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   EuGH, 14.06.2011 - C-196/09   

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https://dejure.org/2011,6421
EuGH, 14.06.2011 - C-196/09 (https://dejure.org/2011,6421)
EuGH, Entscheidung vom 14.06.2011 - C-196/09 (https://dejure.org/2011,6421)
EuGH, Entscheidung vom 14. Juni 2011 - C-196/09 (https://dejure.org/2011,6421)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Begriff 'Gericht eines Mitgliedstaats' im Sinne des Art. 267 AEUV - Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Vergütungssystem der an die Europäischen Schulen abgeordneten Lehrer - Keine Anpassung der Gehälter nach dem Wertverfall des Pfund ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Miles u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne des Art. 267 AEUV - Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Vergütungssystem der an die Europäischen Schulen abgeordneten Lehrer - Keine Anpassung der Gehälter nach dem Wertverfall des Pfund ...

  • EU-Kommission PDF

    Miles u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne des Art. 267 AEUV - Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Vergütungssystem der an die Europäischen Schulen abgeordneten Lehrer - Keine Anpassung der Gehälter nach dem Wertverfall des Pfund ...

  • EU-Kommission

    Miles u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Begriff ‚Gericht eines Mitgliedstaats‘ im Sinne des Art. 267 AEUV - Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Vergütungssystem der an die Europäischen Schulen abgeordneten Lehrer - Keine Anpassung der Gehälter nach dem Wertverfall ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Begriff 'Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne des Art. 267 AEUV - Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Vergütungssystem der an die Europäischen Schulen abgeordneten Lehrer - Keine Anpassung der Gehälter nach dem Wertverfall des Pfund ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen - Begriff 'Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne des Art. 267 AEUV - Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Vergütungssystem der an die Europäischen Schulen abgeordneten Lehrer - Keine Anpassung der Gehälter nach dem Wertverfall des Pfund ...

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof (Leitsatz)

    Miles u.a.

    Vorabentscheidungsersuchen - Begriff "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne des Art. 267 AEUV - Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Vergütungssystem der an die Europäischen Schulen abgeordneten Lehrer - Keine Anpassung der Gehälter nach dem Wertverfall des Pfund ...

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Sonstiges)

    Miles u.a.

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen der Beschwerdekammer der Europäischen Schulen, eingereicht am 29. Mai 2009 - Paul Miles u. a., Robert Watson Mac Donald/Generalsekretär der Europäischen Schulen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen der Beschwerdekammer der Europäischen Schulen - Auslegung der Art. 12, 39 und 234 des EG-Vertrags - Begriff des einzelstaatlichen Gerichts im Sinne des Art. 234 EG - Vergütungssystem für an die Europäischen Schulen abgeordnete Lehrkräfte - ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2011, 670
  • DÖV 2011, 653
 
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Wird zitiert von ... (33)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 04.11.1997 - C-337/95

    Parfums Christian Dior

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-196/09
    Der Gerichtshof habe nämlich im Urteil vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior (C-337/95, Slg. 1997, I-6013, Randnrn.

    Wenn der Gerichtshof den Begriff des nationalen Gerichts insbesondere im Urteil Parfums Christian Dior auf den Benelux-Gerichtshof habe ausdehnen können, beruhe dies darauf, dass es im Bereich des geistigen Eigentums eine unionsrechtliche Regelung gebe.

    Während dieser zum einen die Aufgabe hat, die einheitliche Anwendung der den drei Beneluxstaaten gemeinsamen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, und zum anderen das Verfahren vor ihm ein Zwischenstreit in den vor den nationalen Gerichten anhängigen Verfahren ist, nach dessen Abschluss die endgültige Auslegung der den Beneluxstaaten gemeinsamen Rechtsvorschriften feststeht (vgl. Urteil Parfums Christian Dior, Randnr. 22), weist die Beschwerdekammer keine derartigen Verbindungen zu den Gerichtssystemen der Mitgliedstaaten auf.

