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   Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-163/10   

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Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-163/10 (https://dejure.org/2011,13532)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09.06.2011 - C-163/10 (https://dejure.org/2011,13532)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 09. Juni 2011 - C-163/10 (https://dejure.org/2011,13532)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    Patriciello

    Mitglied des Europäischen Parlaments - Art. 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen - Tragweite des Begriffs der in Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgten Äußerung - Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung - Materielle ...

  • EU-Kommission PDF

    Patriciello

    Mitglied des Europäischen Parlaments - Art. 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen - Tragweite des Begriffs der in Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgten Äußerung - Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung - Materielle ...

  • EU-Kommission

    Patriciello

    Mitglied des Europäischen Parlaments - Art. 8 des Protokolls über die Vorrechte und Befreiungen - Tragweite des Begriffs der in Ausübung des Amtes als Mitglied des Europäischen Parlaments erfolgten Äußerung - Strafverfahren wegen falscher Verdächtigung - Materielle ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Vorrechte und Befreiungen - Generalanwalt Niilo Jääskinen erläutert die Bedeutung des Begriffs "in Ausübung des Amtes als Abgeordneter erfolgte Äußerungen"

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (27)

  • EuGH, 21.10.2008 - C-200/07

    DER GERICHTSHOF ERLÄUTERT DIE VORAUSSETZUNGEN, UNTER DENEN DIE IMMUNITÄT DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-163/10
    2 - Urteil vom 21. Oktober 2008, Marra (C-200/07 und C-201/07, Slg. 2008, I-7929).

    12 - Anders als in der Rechtssache Marra (vgl. Urteil Marra, Randnrn.

    16 - Urteil Marra (Randnrn. 32 bis 34).

    17 - Urteil Marra (Randnr. 39).

    47 - Urteil Marra (Randnr. 27).

    Vgl. Urteil Marra (Randnr. 26).

  • EGMR, 21.12.2004 - 61513/00

    BUSUIOC v. MOLDOVA

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-163/10
    35 - Vgl. u. a. Urteile Janowski gegen Polen, Busuioc gegen Moldawien vom 21. Dezember 2004, Beschwerde Nr. 61513/00, § 64, Mamère gegen Frankreich, § 27, und Taffin gegen Frankreich vom 18. Februar 2010, Beschwerde Nr. 42396/04, § 64.
  • EGMR, 24.02.2009 - 46967/07

    C.G.I.L. ET COFFERATI c. ITALIE

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 09.06.2011 - C-163/10
    62 - EGMR, Urteile Patrono, Cascini und Stefanelli gegen Italien vom 20. April 2006, Beschwerde Nr. 10180/04, §§ 63 und 64, und C.G.I.L. und Cofferati gegen Italien vom 24. Februar 2009, Beschwerde Nr. 46967/07, §§ 74 und 75.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.04.2020 - C-12/19

    Troszczynski / Parlament

    Außerdem hebt das Parlament hinsichtlich des Verweises auf das Urteil Patriciello hervor, dass das in Rede stehende Zitat aus Rn. 12 dieses Urteils stamme, das Teil der beim Gerichtshof in dieser Rechtssache vorgetragenen Sachverhaltsdarstellung und nicht seiner Argumentation sei.

    Diese Auslegung wird durch das Urteil Patriciello bestätigt, in dem der Gerichtshof diese Bestimmung dahin ausgelegt hat, dass "der Zusammenhang zwischen der erfolgten Äußerung und dem parlamentarischen Amt unmittelbar und in offenkundiger Weise ersichtlich sein muss"(16).

    Der Gerichtshof hat nämlich im Urteil Patriciello lediglich daran erinnert, dass dieser Begriff "in einem weiten Sinn dahin aufzufassen ist, dass er Worte und Erklärungen umfasst, die ihrem Inhalt nach Aussagen entsprechen, welche subjektive Beurteilungen bilden"(22), ohne jedoch dem vorlegenden Gericht zusätzliche Hinweise zu geben, um ihm die Prüfung zu gestatten, ob die Äußerungen des betroffenen Abgeordneten unter diesen Begriff fielen.

