Rechtsprechung
   EuGH, 21.07.2011 - C-194/09 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,7715
EuGH, 21.07.2011 - C-194/09 P (https://dejure.org/2011,7715)
EuGH, Entscheidung vom 21.07.2011 - C-194/09 P (https://dejure.org/2011,7715)
EuGH, Entscheidung vom 21. Juli 2011 - C-194/09 P (https://dejure.org/2011,7715)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,7715) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Stromvorzugstarif - Feststellung des Nichtvorliegens einer Beihilfe - Änderung und Verlängerung der Maßnahme - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten - Bestehende oder neue Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Alcoa Trasformazioni / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Stromvorzugstarif - Feststellung des Nichtvorliegens einer Beihilfe - Änderung und Verlängerung der Maßnahme - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten - Bestehende oder neue Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. ...

  • EU-Kommission PDF

    Alcoa Trasformazioni / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Stromvorzugstarif - Feststellung des Nichtvorliegens einer Beihilfe - Änderung und Verlängerung der Maßnahme - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten - Bestehende oder neue Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. ...

  • EU-Kommission

    Alcoa Trasformazioni / Kommission

    Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Stromvorzugstarif - Feststellung des Nichtvorliegens einer Beihilfe - Änderung und Verlängerung der Maßnahme - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten - Bestehende oder neue Beihilfe - Verordnung (EG) Nr. ...

  • Wolters Kluwer

    Staatliche Beihilfen; Stromvorzugstarif; Änderung und Verlängerung der Maßnahme; Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Staatliche Beihilfen [Stromvorzugstarif]; Änderung und Verlängerung der Maßnahme; Bestehende oder neue Beihilfe; Grundsätze der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes; Alcoa Trasformazioni Srl gegen Europäische Kommission

  • datenbank.nwb.de

    Feststellung des Nichtvorliegens einer Beihilfe - Änderung und Verlängerung der Maßnahme - Entscheidung, das Verfahren nach Art. 88 Abs. 2 EG einzuleiten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 1. Juni 2009 von der Alcoa Trasformazioni Srl gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 25. März 2009 in der Rechtssache T-332/06, Alcoa Trasformazioni Srl/Kommission der Europäischen Gemeinschaften

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts erster Instanz (Erste Kammer) vom 25. März 2009 in der Rechtssache T-332/06, Alcoa Trasformazioni Srl/Kommission der Europäischen Gemeinschaften, mit dem das Gericht eine Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung der Kommission vom ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (39)Neu Zitiert selbst (17)

  • EuGH, 02.12.2009 - C-89/08

    Kommission / Irland u.a. - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Befreiung von

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Das Begründungserfordernis ist nach den Umständen des Einzelfalls, insbesondere nach dem Inhalt des Rechtsakts, der Art der angeführten Gründe und dem Interesse zu beurteilen, das die Adressaten oder andere von dem Rechtsakt unmittelbar und individuell betroffene Personen an Erläuterungen haben können (vgl. u. a. Urteil vom 2. Dezember 2009, Kommission/Irland u. a., C-89/08 P, Slg. 2009, I-11245, Randnr. 77 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Der Gerichtshof hat nämlich bereits entschieden, dass der Begriff der bestehenden oder neuen Beihilfe einer objektiven Situation entspricht und nicht vom Verhalten oder von den Erklärungen der Organe abhängen kann (vgl. Urteil Kommission/Irland u. a., Randnr. 72).

  • EuGH, 02.04.1998 - C-367/95

    'Kommission / Sytraval und Brink''s France'

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Außerdem hat das Gericht in Randnr. 58 des angefochtenen Urteils zu Recht ausgeführt, dass die Kommission, wenn sie bei einer ersten Prüfung der Frage, ob die untersuchte Maßnahme eine Beihilfe im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG darstelle, nicht alle Schwierigkeiten ausräumen könne, das förmliche Prüfverfahren zumindest dann einleiten müsse, wenn sie bei dieser ersten Prüfung nicht die Überzeugung habe gewinnen können, dass die betreffende Maßnahme, sollte sie eine Beihilfe sein, jedenfalls mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar wäre (vgl. auch entsprechend Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 61).
  • EuGH, 01.02.2007 - C-266/05

