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   EuGH, 25.10.2011 - C-109/10 P, C-110/10 P   

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https://dejure.org/2011,552
EuGH, 25.10.2011 - C-109/10 P, C-110/10 P (https://dejure.org/2011,552)
EuGH, Entscheidung vom 25.10.2011 - C-109/10 P, C-110/10 P (https://dejure.org/2011,552)
EuGH, Entscheidung vom 25. Oktober 2011 - C-109/10 P, C-110/10 P (https://dejure.org/2011,552)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens

  • Europäischer Gerichtshof

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens

  • EU-Kommission PDF

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens

  • EU-Kommission

    Solvay / Kommission

    Rechtsmittel - Wettbewerb - Sodamarkt in der Gemeinschaft - Missbrauch einer beherrschenden Stellung - Verletzung der Verteidigungsrechte - Akteneinsicht - Anhörung des Unternehmens“

  • Wolters Kluwer

    Rechtsmittel; Fehlende Akteneinsicht infolge Aktenverlusts; Fehlende Anhörung bei inhaltsgleichem Neuerlass einer bereits einmal aufgehobenen Entscheidung; Solvay SA gegen Europäische Kommission

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EG Art. 85; EG Art. 86
    Rechtsmittel; Fehlende Akteneinsicht infolge Aktenverlusts; Fehlende Anhörung bei inhaltsgleichem Neuerlass einer bereits einmal aufgehobenen Entscheidung; Solvay SA gegen Europäische Kommission

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Wettbewerb - Der Gerichtshof hebt die Urteile des Gerichts auf und erklärt die Entscheidungen der Kommission, mit denen diese Geldbußen gegen Solvay wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens auf dem Markt für Natriumkarbonat verhängt hat, für nichtig

  • kartellblog.de (Auszüge und Zusammenfassung)

    Aufhebung von EU-Geldbußen wegen Verletzung der Verteidigungsrechte ("Solvay”)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 1. März 2010 von der Solvay SA gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2009 in der Rechtssache T-57/01, Solvay/Kommission

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Sechste Kammer) vom 17. Dezember 2009, Solvay/Commission (T"57/01), mit dem das Gericht die Klage der Rechtsmittelführerin auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/6/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DÖV 2012, 75
 
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Wird zitiert von ... (51)Neu Zitiert selbst (19)

  • EuG, 29.06.1995 - T-30/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    Solvay beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-30/91), 91/298 (Rechtssache T-31/91) und 91/299 (Rechtssache T-32/91).

    Die Entscheidung 91/297 wurde mit den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775) und ICI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847), wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt, weil die Kommission im Verwaltungsverfahren keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen insbesondere zu den Unterlagen, die der Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Mit dem ersten Teil des fünften Rechtsmittelgrundes beanstandet die Rechtsmittelführerin, das Gericht sei nicht auf ihr Vorbringen eingegangen, dass sie trotz des Urteils Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission vor Erlass der streitigen Entscheidung hätte gehört werden müssen, da dem Verwaltungsverfahren wegen des fehlenden Aktenzugangs in einem Stadium vor Erlass dieser Entscheidung Unregelmäßigkeiten angehaftet hätten, die die Gültigkeit der die Entscheidung vorbereitenden Maßnahmen berührten, und diese Unregelmäßigkeiten vom Gericht vor Erlass der streitigen Entscheidung im Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), auch festgestellt worden seien.

    Die Rechtsmittelführerin verweist insoweit auf das Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), und betont, dass das Verfahren in der vorliegenden Sache unter den gleichen Mängeln leide wie denjenigen, die in der Sache, in der jenes Urteil ergangen sei, festgestellt worden seien.

    Selbst wenn das Gericht die Entscheidung 91/299 mangels Feststellung für nichtig erklärt habe, hätte die Kommission auch das Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91), berücksichtigen müssen, das rechtskräftig eine weitere Verfahrensunregelmäßigkeit festgestellt habe.

