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   EuGH, 14.04.2011 - C-327/09   

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https://dejure.org/2011,4531
EuGH, 14.04.2011 - C-327/09 (https://dejure.org/2011,4531)
EuGH, Entscheidung vom 14.04.2011 - C-327/09 (https://dejure.org/2011,4531)
EuGH, Entscheidung vom 14. April 2011 - C-327/09 (https://dejure.org/2011,4531)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Art. 249 Abs. 4 EG - Handlungen der Organe - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat - Entscheidung 2000/196/EG - 'Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Mensch und Natur

    Art. 249 Abs. 4 EG - Handlungen der Organe - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat - Entscheidung 2000/196/EG - "Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete ...

  • EU-Kommission PDF

    Mensch und Natur

    Art. 249 Abs. 4 EG - Handlungen der Organe - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat - Entscheidung 2000/196/EG - "Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete ...

  • EU-Kommission

    Mensch und Natur

    Art. 249 Abs. 4 EG - Handlungen der Organe - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat - Entscheidung 2000/196/EG - ‚Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete ...

  • Wolters Kluwer

    Neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat; Wirkung der Verweigerung der Genehmigung für das Inverkehrbringen durch die Kommission nur "inter partes"; Mensch und Natur AG gegen Freistaat Bayern

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat; Wirkung der Verweigerung der Genehmigung für das Inverkehrbringen durch die Kommission nur "inter partes"; Mensch und Natur AG gegen Freistaat Bayern

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Mensch und Natur

    Art. 249 Abs. 4 EG - Handlungen der Organe - An einen Einzelnen gerichtete Entscheidung der Kommission - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Neuartiges Lebensmittel oder neuartige Lebensmittelzutat - Entscheidung 2000/196/EG - "Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete ...

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia
    +1
    Weitere Entscheidungen mit demselben Bezug
    EuGH, 14.04.2011 - C-327/09

    Mensch und Natur - Art. 249 Abs. 4 EG - Handlungen der Organe - An einen

    VGH Bayern, 01.07.2009 - 9 BV 09.743

    Verbot von "Stevia rebaudiana Bertoni" in der EU? Noch keine endgültige

    (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Stevia (Süßstoff)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Mensch und Natur

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (Deutschland) eingereicht am 14. August 2009 - Mensch und Natur AG gegen Freistaat Bayern

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof - Auslegung des Art. 249 Abs. 4 EG und der Entscheidung 2000/196/EG der Kommission vom 22. Februar 2000 über die Verweigerung der Zulassung von "Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanzen und getrocknete Blätter" ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2011, 529
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 15.01.2009 - C-383/07

    M-K Europa - Vorabentscheidungsersuchen - Verordnung (EG) Nr. 258/97 - Art. 1

    Auszug aus EuGH, 14.04.2011 - C-327/09
    1 Abs. 3 der Verordnung Nr. 258/97 sieht lediglich die Möglichkeit vor, "gegebenenfalls" im Wege des sogenannten "Komitologieverfahrens" nach Art. 13 der Verordnung festzulegen, ob ein Lebensmittel oder eine Lebensmittelzutat unter die Verordnung fällt (vgl. Urteil vom 15. Januar 2009, M-K Europa, C-383/07, Slg. 2009, I-115, Randnr. 40).

    Es obliegt jedoch nicht dem Unternehmer, das Verfahren nach Art. 13 zu betreiben (Urteil M-K Europa, Randnr. 43).

  • BGH, 16.04.2015 - I ZR 27/14

    Bohnengewächsextrakt - Wettbewerbsverstoß: Prüfung der Neuartigkeit eines aus dem

    Gegen eine Bindungswirkung des Eintrags spricht auch der Umstand, dass nicht einmal ausdrückliche Verbotsentscheidungen der Europäischen Kommission auf der Grundlage von Art. 7 der Novel-Food-Verordnung über das konkrete Zulassungsverfahren hinaus Bindungswirkungen haben (EuGH, Urteil vom 14. April 2011 - C-327/09, Slg 2011, I-2897 = ZLR 2011, 339 Rn. 36 - Mensch und Natur).
  • VG Potsdam, 11.07.2022 - 6 L 831/20
    Im Übrigen ist nicht erkennbar, in welchem Umfang die referierte Entscheidung auf einer Prüfung basiert, ob die dort angesprochenen Teile der Cannabispflanze vor dem 15. Mai 1997 in nennenswertem Umfang Gegenstand des menschlichen Verzehrs waren (vgl. EuGH, Urteil vom 14. April 2011 - C-327/09 -, juris Rn 30).

