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   EuGH, 21.12.2011 - C-465/10   

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EuGH, 21.12.2011 - C-465/10 (https://dejure.org/2011,609)
EuGH, Entscheidung vom 21.12.2011 - C-465/10 (https://dejure.org/2011,609)
EuGH, Entscheidung vom 21. Dezember 2011 - C-465/10 (https://dejure.org/2011,609)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Art. 3 - Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Öffentlicher Auftraggeber, der einen Zuschuss aus den ...

  • Europäischer Gerichtshof

    'Chambre de commerce und d''industrie de l''Indre'

    Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Art. 3 - Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Öffentlicher Auftraggeber, der einen Zuschuss aus den ...

  • EU-Kommission PDF

    Ministre de l"Intérieur, de l"Outre-mer, des Collectivités territoriales et de l"Immigration gegen Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre.

  • EU-Kommission

    Chambre de commerce und d'industrie de l'Indre

    Vorabentscheidungsersuchen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Art. 3 - Strukturfonds - Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 - Verordnung (EWG) Nr. 4253/88 - Öffentlicher Auftraggeber, der einen Zuschuss aus den ...

  • Wolters Kluwer

    Nichteinhaltung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Empfänger eines EFRE-Zuschusses; Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union; Begriffe 'Unregelmäßigkeit' und 'andauernde Unregelmäßigkeit'; Rückforderungsmodalitäten; ...

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen; Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union; Nichteinhaltung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Empfänger eines EFRE-Zuschusses; Grundlage für die Verpflichtung, einen Zuschuss der Union im Fall von ...

  • rechtsportal.de

    Vorabentscheidungsersuchen; Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union; Nichteinhaltung der Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge durch den Empfänger eines EFRE-Zuschusses; Grundlage für die Verpflichtung, einen Zuschuss der Union im Fall von ...

  • rechtsportal.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Zu den Aufgaben und der Effizienz von Strukturfonds

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    EFRE-Zuschüsse: Rückforderungsrisiko besteht noch Jahre nach Auftragsvergabe! (IBR 2012, 214)

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Conseil d'État (Frankreich), eingereicht am 27. September 2010 - Ministre de l'Intérieur, de l'Outre-mer et des Collectivités territoriales/Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Conseil d'État (Frankreich) - Auslegung der Bestimmungen der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 des Rates vom 24. Juni 1988 über Aufgaben und Effizienz der Strukturfonds und über die Koordinierung ihrer Interventionen untereinander sowie mit denen ...

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 152
  • NZBau 2012, 125
  • BauR 2012, 1292
  • VergabeR 2012, 600
 
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Wird zitiert von ... (26)Neu Zitiert selbst (18)

  • EuGH, 10.04.2003 - C-20/01

    Kommission / Deutschland

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Was einen derartigen Verstoß gegen die Ausschreibungsregeln in der Richtlinie 92/50 angeht, die erlassen wurde, um die Hemmnisse für den freien Dienstleistungsverkehr zu beseitigen und die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer zu schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. u. a. Urteil vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 32), ist darauf hinzuweisen, dass die durch die Missachtung der Bestimmungen der Richtlinie 92/50 erfolgte Beeinträchtigung des freien Dienstleistungsverkehrs während der gesamten Dauer der Erfüllung der unter Verstoß gegen diese Richtlinie geschlossenen Verträge fortdauert (vgl. Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 36, sowie vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-503/04, Slg. 2007, I-6153, Randnr. 29).

    Obwohl nämlich einige Bestimmungen der Richtlinien über die Vergabe öffentlicher Aufträge es den Mitgliedstaaten erlauben, die Wirkungen der unter Verstoß gegen diese Richtlinien geschlossenen Verträge aufrechtzuerhalten, und somit das berechtigte Vertrauen der Vertragspartner schützen, kann dies nicht, ohne die Tragweite der die Schaffung des Binnenmarkts betreffenden Bestimmungen des AEU-Vertrags zu beschränken, dazu führen, dass das Verhalten des Auftraggebers im Hinblick auf den Unionshaushalt nach Abschluss dieser Verträge als mit dem Unionsrecht konform anzusehen ist (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, Randnr. 39, und vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, Randnr. 33).