    Wie aber in Randnr. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, hat das Gericht in den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91) und ICI/Kommission (T-36/91), zu der in Randnr. 12 des vorliegenden Urteils angeführten Entscheidung 91/297, die mit der streitigen Entscheidung zusammenhängt und Gegenstand der gleichen Mitteilung der Beschwerdepunkte war, festgestellt, dass jenes Verwaltungsverfahren mit dem Mangel einer Verletzung der Verteidigungsrechte behaftet war, weil die Kommission dem betroffenen Unternehmen keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen, insbesondere zu den Unterlagen, die seiner Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Das Gericht hat deshalb die betreffenden Entscheidungen für nichtig erklärt und dazu u. a. ausgeführt, dass zum einen in Wettbewerbssachen die Akteneinsicht zu den Verfahrensgarantien gehört, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen, und zum anderen ein genaues Verzeichnis der Unterlagen, aus denen die Akte besteht, erstellt werden muss, damit das betroffene Unternehmen die Zweckmäßigkeit eines Antrags auf Einsicht in bestimmte, möglicherweise seiner Verteidigung dienliche Schriftstücke beurteilen kann (Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Randnrn. 59 und 101, und ICI/Kommission, T-36/91, Randnrn. 69 und 111).

  • EuGH, 15.10.2002 - C-238/99

    Limburgse Vinyl Maatschappij (LVM) / Kommission

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    Das Gericht hat in dem angefochtenen Urteil unter Berufung auf das zur zweiten PVC-Entscheidung ergangene Urteil vom 15. Oktober 2002, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission (C-238/99 P, C-244/99 P, C-245/99 P, C-247/99 P, C-250/99 P bis C-252/99 P und C-254/99 P, Slg. 2002, I-8375), die Auffassung vertreten, dass die Verjährungsfrist während der Dauer der Anhängigkeit des Rechtsmittels beim Gerichtshof ruhe (Randnrn. 96 bis 109).

    Dazu gehören sowohl belastende als auch entlastende Schriftstücke mit Ausnahme von Geschäftsgeheimnissen anderer Unternehmen, internen Schriftstücken der Kommission und anderen vertraulichen Informationen (Urteile Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 315, und Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 68).

    Die Verletzung des Rechts auf Akteneinsicht im Verfahren vor dem Erlass einer Entscheidung kann grundsätzlich deren Nichtigerklärung nach sich ziehen, wenn die Verteidigungsrechte beeinträchtigt worden sind (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 317).

    In einem solchen Fall wird die eingetretene Verletzung nicht durch den bloßen Umstand geheilt, dass die Einsicht im Gerichtsverfahren ermöglicht worden ist (Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 318).

    Wird die Akteneinsicht und insbesondere die Einsicht in entlastende Unterlagen im Stadium des Gerichtsverfahrens gewährt, so braucht das betroffene Unternehmen nicht zu beweisen, dass die Entscheidung der Kommission, wenn es Einsicht in die nicht übermittelten Unterlagen gehabt hätte, anders ausgefallen wäre, sondern nur, dass die fraglichen Unterlagen seiner Verteidigung hätten dienlich sein können (Urteile vom 2. Oktober 2003, Corus UK/Kommission, C-199/99 P, Slg. 2003, I-11177, Randnr. 128, Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnr. 318, und Aalborg Portland u. a./Kommission, Randnr. 131).

    In Randnr. 184 des angefochtenen Urteils hat das Gericht zutreffend darauf hingewiesen, dass die Kommission, wenn sie nach der Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der Sanktionen gegen Unternehmen verhängt wurden, die gegen Art. 81 Abs. 1 EG verstoßen haben, wegen eines Verfahrensfehlers, der ausschließlich die Modalitäten der endgültigen Annahme der Entscheidung durch das Kollegium der Mitglieder der Kommission betrifft, eine neue Entscheidung mit einem im Wesentlichen identischen Inhalt und aufgrund der gleichen Beschwerdepunkte erlässt, keine erneute Anhörung der betroffenen Unternehmen durchführen muss (vgl. in diesem Sinne Urteil Limburgse Vinyl Maatschappij u. a./Kommission, Randnrn.

  • EuG, 29.06.1995 - T-36/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    ICI beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-36/91) und 91/300 (Rechtssache T-37/91).

