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   Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09   

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https://dejure.org/2011,10813
Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09 (https://dejure.org/2011,10813)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24.03.2011 - C-323/09 (https://dejure.org/2011,10813)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 24. März 2011 - C-323/09 (https://dejure.org/2011,10813)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • damm-legal.de (Kurzinformation und Volltext)

    Neues zu Google AdWords // AdWords-Werbung ist markenrechtswidrig, wenn klar differenzierende Hinweise des werbenden Konkurrenten in der Anzeige fehlen oder fremde Marke als Gattungsbegriff verwendet wird

  • Europäischer Gerichtshof

    Interflora und Interflora British Unit

    Marken - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword advertising"), die der Marke eines Mitbewerbers des Werbenden entsprechen - Bekannte Marken - Schwächung - Verunglimpfung - Trittbrettfahren - Richtlinie 89/104 - Art. 5 Abs. 2 - Verordnung Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 ...

  • EU-Kommission PDF

    Interflora u.a.

    Marken - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword advertising"), die der Marke eines Mitbewerbers des Werbenden entsprechen - Bekannte Marken - Schwächung - Verunglimpfung - Trittbrettfahren - Richtlinie 89/104 - Art. 5 Abs. 2 - Verordnung Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 ...

  • EU-Kommission

    Interflora u.a.

    Marken - Werbung anhand von Schlüsselwörtern (‚keyword advertising‘), die der Marke eines Mitbewerbers des Werbenden entsprechen - Bekannte Marken - Schwächung - Verunglimpfung - Trittbrettfahren - Richtlinie 89/104 - Art. 5 Abs. 2 - Verordnung Nr. 40/94 - ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Marken - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ('keyword advertising"), die der Marke eines Mitbewerbers des Werbenden entsprechen - Bekannte Marken - Schwächung - Verunglimpfung - Trittbrettfahren - Richtlinie 89/104 - Art. 5 Abs. 2 - Verordnung Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. ...

  • rechtsportal.de

    Marken - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ('keyword advertising"), die der Marke eines Mitbewerbers des Werbenden entsprechen - Bekannte Marken - Schwächung - Verunglimpfung - Trittbrettfahren - Richtlinie 89/104 - Art. 5 Abs. 2 - Verordnung Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 ...

  • rechtsportal.de

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 18.06.2009 - C-487/07

    DER INHABER EINER MARKE KANN DIE VERWENDUNG EINER VERGLEICHSLISTE VERBIETEN, IN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    Im Urteil L'Oréal u. a. hat der Gerichtshof festgestellt, dass "diese Beeinträchtigung dann vor[liegt], wenn die Waren oder Dienstleistungen, für die das identische oder ähnliche Zeichen von Dritten benutzt wird, auf die Öffentlichkeit in einer solchen Weise wirken können, dass die Anziehungskraft der Marke geschmälert wird.

    Im Urteil L'Oréal u. a. charakterisiert der Gerichtshof Trittbrettfahren als folgende Situation: "Versucht ein Dritter, sich durch die Verwendung eines Zeichens, das einer bekannten Marke ähnlich ist, in den Bereich der Sogwirkung dieser Marke zu begeben, um von ihrer Anziehungskraft, ihrem Ruf und ihrem Ansehen zu profitieren, und ohne jede finanzielle Gegenleistung und ohne dafür eigene Anstrengungen machen zu müssen, die wirtschaftlichen Anstrengungen des Markeninhabers zur Schaffung und Aufrechterhaltung des Images dieser Marke auszunutzen, ist der sich aus dieser Verwendung ergebende Vorteil als unlautere Ausnutzung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der Marke anzusehen."(69).

    Im Urteil L'Oréal u. a. hat der Gerichtshof ausgeführt, dass das Vorliegen einer unlauteren Ausnutzung nicht voraussetzt, dass die Benutzung den Inhaber der Marke beeinträchtigt.

    47 - Vgl. Urteile vom 18. Juni 2009, L'Oréal u. a. (C-487/07, Slg. 2009, I-5185, Randnrn.

    49 - Urteil L'Oréal u. a., Randnr. 64.

  • EuGH, 14.09.1999 - C-375/97

    General Motors

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    10 - Auch kann die Vorstellung davon, was eine bekannte Marke ist, trotz der Kriterien, die der Gerichtshof im Urteil vom 14. September 1999, General Motors (C-375/97, Slg. 1999, I-5421, Randnrn.

    15 - Zur Klarheit ist anzumerken, dass die Sprachfassungen von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 voneinander abweichen, vgl. die Analyse des Gerichtshofs im Urteil General Motors, Randnr. 20.

    Zu dieser Frage hat der Gerichtshof entschieden, dass in territorialer Hinsicht die Bekanntheit in einem wesentlichen Teil des Gebiets eines Mitgliedstaats, hinsichtlich der Richtlinie 89/104, oder der Gemeinschaft, hinsichtlich der Verordnung Nr. 40/94, genügt, um den Gebrauch dieses Zeichens zu verbieten (vgl. Urteile General Motors, Randnrn.

    Nach der Rechtsprechung gelten auch "Nischen"-Marken, die nicht einmalig, aber in einem relativ begrenzten geografischen Gebiet bekannt sind, bei der Anwendung von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 als bekannte Marken (vgl. Urteil General Motors, Randnr. 31, und Senftleben, a. a. O. [Fn. 9], S. 54).