    Sison / Rat - Rechtsmittel - Zugang zu den Dokumenten der Organe - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Im Rahmen eines Rechtsmittels sind die Befugnisse des Gerichtshofs grundsätzlich auf die Beurteilung der rechtlichen Entscheidung über das im ersten Rechtszug erörterte Vorbringen beschränkt (vgl. u. a. Urteil vom 1. Februar 2007, Sison/Rat, C-266/05 P, Slg. 2007, I-1233, Randnr. 95 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 02.04.2009 - C-431/07

    DIE RÜCKWIRKENDE HERABSETZUNG DER VON ORANGE UND SFR FÜR UMTSLIZENZEN

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Außerdem hat das Gericht in Randnr. 58 des angefochtenen Urteils zu Recht ausgeführt, dass die Kommission, wenn sie bei einer ersten Prüfung der Frage, ob die untersuchte Maßnahme eine Beihilfe im Sinne des Art. 87 Abs. 1 EG darstelle, nicht alle Schwierigkeiten ausräumen könne, das förmliche Prüfverfahren zumindest dann einleiten müsse, wenn sie bei dieser ersten Prüfung nicht die Überzeugung habe gewinnen können, dass die betreffende Maßnahme, sollte sie eine Beihilfe sein, jedenfalls mit dem Gemeinsamen Markt vereinbar wäre (vgl. auch entsprechend Urteile vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, C-367/95 P, Slg. 1998, I-1719, Randnr. 39 und die dort angeführte Rechtsprechung, und vom 2. April 2009, Bouygues und Bouygues Télécom/Kommission, C-431/07 P, Slg. 2009, I-2665, Randnr. 61).
  • EuG, 06.03.2002 - T-127/99

    Diputación Foral de Álava / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Alcoa macht geltend, das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es in Randnr. 128 des angefochtenen Urteils die Auffassung vertreten habe, dass sein Urteil vom 6. März 2002, Diputación Foral de Álava u. a./Kommission (T-127/99, T-129/99 und T-148/99, Slg. 2002, II-1275), anwendbar sei und danach schon eine bloße Laufzeitverlängerung eine Maßnahme zu einer neuen Beihilfe machen könne.
  • EuGH, 08.09.2005 - C-288/04

    AB

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Mit der der Italienischen Republik bekannt gegebenen und am 1. Oktober 1996 veröffentlichten Entscheidung 96/C 288/04 (ABl. C 288, S. 4, im Folgenden: Alumix-Entscheidung) stellte die Kommission das von ihr am 23. Dezember 1992 eröffnete und am 16. November 1994 ausgeweitete Verfahren ein, das u. a. den Strombezugstarif betraf, der den beiden Werken von der ENEL, dem traditionellen Stromversorger in Italien, in Rechnung gestellt wurde.
  • EuGH, 05.10.1994 - C-47/91

    Italien / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Aus dem Urteil vom 5. Oktober 1994, 1talien/Kommission (C-47/91, Slg. 1994, I-4635), gehe hervor, dass die Kommission der Alumix-Entscheidung hätte Rechnung tragen und überprüfen müssen, ob sich die ihr zugrunde liegenden Faktoren geändert hätten oder nicht.
  • EuGH, 16.12.2010 - C-537/08

    Kahla Thüringen Porzellan / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Ist jedoch ein umsichtiger und besonnener Wirtschaftsteilnehmer in der Lage, den Erlass einer Unionsmaßnahme, die seine Interessen berühren kann, vorherzusehen, so kann er sich im Fall ihres Erlasses nicht auf diesen Grundsatz berufen (vgl. Urteile Belgien und Forum 187/Kommission, Randnr. 147, vom 17. September 2009, Kommission/Koninklijke FrieslandCampina, C-519/07 P, Slg. 2009, I-8495, Randnr. 84, und vom 16. Dezember 2010, Kahla Thüringen Porzellan/Kommission, C-537/08 P, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 63).
  • EuGH, 21.10.2003 - C-261/01

    van Calster und Cleeren

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    Diese Beurteilung durch das Gericht spiegelt die Herangehensweise des Gerichtshofs wider, nach der die Form der Finanzierung einer Beihilfe die gesamte Beihilferegelung mit dem Gemeinsamen Markt unvereinbar machen kann, so dass in einem solchen Fall die Beihilfe unter Berücksichtigung der Wirkungen ihrer Finanzierung zu prüfen ist (vgl. Urteil vom 21. Oktober 2003, van Calster u. a., C-261/01 und C-262/01, Slg. 2003, I-12249, Randnr. 49).
  • EuGH, 07.11.2002 - C-24/01

