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   EuGH, 26.04.2012 - C-456/10   

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https://dejure.org/2012,4589
EuGH, 26.04.2012 - C-456/10 (https://dejure.org/2012,4589)
EuGH, Entscheidung vom 26.04.2012 - C-456/10 (https://dejure.org/2012,4589)
EuGH, Entscheidung vom 26. April 2012 - C-456/10 (https://dejure.org/2012,4589)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • lexetius.com

    Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die Tabakeinzelhändlern die Einfuhr von Tabakerzeugnissen verbietet - Bestimmungen über das Bestehen und die Funktionsweise des Handelsmonopols für Tabakerzeugnisse - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie ...

  • Europäischer Gerichtshof

    ANETT

    Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die Tabakeinzelhändlern die Einfuhr von Tabakerzeugnissen verbietet - Bestimmungen über das Bestehen und die Funktionsweise des Handelsmonopols für Tabakerzeugnisse - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie ...

  • EU-Kommission

    ANETT

    Freier Warenverkehr - Art. 34 AEUV und 37 AEUV - Nationale Regelung, die Tabakeinzelhändlern die Einfuhr von Tabakerzeugnissen verbietet - Bestimmungen über das Bestehen und die Funktionsweise des Handelsmonopols für Tabakerzeugnisse - Maßnahme mit gleicher Wirkung wie ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AEUV Art. 34; AEUV Art. 37; AEUV Art. 267
    Unionsrechtswidriges Verbot der Einfuhr von Tabakerzeugnissen durch Tabakeinzelhändler; Vorabentscheidungsersuchen des spanischen Tribunal Supremo

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Sonstiges (4)

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen des Tribunal Supremo (Spanien), eingereicht am 17. September 2010 - Asociación Nacional de Expendedores de Tabaco y Timbre (ANETT)/Administración del Estado u. a.

  • IWW (Verfahrensmitteilung)

    AEUV Art 34, EG Art 28
    Tabakwaren, Einführ, Verkaufsstellen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Tribunal Supremo - Auslegung von Art. 34 AEUV - Spanisches Tabakhandelsmonopol - Verbot der Einfuhr von Tabak durch Kleinhändler, das zugunsten der Großhändler vorgesehen ist - Verhältnismäßigkeit

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

Papierfundstellen

  • EuZW 2012, 508
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (12)

  • EuGH, 10.02.2009 - C-110/05

    Kommission / Italien - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Art. 28 EG -

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Nach ständiger Rechtsprechung ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potenziell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. u. a. Urteile vom 11. Juli 1974, Dassonville, 8/74, Slg. 1974, 837, Randnr. 5, und vom 10. Februar 2009, Kommission/Italien, C-110/05, Slg. 2009, I-519, Randnr. 33).

    Aus ebenfalls ständiger Rechtsprechung geht hervor, dass Art. 34 AEUV die Verpflichtung widerspiegelt, sowohl die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der gegenseitigen Anerkennung von Erzeugnissen, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden, einzuhalten als auch Erzeugnissen aus der Union einen freien Zugang zu den nationalen Märkten zu gewährleisten (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 34, und vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika, C-108/09, Slg. 2010, I-12213, Randnr. 48).

    Demgemäß sind Maßnahmen eines Mitgliedstaats, mit denen bezweckt oder bewirkt wird, Waren aus anderen Mitgliedstaaten weniger günstig zu behandeln, ebenso als Maßnahmen mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen anzusehen wie Vorschriften über die Voraussetzungen, denen die Waren entsprechen müssen, selbst wenn diese Vorschriften unterschiedslos für alle Erzeugnisse gelten (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnrn.

    Ebenfalls unter diesen Begriff fällt jede sonstige Maßnahme, die den Zugang zum Markt eines Mitgliedstaats für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten behindert (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 37, und Ker-Optika, Randnr. 50).

    In beiden Fällen muss die nationale Maßnahme geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 59, und Ker-Optika, Randnr. 57).