  • EuGH, 22.12.2010 - C-131/10

    Corman - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union - Verordnung

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber für diesen Bereich eine allgemeine Verjährungsregelung einführen, mit der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von zu Unrecht aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteile vom 22. Dezember 2010, Corman, C-131/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 39, und vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, C-201/10 und C-202/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 24).

    Die Mitgliedstaaten behalten im Rahmen der nach dieser Vorschrift vorgesehenen Möglichkeit ein weites Ermessen hinsichtlich der Festlegung längerer Verjährungsfristen, die sie im Fall einer die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigenden Unregelmäßigkeit anwenden möchten (Urteil Corman, Randnr. 54).

  • EuGH, 05.05.2011 - C-201/10

    Ze Fu Fleischhandel - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Mit dem Erlass der Verordnung Nr. 2988/95 und insbesondere ihres Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 wollte der Unionsgesetzgeber für diesen Bereich eine allgemeine Verjährungsregelung einführen, mit der eine in allen Mitgliedstaaten geltende Mindestfrist festgelegt und die Rückforderung von zu Unrecht aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden sollte (Urteile vom 22. Dezember 2010, Corman, C-131/10, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 39, und vom 5. Mai 2011, Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, C-201/10 und C-202/10, Slg. 2011, I-0000, Randnr. 24).

    Im Hinblick auf das Ziel, die finanziellen Interessen der Union zu schützen, für das der Unionsgesetzgeber bereits eine Verjährungsfrist von vier Jahren - oder sogar von drei Jahren - als ausreichend angesehen hat, um den nationalen Behörden die Verfolgung einer diese finanziellen Interessen beeinträchtigenden Unregelmäßigkeit zu ermöglichen und eine Maßnahme wie die Rückforderung eines zu Unrecht erlangten Vorteils zu erlassen, zeigt sich jedoch, dass es über das für eine sorgfältige Verwaltung Erforderliche hinausgeht, den Behörden hierfür eine Frist von 30 Jahren einzuräumen (vgl. Urteil Ze Fu Fleischhandel und Vion Trading, Randnr. 43).

  • EuGH, 24.06.2004 - C-278/02

    Handlbauer

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Diese Verjährungsregelung gilt für Unregelmäßigkeiten im Sinne von Art. 4 der genannten Verordnung, die die finanziellen Interessen der Union beeinträchtigen (vgl. Urteile vom 24. Juni 2004, Handlbauer, C-278/02, Slg. 2004, I-6171, Randnr. 34, und Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb u. a., Randnr. 22).

    Zu der Frage, ob die Übermittlung eines Kontrollberichts, in dem ein Verstoß gegen die Vorschriften über die Vergabe öffentlicher Aufträge festgestellt wird, eine Ermittlungs- oder eine Verfolgungshandlung darstellt, durch die die Verjährungsfrist gemäß Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 unterbrochen werden kann, ist festzustellen, dass Verjährungsfristen allgemein den Zweck erfüllen, Rechtssicherheit zu gewährleisten, und dass dieser Zweck nicht vollständig erfüllt würde, wenn der Lauf der Verjährungsfrist des Art. 3 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2988/95 durch jede allgemeine Prüfungshandlung der nationalen Behörden auch ohne Zusammenhang mit dem Verdacht von Unregelmäßigkeiten in Bezug auf hinreichend genau bestimmte Geschäfte unterbrochen werden könnte (vgl. Urteil Handlbauer, Randnr. 40).