    Die Entscheidung 91/297 wurde mit den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91, Slg. 1995, II-1775) und ICI/Kommission (T-36/91, Slg. 1995, II-1847), wegen Verletzung der Verteidigungsrechte für nichtig erklärt, weil die Kommission im Verwaltungsverfahren keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen insbesondere zu den Unterlagen, die der Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Gegen die Möglichkeit einer Heilung des Mangels des Verwaltungsverfahrens im Gerichtsverfahren führte das Gericht insbesondere in Randnr. 98 des Urteils Solvay/Kommission Folgendes an: "Wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastende Schriftstücke hätte berufen können, hätte sie ... eventuell die Feststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zumindest insoweit beeinflussen können, als es um den Beweiswert des ihr vorgeworfenen passiven und parallelen Verhaltens seit Beginn und somit für die Dauer der Zuwiderhandlung ging." Sowohl im Urteil Solvay/Kommission als auch im Urteil ICI/Kommission befand das Gericht, dass die Kommission zumindest ein Verzeichnis der von den anderen Unternehmen stammenden Unterlagen hätte übermitteln müssen, um eine Überprüfung ihres genauen Inhalts und ihres Nutzens für die Verteidigung zu ermöglichen.

    Wie aber in Randnr. 17 des vorliegenden Urteils ausgeführt worden ist, hat das Gericht in den Urteilen vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-30/91) und ICI/Kommission (T-36/91), zu der in Randnr. 12 des vorliegenden Urteils angeführten Entscheidung 91/297, die mit der streitigen Entscheidung zusammenhängt und Gegenstand der gleichen Mitteilung der Beschwerdepunkte war, festgestellt, dass jenes Verwaltungsverfahren mit dem Mangel einer Verletzung der Verteidigungsrechte behaftet war, weil die Kommission dem betroffenen Unternehmen keinen ausreichenden Zugang zu den Unterlagen, insbesondere zu den Unterlagen, die seiner Verteidigung hätten dienlich sein können, gewährt hatte.

    Das Gericht hat deshalb die betreffenden Entscheidungen für nichtig erklärt und dazu u. a. ausgeführt, dass zum einen in Wettbewerbssachen die Akteneinsicht zu den Verfahrensgarantien gehört, die die Rechte der Verteidigung schützen sollen, und zum anderen ein genaues Verzeichnis der Unterlagen, aus denen die Akte besteht, erstellt werden muss, damit das betroffene Unternehmen die Zweckmäßigkeit eines Antrags auf Einsicht in bestimmte, möglicherweise seiner Verteidigung dienliche Schriftstücke beurteilen kann (Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission, T-30/91, Randnrn. 59 und 101, und ICI/Kommission, T-36/91, Randnrn. 69 und 111).

  • EuG, 29.06.1995 - T-31/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    Solvay beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-30/91), 91/298 (Rechtssache T-31/91) und 91/299 (Rechtssache T-32/91).

    Die Entscheidung 91/298 wurde, soweit sie Solvay betrifft, mit Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91, Slg. 1995, II-1821), für nichtig erklärt, weil diese Entscheidung der Kommission nicht ordnungsgemäß festgestellt worden war.

    Gegen die Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91) und Solvay/Kommission (T-32/91), legte die Kommission Rechtsmittel ein, über die im Urteil vom 6. April 2000, Kommission/Solvay (C-287/95 P und C-288/95 P, Slg. 2000, I-2391), entschieden wurde.

    Die Kommission habe sofort nach Verkündung des Urteils vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91), eine neue Entscheidung erlassen können.

  • EuG, 17.12.2009 - T-57/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Missbrauch einer beherrschenden Stellung -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    Mit ihrem Rechtsmittel beantragt die Solvay SA (im Folgenden: Solvay) die Aufhebung des Urteils des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-57/01, Slg. 2009, II-4621, im Folgenden: angefochtenes Urteil), mit dem das Gericht ihre Klage auf Nichtigerklärung der Entscheidung 2003/6/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 82 EG-Vertrag (COMP/33.133 - C: Natriumkarbonat - Solvay) (ABl. 2003, L 10, S. 10, im Folgenden: streitige Entscheidung) abgewiesen hat; hilfsweise beantragt die Rechtsmittelführerin die Aufhebung oder Herabsetzung der gegen sie verhängten Geldbuße.

