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   EuGH, 17.03.2011 - C-372/09, C-373/09   

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https://dejure.org/2011,3822
EuGH, 17.03.2011 - C-372/09, C-373/09 (https://dejure.org/2011,3822)
EuGH, Entscheidung vom 17.03.2011 - C-372/09, C-373/09 (https://dejure.org/2011,3822)
EuGH, Entscheidung vom 17. März 2011 - C-372/09, C-373/09 (https://dejure.org/2011,3822)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • lexetius.com

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Gerichtssachverständige Übersetzer - Ausübung öffentlicher Gewalt - Nationale Regelung, die die Bezeichnung 'Gerichtssachverständiger' Personen vorbehält, die in von den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Peñarroja Fa

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Gerichtssachverständige Übersetzer - Ausübung öffentlicher Gewalt - Nationale Regelung, die die Bezeichnung "Gerichtssachverständiger" Personen vorbehält, die in von den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Peñarroja Fa

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Gerichtssachverständige Übersetzer - Ausübung öffentlicher Gewalt - Nationale Regelung, die die Bezeichnung "Gerichtssachverständiger" Personen vorbehält, die in von den ...

  • EU-Kommission PDF

    Penarroja

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Gerichtssachverständige Übersetzer - Ausübung öffentlicher Gewalt - Nationale Regelung, die die Bezeichnung "Gerichtssachverständiger" Personen vorbehält, die in von den ...

  • EU-Kommission

    Penarroja

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Gerichtssachverständige Übersetzer - Ausübung öffentlicher Gewalt - Nationale Regelung, die die Bezeichnung ‚Gerichtssachverständiger‘ Personen vorbehält, die in ...

  • Wolters Kluwer

    Niederlassungsfreiheit; Freier Dienstleistungsverkehr; Zugangsbeschränkungen für Gerichtssachverständige auf dem Gebiet der Übersetzung; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung des Vorbehalts der Bezeichnung "Gerichtssachverständiger" für in von nationalen ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Niederlassungsfreiheit; Freier Dienstleistungsverkehr; Zugangsbeschränkungen für Gerichtssachverständige auf dem Gebiet der Übersetzung; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung des Vorbehalts der Bezeichnung ,Gerichtssachverständiger' für in von nationalen ...

  • rechtsportal.de

    Niederlassungsfreiheit; Freier Dienstleistungsverkehr; Zugangsbeschränkungen für Gerichtssachverständige auf dem Gebiet der Übersetzung; Gemeinschaftswidrigkeit einer nationalen Regelung des Vorbehalts der Bezeichnung ,Gerichtssachverständiger' für in von nationalen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Peñarroja Fa

    Art. 43 EG - Niederlassungsfreiheit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Beschränkungen - Gerichtssachverständige Übersetzer - Ausübung öffentlicher Gewalt - Nationale Regelung, die die Bezeichnung "Gerichtssachverständiger" Personen vorbehält, die in von den ...

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Cour de cassation (Frankreich), eingereicht am 17. September 2009 - Josep Penarroja Fa/Procureur général près la Cour d'appel de Paris

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Cour de cassation (Frankreich) - Auslegung der Art. 43, 45, 49 und 50 EG sowie der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. L 255, S. 22) - Regelung, ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 488
 
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Wird zitiert von ... (17)Neu Zitiert selbst (15)

  • EuGH, 07.05.1991 - C-340/89

    Vlassopoulou / Ministerium für Justiz, Bundes- u. Europaangelegenheiten

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es den nationalen Behörden, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Qualifikation ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnrn.

    Daraus folgt, dass die zuständige nationale Behörde verpflichtet ist, ihm entweder in der Entscheidung selbst oder in einer späteren, auf seinen Antrag hin erfolgten Mitteilung die Begründung zur Kenntnis zu bringen, auf der ihre Ablehnung beruht (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnrn. 15 und 17, und Vlassopoulou, Randnr. 22).

    In einer Lage wie der der Ausgangsverfahren verlangt nämlich das Unionsrecht, dass die Behörde, bei der ein Antrag auf Eintragung in eine Liste wie die Landesliste der Gerichtssachverständigen gestellt wird, die Qualifikationen, die der Bewerber in anderen Mitgliedstaaten erworben hat, berücksichtigt, um festzustellen, ob und in welchem Umfang sie der Sachkunde gleichkommen können, die normalerweise von einer Person erwartet wird, die während dreier aufeinanderfolgender Jahre in einer von einer Cour d'appel geführten Liste eingetragen gewesen ist (vgl. entsprechend Urteil Vlassopoulou, Randnr. 16).