    Glencore / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.07.2011 - C-194/09
    49 und 66, und vom 7. November 2002, Glencore und Compagnie Continentale/Kommission, C-24/01 P und C-25/01 P, Slg. 2002, I-10119, Randnr. 65).
  • EuGH, 22.06.2006 - C-182/03

    DER GERICHTSHOF ERKLÄRT DIE ENTSCHEIDUNG DER KOMMISSION FÜR TEILWEISE NICHTIG,

  • EuGH, 01.06.1994 - C-136/92

    Kommission / Brazzelli Lualdi u.a.

  • EuGH, 14.10.2010 - C-67/09

    Nuova Agricast und Cofra / Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 17.09.2009 - C-519/07

    Kommission / Koninklijke FrieslandCampina - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • EuGH, 15.04.2008 - C-390/06

    Nuova Agricast - Staatliche Beihilfen - Für eine bestimmte Zeit genehmigte

  • EuG, 25.03.2009 - T-332/06

    Alcoa Trasformazioni / Kommission

  • EuGH, 08.07.2004 - C-214/03

    Kommission / Österreich

  • EuG, 10.11.2021 - T-612/17

    Klage von Google gegen Milliardenstrafe wegen Missbrauch von Marktmacht

    Hierzu ist darauf hinzuweisen, dass die Verletzung des Grundsatzes des Vertrauensschutzes, der ein allgemeiner Grundsatz des Unionsrechts ist, voraussetzt, dass derjenige, der sich darauf beruft, von dem betreffenden Organ präzise Zusicherungen erhalten hat, die bei ihm begründete Erwartungen geweckt haben (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 24. November 2005, Deutschland/Kommission, C-506/03, nicht veröffentlicht, EU:C:2005:715, Rn. 58, vom 22. Juni 2006, Belgien und Forum 187/Kommission, C-182/03 und C-217/03, EU:C:2006:416, Rn. 147, und vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 71).
  • EuGH, 21.12.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

    78 Wie vom Gericht in Rn. 42 des angefochtenen Urteils ausgeführt, ist die vom Unionsrichter ausgeübte Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses über die Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens, wenn der Kläger die Beurteilung der Kommission hinsichtlich der Einstufung der streitigen Maßnahme als "staatliche Beihilfe" in Frage stellt, auf die Prüfung beschränkt, ob die Kommission keine offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Juli 2011 , Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 61).
  • EuGH, 16.03.2021 - C-562/19

    Die polnische Einzelhandelssteuer und die ungarische Werbesteuer verstoßen nicht

    Das Gleiche gilt, wenn die Kommission weiterhin Zweifel hat, ob diese Maßnahme überhaupt als "Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV einzustufen ist (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 10. Mai 2005, 1talien/Kommission, C-400/99, EU:C:2005:275, Rn. 47, vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 60, und vom 24. Januar 2013, 3F/Kommission, C-646/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2013:36, Rn. 27).

    Angesichts der in Rn. 50 des vorliegenden Urteils wiedergegebenen Grundsätze beschränkt sich die vom Unionsrichter ausgeübte Kontrolle der Rechtmäßigkeit eines Beschlusses zur Einleitung des förmlichen Prüfverfahrens, wenn der Kläger die Beurteilung der Kommission hinsichtlich der Einstufung der betreffenden Maßnahme als "staatliche Beihilfe" im Sinne von Art. 107 Abs. 1 AEUV in Frage stellt, darauf, ob die Kommission bei der in Art. 4 der Verordnung 2015/1589 vorgesehenen vorläufigen Prüfung einen offensichtlichen Beurteilungsfehler begangen hat (vgl. in diesem Sinne u. a. Urteile vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 61, und vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck, C-524/14 P, EU:C:2016:971, Rn. 78).