    Gegen die Möglichkeit einer Heilung des Mangels des Verwaltungsverfahrens im Gerichtsverfahren führte das Gericht insbesondere in Randnr. 98 des Urteils Solvay/Kommission Folgendes an: "Wenn die Klägerin im Verwaltungsverfahren sich auf möglicherweise entlastende Schriftstücke hätte berufen können, hätte sie ... eventuell die Feststellungen des Kollegiums der Kommissionsmitglieder zumindest insoweit beeinflussen können, als es um den Beweiswert des ihr vorgeworfenen passiven und parallelen Verhaltens seit Beginn und somit für die Dauer der Zuwiderhandlung ging." Sowohl im Urteil Solvay/Kommission als auch im Urteil ICI/Kommission befand das Gericht, dass die Kommission zumindest ein Verzeichnis der von den anderen Unternehmen stammenden Unterlagen hätte übermitteln müssen, um eine Überprüfung ihres genauen Inhalts und ihres Nutzens für die Verteidigung zu ermöglichen.

    Das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 17. Dezember 2009, Solvay/Kommission (T-57/01), wird aufgehoben.

  • EuG, 29.06.1995 - T-32/91

    Solvay SA gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb -

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    Solvay beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-30/91), 91/298 (Rechtssache T-31/91) und 91/299 (Rechtssache T-32/91).

    Die Entscheidung 91/299 wurde mit Urteil vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-32/91, Slg. 1995, II-1825), aus demselben Grund für nichtig erklärt.

    Gegen die Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91) und Solvay/Kommission (T-32/91), legte die Kommission Rechtsmittel ein, über die im Urteil vom 6. April 2000, Kommission/Solvay (C-287/95 P und C-288/95 P, Slg. 2000, I-2391), entschieden wurde.

  • EuG, 29.06.1995 - T-37/91

    Imperial Chemical Industries plc gegen Kommission der Europäischen

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    ICI beantragte die Nichtigerklärung der Entscheidungen 91/297 (Rechtssache T-36/91) und 91/300 (Rechtssache T-37/91).

    Zur Entscheidung 91/300 erging das Urteil vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission (T-37/91, Slg. 1995, II-1901).

    Auch gegen das Urteil vom 29. Juni 1995, 1CI/Kommission (T-37/91), wurde Rechtsmittel eingelegt, über das mit Urteil vom 6. April 2000, Kommission/ICI (C-286/95 P, Slg. 2000, I-2341), entschieden wurde.

  • EuGH, 06.04.2000 - C-287/95

    Kommission / Solvay

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    Gegen die Urteile vom 29. Juni 1995, Solvay/Kommission (T-31/91) und Solvay/Kommission (T-32/91), legte die Kommission Rechtsmittel ein, über die im Urteil vom 6. April 2000, Kommission/Solvay (C-287/95 P und C-288/95 P, Slg. 2000, I-2391), entschieden wurde.

    Diese Rechtsmittel wurden vom Gerichtshof mit den vorstehend genannten Urteilen Kommission/Solvay und Kommission/ICI zurückgewiesen.

  • EuGH, 15.06.1994 - C-137/92

    Kommission / BASF u.a.

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    Nachdem der Gerichtshof mit Urteil vom 15. Juni 1994, Kommission/BASF u. a. (C-137/92 P, Slg. 1994, I-2555), über das Rechtsmittel gegen dieses Urteil des Gerichts entschieden hatte, erließ das Gericht weitere prozessleitende Maßnahmen in der vorliegenden Sache, wobei es insbesondere die Kommission aufforderte, u. a. den Text der von der Rechtsmittelführerin angefochtenen Entscheidung in der seinerzeit festgestellten Fassung vorzulegen.

    Die Kommission sei mit der Einlegung eines Rechtsmittels ein Risiko eingegangen, zumal ihr das Urteil Kommission/BASF u. a. bekannt gewesen sei, in dem sich der Gerichtshof zur Frage der fehlenden Feststellung von Handlungen geäußert habe.