  • EuGH, 05.06.2007 - C-170/04

    DAS VERBOT DER EINFUHR VON ALKOHOLISCHEN GETRÄNKEN DURCH PRIVATPERSONEN NACH

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Hierzu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bestimmungen über das Bestehen und die Funktionsweise eines Monopols an Art. 37 AEUV zu messen sind, der speziell den Fall betrifft, dass ein staatliches Handelsmonopol seine Ausschließlichkeitsrechte ausübt (vgl. u. a. Urteile vom 23. Oktober 1997, Franzén, C-189/95, Slg. 1997, I-5909, Randnr. 35, und vom 5. Juni 2007, Rosengren u. a., C-170/04, Slg. 2007, I-4071, Randnr. 17).

    Dagegen ist die Auswirkung der anderen Bestimmungen der nationalen Regelung, die sich von der Funktionsweise des Monopols trennen lassen, auch wenn sie sich auf dieses auswirken, auf den Handel innerhalb der Union an Art. 34 AEUV zu messen (vgl. u. a. Urteile Franzén, Randnr. 36, und Rosengren u. a., Randnr. 18).

    Daher berührt diese Maßnahme nicht die Ausübung der besonderen Funktion des in Rede stehenden Monopols und kann folglich nicht als eine Maßnahme angesehen werden, die das Bestehen des Monopols betrifft (vgl. entsprechend Urteil Rosengren u. a., Randnr. 22).

    In Anbetracht dessen, und wenngleich die im Ausgangsverfahren in Rede stehende Maßnahme anders als die Regelung, die Gegenstand der Rechtssache gewesen ist, in der das Urteil Rosengren u. a. ergangen ist, nicht Privatpersonen, sondern die Konzessionsnehmer des betroffenen Monopols, d. h. Tabakeinzelhändler, betrifft, kann eine solche Maßnahme von der Funktion des Monopols getrennt werden, da sie sich nicht auf die Modalitäten des Einzelhandelsverkaufs von Tabakerzeugnissen im spanischen Hoheitsgebiet bezieht, sondern auf den vorgelagerten Markt für diese Erzeugnisse.

    Ebenso zielt die genannte Maßnahme weder auf das Vertriebsnetz des betroffenen Monopols noch auf die Vermarktung oder die Werbung für die von ihm vertriebenen Erzeugnisse ab (vgl. entsprechend Urteil Rosengren u. a., Randnr. 24).

  • EuGH, 02.12.2010 - C-108/09

    Die EU-Mitgliedstaaten dürfen den Vertrieb von Kontaktlinsen über das Internet

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Aus ebenfalls ständiger Rechtsprechung geht hervor, dass Art. 34 AEUV die Verpflichtung widerspiegelt, sowohl die Grundsätze der Nichtdiskriminierung und der gegenseitigen Anerkennung von Erzeugnissen, die in anderen Mitgliedstaaten rechtmäßig hergestellt und in den Verkehr gebracht wurden, einzuhalten als auch Erzeugnissen aus der Union einen freien Zugang zu den nationalen Märkten zu gewährleisten (vgl. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 34, und vom 2. Dezember 2010, Ker-Optika, C-108/09, Slg. 2010, I-12213, Randnr. 48).

    35 und 37, und Ker-Optika, Randnr. 49).

    Ebenfalls unter diesen Begriff fällt jede sonstige Maßnahme, die den Zugang zum Markt eines Mitgliedstaats für Erzeugnisse aus anderen Mitgliedstaaten behindert (Urteile Kommission/Italien, Randnr. 37, und Ker-Optika, Randnr. 50).

    In beiden Fällen muss die nationale Maßnahme geeignet sein, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und darf nicht über das hinausgehen, was dazu erforderlich ist (vgl. u. a. Urteile Kommission/Italien, Randnr. 59, und Ker-Optika, Randnr. 57).

  • EuGH, 23.10.1997 - C-189/95

    DAS MONOPOL DES "SYSTEMBOLAG" VERSTÖB NICHT GEGEN DEN EG-VERTRAG

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Hierzu ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs die Bestimmungen über das Bestehen und die Funktionsweise eines Monopols an Art. 37 AEUV zu messen sind, der speziell den Fall betrifft, dass ein staatliches Handelsmonopol seine Ausschließlichkeitsrechte ausübt (vgl. u. a. Urteile vom 23. Oktober 1997, Franzén, C-189/95, Slg. 1997, I-5909, Randnr. 35, und vom 5. Juni 2007, Rosengren u. a., C-170/04, Slg. 2007, I-4071, Randnr. 17).