  • EuGH, 10.03.2022 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für

    Diese Auffassung hat sie mit dem Urteil vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission (C-194/09 P, EU:C:2011:497), gestützt.

    Ungeachtet des weiten Ermessensspielraums, über den die Kommission beim Erlass eines solchen Beschlusses verfügt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 61, und vom 21. Dezember 2016, Kommission/Hansestadt Lübeck, C-524/14 P, EU:C:2016:971, Rn. 78), kann die Zusammenfassung der wesentlichen Sach- und Rechtsfragen im Sinne von Art. 6 Abs. 1 Satz 1 der Verordnung Nr. 659/1999 nicht von subjektiven Kriterien wie dem abhängen, dass die Finanzierung aus dem allgemeinen Haushalt des Mitgliedstaats in den Augen der Kommission offenkundig staatliche Mittel darstellen.

    Ferner macht die Kommission geltend, das Gericht habe in den Rn. 53 bis 58 und 62 des ersten angefochtenen Urteils und in den Rn. 47 bis 53 des zweiten angefochtenen Urteils gegen die Rechtsprechung verstoßen, die sich aus den Urteilen vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission (C-194/09 P, EU:C:2011:497), sowie vom 2. April 1998, Kommission/Sytraval und Brink's France, (C-367/95 P, EU:C:1998:154), ergebe, wonach zum einen die Begründung der Natur des betreffenden Rechtsakts angepasst sein und die Überlegungen des Organs, das den Rechtsakt erlassen hat, so klar und eindeutig zum Ausdruck bringen müsse, dass die Betroffenen ihr die Gründe für die erlassene Maßnahme entnehmen können und das zuständige Gericht seine Kontrollaufgabe wahrnehmen kann, und zum anderen das Organ nicht zu Gesichtspunkten Stellung nehmen müsse, die offensichtlich neben der Sache liegen oder keine oder eindeutig untergeordnete Bedeutung haben.

  • EuG, 10.06.2014 - T-172/14

    Stahlwerk Bous / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

    Hierfür genügt es, dass sie erfahren, welche Überlegungen die Kommission zu der vorläufigen Ansicht veranlasst haben, die in Rede stehende Maßnahme stelle eine neue, mit dem Binnenmarkt unvereinbare Maßnahme dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 102, und vom 30. April 2002, Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 und T-207/01, Slg, EU:T:2002:111, Randnr. 138).

    40 und 41, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava/Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg, EU:T:2002:259, Randnr. 41, und vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 57).

    Wird im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens die Beurteilung der Kommission betreffend die Einstufung der streitigen Maßnahme als staatliche Beihilfe gerügt, ist deshalb die Kontrolle durch den Unionsrichter auf die Prüfung beschränkt, ob der Kommission ein offenkundiger Beurteilungsfehler unterlaufen ist, als sie der Meinung war, sie habe bei einer ersten Prüfung dieser Maßnahme diese Frage nicht ohne ernsthafte Schwierigkeiten beantworten können (Urteile Diputación Foral de Álava/Kommission, EU:T:2002:259, Randnrn. 44 und 45, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, EU:C:2011:497, Randnr. 61).

  • EuG, 10.06.2014 - T-183/14

    Schmiedag / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

    Hierfür genügt es, dass sie erfahren, welche Überlegungen die Kommission zu der vorläufigen Ansicht veranlasst haben, die in Rede stehende Maßnahme stelle eine neue, mit dem Binnenmarkt unvereinbare Maßnahme dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 102, und vom 30. April 2002, Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 und T-207/01, Slg, EU:T:2002:111, Randnr. 138).

    40 und 41, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava/Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg, EU:T:2002:259, Randnr. 41, und vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 57).

    Wird im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens die Beurteilung der Kommission betreffend die Einstufung der streitigen Maßnahme als staatliche Beihilfe gerügt, ist deshalb die Kontrolle durch den Unionsrichter auf die Prüfung beschränkt, ob der Kommission ein offenkundiger Beurteilungsfehler unterlaufen ist, als sie der Meinung war, sie habe bei einer ersten Prüfung dieser Maßnahme diese Frage nicht ohne ernsthafte Schwierigkeiten beantworten können (Urteile Diputación Foral de Álava/Kommission, EU:T:2002:259, Randnrn. 44 und 45, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, EU:C:2011:497, Randnr. 61).