  • EuGH, 25.01.2007 - C-403/04

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT DAS URTEIL DES GERICHTS ÜBER EIN KARTELL VON

    Auszug aus EuGH, 25.10.2011 - C-109/10
    Die Frage, ob das Gericht bei der Beurteilung der Nützlichkeit dieser Unterlagen für die Verteidigung der Rechtsmittelführerin ein zutreffendes rechtliches Kriterium angewandt hat, ist eine Rechtsfrage, die im Rahmen eines Rechtsmittels der Kontrolle durch den Gerichtshof unterliegt (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Januar 2007, Sumitomo Metal Industries und Nippon Steel/Kommission, C-403/04 P und C-405/04 P, Slg. 2007, I-729, Randnr. 40, und vom 10. Juli 2008, Bertelsmann und Sony Corporation of America/Impala, C-413/06 P, Slg. 2008, I-4951, Randnr. 117).
  • EuGH, 06.04.2000 - C-286/95

    Kommission / ICI

  • EuGH, 08.07.1999 - C-51/92

    Hercules Chemicals / Kommission

  • EuGH, 10.07.2008 - C-413/06

    DER GERICHTSHOF HEBT DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ ZUM

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-250/99

    Degussa / Kommission

  • EuG, 17.12.2009 - T-58/01

    Solvay / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Sodamarkt in der Gemeinschaft -

  • EuGH, 07.01.2004 - C-204/00

    DER GERICHTSHOF BESTÄTIGT IM WESENTLICHEN DAS URTEIL DES GERICHTS ERSTER INSTANZ

  • EuGH, 02.10.2003 - C-199/99

    Corus UK / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.10.2001 - C-252/99

    Wacker-Chemie und Hoechst / Kommission

  • EuG, 27.02.1992 - T-79/89

    BASF AG und andere gegen Kommission der Europäischen Gemeinschaften. - Wettbewerb

  • EuGH, 06.09.2017 - C-413/14

    Der Gerichtshof hebt das Urteil des Gerichts auf, mit dem die von der Kommission

    Drittens habe das Gericht dadurch einen Rechtsfehler begangen, dass es nicht das im Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), aufgestellte Kriterium angewandt habe.

    Drittens macht die Kommission geltend, dass die Umstände des vorliegenden Falles ganz andere seien als die in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), ergangen sei, wo die Verletzung der Verteidigungsrechte im Zusammenhang mit der Feststellung gerügt worden sei, dass die Solvay SA eine beherrschende Stellung auf dem betreffenden Markt gehabt habe, und diese Feststellung auf einer widerlegbaren Vermutung beruht habe.

    Nach Ansicht der Kommission hat das Gericht auch keinen Rechtsfehler begangen, als es die Rechtsprechung, wie sie sich aus dem Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), ergebe, auf die Umstände des vorliegenden Falles übertragen habe, um daraus die Schlussfolgerung zu ziehen, dass keine Verletzung der Verteidigungsrechte vorgelegen habe.

    Soweit es im dritten Teil des vierten Rechtsmittelgrundes darum geht, das Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), auf den vorliegenden Fall zu übertragen, ist festzustellen, dass sich das Gericht dazu im Rahmen nicht tragender Urteilsgründe im Zusammenhang mit der Frage, welche Folgen ein hypothetischer Verfahrensfehler für die streitige Entscheidung hätte, geäußert hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.05.2017 - C-588/15

    LG Electronics / Kommission

    Unter Berufung auf das Urteil Solvay/Kommission(7) trägt LGE vor, dass der LPD-Konzern, wenn die Kommission die Mitteilung der Beschwerdepunkte an ihn gerichtet hätte, womöglich ihrer Verteidigung dienliche Beweise hätte beibringen können.

    Außerdem sei die Antwort aus dem Urteil Solvay/Kommission(11)nicht auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Meiner Ansicht nach berufen sich die Rechtsmittelführerin zu Unrecht auf die Rechtsprechung des Gerichtshofs zur Übermittlung von entlastendem Material, besonders auf das Urteil Solvay/Kommission(28).

    7 Urteil vom 25. Oktober 2011 (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 62).

    11 Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 62).

    28 Urteil vom 25. Oktober 2011 (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 62 und 64 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    29 In dem Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), ging es um in der Akte der Kommission fehlende Dokumente, zu denen Solvay keinen Zugang gehabt hatte und die - wie die Kommission selbst eingeräumt hatte - möglicherweise Informationen enthielten, die verteidigungserheblich hätten sein können.

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.10.2016 - C-413/14

    Generalanwalt Wahl hält das Rechtsmittel von Intel gegen die Festsetzung einer

    136 Vgl. Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686 [im Folgenden: Rechtssache oder Urteil Solvay]).

    149 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:256, Nr. 191).