  • EuGH, 25.07.2002 - C-50/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT SEINE RECHTSPRECHUNG ZU DEN VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-196/09
    Insoweit ist darauf hinzuweisen, dass eine Entwicklung des durch die Vereinbarung über die Europäischen Schulen begründeten Rechtsschutzsystems in dem in der vorstehenden Randnummer dargestellten Sinne sicherlich vorstellbar ist, dass es aber Sache der Mitgliedstaaten wäre, das derzeit geltende System zu reformieren (vgl. entsprechend Urteil vom 25. Juli 2002, Unión de Pequeños Agricultores/Rat, C-50/00 P, Slg. 2002, I-6677, Randnrn.
  • EuGH, 22.12.2010 - C-118/09

    Koller - Begriff des "einzelstaatlichen Gerichts" im Sinne von Art. 234 EG -

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-196/09
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne des Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997, Dorsch Consult, C-54/96, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, vom 31. Mai 2005, Syfait u. a., C-53/03, Slg. 2005, I-4609, Randnr. 29, vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-4673, Randnr. 16, sowie vom 22. Dezember 2010, Koller, C-118/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 14.06.2007 - C-246/05

    Häupl - Markenrecht - Art. 10 Abs. 1 der Richtlinie 89/104/EWG - Keine ernsthafte

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-196/09
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne des Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997, Dorsch Consult, C-54/96, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, vom 31. Mai 2005, Syfait u. a., C-53/03, Slg. 2005, I-4609, Randnr. 29, vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-4673, Randnr. 16, sowie vom 22. Dezember 2010, Koller, C-118/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 17.09.1997 - C-54/96

    GESELLSCHAFTSRECHT

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-196/09
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne des Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997, Dorsch Consult, C-54/96, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, vom 31. Mai 2005, Syfait u. a., C-53/03, Slg. 2005, I-4609, Randnr. 29, vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-4673, Randnr. 16, sowie vom 22. Dezember 2010, Koller, C-118/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 31.05.2005 - C-53/03

    DER GERICHTSHOF IST FÜR DIE BEANTWORTUNG DER VON DER GRIECHISCHEN

    Auszug aus EuGH, 14.06.2011 - C-196/09
    Nach ständiger Rechtsprechung stellt der Gerichtshof zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne des Art. 267 AEUV handelt, auf eine Reihe von Merkmalen ab, wie z. B. gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. u. a. Urteile vom 17. September 1997, Dorsch Consult, C-54/96, Slg. 1997, I-4961, Randnr. 23, vom 31. Mai 2005, Syfait u. a., C-53/03, Slg. 2005, I-4609, Randnr. 29, vom 14. Juni 2007, Häupl, C-246/05, Slg. 2007, I-4673, Randnr. 16, sowie vom 22. Dezember 2010, Koller, C-118/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 22).
  • EuGH, 06.03.2018 - C-284/16

    Die im Investitionsschutzabkommen zwischen den Niederlanden und der Slowakei

    Zwar hat der Gerichtshof befunden, dass nichts dagegen spricht, dass ein mehreren Mitgliedstaaten gemeinsames Gericht wie der Benelux-Gerichtshof dem Gerichtshof ebenso wie die Gerichte der einzelnen Mitgliedstaaten Fragen zur Vorabentscheidung vorlegen kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 4. November 1997, Parfums Christian Dior, C-337/95, EU:C:1997:517, Rn. 21, und vom 14. Juni 2011, Miles u. a., C-196/09, EU:C:2011:388, Rn. 40).

    Während nämlich zum einen dieser die Aufgabe hat, die einheitliche Anwendung der den drei Beneluxstaaten gemeinsamen Rechtsvorschriften zu gewährleisten, und zum anderen das Verfahren vor ihm ein Zwischenstreit in den vor den nationalen Gerichten anhängigen Verfahren ist, nach dessen Abschluss die endgültige Auslegung der den Beneluxstaaten gemeinsamen Rechtsvorschriften feststeht, weist das im Ausgangsverfahren in Rede stehende Schiedsgericht keine derartigen Verbindungen mit den Gerichtssystemen der Mitgliedstaaten auf (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 14. Juni 2011, Miles u. a., C 196/09, EU:C:2011:388, Rn. 41).