  • EuG, 10.06.2014 - T-176/14

    Georgsmarienhütte / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen

    Hierfür genügt es, dass sie erfahren, welche Überlegungen die Kommission zu der vorläufigen Ansicht veranlasst haben, die in Rede stehende Maßnahme stelle eine neue, mit dem Binnenmarkt unvereinbare Maßnahme dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 102, und vom 30. April 2002, Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 und T-207/01, Slg, EU:T:2002:111, Randnr. 138).

    40 und 41, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava/Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg, EU:T:2002:259, Randnr. 41, und vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 57).

    Wird im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens die Beurteilung der Kommission betreffend die Einstufung der streitigen Maßnahme als staatliche Beihilfe gerügt, ist deshalb die Kontrolle durch den Unionsrichter auf die Prüfung beschränkt, ob der Kommission ein offenkundiger Beurteilungsfehler unterlaufen ist, als sie der Meinung war, sie habe bei einer ersten Prüfung dieser Maßnahme diese Frage nicht ohne ernsthafte Schwierigkeiten beantworten können (Urteile Diputación Foral de Álava/Kommission, EU:T:2002:259, Randnrn. 44 und 45, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, EU:C:2011:497, Randnr. 61).

  • EuG, 10.06.2014 - T-173/14

    WeserWind / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

    Hierfür genügt es, dass sie erfahren, welche Überlegungen die Kommission zu der vorläufigen Ansicht veranlasst haben, die in Rede stehende Maßnahme stelle eine neue, mit dem Binnenmarkt unvereinbare Maßnahme dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 102, und vom 30. April 2002, Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 und T-207/01, Slg, EU:T:2002:111, Randnr. 138).

    40 und 41, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava/Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg, EU:T:2002:259, Randnr. 41, und vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 57).

    Wird im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens die Beurteilung der Kommission betreffend die Einstufung der streitigen Maßnahme als staatliche Beihilfe gerügt, ist deshalb die Kontrolle durch den Unionsrichter auf die Prüfung beschränkt, ob der Kommission ein offenkundiger Beurteilungsfehler unterlaufen ist, als sie der Meinung war, sie habe bei einer ersten Prüfung dieser Maßnahme diese Frage nicht ohne ernsthafte Schwierigkeiten beantworten können (Urteile Diputación Foral de Álava/Kommission, EU:T:2002:259, Randnrn. 44 und 45, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, EU:C:2011:497, Randnr. 61).

  • EuG, 10.06.2014 - T-179/14

    Schmiedewerke Gröditz / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche

    Hierfür genügt es, dass sie erfahren, welche Überlegungen die Kommission zu der vorläufigen Ansicht veranlasst haben, die in Rede stehende Maßnahme stelle eine neue, mit dem Binnenmarkt unvereinbare Maßnahme dar (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 102, und vom 30. April 2002, Government of Gibraltar/Kommission, T-195/01 und T-207/01, Slg, EU:T:2002:111, Randnr. 138).

    40 und 41, vom 23. Oktober 2002, Diputación Foral de Álava/Kommission, T-346/99 bis T-348/99, Slg, EU:T:2002:259, Randnr. 41, und vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission, C-194/09 P, Slg, EU:C:2011:497, Randnr. 57).

    Wird im Rahmen eines solchen Gerichtsverfahrens die Beurteilung der Kommission betreffend die Einstufung der streitigen Maßnahme als staatliche Beihilfe gerügt, ist deshalb die Kontrolle durch den Unionsrichter auf die Prüfung beschränkt, ob der Kommission ein offenkundiger Beurteilungsfehler unterlaufen ist, als sie der Meinung war, sie habe bei einer ersten Prüfung dieser Maßnahme diese Frage nicht ohne ernsthafte Schwierigkeiten beantworten können (Urteile Diputación Foral de Álava/Kommission, EU:T:2002:259, Randnrn. 44 und 45, und Alcoa Trasformazioni/Kommission, EU:C:2011:497, Randnr. 61).