  • EuGH, 24.01.2002 - C-500/99

    Conserve Italia / Kommission

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Dazu ist zum einen festzustellen, dass ein Verstoß gegen Verpflichtungen, deren Einhaltung für das ordnungsgemäße Funktionieren eines Gemeinschaftssystems von grundlegender Bedeutung ist, wie z. B. gegen die Verpflichtungen aus der Richtlinie 92/50 in Bezug auf vom EFRE finanzierte Aktionen, mit dem Verlust eines durch die Unionsregelung verliehenen Anspruchs geahndet werden kann (vgl. in diesem Sinne Urteile vom 12. Oktober 1995, Cereol Italia, C-104/94, Slg. 1995, I-2983, Randnr. 24, vom 24. Januar 2002, Conserve Italia/Kommission, C-500/99 P, Slg. 2002, I-867, Randnrn.

    Es ist zwar, wie die Kommission geltend macht, nicht ausgeschlossen, dass die Feststellung einer geringfügigen Unregelmäßigkeit in Anwendung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit nur zu einer teilweisen Rückzahlung der gewährten Mittel führt, doch kann - wenn im Rahmen einer vom EFRE finanzierten Aktion festgestellt wird, dass der Begünstigte gegen eine der in der Richtlinie 92/50 vorgesehenen grundlegenden Verpflichtungen verstoßen hat, indem er z. B. vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens und im Übrigen ohne Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union über die Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrags entschieden hat - nur durch die Möglichkeit, eine derartige Unregelmäßigkeit mit der vollständigen Streichung des Zuschusses zu ahnden, die für die ordnungsgemäße Verwaltung der Strukturfondsmittel erforderliche abschreckende Wirkung erzielt werden (vgl. entsprechend Urteil Conserve Italia/Kommission, Randnr. 101).

  • EuGH, 18.07.2007 - C-503/04

    Kommission / Deutschland - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Urteil des

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Was einen derartigen Verstoß gegen die Ausschreibungsregeln in der Richtlinie 92/50 angeht, die erlassen wurde, um die Hemmnisse für den freien Dienstleistungsverkehr zu beseitigen und die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer zu schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. u. a. Urteil vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 32), ist darauf hinzuweisen, dass die durch die Missachtung der Bestimmungen der Richtlinie 92/50 erfolgte Beeinträchtigung des freien Dienstleistungsverkehrs während der gesamten Dauer der Erfüllung der unter Verstoß gegen diese Richtlinie geschlossenen Verträge fortdauert (vgl. Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 36, sowie vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-503/04, Slg. 2007, I-6153, Randnr. 29).
  • EuGH, 18.10.2001 - C-19/00

    SIAC Construction

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Was einen derartigen Verstoß gegen die Ausschreibungsregeln in der Richtlinie 92/50 angeht, die erlassen wurde, um die Hemmnisse für den freien Dienstleistungsverkehr zu beseitigen und die Interessen der in einem Mitgliedstaat niedergelassenen Wirtschaftsteilnehmer zu schützen, die den in einem anderen Mitgliedstaat niedergelassenen öffentlichen Auftraggebern Dienstleistungen anbieten möchten (vgl. u. a. Urteil vom 18. Oktober 2001, SIAC Construction, C-19/00, Slg. 2001, I-7725, Randnr. 32), ist darauf hinzuweisen, dass die durch die Missachtung der Bestimmungen der Richtlinie 92/50 erfolgte Beeinträchtigung des freien Dienstleistungsverkehrs während der gesamten Dauer der Erfüllung der unter Verstoß gegen diese Richtlinie geschlossenen Verträge fortdauert (vgl. Urteile vom 10. April 2003, Kommission/Deutschland, C-20/01 und C-28/01, Slg. 2003, I-3609, Randnr. 36, sowie vom 18. Juli 2007, Kommission/Deutschland, C-503/04, Slg. 2007, I-6153, Randnr. 29).
  • EuGH, 28.10.2010 - C-367/09