    153 Schlussanträge der Generalanwältin Kokott in der Rechtssache Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:256, Nr. 193).

  • EuG, 15.06.2022 - T-235/18

    Missbrauch einer beherrschenden Stellung auf dem Markt für LTEChipsätze: Das

    Die Verteidigungsrechte gehören als Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen, deren Wahrung der Gerichtshof und das Gericht zu sichern haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 52).

    Im Wettbewerbsrecht verlangt die Wahrung der Verteidigungsrechte, dass dem Adressaten eines Beschlusses, mit dem festgestellt wird, dass er eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln begangen hat, im Verwaltungsverfahren Gelegenheit gegeben wurde, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände, die ihm zur Last gelegt werden, sowie zu den von ihr für ihre Behauptung einer Zuwiderhandlung herangezogenen Schriftstücken wirksam Stellung zu nehmen (Urteile vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 53, und vom 25. März 2021, Deutsche Telekom/Kommission, C-152/19 P, EU:C:2021:238, Rn. 106).

    Zum anderen wird ein Unternehmen, wenn es verspätet - nach Erlass eines Beschlusses - von bestimmten Informationen Kenntnis erlangt, die in die Verfahrensakten hätten aufgenommen werden müssen, nicht zwangsläufig in die Lage versetzt, in der es sich befunden hätte, wenn es sich bei der Abgabe seiner schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen vor der Kommission auf diese Informationen hätte berufen können (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 56).

    Denn mit der gerichtlichen Kontrolle der geltend gemachten Klagegründe wird ein Ersatz für die umfassende Sachverhaltsermittlung im Rahmen eines Verwaltungsverfahrens weder bezweckt noch bewirkt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 56).

  • EuG, 14.09.2022 - T-604/18

    Das Gericht bestätigt weitgehend den Beschluss der Kommission, wonach Google den

    Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die Verteidigungsrechte als Grundrechte zu den allgemeinen Rechtsgrundsätzen gehören, deren Wahrung das Gericht und der Gerichtshof zu sichern haben (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 52).

    Im Wettbewerbsrecht verlangt die Wahrung der Verteidigungsrechte, dass dem Adressaten eines Beschlusses, mit dem festgestellt wird, dass er eine Zuwiderhandlung gegen die Wettbewerbsregeln begangen hat, im Verwaltungsverfahren Gelegenheit gegeben wurde, zum Vorliegen und zur Erheblichkeit der von der Kommission angeführten Tatsachen und Umstände, die ihm zur Last gelegt werden, sowie zu den von ihr für ihre Behauptung einer Zuwiderhandlung herangezogenen Schriftstücken wirksam Stellung zu nehmen (Urteile vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 53, und vom 25. März 2021, Deutsche Telekom/Kommission, C-152/19 P, EU:C:2021:238, Rn. 106).

  • EuGH, 11.07.2013 - C-439/11

    Ziegler / Kommission

    Insbesondere unterliegt das Verwaltungsverfahren vor der Kommission in Kartellsachen dieser Bestimmung und nicht Art. 47 der Charta (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, Slg. 2011, I-10329, Randnr. 53, und Solvay/Kommission, C-110/10 P, Slg. 2011, I-10439, Randnr. 48).
  • EuGH, 16.01.2019 - C-265/17

    Kommission/ United Parcel Service - Rechtsmittel - Kontrolle von

    Die Kommission wendet sich in den jeweils ersten beiden Teilen des zweiten und des vierten Rechtsmittelgrundes gegen die Beurteilung des Gerichts in Rn. 210 des angefochtenen Urteils, in der es ausgeführt hat, dass "die Verteidigungsrechte der Klägerin verletzt worden [sind], so dass der [streitige] Beschluss für nichtig zu erklären ist, sofern die Klägerin hinreichend nachgewiesen hat, dass sie zumindest eine geringe Chance gehabt hätte, sich sachdienlicher zu verteidigen, wenn es diesen Verfahrensmangel nicht gegeben hätte, wobei sie nicht zu beweisen braucht, dass in diesem Fall der [streitige] Beschluss anders ausgefallen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 57)".

    Als Erstes bringt die Kommission vor, das Gericht habe einen Rechtsfehler begangen, indem es das in Rn. 57 des Urteils vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), entwickelte Rechtsprechungskriterium auf den vorliegenden Fall angewendet habe.