  • EuGH, 09.01.2003 - C-292/00

    Davidoff

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    Es ist hier darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof in einem ziemlich offensichtlichen Widerspruch zum Wortlaut von Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 in den Urteilen Davidoff(24) und Adidas-Salomon und AdidasBenelux(25) entschieden hat, dass Art. 5 Abs. 2 der Richtlinie 89/104 in Fällen, in denen ein Dritter eine mit der bekannten eingetragenen Marke identische oder ihr ähnliche jüngere Marke oder ein solches jüngeres Zeichen benutzt, einen besonderen Schutz nicht nur für nicht ähnliche Waren oder Dienstleistungen, sondern auch für Waren oder Dienstleistungen, die mit denjenigen, die von der eingetragenen Marke erfasst werden, identisch oder ihnen ähnlich sind, schafft(26).

    Wie oben ausgeführt, hat das Urteil Davidoff die Anwendung der Vorschrift auf Fälle ausgedehnt, in denen das identische oder ähnliche Zeichen für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt wird.

    24 - Urteil vom 9. Januar 2003, Davidoff (C-292/00, Slg. 2003, I-389, Randnr. 30).

    48 - Im Urteil Davidoff hat der Gerichtshof seine Argumentation auf die Tatsache gestützt, dass der Schutz bekannter Marken bei ähnlichen Waren weniger wirksam wäre als bei unähnlichen Waren, da Art. 5 Abs. 1 Buchst. b eine Verwechslungsgefahr erfordert (Randnrn. 27 bis 29).

  • EuGH, 23.03.2010 - C-236/08

    Google-Adwords-System verstößt nicht gegen das Markenrecht

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    6 - Urteil vom 23. März 2010, Google Frankreich und Google (C-236/08 bis C-238/08, Slg. 2010, I-0000).

    Das Urteil Google France und Google betraf drei Rechtssachen: In der Rechtssache C-236/09 erschien die in Rede stehende Marke in der Werbung des Dritten, während in den Rechtssachen C-237/08 und C-238/08 die in Rede stehende Marke in der Werbung nicht erschien (vgl. Randnrn. 62 und 63 des Urteils).

  • EuGH, 25.03.2010 - C-278/08

    BergSpechte - Marken - Internet - Werbung anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    7 - Urteil vom 25. März 2010, BergSpechte (C-278/08, Slg. 2010, I-0000), Beschluss vom 26. März 2010, eis.de (C-91/09), und Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, Slg. 2010, I-0000).

    19 - Angesichts der Rechtsprechung können diese Zeichen als mit der Marke identisch angesehen werden (vgl. Urteile vom 20. März 2003, LTJ Diffusion, C-291/00, Slg. 2003, I-2799, Randnr. 54, BergSpechte, Randnr. 25, und Portakabin, Randnr. 47): Ein Zeichen ist mit einer Marke identisch, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die die Marke bilden, oder wenn es als Ganzes betrachtet Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können.

  • EuGH, 08.07.2010 - C-558/08

    Portakabin - Marken - Werbung im Internet anhand von Schlüsselwörtern ("keyword

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    7 - Urteil vom 25. März 2010, BergSpechte (C-278/08, Slg. 2010, I-0000), Beschluss vom 26. März 2010, eis.de (C-91/09), und Urteil vom 8. Juli 2010, Portakabin (C-558/08, Slg. 2010, I-0000).

    19 - Angesichts der Rechtsprechung können diese Zeichen als mit der Marke identisch angesehen werden (vgl. Urteile vom 20. März 2003, LTJ Diffusion, C-291/00, Slg. 2003, I-2799, Randnr. 54, BergSpechte, Randnr. 25, und Portakabin, Randnr. 47): Ein Zeichen ist mit einer Marke identisch, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die die Marke bilden, oder wenn es als Ganzes betrachtet Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können.

  • EuGH, 23.10.2003 - C-408/01

    DER INHABER EINER BEKANNTEN MARKE KANN DIE BENUTZUNG EINES ÄHNLICHEN ZEICHENS,

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    Vgl. Urteil vom 23. Oktober 2003, Adidas-Salomon und Adidas Benelux (C-408/01, Slg. 2003, I-12537, Randnr. 20).
  • EuGH, 20.03.2003 - C-291/00

    LTJ Diffusion

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    19 - Angesichts der Rechtsprechung können diese Zeichen als mit der Marke identisch angesehen werden (vgl. Urteile vom 20. März 2003, LTJ Diffusion, C-291/00, Slg. 2003, I-2799, Randnr. 54, BergSpechte, Randnr. 25, und Portakabin, Randnr. 47): Ein Zeichen ist mit einer Marke identisch, wenn es ohne Änderung oder Hinzufügung alle Elemente wiedergibt, die die Marke bilden, oder wenn es als Ganzes betrachtet Unterschiede gegenüber der Marke aufweist, die so geringfügig sind, dass sie einem Durchschnittsverbraucher entgehen können.
  • EuGH, 06.10.2009 - C-301/07

    PAGO International - Marken - Verordnung (EG) Nr. 40/94 - Art. 9 Abs. 1 Buchst. c

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    28 und 29, und vom 6. Oktober 2009, PAGO International, C-301/07, Slg. 2009, I-9429, Randnrn.
  • EuGH, 11.09.2007 - C-17/06

    Céline - Marken - Art. 5 Abs. 1 Buchst. a und Art. 6 Abs. 1 Buchst. a der Ersten

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 24.03.2011 - C-323/09
    22 - Für die Rechtsprechung zu Sachverhalten mit doppelter Identität vgl. z. B. Urteil vom 11. September 2007, Céline (C-17/06, Slg. 2007, I-7041).
  • EuGH, 12.11.2002 - C-206/01

    DER INHABER EINER MARKE MUSS DEREN BENUTZUNG DURCH EINEN DRITTEN VERHINDERN

  • EuGH, 26.03.2010 - C-91/09

    Eis.de - Art. 104 § 3 Abs. 1 der Verfahrensordnung - Marken - Internet - Werbung

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