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-431/22

    Scuola europea di Varese - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vereinbarung über die

    Vorab möchte ich darauf hinweisen, dass die Natur der durch Art. 27 Abs. 1 der Vereinbarung über die Satzung errichteten Beschwerdekammer vom Gerichtshof bereits in seinem Urteil Miles u. a. klargestellt worden ist(65).

    Drittens weise ich darauf hin, dass die Verpflichtung der Beschwerdekammer, die allgemeinen Rechtsgrundsätze des Unionsrechts anzuwenden, wenn sie mit einem Rechtsstreit befasst ist, bereits vom Gerichtshof im Urteil Miles u. a. bestätigt worden ist(77).

    19 Urteile vom 14. Juni 2011, Miles u. a. (C-196/09, im Folgenden Urteil Miles u.

    a., EU:C:2011:388), und Oberto und O'Leary.

    Vgl. auch Schlussanträge des Generalanwalts Mengozzi in den verbundenen Rechtssachen Oberto und O'Leary (C-464/13 und C-465/13, EU:C:2014:2169) und in der Rechtssache Kommission/Vereinigtes Königreich (C-545/09, EU:C:2011:461) sowie Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Miles u. a. (C-196/09, EU:C:2010:777).

    66 Urteile Miles u. a. (Rn. 37 bis 39) sowie Oberto und O'Leary (Rn. 72).

    67 Vgl. in diesem Sinne Urteil Miles u. a. (Rn. 45 und 46).

    Zu diesem Aspekt vgl. Schlussanträge der Generalanwältin Sharpston in der Rechtssache Miles u. a. (C-196/09, EU:C:2010:777, Nrn. 72, 73 und 76).

    70 Urteil Miles u. a. (Rn. 38).

  • EuGH, 22.01.2013 - C-283/11

    Die Beschränkung der Kostenerstattung für die Kurzberichterstattung über

    Zur Beurteilung der rein unionsrechtlichen Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, stellt der Gerichtshof nach ständiger Rechtsprechung auf eine Reihe von Gesichtspunkten ab, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch diese Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (Urteil vom 14. Juni 2011, Miles u. a., C-196/09, Slg. 2011, I-5105, Randnr. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • OLG Frankfurt, 10.05.2012 - 26 SchH 11/10

    Zulässigkeit von Schiedsgerichtsklauseln bei Streitigkeiten zwischen Investoren

    Schließlich misst der Senat der von der Antragstellerin im Rahmen der mündlichen Verhandlung vor dem Senat erwähnten Entscheidung des EuGH vom 14.06.2011 (Az.: C-196/09, Miles u.a. ./. Europäische Schulen = EuZW 2011, 670 ff.) keine für das vorliegende Verfahren maßgebende Bedeutung bei.
  • EuGH, 11.03.2015 - C-464/13

    Oberto - Vorlage zur Vorabentscheidung - Satzung der Europäischen Schulen -

    Vorab ist darauf hinzuweisen, dass es sich bei dem System der Europäischen Schulen um ein System besonderer Art handelt, das durch ein internationales Abkommen eine Form der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Union verwirklicht (vgl. Urteil Miles u. a., C-196/09, EU:C:2011:388, Rn. 39).

    Aus der Rechtsprechung geht ferner hervor, dass die Europäischen Schulen eine internationale Organisation darstellen, die trotz der funktionellen Beziehungen, die sie zur Union unterhält, von dieser und ihren Mitgliedstaaten formell getrennt bleibt (vgl. in diesem Sinne Urteil Miles u. a., EU:C:2011:388, Rn. 42).

    Das Merkmal, zu einem der Mitgliedstaaten zu gehören, erfüllt sie allerdings nicht (vgl. in diesem Sinne Urteil Miles u. a., EU:C:2011:388, Rn. 37 bis 39).

    Schließlich hat der Gerichtshof zwar im Urteil Miles u. a. (EU:C:2011:388, Rn. 43 bis 45) ausgeführt, dass er nicht für die Beantwortung der von der Beschwerdekammer der Europäischen Schulen gestellten Frage zuständig war, weil es sich bei ihr nicht um ein "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt.

