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   Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-22/11   

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https://dejure.org/2012,5376
Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-22/11 (https://dejure.org/2012,5376)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19.04.2012 - C-22/11 (https://dejure.org/2012,5376)
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 19. April 2012 - C-22/11 (https://dejure.org/2012,5376)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Finnair

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung - Begriff der Nichtbeförderung - Ausschluss der Einstufung als "Nichtbeförderung" - Annullierung eines Flugs aufgrund eines Streiks im Abflugland - Umorganisation ...

  • EU-Kommission

    Finnair

    Luftverkehr - Verordnung (EG) Nr. 261/2004 - Ausgleichsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung - Begriff der Nichtbeförderung - Ausschluss der Einstufung als ‚Nichtbeförderung‘ - Annullierung eines Flugs aufgrund eines Streiks im Abflugland - ...

Kurzfassungen/Presse

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Verkehr - Nach Auffassung von Generalanwalt Bot ist ein Luftfahrtunternehmen zu Ausgleichszahlungen an Fluggäste verpflichtet, wenn ihre Beförderung verweigert worden ist, weil ihr Flug aufgrund eines zwei Tage zuvor erfolgten, einen früheren Flug betreffenden Streiks ...

Besprechungen u.ä.

  • juraexamen.info (Fallbesprechung - aus Ausbildungssicht)

    Reiserecht: Vorverlegung der Rückflugs und Flugstreik

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (4)

  • EuGH, 19.11.2009 - C-402/07

    Sturgeon - Den Fluggästen verspäteter Flüge kann ein Ausgleichsanspruch zustehen

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-22/11
    Entsprechend hat der Gerichtshof in seinem Urteil Sturgeon u. a. festgestellt, dass die Vorschriften, mit denen den Fluggästen Ansprüche eingeräumt werden, einschließlich derjenigen, die einen Ausgleichsanspruch vorsehen, weit auszulegen sind(12).

    4 - Vgl. Urteil vom 19. November 2009, Sturgeon u. a. (C-402/07 und C-432/07, Slg. 2009, I-10923, Randnr. 41 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 22.12.2008 - C-549/07

    EIN LUFTFAHRTUNTERNEHMEN DARF ES IN ALLER REGEL NICHT ABLEHNEN, FLUGGÄSTEN NACH

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-22/11
    Vgl. auch Urteil vom 22. Dezember 2008, Wallentin-Hermann (C-549/07, Slg. 2008, I-11061, Randnr. 17 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    21 - Vgl. Urteile Wallentin-Hermann (Randnr. 23) und Sturgeon u. a. (Randnr. 67).

  • EuGH, 13.12.2001 - C-481/99

    EIN VERBRAUCHER, DER EINEN KREDITVERTRAG IM RAHMEN EINES HAUSTÜRGESCHÄFTS

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-22/11
    14 - Vgl. Urteil vom 13. Dezember 2001, Heininger (C-481/99, Slg. 2001, I-9945, Randnr. 31).
  • EuGH, 10.01.2006 - C-344/04

    DIE VERORDNUNG ÜBER AUSGLEICHS- UND UNTERSTÜTZUNGSLEISTUNGEN FÜR FLUGGÄSTE IST

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 19.04.2012 - C-22/11
    19 - Vgl. Urteil vom 10. Januar 2006, 1ATA und ELFAA (C-344/04, Slg. 2006, I-403, Randnr. 95).
  • Generalanwalt beim EuGH, 16.03.2021 - C-28/20

    Nach Auffassung von Generalanwalt Pikamäe stellt ein von Pilotengewerkschaften

    6 Urteil vom 4. Oktober 2012 (C-22/11, EU:C:2012:604).

    7 Vgl. Urteil vom 4. Oktober 2012, Finnair (C-22/11, EU:C:2012:604, Rn. 33, 37, 38 und 40), und Schlussanträge des Generalanwalts Bot in jener Rechtssache (EU:C:2012:223, Nrn. 49 und 55).

    32 In seinen Schlussanträgen in der Rechtssache Finnair (C-22/11, EU:C:2012:223, Nrn. 53 und 55), die einen Streik des Flughafenpersonals betraf, hat Generalanwalt Bot ausgeführt, dass der Streik dem Luftfahrtunternehmen nicht zugerechnet werden könne, weil es keinen Einfluss auf dieses Ereignis habe.

    72 Vgl. Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Finnair (C-22/11, EU:C:2012:223, Nr. 56), in denen er diese Lösung vorgeschlagen hat.

  • Generalanwalt beim EuGH, 12.04.2018 - C-195/17

    Krüsemann u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung - Luftverkehr - Verordnung (EG)

    39 Vgl. hierzu näher Schlussanträge des Generalanwalts Bot in der Rechtssache Finnair (C-22/11, EU:C:2012:223, Nrn. 53, 54 und 61).
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