Randnr. 173, und vom 24. November 2011, Kommission/Spanien, C-404/09, Slg. 2011, I-11853, Randnr. 97).

  • EuGH, 24.02.2022 - C-463/20

    Namur-Est Environnement - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie

    Die Mitgliedstaaten verfügen somit über einen Entscheidungsspielraum, der es ihnen erlaubt, die Verfahrensbedingungen, unter denen eine solche Prüfung durchgeführt wird, festzulegen und die verschiedenen mit der Prüfung verbundenen Zuständigkeiten auf mehrere Behörden aufzuteilen, insbesondere indem sie ihnen jeweils eine Entscheidungsbefugnis in diesem Bereich zuweisen, wie der Gerichtshof bereits festgestellt hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Irland, C-50/09, EU:C:2011:109, Rn. 72 bis 74).

    Bei Wahrnehmung dieses Entscheidungsspielraums muss jedoch den Anforderungen der Richtlinie 2011/92 entsprochen und die vollständige Beachtung der mit ihr verfolgten Ziele gewährleistet werden (Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Irland, C-50/09, EU:C:2011:109, Rn. 75).

    Insoweit ist erstens darauf hinzuweisen, dass die Umweltverträglichkeitsprüfung bezüglich eines Projekts jedenfalls zum einen vollständig sein und zum anderen vor dem Erlass einer Entscheidung über die Genehmigung dieses Projekts erfolgen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Irland, C-50/09, EU:C:2011:109, Rn. 76 und 77).

    Andernfalls erginge diese Genehmigung nämlich auf einer unvollständigen Grundlage und entspräche daher nicht den geltenden Anforderungen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 3. März 2011, Kommission/Irland, C-50/09, EU:C:2011:109, Rn. 81 und 84).

  • EuGH, 19.12.2013 - C-281/11

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Anwendung

  • EuGH, 25.05.2023 - C-575/21

    Die Pflicht zur Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung darf bei einem

  • BVerwG, 10.11.2016 - 9 A 19.15

    Klagen gegen den niedersächsischen Teil des Elbtunnels der A 20 ohne Erfolg

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-70/10

    Rechtsangleichung

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.10.2021 - C-463/20

    Namur-Est Environnement - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie

  • VGH Bayern, 13.04.2015 - 19 CS 14.2847

    Aufenthaltstiteln für Familienangehörige eines langfristig

  • VGH Baden-Württemberg, 30.10.2014 - 10 S 3450/11

    Rechtsfragen im Zusammenhang mit einer Stillegungs- und Abbaugenehmigung für ein

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.08.2018 - C-461/17

    Holohan u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Umwelt - Richtlinie 92/43/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.10.2011 - C-43/10

    Nomarchiaki Aftodioikisi Aitoloakarnanias u.a. - Schutz der Umwelt - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 28.06.2011 - C-404/09

    Kommission / Spanien - Gebiet "Alto Sil" - Richtlinie 85/337/EWG - Prüfung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.11.2014 - C-570/13

    Gruber - Umwelt - Richtlinie 2011/92/EU - Umweltverträglichkeitsprüfung bei

  • VG Weimar, 27.02.2013 - 7 K 224/11

    Immissionsschutz bei Schweinemastbetrieb mit Gülle- und Gaslagerung; Rügebefugnis

  • EuGH, 19.12.2012 - C-279/11

    Gegen Irland werden mehrere finanzielle Sanktionen wegen Nichtdurchführung zweier

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2019 - C-261/18

    Kommission/ Irland (Parc éolien de Derrybrien)

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-412/11

    Kommission / Luxemburg - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.11.2022 - C-575/21

    Generalanwalt Collins: Eine Umweltverträglichkeitsprüfung kann verpflichtend

  • EuGH, 27.06.2013 - C-569/10

    Kommission / Polen - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Richtlinie

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-627/10

    Kommission / Slowenien - Vertragsverletzungsklage - Richtlinie 91/440/EWG -

  • EuGH, 02.10.2014 - C-478/13

    Kommission / Polen

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