  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 930/11

    Europäische Schule - Deutsche Gerichtsbarkeit

    "Anders als die ursprünglichen Rechtsinstrumente, an denen nur die Mitgliedstaaten beteiligt waren, wurde die Vereinbarung über die Europäischen Schulen auch von den Europäischen Gemeinschaften abgeschlossen, die hierzu durch den Beschluss 94/557/EG, Euratom des Rates vom 17. Juni 1994 betreffend die Ermächtigung der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft zur Unterzeichnung und zum Abschluss der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen (ABl. L 212, S. 1) ermächtigt worden waren" (so ausdrücklich EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - [Paul Miles ua.] Rn. 4, Slg. 2011, I-5105) .

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der EuGH auch im Urteil vom 14. Juni 2011 (- C-196/09 - [Paul Miles ua.] aaO) als für die Beantwortung des Vorabentscheidungsersuchens unzuständig erachtet hat.

    Diese Entscheidung beruhte vielmehr darauf, dass der EuGH die anfragende Beschwerdekammer der Europäischen Schulen nicht als vorlageberechtigtes "Gericht eines Mitgliedstaats" iSv. Art. 267 AEUV ansah (vgl. EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - [Paul Miles ua.] Rn. 37 bis 43, aaO).

  • BAG, 24.04.2013 - 7 AZR 931/11

    Europäische Schule - Deutsche Gerichtsbarkeit

    "Anders als die ursprünglichen Rechtsinstrumente, an denen nur die Mitgliedstaaten beteiligt waren, wurde die Vereinbarung über die Europäischen Schulen auch von den Europäischen Gemeinschaften abgeschlossen, die hierzu durch den Beschluss 94/557/EG, Euratom des Rates vom 17. Juni 1994 betreffend die Ermächtigung der Europäischen Gemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft zur Unterzeichnung und zum Abschluss der Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen (ABl. L 212, S. 1) ermächtigt worden waren" (so ausdrücklich EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - [Paul Miles ua.] Rn. 4, Slg. 2011, I-5105) .

    Dem steht nicht entgegen, dass sich der EuGH auch im Urteil vom 14. Juni 2011 (- C-196/09 - [Paul Miles ua.] aaO) als für die Beantwortung des Vorabentscheidungsersuchens unzuständig erachtet hat.

    Diese Entscheidung beruhte vielmehr darauf, dass der EuGH die anfragende Beschwerdekammer der Europäischen Schulen nicht als vorlageberechtigtes "Gericht eines Mitgliedstaats" iSv. Art. 267 AEUV ansah (vgl. EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - [Paul Miles ua.] Rn. 37 bis 43, aaO) .

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 930/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europ. Schule - Befristung

    Es handelt sich bei den Europäischen Schulen um ein System besonderer Art, das durch ein internationales Abkommen eine Form der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Union verwirklicht (vgl. EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - [Miles ua.] Rn. 39, Slg. 2011, I-5105; 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 32) .

    Soweit der Gerichtshof in der Rechtssache Miles ua. (EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - Rn. 43 bis 45, Slg. 2011, I-5105) ausgeführt hat, er sei nicht für die Beantwortung einer von der Beschwerdekammer der Europäischen Schulen gestellten Frage zuständig, weil es sich bei ihr nicht um ein "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne von Art. 267 AEUV handele, hat er gleichzeitig anerkannt, dass eine Möglichkeit oder sogar eine Verpflichtung der Beschwerdekammer vorstellbar sei, im Rahmen einer Streitigkeit zwischen an eine Europäische Schule abgeordneten Lehrern und dieser den Gerichtshof anzurufen, wenn allgemeine Grundsätze des Unionsrechts anzuwenden sind, allerdings hinzugefügt, dass es Sache der Mitgliedstaaten sei, das durch die derzeit geltende Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen eingeführte System des gerichtlichen Rechtsschutzes zu reformieren (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 74) .