    3 Urteil vom 6. September 2011, Patriciello (C-163/10, im Folgenden: Urteil Patriciello, EU:C:2011:543).

    16 Urteil Patriciello (Rn. 35).

    18 Urteil Patriciello (Rn. 34).

    19 Urteil Patriciello (Rn. 37 und 38).

    20 Urteil Patriciello (Rn. 36).

    22 Urteil Patriciello (Rn. 32).

    25 Wie Generalanwalt Jääskinen in seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:379, Nrn. 80 bis 87) darlegt, ist es im Bereich des Rechts schwierig, wenn nicht unmöglich, "Werturteile" und "Tatsachenbehauptungen" begrifflich eindeutig zu unterscheiden.

    28 Vgl. in diesem Sinne Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:379, Nr. 97), in denen er darlegt, dass Herzstück der Immunität seines Erachtens diejenigen Tätigkeiten sind, die die Ausübung des Amtes als Mitglied des Parlaments ausmachten.

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2021 - C-758/19

    OH (Immunité de juridiction) - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 268, 270, 340

    9 Vgl. in diesem Sinne entsprechend Urteil vom 6. September 2011, Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:543, Rn. 35 und 36).

    10 Vgl. in diesem Sinne Urteil vom 6. September 2011, Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:543, Rn. 22 und 23).

    31 Vgl. entsprechend Urteile vom 21. Oktober 2008, Marra (C-200/07 und C-201/07, EU:C:2008:579), und vom 6. September 2011, Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:543, Rn. 34).

    Ebenso Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:379, Nr. 51): "... dass sie alle Formen der rechtlichen Verantwortung erfasst, u. a. die straf- und die zivilrechtliche".

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-202/18

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, festzustellen, dass die

    Art. 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union verleiht den Parlamentsmitgliedern eine materielle Immunität oder Verantwortungsfreiheit für die in Ausübung ihres Amts erfolgten Äußerungen oder Abstimmungen, während Art. 9 des Protokolls ihnen prozessuale Immunität oder Unverletzlichkeit im Sinne eines Schutzes vor gerichtlicher Verfolgung gewährt; vgl. zu dieser Unterscheidung Urteile vom 21. Oktober 2008, Marra (C-200/07 und C-201/07, EU:C:2008:579, Rn. 24), und vom 6. September 2011, Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:543, Rn. 18), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Marra (C-200/07 und C-201/07, EU:C:2008:369, Nr. 13) und Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:379, Nr. 3).
  • Generalanwalt beim EuGH, 19.12.2018 - C-238/18

    EZB/ Lettland - Klage, die auf einen Verstoß gegen Art. 14.2 Abs. 2 der Satzung

    Art. 8 des Protokolls Nr. 7 über die Vorrechte und Befreiungen der Europäischen Union verleiht den Parlamentsmitgliedern eine materielle Immunität oder Verantwortungsfreiheit für die in Ausübung ihres Amts erfolgten Äußerungen oder Abstimmungen, während Art. 9 des Protokolls ihnen prozessuale Immunität oder Unverletzlichkeit im Sinne eines Schutzes vor gerichtlicher Verfolgung gewährt; vgl. zu dieser Unterscheidung Urteile vom 21. Oktober 2008, Marra (C-200/07 und C-201/07, EU:C:2008:579, Rn. 24), und vom 6. September 2011, Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:543, Rn. 18), sowie Schlussanträge des Generalanwalts Poiares Maduro in den verbundenen Rechtssachen Marra (C-200/07 und C-201/07, EU:C:2008:369, Nr. 13) und Schlussanträge des Generalanwalts Jääskinen in der Rechtssache Patriciello (C-163/10, EU:C:2011:379, Nr. 3).
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