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.07.2021 - C-167/19

    Kommission/ Freistaat Bayern - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beihilfe für

    Entgegen dem Vorbringen der Kommission ergibt sich meines Erachtens aus dem Urteil vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission (C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 103), dass die Kommission "[im Einleitungsbeschluss eine] hinreichend[e] [Begründung abgeben muss], indem sie die Gründe deutlich [macht], aus denen sie vorläufig zu dem Ergebnis gelangt [ist], dass die fragliche Maßnahme eine Beihilfe darstelle und ernste Zweifel an ihrer Vereinbarkeit mit dem Gemeinsamen Markt bestünden".

    10 Urteil vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission (C-194/09 P, EU:C:2011:497).

    Vgl. Urteil vom 21. Juli 2011, Alcoa Trasformazioni/Kommission (C-194/09 P, EU:C:2011:497, Rn. 96 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuG, 10.06.2014 - T-174/14

    Dieckerhoff Guss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 10.06.2014 - T-178/14

    Friedrich Wilhelms-Hütte Eisenguss / Kommission - Vorläufiger Rechtsschutz -

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.10.2020 - C-562/19

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott verstoßen die polnische

  • Generalanwalt beim EuGH, 15.09.2016 - C-524/14

    Kommission / Hansestadt Lübeck - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.01.2016 - C-161/15

    Bensada Benallal

  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

  • EuG, 16.01.2020 - T-257/18

    Iberpotash/ Kommission

  • EuGH, 05.03.2015 - C-585/13

    Europäisch-Iranische Handelsbank v Council - Rechtsmittel - Restriktive Maßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 27.06.2013 - C-284/12

    Deutsche Lufthansa - Staatliche Beihilfen - Einer Billigfluggesellschaft von

  • EuG, 09.09.2014 - T-461/12

    Hansestadt Lübeck / Kommission - Staatliche Beihilfen - Flughafenentgelte -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.07.2023 - C-693/21

    EDP España/ Naturgy Energy Group und Kommission

  • FG Berlin-Brandenburg, 16.05.2013 - 1 K 1074/11

    Steueranmeldung zur Luftverkehrsteuer für Januar 2011

  • EuG, 16.05.2019 - T-836/16

    Polen / Kommission

  • EuG, 08.09.2021 - T-328/18

    Naturgy Energy Group/ Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.06.2021 - C-57/19

    Kommission/ Tempus energy und Tempus Energy Technology - Rechtsmittel -

  • EuG, 25.04.2018 - T-554/15

    Ungarn / Kommission - Staatliche Beihilfen - Nach dem ungarischen Gesetz XCIV von

  • EuG, 15.12.2016 - T-37/15

    Abertis Telecom Terrestre / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 16.01.2020 - C-456/18

    Ungarn/ Kommission - Rechtsmittel - Staatliche Beihilfen - Beschluss, das

  • Generalanwalt beim EuGH, 31.01.2013 - C-677/11

    Doux Élevage und Coopérative agricole UKL-ARREE - Staatliche Beihilfen -

  • EuG, 16.10.2014 - T-177/10

    Alcoa Trasformazioni / Kommission - Staatliche Beihilfen - Elektrizität -

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.11.2014 - C-585/13

    Europäisch-Iranische Handelsbank / Rat

  • EuG, 19.03.2019 - T-282/16

    Inpost Paczkomaty / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.04.2016 - C-189/15

    IRCCS - Fondazione Santa Lucia - Steuerrecht - Besteuerung von

  • EuG, 16.10.2014 - T-308/11

    Eurallumina / Kommission

  • EuG, 20.09.2023 - T-373/16

    Victaulic Europe / Kommission

  • EuGH, 17.10.2013 - C-344/12

    Italien hat gegen seine Verpflichtung verstoßen, die Alcoa in Form eines

  • EuG, 20.09.2023 - T-266/16

    Capsugel Belgium / Kommission

  • EuG, 04.05.2016 - T-129/14

    Andres u.a. / EZB

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2011 - C-606/10

    ANAFE - Verordnung Nr. 562/2006 - Schengener Grenzkodex - Art. 13 -

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht