Rechtsprechung
   EuGH, 29.11.2011 - C-76/11 P   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,17652
EuGH, 29.11.2011 - C-76/11 P (https://dejure.org/2011,17652)
EuGH, Entscheidung vom 29.11.2011 - C-76/11 P (https://dejure.org/2011,17652)
EuGH, Entscheidung vom 29. November 2011 - C-76/11 P (https://dejure.org/2011,17652)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2011,17652) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel, eingelegt am 21. Februar 2011 von der Tresplain Investments Ltd gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010 in der Rechtssache T-303/08, Tresplain Investment Ltd/Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (Marken, Muster und Modelle), Hoo Hing ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Rechtsmittel

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010, Tresplain Investments / HABM - Hoo Hing (T"303/08), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin der Gemeinschaftsbildmarke "Golden Elephant Brand" für Waren der Klasse 30 auf Aufhebung der ...

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • EuG, 09.12.2010 - T-303/08

    Tresplain Investments / OHMI - Hoo Hing (Golden Elephant Brand) -

    Auszug aus EuGH, 29.11.2011 - C-76/11
    Rechtsmittel gegen das Urteil des Gerichts (Achte Kammer) vom 9. Dezember 2010, Tresplain Investments/HABM - Hoo Hing (T-303/08), mit dem das Gericht eine Klage der Inhaberin der Gemeinschaftsbildmarke "Golden Elephant Brand" für Waren der Klasse 30 auf Aufhebung der Entscheidung R 889/2007-1 der Ersten Beschwerdekammer des Harmonisierungsamts für den Binnenmarkt (HABM) vom 7. Mai 2008 abgewiesen hat, mit der die Entscheidung der Nichtigkeitsabteilung aufgehoben wurde, den von der Inhaberin der nationalen nicht eingetragenen Bildmarke "GOLDEN ELEPHANT" für Waren der Klasse 30 gestellten Antrag auf Nichtigerklärung der genannten Marke zurückzuweisen - Auslegung und Anwendung von Art. 8 Abs. 4 der Verordnung (EG) Nr. 40/94 (jetzt Art. 8 Abs. 4 der Verordnung [EG] Nr. 207/2009).
  • EuGH, 10.07.2014 - C-325/13

    Peek & Cloppenburg / OHMI - Peek & Cloppenburg - Rechtsmittel -

    Inwieweit ein in einem Mitgliedstaat geschütztes Kennzeichen das Recht verleiht, die Benutzung einer jüngeren Marke zu untersagen, ist anhand des anwendbaren nationalen Rechts zu prüfen (vgl. in diesem Sinne Beschluss Tresplain Investments/HABM, C-76/11 P, EU:C:2011:790, Rn. 55).

    Es handelt sich dabei um eine eigenständige Voraussetzung, die anhand des Unionsrechts zu beurteilen ist (vgl. in diesem Sinne Beschluss Tresplain Investments/HABM, EU:C:2011:790, Rn. 56).

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-598/14

    EUIPO / Szajner - Rechtsmittel - Unionsmarke - Wortmarke "LAGUIOLE" - Antrag auf

    48 Vgl. Rn. 53 des Urteils vom 5. Juli 2011, Edwin/HABM (C-263/09 P, EU:C:2011:452); siehe auch Beschluss vom 29. November 2011, Tresplain Investments/HABM (C-76/11 P, nicht veröffentlicht, EU:C:2011:790, Rn. 66).
  • BFH, 19.03.1996 - VII R 87/95

    Gültigkeit der Regelung in Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 der Verordnung

    Im Hinblick darauf, daß der High Court of Ireland den EuGH bereits -- in einem möglicherweise ähnlichen Fall angerufen und ihm -- Fragen zur Gültigkeit des auch im Streitfall durch seine in Art. 4 Abs. 1 VO Nr. 3950/92 erfolgte Inbezugnahme entscheidungserheblichen Art. 3 VO Nr. 3950/92 sowie der ihm vorausgehenden Bestimmungen vorgelegt hat (Rs. C-22/94, ABlEG Nr. C 76/11), über die noch nicht entschieden worden ist, sind jedoch nach Auffassung des Senats Zweifel an der Gültigkeit des Art. 4 Abs. 1 i. V. m. Art. 3 Abs. 1 VO Nr. 3950/92 nicht auszuschließen, so daß er sich zur Anrufung des EuGH verpflichtet sieht.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht