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   Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-507/10   

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Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-507/10 (https://dejure.org/2011,7936)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20.10.2011 - C-507/10 (https://dejure.org/2011,7936)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 20. Oktober 2011 - C-507/10 (https://dejure.org/2011,7936)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Europäischer Gerichtshof

    X

    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Zeugenaussage von Minderjährigen - Beweissicherungsverfahren - Ablehnung des Antrags auf Durchführung des Beweissicherungsverfahrens beim ...

  • EU-Kommission PDF

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    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Zeugenaussage von Minderjährigen - Beweissicherungsverfahren - Ablehnung des Antrags auf Durchführung des Beweissicherungsverfahrens beim ...

  • EU-Kommission

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    Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -Rahmenbeschluss 2001/220/JI - Stellung des Opfers im Strafverfahren - Zeugenaussage von Minderjährigen - Beweissicherungsverfahren - Ablehnung des Antrags auf Durchführung des Beweissicherungsverfahrens beim ...

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 16.06.2005 - C-105/03

    DER GERICHTSHOF BEJAHT DIE ANWENDUNG DES GRUNDSATZES DER

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-507/10
    Dies hat der Gerichtshof im Urteil Pupino(21) festgestellt, in dem er die detaillierte Argumentation von Generalanwältin Kokott in ihren Schlussanträgen in dieser Rechtssache übernahm(22).

    Der Gerichtshof hatte nur eine, wenngleich relevante Gelegenheit, die Reichweite der Art. 3 und 8 des Rahmenbeschlusses in Fällen auszulegen, in denen minderjährige Opfer betroffen waren, nämlich in dem berühmten Urteil Pupino(24).

    Ebenso wie im Urteil Pupino wiederholte der Gerichtshof, dass das Recht der Union zwar verlangt, dass Verfahren zum Schutz der Rechte Minderjähriger in gerichtlichen Verfahren vorgesehen sind, nicht aber ein spezifisches.

    3 - Urteil vom 16. Juni 2005, Pupino (C-105/03, Slg. 2005, I-5285).

    23 - Urteil Pupino, Randnr. 53.

    33 - Urteile Pupino, Randnr. 59, Katz, Randnr. 48, und Gueye, Randnr. 64.

  • EuGH, 09.10.2008 - C-404/07

    Katz - Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen -

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-507/10
    26 - Vgl. im gleichen Sinne das Urteil vom 9. Oktober 2008, Katz (C-404/07, Slg. 2008, I-7607), in dem der Gerichtshof feststellte, dass der Rahmenbeschluss ein nationales Gericht nicht dazu verpflichtet, dem Opfer einer Straftat in dem Verfahren einer Ersatzprivatklage zu gestatten, als Zeuge gehört zu werden.

    33 - Urteile Pupino, Randnr. 59, Katz, Randnr. 48, und Gueye, Randnr. 64.

  • EuGH, 22.12.2010 - C-491/10

    Aguirre Zarraga - Justizielle Zusammenarbeit in Zivilsachen - Verordnung (EG) Nr.

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-507/10
    Es ist dies der Fall beim Urteil Aguirre Zarraga(30), einer Rechtssache, in der es um das Recht einer Minderjährigen ging, in einem Zivilprozess über das Sorgerecht für einen Minderjährigen angehört zu werden.

    30 - Urteil vom 22. Dezember 2010, Aguirre Zarraga (C-491/10, Slg. 2010, I-0000).

  • EuGH, 15.09.2011 - C-483/09

    Das Unionsrecht verbietet es nicht, dass in allen Fällen häuslicher Gewalt selbst

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2011 - C-507/10
    27 - Urteil vom 15. September 2011, Gueye und Salmerón Sánchez (verbundene Rechtssachen C-483/09 und C-1/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 62).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.03.2017 - C-685/15

    Online Games u.a. - Art. 49 und 56 AEUV - Glücksspiele - Glücksspielmonopol in

    30 Dazu zählen die Schlussanträge des Generalanwalts Ruiz-Jarabo Colomer in der Rechtssache Kaba (C-466/00, EU:C:2002:447, Nrn. 90 ff.) und die Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache X (C-507/10, EU:C:2011:682, Nrn. 20 ff.).
  • Generalanwalt beim EuGH, 14.03.2019 - C-38/18

    Gambino und Hyka - Vorlage zur Vorabentscheidung - Justizielle Zusammenarbeit in

    13 Vgl. Nrn. 19 bis 29 der Schlussanträge des Generalanwalts Cruz Villalón in der Rechtssache X (C-507/10, EU:C:2011:682), die eingehende Ausführungen zum Wesen des italienischen Strafprozesses enthält, auf die ich verweise.
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