  • EuGH, 17.12.2009 - C-586/08

    Rubino - Richtlinie 2005/36/EG - Anerkennung von Diplomen - Begriff

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Definition dieses Begriffs unter das Unionsrecht fällt (vgl. Urteil vom 17. Dezember 2009, Rubino, C-586/08, Slg. 2009, I-0000, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    23 und 24, und Rubino, Randnr. 34).

  • EuGH, 22.01.2002 - C-31/00

    Dreessen

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    Nach ständiger Rechtsprechung obliegt es den nationalen Behörden, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Qualifikation ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt wird (vgl. u. a. Urteile vom 7. Mai 1991, Vlassopoulou, C-340/89, Slg. 1991, I-2357, Randnr. 16, vom 22. Januar 2002, Dreessen, C-31/00, Slg. 2002, I-663, Randnrn.
  • EuGH, 10.12.1991 - C-306/89

    Kommission / Griechenland

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    Die von einem solchen Sachverständigen angefertigten Übersetzungen haben daher lediglich Hilfscharakter und lassen die gerichtliche Würdigung und die freie Ausübung der rechtsprechenden Gewalt ungeschmälert, so dass derartige Übersetzungsleistungen, wie der Antragsteller in den Ausgangsverfahren, die französische Regierung, die Europäische Kommission und die EFTA-Überwachungsbehörde geltend gemacht haben, nicht als Tätigkeiten angesehen werden können, die mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden sind (vgl. entsprechend Urteile Reyners, Randnrn. 52 und 53, sowie vom 10. Dezember 1991, Kommission/Griechenland, C-306/89, Slg. 1991, I-5863, Randnr. 7).
  • EuGH, 23.11.1999 - C-369/96

    Arblade

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung lässt sich, selbst wenn eine Harmonisierung in diesem Bereich fehlt, eine derartige Beschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs durch einen zwingenden Grund des Allgemeininteresses rechtfertigen, wenn sie für alle im Hoheitsgebiet des Aufnahmemitgliedstaats tätigen Personen oder Unternehmen gilt, sofern sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das hierzu Erforderliche hinausgeht und soweit dieses Interesse nicht durch die Vorschriften geschützt wird, denen der Dienstleistende in dem Mitgliedstaat unterliegt, in dem er ansässig ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 23. November 1999, Arblade u. a., C-369/96 und C-376/96, Slg. 1999, I-8453, Randnrn.
  • EuGH, 15.01.2002 - C-439/99

    Kommission / Italien

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    34 und 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung, sowie vom 15. Januar 2002, Kommission/Italien, C-439/99, Slg. 2002, I-305, Randnr. 23 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 03.10.2000 - C-58/98

    Corsten

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Art. 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit verlangt, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Corsten, C-58/98, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 33, und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 08.09.2009 - C-42/07

    Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit durch Internetglücksspiel-Verbote

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    In diesem Zusammenhang ist zu beachten, dass Art. 49 EG nicht nur die Beseitigung jeder Diskriminierung des in einem anderen Mitgliedstaat ansässigen Dienstleistenden aufgrund seiner Staatsangehörigkeit verlangt, sondern auch die Aufhebung aller Beschränkungen - selbst wenn sie unterschiedslos für inländische Dienstleistende wie für solche aus anderen Mitgliedstaaten gelten -, sofern sie geeignet sind, die Tätigkeiten des Dienstleistenden, der in einem anderen Mitgliedstaat ansässig ist und dort rechtmäßig ähnliche Dienstleistungen erbringt, zu unterbinden, zu behindern oder weniger attraktiv zu machen (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 3. Oktober 2000, Corsten, C-58/98, Slg. 2000, I-7919, Randnr. 33, und vom 8. September 2009, Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International, C-42/07, Slg. 2009, I-7633, Randnr. 51 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 15.10.1987 - 222/86

    Unectef / Heylens

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    Daraus folgt, dass die zuständige nationale Behörde verpflichtet ist, ihm entweder in der Entscheidung selbst oder in einer späteren, auf seinen Antrag hin erfolgten Mitteilung die Begründung zur Kenntnis zu bringen, auf der ihre Ablehnung beruht (vgl. Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnrn. 15 und 17, und Vlassopoulou, Randnr. 22).
  • EuGH, 24.11.1982 - 249/81

    Kommission / Irland

    Auszug aus EuGH, 17.03.2011 - C-372/09
    Daher ist zu folgern, dass die Erstellung derartiger Listen, selbst wenn die Gerichte keine förmliche Verpflichtung trifft, lediglich in diesen Listen eingetragene Sachverständige zu bestellen, eine Beschränkung der Dienstleistungsfreiheit gerichtssachverständiger Übersetzer darstellt (vgl. entsprechend Urteil vom 24. November 1982, Kommission/Irland, 249/81, Slg. 1982, 4005, Randnr. 28).
  • EuGH, 21.06.1974 - 2/74

    Reyners / Belgischer Staat

  • EuGH, 17.11.2009 - C-169/08

    DIE SARDISCHE REGIONALSTEUER AUF ZU TOURISTISCHEN ZWECKEN DURCHGEFÜHRTE LANDUNGEN

  • EuGH, 09.09.2003 - C-285/01

    VON EINEM GEMEINSCHAFTSANGEHÖRIGEN, DER BEANTRAGT, IN DIE ÖFFENTLICHE

  • EuGH, 22.05.2003 - C-355/00

    Freskot

  • EuGH, 12.07.2001 - C-157/99

    Smits und Peerbooms

  • EuGH, 17.12.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Vorlage zur Vorabentscheidung - Anerkennung von

    Allerdings obliegt es nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs den nationalen Behörden, insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass die in anderen Mitgliedstaaten erworbene Qualifikation ihrem Wert entsprechend anerkannt und angemessen berücksichtigt wird (vgl. Urteil Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 58 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • BGH, 13.02.2020 - V ZB 3/16

    Erfüllung der Formerfordernisse einer Auflassung vor einem nicht in Deutschland

    Für die inhaltlich entsprechende Einschränkung des freien Dienstleistungsverkehrs nach Art. 56 AEUV hat der Gerichtshof der Europäischen Union entschieden, dass eine diskriminierungsfreie Beschränkung angewandt werden kann, wenn sie aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt ist (EuGH, Urteile vom 28. Januar 2016, Laezza, Rs. C-375/14, ECLI:EU:C:2016:60, Rn. 31 und vom 9. März 2017, Piringer, C-342/15, ECLI:EU:C:2017:196, Rn. 53), geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das zu seiner Erreichung erforderliche Maß hinausgeht (vgl. EuGH, Urteile vom 17. März 2011, Peñarroja, Rs. C-372/09 und C-373/09, ECLI:EU:C:2011:156, Rn. 54 und vom 9. März 2017, Piringer, C-342/15, ECLI:EU:C:2017:196, Rn. 53).
  • EuGH, 09.03.2017 - C-342/15

    Die Mitgliedstaaten können den Notaren die Vornahme von Beglaubigungen der

    Sodann ist darauf hinzuweisen, dass eine solche Beschränkung nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs im Rahmen der Ausnahmeregelungen aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit, die in den nach Art. 62 AEUV auch auf dem Gebiet des freien Dienstleistungsverkehrs anwendbaren Art. 51 und 52 AEUV ausdrücklich vorgesehen sind, gleichwohl zulässig oder, sollte die Beschränkung ohne Diskriminierung angewandt werden, aus zwingenden Gründen des Allgemeininteresses gerechtfertigt sein kann (vgl. Urteil vom 28. Januar 2016, Laezza, C-375/14, EU:C:2016:60, Rn. 31 und die dort angeführte Rechtsprechung), sofern sie geeignet ist, die Erreichung des mit ihr verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das zu seiner Erreichung erforderliche Maß hinausgeht (vgl. u. a. Urteil vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 54 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 04.06.2013 - C-300/11

    Einem Betroffenen ist der wesentliche Inhalt der Begründung einer Entscheidung

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs ist für die Wirksamkeit der durch Art. 47 der Charta gewährleisteten gerichtlichen Kontrolle erforderlich, dass der Betroffene Kenntnis von den Gründen, auf denen die ihm gegenüber ergangene Entscheidung beruht, erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Gründe, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung dieser Gründe zu verlangen (Urteile vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-1785, Randnr. 63, und vom 17. November 2011, Gaydarov, C-430/10, Slg. 2011, I-11637, Randnr. 41), um es ihm zu ermöglichen, seine Rechte unter den bestmöglichen Bedingungen zu verteidigen und in Kenntnis aller Umstände zu entscheiden, ob es für ihn von Nutzen ist, das zuständige Gericht anzurufen, und um dieses vollständig in die Lage zu versetzen, die Kontrolle der Rechtmäßigkeit der fraglichen nationalen Entscheidung auszuüben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 15. Oktober 1987, Heylens u. a., 222/86, Slg. 1987, 4097, Randnr. 15, und vom 3. September 2008, Kadi und Al Barakaat International Foundation/Rat und Kommission, C-402/05 P und C-415/05 P, Slg. 2008, I-6351, Randnr. 337).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.10.2015 - C-342/14