    Dagegen ist die Auswirkung der anderen Bestimmungen der nationalen Regelung, die sich von der Funktionsweise des Monopols trennen lassen, auch wenn sie sich auf dieses auswirken, auf den Handel innerhalb der Union an Art. 34 AEUV zu messen (vgl. u. a. Urteile Franzén, Randnr. 36, und Rosengren u. a., Randnr. 18).

  • EuGH, 13.04.2010 - C-73/08

    Das Unionsrecht steht der Beschränkung der Einschreibung von nichtansässigen

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser daher eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (vgl. Urteile vom 18. März 2004, Leichtle, C-8/02, Slg. 2004, I-2641, Randnr. 45, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-2735, Randnr. 71).
  • EuGH, 17.03.2005 - C-109/04

    Kranemann

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch rein wirtschaftliche Motive keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses darstellen, die eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnten (vgl. Urteile vom 13. Januar 2000, TK-Heimdienst, C-254/98, Slg. 2000, I-151, Randnr. 33, und vom 17. März 2005, Kranemann, C-109/04, Slg. 2005, I-2421, Randnr. 34).
  • EuGH, 18.03.2004 - C-8/02

    DIE FÜR BEAMTE GELTENDE DEUTSCHE REGELUNG DER ÜBERNAHME VON AUFWENDUNGEN IM

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Neben den Rechtfertigungsgründen, die ein Mitgliedstaat geltend machen kann, muss dieser daher eine Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von ihm erlassenen Maßnahme vorlegen sowie genaue Angaben zur Stützung seines Vorbringens machen (vgl. Urteile vom 18. März 2004, Leichtle, C-8/02, Slg. 2004, I-2641, Randnr. 45, und vom 13. April 2010, Bressol u. a., C-73/08, Slg. 2010, I-2735, Randnr. 71).
  • EuGH, 13.01.2000 - C-254/98

    TK-Heimdienst

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Nach ständiger Rechtsprechung können jedoch rein wirtschaftliche Motive keine zwingenden Gründe des Allgemeininteresses darstellen, die eine Beschränkung einer vom Vertrag garantierten Grundfreiheit rechtfertigen könnten (vgl. Urteile vom 13. Januar 2000, TK-Heimdienst, C-254/98, Slg. 2000, I-151, Randnr. 33, und vom 17. März 2005, Kranemann, C-109/04, Slg. 2005, I-2421, Randnr. 34).
  • Generalanwalt beim EuGH, 01.03.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, und vom 4. Juni 2009, Pometon, C-158/08, Slg. 2009, I-4695, Randnr. 13).
  • EuGH, 04.06.2009 - C-158/08

    Pometon - Zollkodex der Gemeinschaften -Verordnung (EG) Nr. 384/96 - Schutz gegen

    Auszug aus EuGH, 26.04.2012 - C-456/10
    Die Zurückweisung des Ersuchens eines nationalen Gerichts ist dem Gerichtshof nur möglich, wenn die erbetene Auslegung des Unionsrechts offensichtlich in keinem Zusammenhang mit der Realität oder dem Gegenstand des Ausgangsrechtsstreits steht, wenn das Problem hypothetischer Natur ist oder wenn der Gerichtshof nicht über die tatsächlichen und rechtlichen Angaben verfügt, die für eine zweckdienliche Beantwortung der ihm vorgelegten Fragen erforderlich sind (vgl. u. a. Urteile vom 7. Juni 2007, van der Weerd u. a., C-222/05 bis C-225/05, Slg. 2007, I-4233, Randnr. 22, und vom 4. Juni 2009, Pometon, C-158/08, Slg. 2009, I-4695, Randnr. 13).
  • EuGH, 07.06.2007 - C-222/05