    SGS Belgium u.a. - Vorabentscheidungsersuchen - Beeinträchtigungen der

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Übermitteln die nationalen Behörden einer Person jedoch einen Bericht, aus dem eine Unregelmäßigkeit hervorgeht, an der diese Person im Zusammenhang mit einer bestimmten Aktion mitgewirkt haben soll, fordern sie von ihr ergänzende Informationen zu dieser Aktion oder verhängen sie im Zusammenhang mit diesem Geschäft eine Sanktion gegen sie, so nehmen diese Behörden hinreichend bestimmte Ermittlungs- oder Verfolgungshandlungen im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 3 der Verordnung Nr. 2988/95 vor (Urteil vom 28. Oktober 2010, SGS Belgium u. a., C-367/09, Slg. 2010, I-0000, Randnr. 69).
  • EuGH, 16.03.2006 - C-94/05

    Emsland-Stärke - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 97/95 - An

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Dabei wirkt sich der Umstand, dass der Zuschussempfänger die zuständigen Behörden noch vor Beginn des Ausschreibungsverfahrens zur Vergabe des fraglichen öffentlichen Auftrags über den gewählten Vertragspartner informiert haben soll, als solcher nicht auf die Einstufung als "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 aus (vgl. entsprechend Urteil vom 16. März 2006, Emsland-Stärke, C-94/05, Slg. 2006, I-2619, Randnr. 62).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a.

    Auszug aus EuGH, 21.12.2011 - C-465/10
    Nach Art. 7 Abs. 1 der Verordnung Nr. 2052/88 setzt die Gemeinschaftsfinanzierung eines Projekts voraus, dass sich der Begünstigte, wenn er "öffentlicher Auftraggeber" im Sinne der Richtlinie 92/50 ist, an die Verfahren zur Vergabe "öffentlicher Dienstleistungsaufträge" im Sinne dieser Richtlinie hält und dass der Auftragswert des öffentlichen Auftrags, in dessen Rahmen dieser Begünstigte das genannte Projekt durchführen will, über dem in Art. 7 der Richtlinie 92/50 vorgesehenen Schwellenwert liegt (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 15. Januar 1998, Mannesmann Anlagenbau Austria u. a., C-44/96, Slg. 1998, I-73, Randnrn.
  • EuGH, 22.01.2004 - C-271/01

    COPPI

  • EuGH, 16.12.2004 - C-222/03

    APOL und AIPO / Kommission

  • EuGH, 19.01.2006 - C-240/03

    Comunità montana della Valnerina / Kommission - Rechtsmittel - EAGFL - Streichung

  • EuGH, 15.01.2009 - C-281/07

    Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 -

  • EuGH, 13.03.2008 - C-383/06

    Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening - Strukturfonds - Art.

  • EuGH, 12.10.1995 - C-104/94

    Cereol Italia / Azienda agricola Castello

  • EuGH, 15.09.2005 - C-199/03

    Irland / Kommission - Nichtigkeitsklage - Europäischer Sozialfonds - Kürzung

  • EuGH, 29.01.2009 - C-278/07

    Josef Vosding Schlacht-, Kühl- und Zerlegebetrieb - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

  • EuGH, 21.12.2021 - C-357/19

    Das Unionsrecht steht der Anwendung einer Rechtsprechung des

    Außerdem hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass auch Unregelmäßigkeiten, die keine konkreten finanziellen Auswirkungen haben, die finanziellen Belange der Union ernsthaft beeinträchtigen können (Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).
  • EuGH, 05.03.2019 - C-349/17

    Eesti Pagar

    Speziell in Bezug auf die Voraussetzung, dass der Verstoß gegen eine Bestimmung des Unionsrechts die Folge einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers sein muss, hat der Gerichtshof klargestellt, dass die Verjährungsregelung des Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 dieser Verordnung nicht für die Verfolgung von Unregelmäßigkeiten gilt, die auf Fehler der nationalen Behörden zurückzuführen sind, die im Namen und zulasten des Haushalts der Union einen finanziellen Vorteil gewähren (Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 44 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Ein solcher Umstand wirkt sich als solcher nicht auf die Einstufung als "Unregelmäßigkeit" im Sinne von Art. 1 Abs. 2 der Verordnung Nr. 2988/95 aus (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 48 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.07.2016 - C-406/14