    X-Steuerberatungsgesellschaft - Freier Dienstleistungsverkehr - Art. 56 AEUV -

    8- Vgl. Urteile Rubino (C-586/08, EU:C:2009:801, Rn. 23 bis 25) und Peñarroja Fa (C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 27 bis 32).

    28- Vgl. u. a. Urteile Säger (C-76/90, EU:C:1991:331, Rn. 15), Kommission/Italien (C-131/01, EU:C:2003:96, Rn. 28) und Peñarroja Fa (C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 54).

  • Generalanwalt beim EuGH, 30.01.2014 - C-475/12

    UPC DTH - Gemeinsamer Rechtsrahmen für elektronische Kommunikationsnetze und

    33 - Vgl. die Urteile vom 9. März 2000, Kommission/Belgien (C-355/98, Slg. 2000, I-1221, Rn. 35 bis 38), vom 29. April 2004, Kommission/Portugal (C-171/02, Slg. 2004, I-5645, Rn. 60), und vom 17. März 2011, Peñarroja Fa (C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-1785, Rn. 54).

    34 - Urteil Peñarroja Fa (zitiert in Fn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 17.11.2011 - C-430/10

    Gaydarov - Freizügigkeit von Unionsbürgern - Richtlinie 2004/38/EG - Verbot, das

    Die Wirksamkeit dieses gerichtlichen Rechtsbehelfs setzt voraus, dass der Betroffene Kenntnis von der Begründung der ihm gegenüber ergangenen Entscheidung erlangen kann, entweder durch die Lektüre der Entscheidung selbst oder durch eine auf seinen Antrag hin erfolgte Mitteilung dieser Begründung, unbeschadet der Befugnis des zuständigen Gerichts, von der betreffenden Behörde die Übermittlung der Begründung zu verlangen (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile Heylens, Randnr. 15, und vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 63).
  • EuGH, 11.11.2021 - C-948/19

    Manpower Lit

    Diese Auslegung wird dadurch bestätigt, dass nach ständiger Rechtsprechung das Wesensmerkmal des Entgelts darin besteht, dass es die wirtschaftliche Gegenleistung für die betreffende Leistung darstellt, wobei die Gegenleistung in der Regel zwischen dem Erbringer und dem Empfänger der Leistung vereinbart wird (Urteil vom 17. März 2011, Peñarroja Fa, C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.12.2011 - C-498/10

    X - Freier Dienstleistungsverkehr - Verpflichtung des inländischen

    24 - Urteile vom 5. Oktober 2004, CaixaBank France (C-442/02, Slg. 2004, I-8961, Randnr. 11), Liga Portuguesa de Futebol Profissional und Bwin International (zitiert in Fn. 7, Randnr. 51), und vom 17. März 2011, Peñarroja (C-372/09 und C-373/09, Slg. 2011, I-1785, Randnr. 50).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    47 Vgl. z. B. Urteil vom 17. März 2011, Peñarroja Fa (C-372/09 und C-373/09, EU:C:2011:156, Rn. 63).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.09.2020 - C-225/19

    Minister van Buitenlandse Zaken - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2022 - C-372/21

    Freikirche der Siebenten-Tags-Adventisten in Deutschland - Vorlage zur

  • EuG, 13.07.2017 - T-527/14

    Rosenich / EUIPO - Binnenmarkt - Entscheidung des EUIPO, mit dem ein Antrag auf

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2015 - C-168/14

    Grupo Itevelesa u.a. - Richtlinie 2006/123/EG - Dienstleistungen im Binnenmarkt -

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.06.2015 - C-298/14

    Brouillard - Freizügigkeit der Arbeitnehmer - Für die "Beschäftigung in der

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.07.2020 - C-619/19

    Land Baden-Württemberg (Communications internes) - Vorlage zur Vorabentscheidung

  • EuGH, 20.10.2009 - C-372/09

    Peñarroja Fa

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