  • EuGH, 17.07.2014 - C-58/13

    In einen Mitgliedstaat zurückzukehren, um dort den Rechtsanwaltsberuf unter der

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass der Gerichtshof zur Beurteilung der Frage, ob es sich bei der vorlegenden Einrichtung um ein "Gericht" im Sinne von Art. 267 AEUV handelt, nach ständiger Rechtsprechung auf eine Reihe von Merkmalen abstellt, wie gesetzliche Grundlage der Einrichtung, ständiger Charakter, obligatorische Gerichtsbarkeit, streitiges Verfahren, Anwendung von Rechtsnormen durch die Einrichtung sowie deren Unabhängigkeit (vgl. insbesondere Urteile Miles u. a., C-196/09, EU:C:2011:388, Rn. 37 und die dort angeführte Rechtsprechung, sowie Belov, C-394/11, EU:C:2013:48, Rn. 38).
  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 931/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

    Es handelt sich bei den Europäischen Schulen um ein System besonderer Art, das durch ein internationales Abkommen eine Form der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten sowie zwischen den Mitgliedstaaten und der Union verwirklicht (vgl. EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - [Miles ua.] Rn. 39, Slg. 2011, I-5105; 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 32) .

    Soweit der Gerichtshof in der Rechtssache Miles ua. (EuGH 14. Juni 2011 - C-196/09 - Rn. 43 bis 45, Slg. 2011, I-5105) ausgeführt hat, er sei nicht für die Beantwortung einer von der Beschwerdekammer der Europäischen Schulen gestellten Frage zuständig, weil es sich bei ihr nicht um ein "Gericht eines Mitgliedstaats" im Sinne von Art. 267 AEUV handele, hat er gleichzeitig anerkannt, dass eine Möglichkeit oder sogar eine Verpflichtung der Beschwerdekammer vorstellbar sei, im Rahmen einer Streitigkeit zwischen an eine Europäische Schule abgeordneten Lehrern und dieser den Gerichtshof anzurufen, wenn allgemeine Grundsätze des Unionsrechts anzuwenden sind, allerdings hinzugefügt, dass es Sache der Mitgliedstaaten sei, das durch die derzeit geltende Vereinbarung über die Satzung der Europäischen Schulen eingeführte System des gerichtlichen Rechtsschutzes zu reformieren (vgl. EuGH 11. März 2015 - C-464/13 und C-465/13 - [Oberto und O´Leary] Rn. 74) .

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.09.2014 - C-464/13

    Oberto - Statut der Europäischen Schulen - Zuständigkeit der Beschwerdekammer der

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 141/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 925/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 926/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 142/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 929/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 143/12

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 928/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • BAG, 12.08.2015 - 7 AZR 927/11

    Deutsche Gerichtsbarkeit - Europäische Schule - Befristung

  • EuGH, 31.01.2013 - C-394/11

    Belov - Vorabentscheidungsersuchen - Art. 267 AEUV - Begriff "nationales Gericht"

  • EuGH, 31.01.2013 - C-175/11

    D. und A. - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames europäisches Asylsystem -

  • Generalanwalt beim EuGH, 10.04.2014 - C-58/13

    Nach Ansicht von Generalanwalt Wahl liegt allein darin, dass ein Bürger sich

  • EuGH, 14.11.2013 - C-60/12

    Baláz

  • EuG, 18.06.2020 - T-42/20

    JT/ Secrétaire général des écoles européennes und Chambre de recours des écoles

  • EuGH, 21.12.2023 - C-431/22

    Scuola europea di Varese - Vorlage zur Vorabentscheidung - Vereinbarung über die

  • Generalanwalt beim EuGH, 23.01.2020 - C-658/18

    UX (Statut des juges de paix italiens) - Vorabentscheidungsersuchen -

  • EuGH, 19.04.2012 - C-443/09

    Grillo Star - Richtlinie 2008/7/EG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.10.2012 - C-286/12

    Kommission / Ungarn - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Sozialpolitik -

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.09.2012 - C-394/11

    Belov - Zulässigkeit des Vorabentscheidungsersuchens - "Gericht eines

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.03.2014 - C-562/12

    Liivimaa Lihaveis - Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 - Verordnung (EG) Nr. 1080/2006

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-443/09

    Grillo Star - Richtlinie 2008/7/EG - Indirekte Steuern auf die Ansammlung von

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.07.2011 - C-545/09

    Kommission / Vereinigtes Königreich - Beförderungs- und Ruhegehaltsansprüche der

  • EuG, 03.09.2015 - T-372/15

    Activa / École européenne Bruxelles IV

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