    Daraus folgt, dass das Gericht in Rn. 210 des angefochtenen Urteils rechtsfehlerfrei erkannt hat, dass "die Verteidigungsrechte der Klägerin verletzt worden [sind], so dass der [streitige] Beschluss für nichtig zu erklären ist, sofern die Klägerin hinreichend nachgewiesen hat, dass sie zumindest eine geringe Chance gehabt hätte, sich sachdienlicher zu verteidigen, wenn es diesen Verfahrensmangel nicht gegeben hätte, wobei sie nicht zu beweisen braucht, dass in diesem Fall der [streitige] Beschluss anders ausgefallen wäre (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission, C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 57)".

  • Generalanwalt beim EuGH, 14.04.2011 - C-109/10

    Solvay / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

    Die mündliche Verhandlung wurde gemeinsam für die Rechtssachen C-109/10 P und C-110/10 P durchgeführt.

    8 - Was die von der Kommission festgestellte Beteiligung Solvays an einem Kartell anbelangt, so verweise ich auf meine Schlussanträge vom heutigen Tage in dem beim Gerichtshof anhängigen Parallelverfahren Solvay/Kommission (C-110/10 P).

    Am selben Tag erging außerdem die Entscheidung 2003/5/EG der Kommission vom 13. Dezember 2000 in einem Verfahren nach Artikel 81 EG-Vertrag (COMP/33.133 - B: Natriumkarbonat - Solvay, CFK; ABl. 2003, L 10, S. 1), die im Hintergrund des parallel vor dem Gerichtshof anhängigen Rechtsmittelverfahrens Solvay/Kommission (C-110/10 P) steht.

    Am selben Tag erging auch das Urteil des Gerichts im Parallelverfahren Solvay/Kommission (T-58/01, Slg. 2009, II-4781); letzteres Urteil ist Gegenstand des ebenfalls beim Gerichtshof anhängigen Rechtsmittelverfahrens Solvay/Kommission (C-110/10 P).

  • Generalanwalt beim EuGH, 25.07.2018 - C-265/17

    Generalanwältin Kokott schlägt dem Gerichtshof vor, zu bestätigen, dass der

    19 Urteile vom 24. Oktober 1996, Kommission/Lisrestal u. a. (C-32/95 P, EU:C:1996:402, Rn. 21), vom 22. Oktober 2013, Sabou (C-276/12, EU:C:2013:678, Rn. 38), und vom 14. Juni 2016, Marchiani/Parlament (C-566/14 P, EU:C:2016:437, Rn. 51); vgl. auch Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 52).

    20 Vgl. dazu bereits meine Schlussanträge in der Rechtssache Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:256, Rn. 152).

    23 Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 54).

    39 Urteile vom 29. Oktober 1980, van Landewyck u.a./Kommission (209/78 bis 215/78 und 218/78, EU:C:1980:248, Rn. 47), und vom 23. April 1986, Bernardi/Parlament (150/84, EU:C:1986:167, Rn. 28); im selben Sinne Urteile vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 57 und 62), und vom 6. September 2017, 1ntel/Kommission (C-413/14 P, EU:C:2017:632, Rn. 96 bis 98).

  • EuGH, 14.09.2017 - C-588/15

    LG Electronics / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Weltmarkt für Bildröhren

    Unter Berufung auf das Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686, Rn. 62), trägt LGE vor, dass der LPD-Konzern, wenn die Kommission die Mitteilung der Beschwerdepunkte an ihn gerichtet hätte, womöglich ihrer Verteidigung dienliche Beweise hätte beibringen können.

    Insbesondere seien die Umstände des vorliegenden Falles ganz andere als in der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), ergangen sei.

    Zum einen kann keine Parallele gezogen werden zwischen den Umständen des vorliegenden Falles und denen der Rechtssache, in der das Urteil vom 25. Oktober 2011, Solvay/Kommission (C-109/10 P, EU:C:2011:686), ergangen ist.