    Es ist auch nichts dafür ersichtlich, dass es sich bei den genannten Schreiben der Europäischen Kommission um eine Festlegung gemäß Artt. 1 Abs. 3, 13 der Verordnung (EG) Nr. 258/97 darüber handelt, ob Teile der Cannabispflanze unter die genannte Verordnung fielen (vgl. hierzu EuGH, Urteil vom 14. April 2011, a.a.O., Rn. 28 ff.), so dass die Frage der Verbindlichkeit einer solchen Festlegung auf sich beruhen kann (für die neue Rechtslage str., vgl. Streinz/Lamers, a.a.O., Rn. 516; Meisterernst, a.a.O. § 14 Rn. 12).

  • VG Bayreuth, 11.04.2022 - B 7 S 22.244

    Untersagung des Inverkehrbringens cannabishaltiger Lebensmittel

    Auch der EuGH führe in seinem Urteil vom 14.04.2011 (Az. C-327/09) aus, dass selbst eine negative Entscheidung der Kommission, mit der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels in der Union verweigert werde, gegenüber Dritten nicht verbindlich sei.

    Die Entscheidung des EuGH (U.v. 14.4.2011 - C-327/09) und des Verwaltungsgerichts München (U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.4528) stehen dem Bescheid nicht entgegen.

  • VG Bayreuth, 28.11.2022 - B 7 K 22.245

    Inverkehrbringungsverbot, Cannabidiol (CBD), neuartige Lebensmittel, Aroma

    Auch der EuGH führe in seinem Urteil vom 14.04.2011 (Az. C-327/09) aus, dass selbst eine negative Entscheidung der Kommission, mit der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels in der Union verweigert werde, gegenüber Dritten nicht verbindlich sei.

    Die Entscheidung des EuGH (U.v. 14.4.2011 - C-327/09) und des Verwaltungsgerichts München (U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.4528) stehen dem Bescheid nicht entgegen.

  • VG Regensburg, 21.01.2022 - RN 5 S 21.2172

    Untersagung des Inverkehrbringens von CBD-haltigen Lebensmitteln aus Gründen des

    Bestätigt werde dies durch die einschlägige Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs, der klargestellt habe, dass selbst eine negative Entscheidung der Kommission (auf der Grundlage von Art. 7 VO (EG) Nr. 258/97 [NFV a.F.]), mit der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Lebensmittels in der Union verweigert werde, gegenüber Dritten nicht verbindlich sei (EuGH 3. Kammer, U.v. 14.4.2011 - C-327/09 - juris).
  • VGH Bayern, 11.05.2023 - 20 CE 23.626

    Maqui-Beeren-Extrakt als Bestandteil eines Nahrungsergänzungsmittels

    Auch haben nicht einmal ausdrückliche Verbotsentscheidungen der Europäischen Kommission auf der Grundlage von Art. 7 Novel-Food-VO über das konkrete Zulassungsverfahren hinaus Bindungswirkung (BGH, U.v. 16.4.2015 - I ZR 27/14 - GRuR 2015, 1140 Rn. 33 unter Bezugnahme auf EuGH, ECLI:ECLI:EU:C:2011:249 Rn. 36 = ZLR 2011, 339 = BeckRS 2011, 80394).
  • Generalanwalt beim EuGH, 10.09.2015 - C-471/14

    Seattle Genetics - Gewerbliches Eigentum - Patentrecht - Verordnung (EG) Nr.

    50 - Vgl. entsprechend Urteil Mensch und Natur (C-327/09, EU:C:2011:249, Rn. 24 und 25) sowie meine Schlussanträge in der Rechtssache Mensch und Natur (C-327/09, EU:C:2010:709, Nr. 42) zu einer Entscheidung der Kommission, mit der die Genehmigung für das Inverkehrbringen eines Erzeugnisses als Lebensmittel oder Lebensmittelzutat in der Union verweigert wurde, die vom Gerichtshof als eine Entscheidung im Sinne von Art. 249 Abs. 4 EG, jetzt Art. 288 Abs. 4 AEUV, angesehen wurde.
  • VG Düsseldorf, 17.07.2012 - 16 K 4137/11

    Einstufung eines Lebensmittels als Funktionsarzneimittel bzw. als

    Dass keine hinreichenden Indizien für einen schon vor 1997 gegebenen nennenswerten Verzehr von K vorliegen, geht zu Lasten der Klägerin; denn diese hat nachzuweisen, dass dieses Erzeugnis in der Union vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung in nennenswertem Umfang in den Verkehr gebracht worden ist (vgl. EuGH, Urteil vom 14. April 2011 - C 327/09 - Rdnr. 34; BayVGH, Urteil vom 12. Mai 2009 - 9 B 09.199 - Rdnr. 19 ff).
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