    Wroclaw - Miasto na prawach powiatu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

    Wie die Generalanwältin in den Nrn. 53 bis 55 ihrer Schlussanträge insbesondere unter Verweis auf Art. 9 Abs. 5 der Verordnung Nr. 1083/2006 und - sinngemäß - auf das Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 46 und 47), ausgeführt hat, ist hierzu zwar festzustellen, dass die Union zur Finanzierung von Maßnahmen aus den Strukturfonds und dem Kohäsionsfonds nur insoweit berufen ist, als die betreffenden Maßnahmen in vollständigem Einklang mit dem Unionsrecht durchgeführt werden.

    Hingegen ist nicht erforderlich, dass das Vorliegen einer konkreten finanziellen Auswirkung nachgewiesen wird (vgl. entsprechend Urteil vom 21. Dezember 2011, Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 47).

  • Generalanwalt beim EuGH, 17.11.2015 - C-406/14

    Wroclaw - Miasto na prawach powiatu - Öffentliche Auftragsvergabe - Richtlinie

    30 - Vgl. in diesem Sinne Urteil Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:876, Rn. 45).

    34 - C-465/10, EU:C:2011:867.

    36 - Urteil Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 46).

    37 - Urteil Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 47 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Vgl. auch meine Schlussanträge in der Rechtssache Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:596, Nrn. 59 bis 65).

  • BVerwG, 17.03.2016 - 3 C 7.15

    Extensivierungsbeihilfe; Rückforderung; Zinsen; Zinsanspruch; Zinsforderung;

    Entsprechend diesem weitgreifenden Ansatz ist in der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union geklärt, dass die Verfolgungsverjährung nach Art. 3 Abs. 1 (EG, Euratom) Nr. 2988/95, mit der in erster Linie eine für alle Mitgliedstaaten verbindliche Mindestfrist festgelegt wird, sowohl für verwaltungsrechtliche Sanktionen als auch für verwaltungsrechtliche Maßnahmen Geltung beansprucht (EuGH, Urteile vom 24. Juni 2004 - C-278/02 [ECLI:EU:C:2004:388], Handlbauer - Rn. 30-35, vom 29. Januar 2009 - C-278/07 bis 280/07 [ECLI:EU:C:2009:38], Vosding u.a. - Rn. 19-23, vom 15. Januar 2009 - C-281/07 [ECLI:EU:C:2009:6], Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank - Rn. 18, vom 21. Dezember 2011 - C-465/10 [ECLI:EU:C:2011:867], Chambre de commerce et d"industrie de l"Indre - Rn. 53, vom 17. September 2014 - C-341/13 [ECLI:EU:C:2014:2230], Cruz & Companhia - Rn. 45, vom 11. Juni 2015 - C- 52/14 [ECLI:EU:C:2015:381], Pfeifer & Langen - Rn. 23, 63 f. und vom 3. September 2015 - C-383/14 [ECLI:EU:C:2015:541], Sodiaal International - Rn. 19 ff.).

    a) Mit dem Erlass des Bescheids vom 20. Mai 1997 hat die Beklagte die mit dem unzulässigen Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, der nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichts jedenfalls im Jahr 1996 stattgefunden hat, begangene Unregelmäßigkeit innerhalb der Verjährungsfrist von vier Jahren verfolgt (Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 Satz 1 VO Nr. 2988/95; zum Verjährungsbeginn vgl. EuGH, Urteile vom 6. Oktober 2015 - C-59/14 [ECLI:EU:C:2015:660], Kollmer - Rn. 25, 26, 31 f., vom 11. Januar 2007 - C-279/05 [ECLI:EU:C:2007:18], Vonk Dairy Products - Rn. 41-43, vom 11. Juni 2015 - C-52/14, Pfeifer & Langen - Rn. 49 und vom 21. Dezember 2011 - C-465/10, Chambre de commerce et d"industrie de"l Indre - Rn. 55-59).