  • EuGH, 11.07.2013 - C-440/11

    Kommission / Stichting Administratiekantoor Portielje - Rechtsmittel - Wettbewerb

  • EuGH, 25.03.2021 - C-152/19

    Die von der Slovak Telekom a.s. und der Deutschen Telekom AG gegen die Urteile

  • EuG, 09.11.2022 - T-655/19

    Das Gericht bestätigt die Sanktionen in Höhe von 2,2 bis 5,1 Mio. Euro, die die

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.01.2013 - C-583/11

    Nach Ansicht von Generalanwältin Juliane Kokott hat das Gericht die Klage der

  • EuG, 25.10.2023 - T-136/19

    Das Gericht erklärt den Beschluss der Kommission für nichtig, wonach die

  • EuGH, 25.03.2021 - C-165/19

    Slovak Telekom / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-416/10

    Krizan u.a. - Umwelt - Errichtung einer Abfalldeponie -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2014 - Gutachten 2/13

    Abschluss internationaler Übereinkünfte durch die Union - Beitritt der Union zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 18.04.2013 - C-501/11

    Schindler Holding u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art.

  • EuG, 07.03.2017 - T-194/13

    Das Gericht der Europäischen Union erklärt den Beschluss, mit dem die Kommission

  • EuG, 05.06.2012 - T-214/06

    Imperial Chemical Industries / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Markt für

  • EuG, 23.02.2022 - T-834/17

    Das Gericht weist zwei Schadensersatzklagen von UPS und ASL Aviation Holdings ab

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2011 - C-17/10

    Nach Ansicht von Generalanwältin Kokott schließt das Verbot der Doppelbestrafung

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.05.2022 - C-883/19

    HSBC Holdings u.a./ Kommission

  • EuG, 01.06.2022 - T-523/17

    Eleveté Invest Group u.a./ Kommission und CRU

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.01.2012 - C-628/10

    Alliance One International und Standard Commercial Tobacco / Kommission -

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-298/16

    Ispas - Ersuchen um Vorabentscheidung - Steuerbescheide über geschuldete

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.12.2014 - C-293/13

    Fresh Del Monte Produce / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle -

  • Generalanwalt beim EuGH, 13.12.2012 - C-439/11

    Ziegler / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Kartelle - Art. 81 Abs. 1 EG

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-425/19

    Nach Auffassung von Generalanwalt Tanchev ist das Rechtsmittel der Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.03.2015 - C-398/13

    Inuit Tapiriit Kanatami u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Verordnung (EU) Nr.

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2012 - C-440/11

    Kommission / Stichting Administratiekantoor Portielje - Rechtsmittel - Wettbewerb

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-609/13

    Duravit u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 01.06.2022 - T-481/17

    Wirtschaftspolitik

  • Generalanwalt beim EuGH, 20.04.2023 - C-228/21

    Ministero dell'Interno (Brochure commune - Refoulement indirect) - Vorlagen zur

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-613/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 21.06.2012 - C-566/10

    Italien / Kommission - Rechtsmittel - Sprachenregelung - Bekanntmachung von

  • EuG, 01.06.2022 - T-510/17

    Del Valle Ruiz u.a./ Kommission und CRU

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.06.2021 - C-894/19

    Parlament/ UZ

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-625/13

    Villeroy & Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 18.06.2013 - T-406/08

    ICF / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2012 - C-549/10

    Tomra Systems u.a. / Kommission - Rechtsmittel - Wettbewerb - Missbrauch einer

  • EuG, 09.11.2022 - T-667/19

    Ferriere Nord / Kommission

  • Generalanwalt beim EuGH, 29.10.2020 - C-389/19

    Kommission / Schweden - Rechtsmittel - Verordnung (EG) Nr. 1907/2006

  • EuGH, 03.09.2020 - C-265/17

    United Parcel Service/ Kommission - Kostenfestsetzung

  • EuG, 12.07.2018 - T-447/14

    NKT Verwaltungs und NKT/ Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Europäischer Markt

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-636/13

    Roca Sanitario / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.11.2015 - C-644/13

    Villeroy und Boch / Kommission - Rechtsmittel - Kartelle - Belgischer, deutscher,

  • EuG, 18.06.2013 - T-404/08

    Fluorsid und Minmet / Kommission - Wettbewerb - Kartelle - Weltmarkt für

  • EuG, 09.11.2022 - T-657/19

    Feralpi / Kommission

  • EuG, 30.03.2022 - T-324/17

    SAS Cargo Group u.a. / Kommission

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