    van der Weerd u.a. - Landwirtschaft - Bekämpfung der Maul- und Klauenseuche -

  • EuGH, 11.07.1974 - 8/74

    Dassonville - Maßnahme gleicher Wirkung wie mengenmäßige Einfuhrbeschränkungen

  • EuGH, 23.12.2015 - C-333/14

    Das schottische Gesetz zur Einführung eines Mindestverkaufspreises pro

    Wie der Generalanwalt in den Rn. 59 und 60 seiner Schlussanträge ausgeführt hat, ist die im Ausgangsverfahren streitige Regelung allein deshalb, weil sie verhindert, dass sich niedrigere Gestehungskosten eingeführter Erzeugnisse im Endverkaufspreis niederschlagen können, geeignet, alkoholhaltigen Getränken, die in anderen Mitgliedstaaten als dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland rechtmäßig vertrieben werden, den Zugang zum britischen Markt zu erschweren, und stellt somit eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung im Sinne von Art. 34 AEUV dar (vgl. in diesem Sinne Urteile Kommission/Italien, C-110/05, EU:C:2009:66, Rn. 37, ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 35, und Vilniaus energija, C-423/13, EU:C:2014:2186, Rn. 48), was im Übrigen weder vom vorlegenden Gericht noch von einer der Parteien, die in der vorliegenden Rechtssache Erklärungen abgegeben haben, in Abrede gestellt wird.

    Nach ständiger Rechtsprechung lässt sich eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie eine mengenmäßige Beschränkung nur dann u. a. mit dem Schutz der Gesundheit und des Lebens von Menschen nach Art. 36 AEUV rechtfertigen, wenn sie geeignet ist, die Erreichung des verfolgten Ziels zu gewährleisten, und nicht über das dazu Erforderliche hinausgeht (vgl. in diesem Sinne Urteil ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 45 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    Insoweit müssen die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, von geeigneten Beweisen oder einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen beschränkenden Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (vgl. in diesem Sinne Urteile Lindman, C-42/02, EU:C:2003:613 Rn. 25, Kommission/Belgien, C-227/06, EU:C:2008:160, Rn. 63, und ANETT, C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 50).

  • GemSOGB, 22.08.2012 - GmS-OGB 1/10

    EU-Versandapotheken unterliegen deutscher Arzneimittelpreisbindung

    (1) Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1974 - 8/74, Slg. 1974, 837 Rn. 5 - Dassonville; Urteil vom 26. April 2012 - C-456/10, JZ 2012, 740 Rn. 32 - ANETT).
  • BGH, 24.11.2016 - I ZR 163/15

    Freunde werben Freunde - Wettbewerbsverstoß: Ausloben und Gewähren von

    Der Entscheidung und den weiteren in dieser Entscheidung in Bezug genommenen Urteilen (EuGH, NJW 2016, 621 Rn. 54) lagen Rechtsstreitigkeiten zugrunde, in denen entweder die Mitgliedstaaten - etwa in einem Vertragsverletzungsverfahren - selbst Partei waren oder staatliche Stellen dieser Mitgliedstaaten (EuGH, Urteil vom 13. November 2003 - C-42/02, Slg 2003, I-13519, IStR 2003, 853 Rn. 25 - Lindman; Urteil vom 13. März 2008 - C-227/06, Celex-Nr. 62006CJ0227 - Rn. 63 - Kommission/Belgien; Urteil vom 26. April 2012 - C-456/10, EuZW 2012, 508 Rn. 50 - ANETT; EuGH, NJW 2016, 621 Rn. 54 - Scotch Whisky Association).
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.06.2016 - C-148/15

    Deutsche Parkinson Vereinigung - Freier Warenverkehr - Art. 34 und 36 AEUV -

    74 - Vgl. beispielsweise in Bezug auf den Gesundheitsschutz im Rahmen des Art. 36 AEUV Urteile vom 26. April 2012, ANETT (C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 50), und vom 7. Juni 2007, Kommission/Belgien (C-254/05, EU:C:2007:319, Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 218/16

    Auslagen; Berufung; Bestimmtheit; Gebühr; Gebührenbegriff;

    Soweit sich die gebührenpflichtigen planmäßigen Routinekontrollen auf die Einhaltung lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Rahmen des (grenzüberschreitenden) V e r t r i e b s von Lebensmitteln beschränken, stellt die Gebührenerhebung schon keine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV dar, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (vgl. EuGH, Urt. v. 26.4.2012 - C-456/10 -, juris Rn. 32 - ANETT; Urt. v. 11.7.1974 - 8/74 -, juris Rn. 5 - Dassonville).
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 67/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1974 - 8/74, Slg. 1974, 837 Rn. 5 - Dassonville; Urteil vom 26. April 2012 - C456/10, JZ 2012, 740 Rn. 32 - ANETT).
  • Generalanwalt beim EuGH, 09.07.2015 - C-198/14

    Visnapuu - Vorlage zur Vorabentscheidung - Art. 34 AEUV und 110 AEUV -

    64 - Vgl. Urteile Kommission/Schweden (C-186/05, EU:C:2007:571, Rn. 22 und 23) und ANETT (C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 21 bis 30).