  • Generalanwalt beim EuGH, 11.06.2015 - C-59/14

    Firma Ernst Kollmer Fleischimport und -export - Verordnung (EG, Euratom) Nr.

    13 - C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 47.

    15 - C-465/10, EU:C:2011:867.

    27 - Nicht unter den Begriff "Unregelmäßigkeit" im Sinne der Verordnung Nr. 2988/95 fällt die Situation, dass einem Wirtschaftsteilnehmer eine Ausfuhrerstattung durch Verschulden der nationalen Behörden zu Unrecht gewährt wird (Urteile Bayerische Hypotheken- und Vereinsbank, C-281/07, EU:C:2009:6, Rn. 20 und 21, und Chambre de Commerce et d'Industrie de l'Indre, C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 44).

    32 - Urteil Chambre de Commerce et d'Industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:867, Rn. 47).

  • FG Hamburg, 13.12.2013 - 4 K 28/12

    Vorabentscheidungsersuchen: Rückforderung von Ausfuhrerstattung - Beginn der

    Diese Normierung verdeutlicht zum einen, dass sich der Begriff der "Unregelmäßigkeit" im Sinne der Verordnung Nr. 2988/95 auf den Verstoß gegen eine Unionsbestimmung in Form einer Handlung oder Unterlassung eines Wirtschaftsteilnehmers bezieht (vgl. hierzu bereits EuGH, Urteil vom 21.12.2011, C-465/10, Rn. 44).

    So hat auch der Gerichtshof der Europäischen Union mit Urteil vom 21.12.2011 (C-465/10) in einem Fall, in dem ein öffentlicher Auftraggeber, der einen Zuschuss empfangen und bei der Auftragsvergabe unionsrechtliche Vorschriften missachtet hatte, erkannt, dass eine andauernde Unregelmäßigkeit i. S. v. Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 2 VO Nr. 2988/95 vorliegt, so dass die vierjährige Verjährungsfrist am Tag der Beendigung der Ausführung des rechtswidrig vergebenen öffentlichen Auftrags beginnt.

    Er hat vielmehr ausgeführt, der Unionsgesetzgeber habe mit Erlass von Art. 3 Abs. 1 Unterabs. 1 VO Nr. 2988/95 eine allgemeine Verjährungsregelung einführen wollen, mit der die Rückforderung von zu Unrecht aus dem Unionshaushalt erlangten Beträgen nach Ablauf von vier Jahren seit Begehung der die streitigen Zahlungen betreffenden Unregelmäßigkeit ausgeschlossen werden solle (Urteil vom 21.12.2011, C 465/10, juris Rn. 52).

    Der Gerichtshof der Europäischen Union hat in seinem Urteil vom 21.12.2011 (C-465/10, juris Rn. 46 und 47) erkannt, dass eine ungerechtfertigte Ausgabe einen Schaden darstelle und dass auch Unregelmäßigkeiten, die keine konkreten finanziellen Auswirkungen hätten, die finanziellen Belange der Union ernsthaft beeinträchtigen könnten.

  • VGH Baden-Württemberg, 23.08.2012 - 10 S 2023/10

    Ausschluss landwirtschaftlicher EU-Beihilfen; Vor-Ort-Kontrolle; Rinderhaltung;

    Dieser hat in Bezug auf einen Zuschuss nach dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) entschieden (Urteil vom 21.12.2011 - C-465/10 -, juris), es stelle eine Unregelmäßigkeit im Sinne von Art. 1 der Verordnung (EG, EURATOM) Nr. 2988/95 dar, wenn der Empfänger eines EFRE-Zuschusses bei der Vergabe des Auftrags zur Durchführung der bezuschussten Aktion die Vorschriften der Richtlinie 92/50/EWG missachtet habe.

    Der Gerichtshof der Europäischen Union legte dabei zu Grunde, dass sich aus Art. 7 Abs. 1 der Verordnung (EWG) Nr. 2052/88 ergebe, dass die Strukturfonds nicht zur Finanzierung von Aktionen dienen dürften, die gegen die Richtlinie 92/50/EWG verstießen (vgl. EuGH, Urteil vom 21.12.2011, a.a.O., Rn. 46).

  • EuGH, 18.12.2014 - C-599/13

    Somvao - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen Interessen der

    Das vorlegende Gericht weist auf die Urteile Vereniging Nationaal Overlegorgaan Sociale Werkvoorziening u. a. (C-383/06 bis C-385/06, EU:C:2008:165) und Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre (C-465/10, EU:C:2011:867) hin, die die Verordnung Nr. 4253/88 betreffen.

    Mithin hat die Rückforderung nicht richtig verwendeter Mittel auf der Grundlage anderer, gegebenenfalls sektorbezogener Bestimmungen zu erfolgen (vgl. in diesem Sinne Urteil Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, EU:C:2011:867, Rn. 33 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Die Ausübung eines Ermessens seitens des betroffenen Mitgliedstaats hinsichtlich der Frage, ob die Rückforderung zu Unrecht oder vorschriftswidrig gewährter Gemeinschaftsmittel zweckmäßig ist, wäre mit der genannten Verpflichtung zur Wiedereinziehung unvereinbar (vgl. Urteil Chambre de commerce et d'industrie de l'Indre, EU:C:2011:867, Rn. 34 und 35 sowie die dort angeführte Rechtsprechung).

  • BVerwG, 19.09.2013 - 3 C 25.12

    Gemeinsame Agrarpolitik; Agrarbeihilfe; Direktzahlung; Betriebsprämie;

    Demgegenüber trifft Art. 23 Abs. 2 VO (EG) Nr. 796/2004 eine selbstständige, spezielle Regelung, die nicht an die Definition einer Unregelmäßigkeit in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 anknüpft und von ihr auch nicht als höherrangigere, abschließende Regelung ausgeschlossen wird (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - Rs. C-465/10, Chambre de commerce et d"industrie de l"Indre - juris Rn. 33).
  • EuGH, 29.03.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Verordnung (EG, Euratom) Nr. 2988/95 - Schutz der finanziellen

  • EuGH, 30.01.2024 - C-471/22

    Agentsia "Patna infrastruktura" (Financement européen d'infrastructures

  • EuGH, 11.06.2015 - C-52/14

    Pfeifer & Langen - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz der finanziellen

  • Generalanwalt beim EuGH, 04.03.2021 - C-357/19

    Nach Ansicht von Generalanwalt Bobek sind Entscheidungen eines

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 182/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 177/10
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.01.2019 - 16 A 175/10
  • OVG Niedersachsen, 22.12.2014 - 10 LC 65/13

    Agrarförderung; InVeKoS; Mutterkuhprämie; Rückforderung; Rückforderung

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2014 - 16 A 182/10

    Auslegung von Art. 3 Abs. 1 UAbs. 1 -4 VO 2988/95/EG; Zuständigkeit der Behörde

  • Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2013 - C-568/11

    Agroferm - Gemeinsame Agrarpolitik - Verordnung (EG) Nr. 1265/2001 -

  • Generalanwalt beim EuGH, 26.01.2012 - C-564/10

    Pfeifer & Langen - Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Union -

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.12.2017 - 12 A 271/15

    Bewilligung einer Betriebsprämie; Teilrücknahme und -rückforderung der

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.04.2014 - C-549/12

    Deutschland / Kommission - Rechtsmittel - Europäischer Fonds für regionale

  • Generalanwalt beim EuGH, 08.09.2016 - C-584/15

    Glencore Céréales France - Rückforderung einer zu Unrecht gezahlten Beihilfe -

  • Generalanwalt beim EuGH, 05.02.2015 - C-607/13

    Cimmino u.a. - Verordnung (EG) Nr. 2362/98 - Voraussetzungen für neue

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.01.2017 - C-436/15

    Alytaus regiono atliekų tvarkymo centras

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