    65 - Vgl. in diesem Sinne Urteile Rosengren u. a. (C-170/04, EU:C:2007:313, Rn. 19) und ANETT (C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 24).

    69 - Vgl. im Umkehrschluss Urteil ANETT (C-456/10, EU:C:2012:241, Rn. 27 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 26.10.2023 - 3 M 72/23

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Anordnung des Payment-Blocking

    Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs müssen die Rechtfertigungsgründe, auf die sich ein Mitgliedstaat berufen kann, von geeigneten Beweisen oder einer Untersuchung zur Geeignetheit und Verhältnismäßigkeit der von diesem Mitgliedstaat erlassenen beschränkenden Maßnahme sowie von genauen Angaben zur Stützung seines Vorbringens begleitet sein (vgl. EuGH, Urteil vom 23. Dezember 2015 - C-333/14 - juris Rn. 54; Urteil vom 26. April 2012 - C-456/10 - juris Rn. 50).
  • OLG Braunschweig, 17.05.2018 - 2 U 54/15

    Rechte des Arzneimittelherstellers bei Inanspruchnahme auf Zahlung sogenannter

    Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist jede Handelsregelung der Mitgliedstaaten, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern, als eine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV anzusehen (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juli 1974 - 8/74, Slg. 1974, 837 Rn. 5 - Dassonville; Urteil vom 26. April 2012 - C-456/10, JZ 2012, 740 Rn. 32 - ANETT).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 161/15

    Verpflichtung zur Tragung der Kosten der Futtermittelüberwachung bei einer

    Soweit sich die gebührenpflichtigen planmäßigen Routinekontrollen, Probenahmen und -untersuchungen sowie Routineimportkontrollen auf die Einhaltung futter- und lebensmittelrechtlicher Vorschriften im Rahmen des (grenzüberschreitenden) V e r t r i e b s von Futtermitteln beschränken, stellt die Gebührenerhebung schon keine Maßnahme mit gleicher Wirkung wie mengenmäßige Beschränkungen im Sinne des Art. 34 AEUV dar, die geeignet ist, den Handel innerhalb der Union unmittelbar oder mittelbar, tatsächlich oder potentiell zu behindern (vgl. EuGH, Urt. v. 26.4.2012 - C-456/10 -, juris Rn. 32 - ANETT; Urt. v. 11.7.1974 - 8/74 -, juris Rn. 5 - Dassonville).
  • BGH, 27.01.2016 - I ZR 68/14

    Wettbewerbsverstoß: Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelpreisrechts mit dem

  • OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 109/19

    Parallelvertreiber als pharmazeutische Unternehmer und Rabatttragende

  • OVG Niedersachsen, 27.09.2017 - 13 LC 233/16

    Heranziehung zu den Kosten einer planmäßigen Routinekontrolle im Rahmen der

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 165/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 115/17

    Kosten der Futtermittelüberwachung einer planmäßigen Routineimportkontrolle;

  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2023 - C-128/22

    NORDIC INFO - Vorlage zur Vorabentscheidung - Freizügigkeit - Nationale Maßnahmen

  • Generalanwalt beim EuGH, 03.09.2015 - C-333/14

    The Scotch Whisky Association

  • OVG Niedersachsen, 20.12.2017 - 13 LC 166/15

    Abgabengerechtigkeit; Belastungsgleichheit; Bestimmtheit;

  • OLG Hamburg, 19.11.2020 - 3 U 97/19

    Pflicht eines Parallelimporteurs von Arzneimitteln zur namentlichen Kennzeichnung

  • LG Düsseldorf, 06.12.2018 - 14c O 105/18
  • LG Köln, 06.06.2013 - 81 O 118/12

    Gewährung von Boni bei der Einlösung rezeptpflichtiger Arzneimittel einer

  • Generalanwalt beim EuGH, 01.12.2016 - C-296/15

    Medisanus

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